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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 77 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Dafür gibts auch Rundspruch Redaktionen...Clubzeitungen, Webseiten...
Die Leute müssen sich nur mal einigen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ihr habt ja Recht, eigentlich sehe ich es auch so....
Wenn einmal der kleine Finger gereicht wird und man läßt die JT65 Fraktion weiter werkeln, kommt die nächste Digimode Software und "greift" sich die weitere 2 oder 3 khz. Nach dem Motto: "Die durften auch.."
Ich kann Euch schon verstehen.
Zum Thema absichtlich stören, will ich mich gar nicht äußern. Lieber ist mir von vorneherein den Konflikt zu vermeiden.
Beim JT65 kann man halt nicht "übers Band drehen" und seine QSOs machen wie in RTTY oder CW. Da wäre es einfach die QRG in einen anderen Bereich zu legen. Man würde sich schon finden. Hier muß tatsächlich "administrativ" eine neue QRG her für die betroffenen Bänder.
Eine Web-seite oder Forum über das man so was propagieren kann, fällt mir auf Anhieb nicht ein. Ein Artikel in der CQ-DL würde sicher schon viele (zumindest deutsche) User erreichen. Eine Mail an die Softwareentwickler könnte zumindest über Updates die weltweiten User erreichen. Wenn sie es denn mitbekommen.... Denn das klassische JT65 hat kein CAT-Steuerung. Nur das WSTJX in der neusten Version macht das. Sofern man CAT hat...
Bei PSK31 auf 40m hat es ja auch eine Weile gedauert bis sich alle mit dem neuen Bereich angefreundet haben. Vielleicht braucht es nur Zeit und eben Propaganda..

73 de Frank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo ..... langsam plagt mich mein Gewissen !
Habe nun schon sehr viele Tage lang nichts mehr von dem Bandverteidiger gehört auf den Frequenzen.
Was ist geschehen ?
Hoffentlich hat er keine Gesundheitlichen Schäden genommen ?
Oder hat jemand seine Kabel durchgeschnitten ?

Auch auf den sonst üblichen CW QRG´s habe ich sein Call nun länger nicht gehört !?

Weiß jemand was genaues ?
Auch gerne per PN.

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Weiß jemand was genaues [/quote]

Beim AGCW/HSC-TREFFEN war alles bestens.


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja Karsten ..... meine Frage war ja nicht, wie es dem HSC oder der AGCW geht !

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ja Karsten ..... meine Frage war ja nicht, wie es dem HSC oder der AGCW geht ! [/quote]

Ja Bert,

Ich bezog das schon auf die beiden in Frage kommenden OMs. Die waren nämlich vor Ort.


  
 
 Betreff des Beitrags:
schade ... aber über 2.000 Km Anfahrt nur zum Treffen, sind mir doch ein wenig zu weit ;-(
Wäre mit Sicherheit eine Interessante Unterhaltung geworden !

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re:
[quote]
Beim JT65 kann man halt nicht "übers Band drehen" und seine QSOs machen wie in RTTY oder CW. Da wäre es einfach die QRG in einen anderen Bereich zu legen. Man würde sich schon finden. Hier muß tatsächlich "administrativ" eine neue QRG her für die betroffenen Bänder.
Eine Web-seite oder Forum über das man so was propagieren kann, fällt mir auf Anhieb nicht ein.[/quote]

Die AGCW und der DARC (HF-Referat) haben sich auf der HAM Radio verständigt. Vielleicht ja eine Grundlage für die streitbaren Parteien ... ?

http://agcw.de/download/AGCW_DARC_Vereinbarung.pdf


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
Gut! Danke für den Link.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
Es geht wohl weiter

Der arme OM ist wirklich zu bedauern - Jetzt ist auch noch sein Keyer kaputtgegangen.
Sendet nur noch eine unendliche Folge von Punkten.
Komischerweise immer genau auf einem JT-65-Signal.
Zufälle gibt es... :roll:

73 Waldo


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
Die Zufälle wird es immer wieder geben .... Man hat Platz ohne Ende und ist nie aktiv aber wenn es um absichtliches Stören geht steht man "Gewehr bei Fuß" ....... Ich bin zwar mittlerweile seit mehr als 1 Jahr von dem Digikram weg aber lasst doch die Digimodler in Ruhe wenn ihr die QRG´s sonst nicht nutzt. Ich hab da keinerlei Probleme einem "sehr schmalen" Signal aus dem Weg zu gehen.

Ich sehe immer wieder das, außer bei Kontesten, nix auf den betreffenden Frequenzen los ist. Niemand "fährt" dort QSO oder ruft CQ. Nur wenn die JT´ler aufschlagen ist das auf einmal CW Aktivitätszentrum. Am besten noch in Highspeed und mit Endlosschleife.

Nochmal, das ist absichtliches stören .... Wenn ich zuerst auf der QRG bin und die max. Bandbreite einhalte (Vorgabe BNetzA) hat mich niemand (ausser einem vorrangigen Funkdienst der das gleiche Band nutzt) zu stören. Da helfen auch selbstgestrickte Bandpläne der IARU nicht. Die sind kein Gesetz sondern lediglich Vorschlag. Klar sollen sich Verbandsmitglieder an die Pläne halten aber mittlerweile sieht es wohl eher so aus das die Zahlen der "Verbandsmitglieder" unter 50 % der tatsächlichen FA in jedem Land liegen. Leben und leben lassen heißt die Devise. Besser JT65/JT9 auf "noch" CW Frequenzen als nur der Betrieb einiger stupider "Bandplanbehaupter" die eigentlich nur Betrieb machen um zu stören.

Wie schon mehrfach gesagt ... seit mehr als 1 Jahr nur noch CW aber das kann sich auch ändern und dann mach ich JT65/JT9 auf 3560 oder im DX Bereich für CW ... und zwar jedesmal wenn ich ein CW Signal höre ds CQ oder CQ DX ruft ..... Mal sehen wie lange es dauert bis ich Nachricht von der BnetzA erhalte (Vermutlich nie weil ich die max. Bandbreite einhalte) .....

Diese "Pro CW" und "Anti Digi" Diskussion kotzt mich langsam an. Besser es ist überhaupt jemand auf dem Band als gar keiner. Afu ist im übrigen "Experimenteller Funkdienst" und wenn ich meine 2 kHz unter dem Digibereich könnte es besser gehen kann und darf ich das testen wenn ich die max. Bandbreite einhalte.

73´s und tschüss bei dieser Diskussion .... :twisted: :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
@All

Guten Abend,

die hier geschriebenen Aussagen, bezüglich eines bestimmten OM, kann ich bestätigen und auch belegen. Das Thema ist jetzt auch schon im Ausland angekommen und sorgt dort nicht unbedingt für Verständnis. Es ist richtig, dass die digitale Betriebsart JT65 nicht im Bereich von 3.576 MHz vorgesehen ist, verboten ist es aber auch nicht. Dieser Bereich ist für die Betriebsart CW gem. IARU Bandplan empfohlen.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass es absolut kein Problem darstellen kann, sich in diesem 2,5 kHz breiten Frequenzbereich aus dem Weg zu gehen und sich nicht gegenseitig und mutwillig zu stören. Bei den wenigen Stationen, die dort unterwegs sind, ist mir das Verhalten des besagten OM mehr als unverständlich.

Ich habe den Fall an die Bandwacht des DARC e.V. weitergeleitet und bin gespannt, zu welchem Ergebnis man dort kommen wird.

Anlage: Reaktionen aus dem Ausland!
[attachment=0:1fva6qi3]DK2SC 4.jpg[/attachment:1fva6qi3]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
Von der Bandwacht wirst Du evtl. höchstens den bescheid bekommen das man sich um AFU Interne Belange nicht kümmert. Die Bandwacht bearbeitet Störungen von "Intrudern" ..... Also Bandeindringlinge die dort nichts zu suchen haben wie marokkanische Fischer oder OTH Radars u.s.w. .... Wenn ein OM stört (wenn auch absichtlich) ficht das die Bandwacht nicht an ....

Da wäre dann eher die BNetzA zuständig wenn davon auszugehen ist das die Störung mutwillig erfolgt ... :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
Ich kann hier überhaupt keinen [b:1j1p1t3j]Fall[/b:1j1p1t3j] erkennen!?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 und der Bandplan; Auswüchse
[quote]@All
Es ist richtig, dass die digitale Betriebsart JT65 nicht im Bereich von 3.576 MHz vorgesehen ist, verboten ist es aber auch nicht. Dieser Bereich ist für die Betriebsart CW gem. IARU Bandplan empfohlen.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass es absolut kein Problem darstellen kann, sich in diesem 2,5 kHz breiten Frequenzbereich aus dem Weg zu gehen und sich nicht gegenseitig und mutwillig zu stören.
[/quote]
DAS, was ich nicht verstehe..... warum kann und darf ein JT65'ler nicht 2...3kHz QSY machen, wenn die QRG belegt ist ?

Vermutlich darf ich ausserhalb der QRP-Frequenz auch mit keinem QRP'ler ein QSO machen usw. ...von "gemieteten 80m-SSB-Exclusiv-QRGs" besser nicht zu reden.
Reaktionen aus dem Ausland ? Leben dort keine normalen Menschen ?? oder wrum ist so wichtig dass es aus dem Ausland kommt ?
Ehmm .. oder meintest du Bayern ... bei dem SeeHorst könnte ich es verstehen :)

Fred


  
 

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