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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 54 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Berührung von 1000 V HF führt nicht zum "elektrischen Schlag").[/quote]
Das wohl nicht, aber die anderen physiologischen Wirkungen sehr wohl und davor ist auch zu schützen.
[/quote]
Das ist richtig, eben so, wie man einen eingeschalteten Lötkolben zu beaufsichtigen hat, daß sich niemand die Finger daran verbrennt. (HiFi-Röhrenverstärker in Edel-Design mit offen eingesteckten heißen Endröhren auf vergoldetem Chassis dürfen sogar von Laien betrieben werden). Solange der Antennentuner aber keine Verbindung zum Niederspannungsnetz hat, sind in diesem Fall die VDE-Vorschriften für Niederspannungs-Schaltanlagen, ebenso wie diverse Privatmeinungen..
[quote][quote] ... da aber sichergestellt ist, daß der Tuner immer von fachkundigem Personal betrieben wird, sind keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich. [/quote]
... was ich bei der rapide wachsenden Anzahl von Steckdosenfunkamateuren ganz entschieden verneine.
[/quote] .. ganz einfach irrelevant.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ein Gerät welches hinten aufgesägt wurde als "top gepflegt" zu bezeichnen passt m. E. nicht.[/quote]
"Originalzustand" wird im Angebot nicht behauptet, warum sollte man ein Gerät nicht auch nach erfolgtem Umbau vorbildlich pflegen können?

Im übrigen wurden ja auch in die Frontplatte nachträglich zwei große Ausschnitte für die Instrumente und ein Loch für das Poti gebohrt..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Originalzustand" wird im Angebot nicht behauptet[/quote]

Auf solche Spitzfindigkeiten kommt es auch nicht an. Wenn jemand einen Annecke Tuner anbietet, dann darf der Käufer einen Annecke Tuner erwarten und keinen modifizierten Annecke Tuner. Mit der gleichen spitzfindigen Begründung könnte ein im Inneren vollkommen verändertes Gerät als Annecke Tuner verkauft werden, weil ja "kein Originalzustand behauptet wurde".

Gottseidank gilt im Kaufrecht gilt immer noch der Grundsatz "Wer eine der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten". Die Gattung ist in diesem Falle: "Annecke Tuner".Zwar handelt es sich bei einem Gebrauchtgerät um einen konkretisierten Gattungskauf, aber das ändert wenig daran, dass ein Käufer darauf vertrauen können muss, dass es sich bei der Beschaffenheit der Sache um ein Originalgerät der Fa. Annecke handelt, wenn er nicht vom Verkäufer vorher darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gegenüber dem Original veränderte Sache mit unterschiedlicher Beschaffenheit handelt. Der verschwiegene Umbau wird als Sachmangel einzustufen sein.


73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
sorry, Doppelpost


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zwar handelt es sich bei einem Gebrauchtgerät um einen konkretisierten Gattungskauf, aber das ändert wenig daran, dass ein Käufer darauf vertrauen können muss, dass es sich bei der Beschaffenheit der Sache um ein Originalgerät der Fa. Annecke handelt, wenn er nicht vom Verkäufer vorher darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gegenüber dem Original veränderte Sache mit unterschiedlicher Beschaffenheit handelt. Der verschwiegene Umbau wird als Sachmangel einzustufen sein.
[/quote]
Bei einer cqDL-Kleinanzeige würde ich Dir recht geben, da könnte ein Käufer den Tuner postwendend zurückschicken und neben der Kaufpreisrückerstattung ggf. noch Schadensersatz einfordern.

Hier sieht es aber schon anders aus: da wird ein Richter als erstes die Frage stellen, warum das Gerät trotz der auf den Fotos offensichtlichen, aber hier ganz sicher nicht verschwiegenen Bastelspuren gekauft wurde, wenn doch explizit ein Gerät im Originalzustand erwartet wurde.
Solange er noch verkehrssicher ist, wird auch ein 16 Jahre alter verbastelter VW-Polo auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch als "VW-Polo, gut gepflegt" angeboten werden dürfen, und der Käufer muß durchaus damit rechnen, daß nicht mehr alles im Originalzustand ist.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das ist richtig, eben so, wie man einen eingeschalteten Lötkolben zu beaufsichtigen hat, daß sich niemand die Finger daran verbrennt. (HiFi-Röhrenverstärker in Edel-Design mit offen eingesteckten heißen Endröhren auf vergoldetem Chassis dürfen sogar von Laien betrieben werden). [/quote]
Na, langsam. Sowohl bei einem Lötkolben als auch bei einer Röhre merkt man die Wärme, wenn man sich ihr nähert, wie auch bei einem Ofen oder einer Herdplatte.
Bei spannungsführenden Teilen, ganz gleich ob HF, Netzfrequenz oder Gleichspannung, ist das nicht so.

[quote]
Solange der Antennentuner aber keine Verbindung zum Niederspannungsnetz hat, sind in diesem Fall die VDE-Vorschriften .. ganz einfach irrelevant. [/quote]
Was wäre denn dann relevant?
In dem betreffenden Fall könnte man übrigens streiten, weil das Gehäuse mit Sicherheit auch über den Kabelschirm mit dem PE/PEN verbunden ist.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Bei einer cqDL-Kleinanzeige würde ich Dir recht geben, da könnte ein Käufer den Tuner postwendend zurückschicken und neben der Kaufpreisrückerstattung ggf. noch Schadensersatz einfordern.[/quote]

Uli,
Das Kaufrecht unterscheidet nicht zwischen Kleinanzeige in der Zeitung oder einem Verkaufs-Angebot über ebay, die Regeln gelten universell. Bei versteckten Mängeln oder bei nicht genannten Mängeln hat der Gewährleistungsausschluss noch nie gegriffen. Ebay ist kein Schrottplatz für Rosstäuscher.

Zitat aus ebay Rechtsratgeber für Privat-Verkäufer:

[i:2ndi655j]Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).

Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern.[/i:2ndi655j]

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
In dem betreffenden Fall könnte man übrigens streiten, weil das Gehäuse mit Sicherheit auch über den Kabelschirm mit dem PE/PEN verbunden ist.

MfG
Munzel[/quote]

Also - welche Vorschriften ???
gilt das mir PE/PEN auch für Erden, für Wasserleitungen ?
Letztere werden ja auch mit einbunden (heisst dann Potentialausgleich)

Sag doch wenigstens - welche VDE-Gruppe da "zuständig" sein soll!

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also Potenzialausgleich ist nicht der Schutzleiter. Der Potenzialausgleich muß für mindest 6mm CU starr sein. Der schutzleiter ist kein Potenzialausgleich sonder leitet nur Fehlerströme ab.

Sobald eine von mehr als 12 V AC oder 24 DC im Gerät anliegt muß eine IP Klasse erfüllt werden, hier greift auch die Unfallverhütungsvorschrift für Geräte müsste mitlerweile doch die BGV A3 sein.

Welche der tausende VDE Vorschriften weiß ich aus dem Kopf auch nicht da muß einige Zeit lesen für.
Fred für alle Spannungen ab 12 V AC 24 DC gelten die VDE regeln, kleine Wink SELV und PELV.
Und natürlich meine ich den Elektromeister nicht Heizungsbauer oder ähnliches.
Fred das VDE Regelwerk ist so groß ich habe nicht alle im Kopf, fakt ist aber das hier definitiv IP Klassen greifen und diese nicht vorhanden sind, ansonsten ist jedes elektrische Gerät eine Prüfung nach BGV A3 zu unterziehen.
Schau dir die unterlagen zur BGV A§ an.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Also Potenzialausgleich ist nicht der Schutzleiter. Der Potenzialausgleich muß für mindest 6mm CU starr sein. Der schutzleiter ist kein Potenzialausgleich sonder leitet nur Fehlerströme ab.

[/quote] Munzel meinte... sobald eine elektrische Verbindung da ist....

[quote]

Sobald eine von mehr als 12 V AC oder 24 DC im Gerät anliegt muß eine IP Klasse erfüllt werden, hier greift auch die Unfallverhütungsvorschrift für Geräte müsste mitlerweile doch die BGV A3 sein.
[/quote] also eine mechanisch erzeugte elektrostatische Spannung ! welche IP-Klasse muss mein Plastik-Kinderwindmühle haben ?[quote]
Welche der tausende VDE Vorschriften weiß ich aus dem Kopf auch nicht da muß einige Zeit lesen für.
Fred für alle Spannungen ab 12 V AC 24 DC gelten die VDE regeln, kleine Wink SELV und PELV.
Und natürlich meine ich den Elektromeister nicht Heizungsbauer oder ähnliches.
[/quote]der Elekromeister weiss definitiv nicht wovon die Rede ist - speziell bei informationstechnischen Anlagen/Geräten[quote]
Fred das VDE Regelwerk ist so groß ich habe nicht alle im Kopf, fakt ist aber das hier definitiv IP Klassen greifen und diese nicht vorhanden sind, ansonsten ist jedes elektrische Gerät eine Prüfung nach BGV A3 zu unterziehen.
Schau dir die unterlagen zur BGV A§ an.[/quote]
Ah ja... die Frage scheint in der Definition der "elektrischen Gerätes" zu liegen, so wie ich z.B. an Telefonen auch noch niemals eine IP-Klasse gesehen habe :) ... welche IP-Klasse hat ein etwas älteres Impulswahltelefon, wie es teilweise noch unterstützt wird .

Nachrichtentechnik/Funk/Elektronik ist alles nicht Elekto (sprich Starkstrom) da sind an sehr viele Stellen eben genau diese Regeln nicht anwendbar. Antennen (und Antennentuner ?) sind auch keine elektrischen Anlagen/Geräte im Sinne von Starkstromanlagen - vermutlich ist es ander Stelle egal ob Elektro- oder Bäckermeister :)

Ich muss allerdings zugeben, dass ich schon etliche Jahre aus dem Starkstrombereich raus bin und mich seitdem nur noch mit IT-Anlangen beschäftigt habe - trotzdem: Basiswissen + dessen Aufbesserung ist immer gut
BGV A3 gilt aber für elektrische Anlagen - nicht für IT-Anlagen :) AFIK - oder ?
Ausserdem - was meint 12v AC - hier die präzise Frage nach dem
[b:1205505k]genauen Frequenzbereich[/b:1205505k]!

Fred
ps: ausserdem - ned böse sein - schei.. Starkstromer-Abkürzungen ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Umgottes willen ich bin nicht böse Fred.
Die VDE kennt lustigerweise keine Frequenzen in dem sinne :busch:

Die VDE greift auch bei antennenanlagen, Montage von Satelitenanlagen ist in der VDE mitlerweile enthalten.

Ich werde die Tage mal das regelwerk durchblättern weil ist definitiv ein Interessanter punkt gab ja erst letzte woche neu ^^


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]rechtlich darf ohne Meister garnichts gemacht werden, nicht einmal das auswechseln eines Leuchtmittels.[/quote]

Das ist Unsinn. Falls nicht, bitte konkret belegen.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Umgottes willen ich bin nicht böse Fred.
Die VDE kennt lustigerweise keine Frequenzen in dem sinne :busch:
[/quote] na ja .. AC muss ja irgendwo anfangen -> 1 Schwingung/Jahr ? :) [quote]
Die VDE greift auch bei antennenanlagen, Montage von Satelitenanlagen ist in der VDE mitlerweile enthalten.

Ich werde die Tage mal das regelwerk durchblättern weil ist definitiv ein Interessanter punkt gab ja erst letzte woche neu ^^[/quote]

Ja .. es gibt eine extra (andere) VDE für Blitzschutz bei Sendeantennen,
auch die "Gleichstrom" regeln sind an vielen Stellen nicht anwendbar (besser: Starkstromregeln), ich habe auch noch kein IP-xx Kennzeichnung für Antennendosen gesehen ... obwohl bei 50Ohm und 1000W da schon 200..300 Volt kommen :)
IIRC schon im NF-Bereich gibt es "abweichende" Regeln, was zulässige Spannungen usw. angeht.
Besser den Kram mal zusammentragen in ein Wiki bringen .

[url]/www.amateurfunk-wiki.de/[/url] ergänzen ??


Fred[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Also - welche Vorschriften ???

[color=darkred:l03kzgjy]Die VDE 0855 ist hier ein guter Einstieg, gibt beim VDE Verlag Bücher mit Erläuterungen dazu[/color:l03kzgjy]

gilt das mir PE/PEN auch für Erden, für Wasserleitungen ?
Letztere werden ja auch mit einbunden (heisst dann Potentialausgleich)

[color=darkred:l03kzgjy]werden mit eingebunden, gelten aber nicht als alleiniger Potentialausgleich (Kunststoffrohre)[/color:l03kzgjy]

Sag doch wenigstens - welche VDE-Gruppe da "zuständig" sein soll!

[color=darkred:l03kzgjy]s.o.[/color:l03kzgjy]

Fred[/quote]

73, Sebastian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]BGV A3 gilt aber für elektrische Anlagen - nicht für IT-Anlagen :) [/quote]

Und wenn man sich ansieht, was die Abkürzung bedeuetet (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit), dann gilt sie für den Betrieb von Geräten und Anlagen im privaten Umfeld schon mal gar nicht. Die BG ist für Betriebe und gewerbliche Anwendungen zuständig und nicht für den Bereich der persönlichen Lebensführung.


73
Hans


  
 

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