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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 39 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Hört mal zu, wie viele OP´s die Betriebstechnik nicht können
Hallo Freunde !

Gerade ist [b:11p0j7ts]OF9X[/b:11p0j7ts] QRV auf 14.225 MHz und sagt nach jedem zweiten QSO lisen 240 to245. Aber anscheinend können sehr viele OP´s absolut nichts mit der Aufforderung anfangen ! Hört einfach mal zu, wie es dort ab geht !

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nix neues, die Komplettversager findet man überall. Power ohne Ende aber keine Ohren oder das Hirn dazwischen fehlt. Kann immer mal passieren das man beim ständigen hin- und herschalten mal den Splitknopf vergisst aber das merkt man meist schnell selbst. Aber diese Leute sind einfach Merkbefreit.

Und am schlimmsten ist die Art vom "Polizisten" die dann noch Minutenlang lamentieren und mehr stören als derjenige der Split nicht begriffen hat.

In CW ist das zwar auch nicht gesitteter aber man kann das DX meist trotzdem noch hören, natürlich nix für die Softwarefraktion.


:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Na und - ist halt so und da muss man durch - schade aber die Clusterklicker sind oft in dieser Qualität - gemeldet - klicken - QRO - egal - es wird nicht mehr so richtig gehört.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, die Clusterklicker haben auch nur "Teilschuld". Wenn jeder der ein DX spottet dabeischreiben würde "Split UP" wäre vieles einfacher. Aber viele spotten trotz Split halt eben nur "tnx QSO" und vernachlässigen den Splitbetrieb.

Trotzdem ist hören natürlich zunächst mal die halbe Miete. Gerade wenn man auf eine gespottete DX Frequenz kommt und hört nichts ausser dem DX sollte man sich Gedanken machen und erstmal checken wie das DX arbeitet.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

zuhören ??
man kann ja hinterher fragen, wem man 59/599 gegeben hat :)

Ich wiess nur, dass so 5...10% der einkommenden Karten unserer 2013er HB0/aktivierung auf das falsche Call lauten ....
Es ist natürlich Clusterfunkerunfreundlich, wenn die OPs DL5YL + DL5YM aller 20..30 Minuten mal tauschen und auf der gleichen QRG weitermachen.

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Es ist natürlich Clusterfunkerunfreundlich, wenn die OPs DL5YL + DL5YM aller 20..30 Minuten mal tauschen und auf der gleichen QRG weitermachen.
[/quote]

Du quittierst die 5-10% doch sicher mit "sri, not in log", oder? :?: :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Fred,

als "DXpedition" kann man natürlich bei Deinem Beispiel auch als OP geben "QRX 2 min OP change" ..... am besten gleich 2-3 mal hintereinander dann weiss auch der dümmste das da ein Wechsel ansteht.

Hier geht´s aber erstmal um das rufen auf der DX TX wenn die Split macht.

Falsche Spots sieht man aber mittlerweile jeden Tag. Zeigt das die Leute wirklich nicht mehr hinhören wollen oder können.

Wenn die Prüfungen noch einfacher werden wird sich das auch sicher noch verschlimmern. Gerade in Punkto Betriebstechnik (einfach zu lernen) sollte man beim Prüfungsniveau m.M. nach ruhig anziehen.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Warum sollte man das ankündigen, das ein OP Wechsel stattfindet - schliesslich sollte jeder sich vergewissern, was auf der QRG funkt gelle :)


Allerdings ist doch PF9 nur ein Stinknormaler Finne oder :) ;) und da ist ein Split doch ... >sarkasmus aus<


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Blindfunk-Biggun's hat man doch bei jedem Pileup. Da wird gerufen und gerufen obwohl es Split, Number x, Country y, Prefix xx oder Suffix xx heist.
Wenn das DX ins Log soll, wird nahezu jedes Heimatland mal schnell auf einen weit entfernten Kontinent gewünscht, ebenso kann sich die DX-Station ja auchmal beim sprechen in den Buchstaben verhört haben und statt AB auchmal 2 der anderen 24 Buchstaben des Alphabets gewünscht haben, ganz sicher...
Genauso wie die Legasteniker sind die die nicht rechnen können, zb. dass number one, number one only NICHT 5, 7, 9 heist... schließlich kann man durch entsprechende Rechenschritte nahezu aus jeder Zahl eine andere machen.
Zum Göbeln ists halt echt wenn man längere Zeit im Pileup einer wirklich raren Station mitruft, dann sogar erhört wird (aber dank Zwischenrufer nicht ganz), beim Rückfragen wird man wieder nur teilweise gehört und nach dem 3. erfolglosen Versuch dank Vollpfosten-Pileup gibt's die DX-Station auf und macht einfach weiter. Danke auch, ihr Lid's... hatte sowas erst kürzlich im November...
Auch die Rücksichtslosigkeit mit der bereits vor Beenden eines QSOs dazwischengequakt wird - jedesmal wenn du mal dran bist und von der PTT gehst kannste einen drauf fliegen lassen dass irgendein "Mit-OM" gerade eben zufällig sein Call drüberblökt... wie in guten alten CB-Zeiten - man kann ja schonmal draufloslabern, damit die DX-Station ihre nächste Station gleich aufsammeln kann. Das dumme ist nur, es gibt genug die sowas gewähren lassen und genau mit dem Typen weitermachen der vorher gebügelt hat...

Klar, in der Hitze des Gefechts kann man wirklich mal den Split-Knopf vergessen zu drücken, aber das was manche da an Taubheit an den Tag legen ist nimmer Beratungsresistent, das ist vorsätzlich & Rücksichtslos...

Freu mich schon auf FT5ZM - die erste Woche werd ich mich garnicht erst mit dem Mitrufen abrackern - erstmal die größten Marktschreier ihren Cumshot machen lassen und dann kann das "Fußvolk" mit weniger als 1,5KW und einem 5fach-gestockten Monoband-6ele-40m-Beam ran...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Zum Göbeln ists halt echt wenn man längere Zeit im Pileup einer wirklich raren Station mitruft, dann sogar erhört wird (aber dank Zwischenrufer nicht ganz), beim Rückfragen wird man wieder nur teilweise gehört und nach dem 3. erfolglosen Versuch dank Vollpfosten-Pileup gibt's die DX-Station auf und macht einfach weiter. [...] Das dumme ist nur, es gibt genug die sowas gewähren lassen und genau mit dem Typen weitermachen der vorher gebügelt hat...
[...]
Freu mich schon auf FT5ZM - die erste Woche werd ich mich garnicht erst mit dem Mitrufen abrackern - erstmal die größten Marktschreier ihren Cumshot machen lassen und dann kann das "Fußvolk" mit weniger als 1,5KW und einem 5fach-gestockten Monoband-6ele-40m-Beam ran...[/quote]

Jede DX Station bekommt das Pile Up das sie verdient. Wenn ein halbes Call erkannt wurde, muss so lange weiter dieses Call aufgerufen werden, bis es im Log ist. Das schult auch die BigGuns, wenn die begreifen, dass sie so nicht schneller zum Ziel kommen.

Die Kunst ist eben, dank Betriebstechnik, trotz Marktschreier mit Dipol und 100 W zu Beginn einer DX Expedition ins Log zu kommen. Mit dem richtigen OP auch auf der DX-Seite geht das durchaus.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für CW gefällt mir http://www.dxatlas.com/PileupRunner/ recht gut - wozu als DX Station noch hören, wenn ein Skimmer schön alles vorkauen kann :)

Zum OT: naja - OF9X ist nur eine "einfache" Sonderstation - so wie die Flut an RAEMs, die derzeit manches Band "dichtmachen" mit deren Splitfunk.
Und wer nur mit einer GP hört, der hört halt "alles" - mit einem Beam wäre manches nicht gehört worde, was nit spilt rief - gelle -

FF
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Deswegen nehme ich nie an Pile ups teil. Zu nervig für ein 3 Sekunden "QSO".......wenn man das QSO nennen kann.

Das Hauptproblem bei den Pile ups liegt wohl darin, das viele OMs absolut keinerlei Englischkenntnisse haben. Die können five-nine sagen und das wars.
Mich nervt sowas auch, wenn ich mal CQDX "outside of EU" rufe.....es antworten Italiener, Spanier, Griechen usw. Und wenn man dann sagt "only DX outside EU please" bekommt man die Antwort: Hello you are five-nine, my name is.......Die verstehen doch kein Wort. Mir ist es unbegreiflich warum diese Stationen sich überall einklinken und stören, ohne zu wissen und zu verstehen, was überhaupt los ist.
Aber damit müssen wir wohl leben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Für CW gefällt mir http://www.dxatlas.com/PileupRunner/ recht gut - wozu als DX Station noch hören, wenn ein Skimmer schön alles vorkauen kann :)[/quote]

Das kommt eben dabei heraus, wenn "man" glaubt, daß der Computer den OP ersetzen kann. Bei einer solchen DX-Expedition möchte ich aber auch gar nicht im Log stehen ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Hört mal zu, wie viele OP´s die Betriebstechnik nicht kö
[quote]Hallo Freunde !

Gerade ist [b:1swqpku5]OF9X[/b:1swqpku5] QRV auf 14.225 MHz und sagt nach jedem zweiten QSO lisen 240 to245. Aber anscheinend können sehr viele OP´s absolut nichts mit der Aufforderung anfangen ! Hört einfach mal zu, wie es dort ab geht !

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I[/quote]


Von Übel sind auch die "Seltenen Vögel", die 'ne halbe Stunde nur QRZ rufen, statt ihr Call zu nennen, und keiner weiss, wer da QRZ ruft!

73
Hermann
DL1EEC


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eine Analyse von einem Experten:

http://dx-code.org/g3sxw.pdf


  
 

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