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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rechtsauffassung Aussendung analoges ATV im 6 cm Band
Hallo zusammen,

ich würde gern folgendes Thema diskutieren.

Ich möchte mit einem Mikrokopter (oder auch Drohne) analoge ATV-Aussendungen im 6cm Band vornehmen. Der Sender hat eine Sendeleistung von ca. 250 mW PEP, was an der Antenne ca. 500 mW EIRP ergibt. Die Bandbreite der Aussendung entspricht 10 MHz, ein unmodulierter Tonträger ist vorhanden.

Die Nennung des Rufzeichens erfolgt periodisch über ein OSD, welches auch Telemetriedaten in das Videobild einblendet.

Wenn ich jetzt sicherstelle, dass der verwendete TX in Nebenwellenaussendung, Bandbreite, Frequenz und Leistung in Ordnung ist, so wäre die oben genannte Anordnung eine völlig legitime Amateurfunkaussendung. Der experimentelle Charakter rührt daher, dass verschiedene Rundstrahler und Polarisationen für 5,8 GHz mit Messreihen erfassen möchte - mit ein wenig Spaß nebenbei ein hochkomplexes Fluggerät zu fliegen.

Wie seht ihr das?

Legitime ATV-Aussendung oder nicht?

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
wenn du Grossbild Fotos von Menschen machst musst du aus der Drohne aussteigen und fragen.. ;)
Recht am eigenen Bild und so...

Denke mal ansonsten isses ok.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Interessante Frage dabei: Handedlt es sich dann möglicherweise um eine fernbediente Amateurfunkstelle im Sinne von § 13 AFuV (mit separater Rufzeichenzuteilung) oder geht das noch irgendwie als Portabelbetrieb durch?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Fernbediente Stationen sind Stationen, bei denen man nicht direkt und mittelbar eingreifen kann (Relaisstationen auf einem hohen Berg, Wetterballons mit ATV-Nutzlast oder OSCAR-Satelliten).

Es ist jederzeit möglich den Kopter zu landen und den Sender im Fehlerfalle außer Betrieb zu nehmen, weshalb es keine automatisch arbeitende Station ist.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Fernbediente Stationen sind Stationen, bei denen man nicht direkt und mittelbar eingreifen kann (Relaisstationen auf einem hohen Berg, Wetterballons mit ATV-Nutzlast oder OSCAR-Satelliten).
Es ist jederzeit möglich den Kopter zu landen und den Sender im Fehlerfalle außer Betrieb zu nehmen, weshalb es keine automatisch arbeitende Station ist.[/quote]

Es ist auch jederzeit möglich zu einer Relaisfunkstelle zu fahren und sie außer Betrieb zu nehmen.

Deine so selbstbewusst vorgetragene Einordnung was eine atomatisch arbeitende Station ist und was nicht ist doch wohl etwas sehr subjektiv. Ich bezweifle, dass die Bundesnetzagentur deine Einschätzung teilt.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich würde noch eine möglichkeit einbauen das man den Sender auch im Flugbetrieb aus der ferne abschalten kann. Damit das als bemannte fernbediente Station durchgeht. Du hast ja sicher noch eine Taste frei irgendwo an deiner Fernbedienung. (Ähnlich z.B. zu per internet ferbediente Kurzwellen TRX die irgendwo ausserhalb rumstehen weil es in der grosstadt zuviel QRM gibt)

Ausserdem darfst du solange dei Fluggerät rumfliegt und aussendungen macht keine anderen Aussendungen von deinem standort aus machen, z.B. darsft du nicht mit deinem Handfunkgerät sprechen. Da man ein Rufzeichen nicht von zwei unterschiedlichen orten aus benutzen darf.

Eventuell wäre noch der Zusatz mobil oder aeronautisch mobil angebracht bei der Rufzeicheneinblendung im Video.

Ausserdem könntest du z.B. auch im Audioträger, wenn du den eh nicht benutzt, eine Audioschleife einbetten wo du dein Rufzeichen nennst und eine Handynummer angibst, nach dem motto "bei Störungen bitte hier melden" So einen winzigkleinen MP3 player wirst du ja sicher noch mitnehmen können in deinem Quadrokopter.

Was zu z.B. nicht machen darfst ist auch die Fernsteuerung via Afu machen, da hier wieder ein Rufzeichen von zwei unterschiedlichen Standorten aus benutzt werden würde.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ich bezweifle, dass die Bundesnetzagentur deine Einschätzung teilt.
[/quote]

...vielleicht wäre es ja mal sinnvoll, genau dort nachzufragen anstatt wieder einmal der Endlos-Hobbyjuristerei zu frönen, bei der ohnehin ausser viel nichtssagendem Text bestehend aus persönlichen Einschätzungen und Wunschdenken nichts herauskommt.

Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich bezweifle, dass die Bundesnetzagentur deine Einschätzung teilt.[/quote]

Das könnte man ja herausfinden, indem man einfach mal dort fragt.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich würde es, einem alten deutschen Sprichwort folgend (Wer viel fragt geht lang irr) , einfach machen und gut ist. Die tatsächlichen Auswirkungen werden sich in ganz engen Grenzen halten (vulgo: Da kräht kein Hahn nach...) und mit irgendwelchen Rufzeichenzusätzen macht man sich imho doch eher lächerlich als es einen weiterbringt.

just my 0,02


73, Jo
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachtrag:
Was in diesem Zusammenhang viel wichtiger ist, weil da außer einer rechtlichen Endlosdiskussion hier im Forum wirklich etwas passieren kann ist die Tatsache, daß in Teilbereichen des 5 GHz Amateurbands Flugsicherungsradaranlagen mit Primärstaus laufen (wir sind nur sekundär), die eventuell gestört werden könnten. Aus diesem Grund gibt es im 5 GHz WLAN die Vorschrift, in den entsprechenden Frequenzteilbereichen DFS und Radar Detection zu verwenden.
Insbesondere in größeren Höhen (ohne genau zu wissen wie hoch so ein Quadkopter tatsächlich fliegen kann) kann Sichtverbindung zum nächsten Flughafen herrschen und der Sender möglicherweise ein evtl. dort laufendes Radar stören.
Das würde ich wirklich mal abklären. Alles andere ist doch....wie mein Vorredner (bzw. -schreiber) schon sinngemäß schrieb.

Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zumindest bzgl. der Verwendung speziell für FPV hat schonmal jemand nachgefragt und eine negative Antwort erhalten:

http://www.rc-network.de/forum/content. ... unk-Teil-2

Es wird allerdings der "alleinige Zweck der Fernsteuerung eines Modells" betont, was bei dir nicht der Fall wäre .. ob dein "Antennenvermessen" akzeptiert wird, weiss ich nicht. Es steht zu vermuten das sie das als konstruierten Vorwand ansehen.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote] daß in Teilbereichen des 5 GHz Amateurbands Flugsicherungsradaranlagen mit Primärstaus laufen (wir sind nur sekundär), die eventuell gestört werden könnten. Aus diesem Grund gibt es im 5 GHz WLAN die Vorschrift, in den entsprechenden Frequenzteilbereichen DFS und Radar Detection zu verwenden.
[/quote]
das scheint mir tatsächlich der einzig relevante Einwand zu sein;
wenn der abgeklärt ist==>
[quote]
einem alten deutschen Sprichwort folgend (Wer viel fragt geht lang irr) , einfach machen und gut ist.
[/quote]
Denn: rechnet man diesem Versuch eine völlig neue Qualität zu, würden auch andere, heute schon ganz selbstverständliche Installationen sofort zu "automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen" mit spezieller Genehmigungspflicht.
Wer es mit dem "technisch-wissenschaftlichen Experimentalfunkdienst" ernst meint, sollte diesen Versuchen MMN keine bürokratischen Steine in den Weg legen, jedenfalls solange funktechnische Aspekte (z. B. Feldstärkemessungen) noch einen noch einen wesentlichen Anteil ausmachen.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die vielen Antworten!

@DL3CE:
Man kann auch jedem böse Absichten unterstellen, oder? - Das Schreiben habe ich auch gelesen, wobei der Kernpunkt auf der Aussage lag: "zum alleinigen Fernsteuern eines Modells".

Der Sinn und Zweck ist eben nichts das alleinige Fernsteuern, sondern das Vermessen verschiedener Sendeantennen und unterschiedlichen Polarisationen und die Entwicklung eines Positions- und Feldstärkebasierenden Antennentrackingsystems.

Wenn man es anders formuliert wie zum Beispiel "Ein mobiler ATV-Sender auf einem unbemannten Luftfahrzeug zum Zwecke der Untersuchung der Ausbreitungsbedingungen und Vermessung verschiedener Sendeantennen und Entwicklung eines automatisch arbeitenden Antennennachführsystems.", klingt das schon wesentlich anders der Behörde gegenüber und der experimentelle Charakter des Amateurfunks ist voll gegeben.

So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es eben auch heraus! - Ein Funkamateur und auch Modellpilot fragte eben gezielt nach sogenanntem FPV-Flug bei der Behörde an. Die Bildausgabe bezieht sich in diesem Falle zum alleinigen Steuern des Modells.

vy 73!

Sven


  
 

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