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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Import aus China - Zoll, Steuer?
Hallo,
nachdem es mit einem L/C Meßmodul für 15.- Euro problemlos und ohne weitere Kosten funktioniert hat, überlege ich nun, einen TRX Bausatz über die Bucht direkt aus China kommen zu lassen. Der TRX kostet ca 112.- Euro, plus 25.- Euro Versand.
In der Artikelbeschreibung findet sich: Package will be marked as "Ham radio unit" or "Ham radio parts".

Muss ich damit rechnen, die Lieferung persönlich beim betreffenden Zollamt abholen zu müssen?
Ist das mit dem vermutlich fehlenden CE-Kenzeichen wirklich kein Problem, wenn es ein Bausatz ist?
Wird die Einfuhrmehrwertsteuer auf jeden Fall erhoben? In welcher Weise muss die bezahlt werden-hoffentlich nicht persönlich auf dem Zollamt?

Für mich bedeutet das nämlich jedesmal eine Fahrtstrecke von 80km.

Wer hat aktuelle Erfahrung, Baden-Württemberg?

73 de Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Wolfgang,

das kommt immer auf den Versand an. Du kannst zum Beispiel auch DHL mit der Zollabfertigung zu beauftragen. So kommt das Paket dann als Nachname zu dir und du bezahlst alles dann an der Tür.

Du kannst aber damit Rechnen das du es vom Zollamt abholen musst und dort die Gebühren zu zahlen hast.

Beim Paketversand ist nur bis 22 Euro frei alles unter 100 (glaube ich) sind nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer. Ab 100 Euro (glaube ich) sind es Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren nach der Taric Liste.
Ob die 100 Euro so stimmen musst du mal auf der Interseite des Zolls nachschlagen steht da doch sehr gut erklärt.

Diese kannst du dir vorher anschauen beim Zoll dann weist du was noch an Gebühren dazu kommt. Auch die Versandkosten werden mit eingeschlossen.

Bezahlen immer in Bar entweder beim Zollamt oder wenn du DHL beauftragst dann an DHL, kostet aber auch Gebühren.

Du musst dann aufjedenfall den Kaufpreis nachweisen, entweder per Beleg per Kredikarte oder Paypal. Überweisen würde ich auf keinenfall einfach so egal wie und womit.

Zahl deine Bestellung in China nur mit Kreditkarte oder Paypal so hast du etwas sicherheit das dein Geld nicht Spurlos verschwindet.

73 Benni


  
 
 Betreff des Beitrags:
Welche Steuern erhoben werden hängt von der Summe ab.
Die Steuern werden erst tatsächlich verlangt wenn der Betrag 5 euro übersteigt. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden dabei getrennt Berechnet. Beides wird einschliesslich dem Versand berechnet.
z.B. irgendwas kostet 99 Euro und hat einen Zollsatz von 5% -> 4,95 also musst du nichts zahlen.
z.B. irgendwas kostet 50 euro und hat einen Zollsatz von 15% -> 7,50 also musst du bezahlen.

Wenn es Problemfrei gehen soll und DHL die gesamte bearbeitung übernehmen soll ohne das du was machst, sag dem Händler er möge eine Rechnungskopie in einem Klarsichtbeutel auf (nicht in) das Paket anbringen. Dann wird das automatisch von DHL erledigt und du zahlst an der Tür. Der Deutsche Zoll vertraut dem "Inhaltsangabenaufkleber" CN22(oder so) einfach nicht.

Ansonsten bekommst du einen Brief nachhause in dem du gefragt wirst wie weiter vogegangen werden soll. Dann kannst du entweder die 80km fahrt auf dich nehmen und hast dein Paket am gleichen Tag. oder du kannst die nötigen Unterlagen an DHL schicken und erhälst dein Paket später.

Als ich das letzte mal einen Bausetz bekommen habe stand in den Zoll unterlagen später sinngemäs "Paket in anwesenheit d. Empfängers geöffnet, Bausatz festgestellt". Es hätte sonstwas für ein Bausatz sein können.

Falls du hinfährst und der Zollbeamte von dir verlangt das du das Paket öffnest (was häufig vorkommt) und dein Bausatz ESD empfindliche Bauteile hat dann warne denjenigen das er da ohne einen geeigneten Laborarbeitsplatz nicht mit den Fingern drinne rumstochern soll. Hab schonmal ein defektes Bluetooth Modul gehabt weil der Typ das unbedingt in die Hand nehmen musste. Der Händler hatte nur von diesen nicht aufladenden pinken tütchen benutzt, nicht die wirklich ESD sicheren schwarzen oder silbernen.
73


  
 
 Betreff des Beitrags: Zoll
http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php

Da steht einiges drin. Ich weiss nicht, woher der Kollege die 5 E hat, das ist m.E. nicht korrekt.

Man kann "durchverzollen", kommt auf den Versender und den Carrier an. Das Spielchen mit "gift" kennt der Zoll. Kommt auf einen Test an.
Die ZTN sind Auslegungssache. Ich hatte bei einer Antenne aus den USA relativ wenig zu zahlen, 3,5% glaube ich.

Tipp: Geh mal zum Zollamt, such Dir dort einen Beamten und kasper das vorher mal aus, wirst sehen, dass die Kosten sehr gering ausfallen. "Man" wird gerne gefragt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Wolfgang,

unter 150.- € incl. Versand Zollfrei, nur Einfuhr Umsatzsteuer. Macht i.d. Regel gleich das Lieferunternehmen (FedEx. UPS etc) Demnach wäre auch keine Abholung nötig.

Bei Ham Radio Kits oder Ham Radio Parts sollten auch bei höheren Preisen keine Zölle anfallen. Da ebenfalls dann nur die Einfuhr Umsatzsteuer.

Im Einzelfall kommt es aber wohl immer darauf an was die Zöllner davon halten und welche Taric der Versender verwendet :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Chippy,

kannst du mir deine 5 Euro Regelung mal darlegen?
Habe Jahrelang aus China Importiert und irgendwie sind diese Werte die du da schreibst nie gelaufen.

73 Benni


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Falls du hinfährst und der Zollbeamte von dir verlangt das du das Paket öffnest (was häufig vorkommt) und dein Bausatz ESD empfindliche Bauteile hat dann warne denjenigen das er da ohne einen geeigneten Laborarbeitsplatz nicht mit den Fingern drinne rumstochern soll. Hab schonmal ein defektes Bluetooth Modul gehabt weil der Typ das unbedingt in die Hand nehmen musste. Der Händler hatte nur von diesen nicht aufladenden pinken tütchen benutzt, nicht die wirklich ESD sicheren schwarzen oder silbernen. ...[/quote] Das halte ich für ein Gerücht. Es ist ein Unterschied, ob ich an einem Arbeitsplatz mit E/H-Umgebung bin oder in "freier Natur". Ich habe schon -zig Speichermodule aus Schrottcontainern mitgenommen und die alles andere als ESD-tauglich behandelt - inklusive Gartenschlauchwäsche ist noch keiner hops gegangen.. Ich achte i.d.R. schon auf korrekten Umgang (mit Krokodilklemme am Finger :-) ), speziell beim Ein-/Ausbau. Aber ansonsten ..... so schnell kriegt man Qualitätsware nicht kaputt. Dein Modul wird Dir m.E. schon defekt eingepackt worden sein.

Ansonsten: ich habe - speziell bei QRL-Auslandsdienstreisen mit technischem Gepäck - nur positive Erfahrung mit dem Zoll gemacht. Die Security spinnt manchmal weitaus mehr. Wenn man vorher fragt (Zoll am Flughafen), habe ich immer freundliche und kompetente Antworten bekommen.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zoll
[quote]Da steht einiges drin. Ich weiss nicht, woher der Kollege die 5 E hat, das ist m.E. nicht korrekt.[/quote]
[quote]kannst du mir deine 5 Euro Regelung mal darlegen?
[/quote]

[b:1zn0fkqm]Also auf mehrfachen wunsch : [/b:1zn0fkqm]

[quote]Abgabenerhebung

Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben. Das Original der Abgabenberechnung erhalten Sie. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden. Sie erhalten über den gezahlten Betrag an Einfuhrabgaben eine Quittung.[/quote]

[b:1zn0fkqm]Quelle :[/b:1zn0fkqm]

[url:1zn0fkqm]http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html[/url:1zn0fkqm]

[b:1zn0fkqm]Plus, mehrfach selbst erlebt.[/b:1zn0fkqm] Aber das zählt ja auch bei der Wikipedia nicht. Daher schreibt man erst einen Blogartikel und verlinkt darauf.
Bei Warenwert (Ware + Versand) unter 26,28 muss auch genau deshalb garnichts bezahlt werden. Da: man beachte und staune: 26,28 x 0,19 = 4,9932 also unter den magischen 5 euro. Daher teile ich seit Jahren meine Bestellungen in Einzelbestellungen < 26 Euro auf. Kostenloser Versand aus China sei dank. Natürlich klappt das nur für Kleinkrams.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja dann sind wir ja doch bei einem Gesamtbetrag von 22 Euro der erstmal einfuhrbefreit ist.

Und dein 5 Euro Rechnung besagt das keine Beträge unter 5 Euro eingeozegen werden.
Nur hier sieht es wohl eher so aus

"Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sogenannte Präferenzen - gewährt werden."

[url:ml3daayp]http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html[/url:ml3daayp]

73 Benni

PS: Wir sprachen ja nicht von kleinkram sendungen hier.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die Antworten,

so weiß ich nun, wie so etwas abläuft.

Hat aber jemand bitte noch einen Hinweis auf einen entsprechenden Paragraphen, den man anführen kann, falls die Behörde das vermutlich fehlende CE-Kennzeichen moniert?

73 Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Wolfgang,

das ist so eine kritische Sache, bisher habe ich keine Probleme damit gehabt.
Aber es ist ja so wenn der Zoll sagt das nicht dann musst du ja das gegenteil beweisen.

Ruf mal das Gewerbeausfichtamt die können dir dort weiterhelfen, denn die werden im schlimmsten fall dazu geholt.

73 Benni


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... Hat aber jemand bitte noch einen Hinweis auf einen entsprechenden Paragraphen, den man anführen kann, falls die Behörde das vermutlich fehlende CE-Kennzeichen moniert? ..[/quote] Da hilft m.E. nur Vorlage der Afu-Genehmigung und , falls das nicht reicht, die Bitte um einen Anruf bei der BNetzA. Die Ausnahmeregelung steht im EMVG §2(4) und die Befugnisse der BNetzA in §14(6 bis 12) und §15 bis §19.

Das Problem ist nur, daß es evtl. ein betriebsfertiges Gerät ist, d.h. kein Bausatz oder für Afu umzubauendes "handelsübliches" Gerät. Das ist die Grauzone. Wir hatten hier im Forum schon einige Diskussionen darüber. In einem Fall - aus der Erinnerung - bekam der OM die Funkgeräte ausgehändigt, aber nicht das Netzteil/Ladegerät ohne CE. Es ist ein bißchen Lotterie .... Zum Teil hatte die BNetzA auf Rückruf ein spezielles Funkgerät nicht durchgehen lassen, weil bei dem Typ Oberwellenprobleme bekannt waren - d.h. es gibt wohl auch inoffiziell eine "schwarze Liste".
73 Peter


  
 

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