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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist mir allerdings immer noch etwas schleierhaft warum das Original die Bandplanfrequenzen nicht unterstützen soll. Also ich stelle die Frequenz die ich möchte im Dialogfeld "Dial QRG KHz" ein und es funktioniert bestens.
[color=blue:1w0stmk2]
Mir ist es ja ganz genau so schleierhaft, aber in den Foren bekommt man diese Argumentation von einigen JT65 Anwendern präsentiert. Denn auf anderen QRGs würde man schließlich keine QSO Partner finden. Also wird es wohl so sein ... [/color:1w0stmk2]

Neben bei bemerkt: QSOs fürhre ich mit Partnern die sich auf einer gesetzlich erlaubten Frequenz melden bzw. zu hören sind. Empfehlungen von irgendwelchen privaten Verinen nehme ich interessiert zur Kenntnis.
73, Jürgen[/quote]

Also nimmst Du die Empfehlung von TÜV und DEKRA Deine Bremsen am Kfz zu erneuern auch nur zur Kenntnis, handelst aber prinzipiell nicht danach oder nur nach Lust & Laune?

Die Bandpläne sind im Übrigen in der IARU international abgestimmt (je Region) und nicht nur Schikane des DARC gegen Digi-Modes. Sie dienen dem Miteinander und wenn man meint sie würden für einen selbst nicht gelten, dann sollte man sich zumindest nicht über die Probleme wundern / beschweren, die man sich damit einhandelt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Also nimmst Du die Empfehlung von TÜV und DEKRA Deine Bremsen am Kfz zu erneuern auch nur zur Kenntnis, handelst aber prinzipiell nicht danach oder nur nach Lust & Laune?[/quote]

Karsten, deine Vergleiche waren schon mal besser. Wer bringt schon sein Auto zur IARU. :?

Wenn TÜV e.V. und Fa. DEKRA [b:3kqgoxli]empfehlen[/b:3kqgoxli], die Bremsen zu erneuern, kann man das zur Kenntnis nehmen - und weil es vernünftig ist - nach Lust und Laune danach handeln.

Wenn TÜV oder DEKRA als amtliche Prüfstelle [b:3kqgoxli]verlangen[/b:3kqgoxli], dass die Bremsen zu erneuern sind, weil das Fahrzeug ansonsten nicht mehr verkehrssicher ist, dann ist das zwingend, wenn man weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen will.

IARU Bandpläne nicht einzuhalten mag unsoziales Verhalten sein, ungesetzlich ist es nicht.

73,


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Karsten, deine Vergleiche waren schon mal besser. Wer bringt schon sein Auto zur IARU. :?
[color=blue:3g4fhjpi]
Danke für die Blumen. Nun, Vergleiche hinken immer ...[/color:3g4fhjpi]

Wenn TÜV e.V. und Fa. DEKRA [b:3g4fhjpi]empfehlen[/b:3g4fhjpi], die Bremsen zu erneuern, kann man das zur Kenntnis nehmen - und weil es vernünftig ist - nach Lust und Laune danach handeln.
[/quote]

Das ist mir alles klar. Und wie in anderen Threads zu dem Thema bereits berichtet wurde, sind entsprechende Fragen unter den Prüfungsfragen. Also ist es nicht Gesetz, aber immerhin Prüfungswissen.

Dem sollte man also etwas mehr Respekt zollen, als nur eine schnöde Empfehlung daraus zu machen. Von einem 16-jährigen Rotzlöffel würde ich solche Argumente ja noch erwarten, aber jemand mit über 60 Lenzen enttäuscht mich da schon etwas mit solch flapsigen "Argumenten".


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Dem sollte man also etwas mehr Respekt zollen, als nur eine schnöde Empfehlung daraus zu machen. Von einem 16-jährigen Rotzlöffel würde ich solche Argumente ja noch erwarten, aber jemand mit über 60 Lenzen enttäuscht mich da schon etwas mit solch flapsigen "Argumenten".[/quote]

Merke: der Terminus "Empfehlung" wurde von dir in deinem kruden TÜV Vergleich gebraucht.

Der Rest deiner Einlassung ist einfach nur niveaulos.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Merke: der Terminus "Empfehlung" wurde von dir in deinem kruden TÜV Vergleich gebraucht.

[color=blue:29bikk9k]Nein!

[quote] Empfehlungen von irgendwelchen privaten Verinen nehme ich interessiert zur Kenntnis.[/quote]
[/color:29bikk9k]
Der Rest deiner Einlassung ist einfach nur niveaulos.[/quote]

Wenn Du das so siehst. Schade, dass man sich schon anfeinden lassen muss, nur weil man sich für ein besseres Miteinander (die Einhaltung von Bandplänen) stark macht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schade ... mit meinem Englisch ist es nicht so gut bestellt.
Funke halt da, wo auch was los ist ;-)

Viel Erfolg wünsche ich allen, die etwas machen ;-)

vy 73 de Bert SA2bRN -- SE2I ..... der OP von der Straße ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Funke halt da, wo auch was los ist[/quote]

Tja Bert,

einer muss eben mal anfangen und wenn dann auf 3.586 MHz genug los ist, kommt der Tross schon von ganz alleine hinterher.

Ansonsten muss man eben mit QRM rechnen und darf sich nicht beschweren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn TÜV e.V. und Fa. DEKRA [b:210sjtr7]empfehlen[/b:210sjtr7], die Bremsen zu erneuern, kann man das zur Kenntnis nehmen - und weil es vernünftig ist - nach Lust und Laune danach handeln.

Wenn TÜV oder DEKRA als amtliche Prüfstelle [b:210sjtr7]verlangen[/b:210sjtr7], dass die Bremsen zu erneuern sind, weil das Fahrzeug ansonsten nicht mehr verkehrssicher ist, dann ist das zwingend, wenn man weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen will.

IARU Bandpläne nicht einzuhalten mag unsoziales Verhalten sein, ungesetzlich ist es nicht.
[/quote]
Eine gute Analogie zu den IARU-Bandplänen stellen m. E. die an Touristen gerichteten Empfehlungen in Großstadt-Reiseführern dar, Sehenswürdigkeiten doch besser nur zu bestimmten Tageszeiten und unter Nutzung oder Meidung bestimmter Verkehrsmittel und -wege aufzusuchen.
Selbstverständlich kein Gesetz, nur eine unmaßgebliche private Empfehlung, die man zur Kenntnis nehmen kann oder auch nicht, und manchmal auch nur etwas für Weicheier, die keinen Mumm haben, durch robustes Auftreten gegenüber sprachunkundigen Schaffnern und Autofahrern ihren im Reisevertrag verbrieften Rechtsanspruch auf rechtzeitige Zielankunft durchzusetzen..
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja Karsten .... wenn das QRM aber mit Absicht gemacht wird ? Und dann auch noch schön den Signalen hinter her springen ?
Denke, die Zeilen können wir uns hier sparen .... du hast deine Sichtweise und ich meine .... Lebe ganz Gut da mit ;-)

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ja Karsten .... wenn das QRM aber mit Absicht gemacht wird ? Und dann auch noch schön den Signalen hinter her springen. ... Lebe ganz Gut da mit [/quote]

Bert,

davon hatte ich mich deutlich distanziert. Das macht dein Fehlverhalten aber auch nicht besser. Aber wenn du gut damit lebst, dann stört es dich ja auch nicht weiter. Ergo brauchst du dich ja auch nicht über QRM ärgern.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Karsten,

schon Z6 (Kosovo) im Log ???? Die IARU Region 1 zählt das "Land" für´s WAE Diplom aber es handelt sich um ein "Nichtland" denn man hat weder internationale Anerkennung (UN) noch einen Rufzeichenblock (ITU) .....

I.d. Regel also "ein Haufen Piraten" mit denen wir eigentlich garnicht funken dürften wenn man die entsprechenden Vorschriften für den Amateurfunkdienst zu Rate zieht.

Z6´er haben aber meist ein ganz nettes Pileup, die IARU ist ja nicht so. Auf der einen Seite möchte man "selbstgebastelte" Bandpläne durchsetzen und auf der anderen Seite nimmt man es mit Piraten nicht so genau, im Gegenteil, man forciert letzteres durch "Expeditionen" einer IARU R1 Crew nach Z6.

Ich mache zwar seit mehr als 1 Jahr keine Digimodes mehr aber mir wäre, ausserhalb von Contesten, nie aufgefallen das bei 3576 grossartig CW Betrieb wäre ..... Wenn da gestört wird sind es die selbsternannten Hilfspolizisten die gar verbotenes tun (absichtliches Stören eines Funkdienstes). Aber im Contest nehmen derade die es auch nicht so genau, da macht man auch schonmal gerne Betrieb oberhalb 3580 .....

Was dem einen Recht ist ....... :!: :!: :!: Mich stören die digitalen Signale nicht wirklich. Hauptsache Betrieb und stören ist nicht wirklich "Betrieb".


  
 
 Betreff des Beitrags:
Karsten ..... ich erspare mir weitere Antworten ! Weiterhin viel Spaß mit den Bandplänen Wünscht dir Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... schon Z6 (Kosovo) im Log ?[/quote]

Hi Jürgen,
Nee, habe ich nicht.

"Under current DXCC rules, Kosovo does not qualify as a DXCC entity. For that to happen, Kosovo must become a UN member or be assigned an official ITU prefix."

Wozu also?

Ansonsten sind mir die 2 bis 3 kHz auch relativ Banane, aber was mich stört ist, wenn hier im Forum und im Cluster gemobbt wird und sich die Mobber aufspielen als seien sie moralisch im Recht. Vom begangenen Rufzeichenmissbrauch und dem absichtlichen QRM von DX Expeditionen mal ganz abgesehen.

Wer im Glashaus sitzt ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nochmal Hi Karsten ....

"under current DXCC rules bedeutet nur ... Ich bin ARRL und erkenne dieses und jenes nicht an .... IARU R1 erkennt Z6 und andere Sachen an aber R2 und R3 eben nicht, warum soll ich mich um "Frequenzvorgaben" einetr Organisation scheren die es doch mit dem Piratentum garnicht so genau nimmt......

Work first worry later ??? Kann es doch nicht sein oder ??? Wenn Du nach IARU R1 Bandplänen handelst müsstest Du eigentlich auch alle Piratencalls arbeiten die gerade jene IARU (R1) befürwortet und die vom Rest der Welt nicht anerkannt sind ... Das eine sind Bandpläne und das andere ????

Lass den JT65´ern ihre .076 ---- es stört niemanden .... Die einzigen die "stören" sind selbsternannte Hilfspolizisten und die verstossen gegen entsprechendes Recht .... Wer absichtlich stört ... Lizenz weg :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn Du nach IARU R1 Bandplänen handelst müsstest Du eigentlich auch alle Piratencalls arbeiten die gerade jene IARU (R1) befürwortet und die vom Rest der Welt nicht anerkannt sind ... Das eine sind Bandpläne und das andere ?
[color=blue:iy6774ne]
Hi Jürgen,

ich habe mich deutlich von [u:iy6774ne]unsinnigen[/u:iy6774ne] CQ Rufen und absichtlichen Störungen distanziert. Ich habe auch kein Problem damit mich von [u:iy6774ne]voreiligen[/u:iy6774ne] Entscheidungen der IARU zu distanzieren. Deshalb muss ich aber nicht die IARU als Ganzes in Frage stellen. Und was ist mit Dir?[/color:iy6774ne]

Lass den [i:iy6774ne][b:iy6774ne]JT65´ern ihre .076[/b:iy6774ne][/i:iy6774ne] ---- es stört niemanden .... Die einzigen die "stören" sind selbsternannte Hilfspolizisten und die verstossen gegen entsprechendes Recht .... Wer absichtlich stört ... Lizenz weg [/quote]

Ihre .076? Eine Frequenz gehört niemanden, und wenn sie frei ist kann man dort CQ rufen - völlig legal und niemand hat sich dadurch gestört zu fühlen! Außerdem wurde die .[u:iy6774ne]5[/u:iy6774ne]76 jetzt auf die .586 verlegt. Wo ist das Problem?

Und dann mal Butter bei die Fische, wem wir noch die LIS entziehen sollten, weil sie auf der DX-QRG mit falschen Rufzeichen anrufen oder im Cluster unter Fantasiecalls (DK2SICK) mobben. Die die Du jetzt abstrafen willst haben wenigstens den Ar... in der Hose mit dem eigenen Call aufzutreten.

Mich befremdet etwas, für was für ein Klientel Du hier eintrittst ohne Dich davon bisher distanziert zu haben, oder habe ich das übersehen?


  
 

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