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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Der OV K38 Schifferstadt (bei Ludwigshafen) hat eine Zeit lang die meisten DO-Stationen im Rhein-Neckar-Raum hervorgebracht, zu einer Zeit, als DO`s nur UKW machen durften.
Damit sie auf dem Fieldday auch mal auf KW reinschnuppern konnten, habe ich genau zu diesem Zweck ein Ausbildungscall für den OV angeschafft.[/quote]

Dann geh einfach mal davon aus, dass du das Rufzeichen missbräuchlich verwendet hast.

In der AFuV steht klipp und klar:
[i:372b26kd](1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen [u:372b26kd][b:372b26kd]Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung[/b:372b26kd][/u:372b26kd] zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.[/i:372b26kd]

Da bei der Prüfung von Klasse E nach A ausschließlich Technik geprüft wird, bedarf es keiner Vorbereitung in Form von Funkbetrieb auf 20 oder 40m. Somit ist auch die Voraussetzung, die in §12(1) genannt wird, nicht gegeben.

[quote]...mir ist nie was zu Ohren gekommen, das sowas nicht gedeckelt gewesen wäre....[/quote]

Dann lies dir §12(1), nochmal genau durch, besonders den von mit fett hervorgehobenen Teil.

[quote]Wenns der Gesetzgeber so zulässt, ist es auch erlaubt.
...nicht alles, was Recht ist, macht auch immer Sinn...[/quote]

Nicht alles, was der Gesetzgeber nicht ahndet, ist deswegen erlaubt. Die Tatsache, dass in meinem kleinen Dorf noch nie eine Radarkontrolle stattgefunden hat, bedeutet auch nicht, dass es erlaubt ist, mit 100 durch zu rauschen.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zur Zeit, als DOs nur auf UKW durften, war für Klasse A die [u]komplette[/u] Prüfung abzulegen. Also wurde mit der Nutzung des Ausbildungsrufzeichens für KW korrekt gehandelt.

73 de Harald, DL2HSC


  
 
 Betreff des Beitrags:
damals, heute nicht mehr...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dann geh einfach mal davon aus, dass du das Rufzeichen missbräuchlich verwendet hast.

In der AFuV steht klipp und klar:
[i:237y55ig](1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen [u:237y55ig][b:237y55ig]Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung[/b:237y55ig][/u:237y55ig] zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.[/i:237y55ig]

Da bei der Prüfung von Klasse E nach A ausschließlich Technik geprüft wird, bedarf es keiner Vorbereitung in Form von Funkbetrieb auf 20 oder 40m. Somit ist auch die Voraussetzung, die in §12(1) genannt wird, nicht gegeben.[/quote]
Bitte auch §12(2) lesen, dort wird präzisiert:
[i:237y55ig](2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines [b:237y55ig]entsprechenden[/b:237y55ig]
Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht
des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.[/i:237y55ig]

Also ganz eindeutig: es kommt nicht darauf an, welche Prüfungen bereits abgelegt wurden; daher wäre es also auch heute kein "Mißbrauch".
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Bitte auch §12(2) lesen, dort wird präzisiert:
[i:3d9axsv0](2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines [b:3d9axsv0]entsprechenden[/b:3d9axsv0]
Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht
des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.[/i:3d9axsv0]

Also ganz eindeutig: es kommt nicht darauf an, welche Prüfungen bereits abgelegt wurden; daher wäre es also auch heute kein "Mißbrauch".
73[/quote]

Das Wort "entsprechenden" bedeutet lediglich, dass der Azubi Betreib entsprechend der Klasse des DN-Call-Inhabers machen darf. Das hat auch nichts damit zu tun, welche Prüfung (E oder A) er letztendlich ablegt.

Wer aber bereits Klasse E hat, hat mit einem DN-Call nicht mehr rumzuwerkeln. Er braucht keine entsprechende Ausbildung mehr.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zur Zeit, als DOs nur auf UKW durften, war für Klasse A die [u:1dcx91ri]komplette[/u:1dcx91ri] Prüfung abzulegen. Also wurde mit der Nutzung des Ausbildungsrufzeichens für KW korrekt gehandelt.[/quote]

Stimmt, das hatte ich übersehen.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das Wort "entsprechenden" bedeutet lediglich, dass der Azubi Betreib entsprechend der Klasse des DN-Call-Inhabers machen darf. Das hat auch nichts damit zu tun, welche Prüfung (E oder A) er letztendlich ablegt.
[/quote]

Das kann man so, muß man aber nicht so interpretieren.
Mir scheint im Gegenteil die Beziehung "entsprechendes Zeugnis" eher zu dem Auszubildenden zu gehören als zu dem Ausbilder.

Jedenfalls steht a.a.O. nicht, daß ein DOler nicht mehr am Ausbildungsfunkbetrieb teilnehmen darf.


[quote]
Wer aber bereits Klasse E hat, hat mit einem DN-Call nicht mehr rumzuwerkeln. Er braucht keine entsprechende Ausbildung mehr.
[/quote]

Das ist Deine Meinung, die aber nicht vom reinen Text her zu erschließen ist.

Der angegebene Paragraph de AFuV besagt lediglich, daß sich der Auszubildende in einer Ausbildung zu einem (nicht näher spezifizierten) Zeugnis befinden muß, das er derzeit eben noch nicht hat.
Es ist daher durchaus ein Fall denkbar, daß der Azubi eine Frequenz im Rahmen der Ausbldung nutzen will oder soll, für die er als DOler noch keine Berechtigung hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote]Das Wort "entsprechenden" bedeutet lediglich, dass der Azubi Betreib entsprechend der Klasse des DN-Call-Inhabers machen darf.
[/quote]
Das ist Deine persönliche freie Interpretation.
Dann müßte in der AFuV jedoch stehen:
[i:fp7kxatl](2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht
entsprechend den Bestimmungen der Zeugnisklasse des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.[/i:fp7kxatl]
Das steht dort aber gerade nicht.
Es kommt doch nicht darauf an, ob ich die derzeitige DN-Ausgestaltung gut finde oder nicht; m. E. könnte man die ganze "Klasse-K"-Problematik mit einer Änderung des Ausbildungsbetriebs, z. B. auf Clubstationsebene, "erschlagen".

[quote]
Wer aber bereits Klasse E hat, hat mit einem DN-Call nicht mehr rumzuwerkeln. Er braucht keine entsprechende Ausbildung mehr.
[/quote]
Sagt wer? DL2VV?

Klasse E ist nun einmal als CEPT-[b:fp7kxatl]Novice[/b:fp7kxatl]-Klasse definiert.
Lies dann einfach nochmal die Definition des Amateurfunkdienstes im AFuG: ".. zur eigenen Weiterbildung..", dann sollte es klar sein.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
also unabghängig davon, dass Uli (DF4KV) das korrekt dargestellt hat - juristisch, bleibt immer noch eine Randfrage offen.


Was "lernt" einer wenn er auf einem anderen Band funkt ? [Lernziel?].
Worin besteht die Ausbildung ?
...zum Einbilder ausgebildet... ehmm Ausbilder eingebildet..ehmm ...egal !


Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Was "lernt" einer wenn er auf einem anderen Band funkt ? [Lernziel?].[/quote]

Etwas über Ausbreitungsbedingungen auf diesen Bändern? Nur so'ne Idee ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Was "lernt" einer wenn er auf einem anderen Band funkt ? [Lernziel?].[/quote]

Etwas über Ausbreitungsbedingungen auf diesen Bändern? Nur so'ne Idee ... ;)[/quote]
Stimmt ... ganz wichtiger Teil der Prüfung !

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wrong topic .... sorry :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Nicht alles, was der Gesetzgeber nicht ahndet, ist deswegen erlaubt. Die Tatsache, dass in meinem kleinen Dorf noch nie eine Radarkontrolle stattgefunden hat, bedeutet auch nicht, dass es erlaubt ist, mit 100 durch zu rauschen.
[/quote]
Ich glaube, du verwechselts da was....
Der Gesetzgeber gibt in deinem kleinen Dorf immer eine Geschwindigkeit vor, ob mit oder ohne Kontrolle, das ist eindeutig geregelt.
Und wenn der Gesetzgeber einen Ausbildungsbetrieb ohne zeitlichen Rahmen erlaubt, dann wird das auch so genutzt, dann muß da nichts kontrolliert oder geahndet werden, oder? ;-)

[quote]
Was "lernt" einer wenn er auf einem anderen Band funkt ? [Lernziel?].
Worin besteht die Ausbildung ?
...zum Einbilder ausgebildet... ehmm Ausbilder eingebildet..ehmm ...egal !
[/quote]
;-)
In einer früheren Fassung der AfuV stand geschrieben:
"Besitzt ein Auszubildender bereits ein Amateurfunkzeugnis, so darf er nur am Ausbildungsfunkbetrieb für eine höhere Klasse teilnehmen. "
Im Klartext:
Eine DO-Station durfte auf Frequenzbänder einer höheren Klasse solange Betrieb machen, bis alle Windräder und Kraftwerke abgeschalten wurden.
So wurde das vom OV auch ausgelegt und angewendet.

In der aktuellen Fassung (seit 2006) gibt es diesen Zusatz nicht mehr.
Ich interpretiere das so, das nur noch Personen ohne Lizenz ein Ausbildungsrufzeichen nutzen dürfen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]In der aktuellen Fassung (seit 2006) gibt es diesen Zusatz nicht mehr. Ich interpretiere das so, das nur noch Personen ohne Lizenz ein Ausbildungsrufzeichen nutzen dürfen.[/quote]

Das kann aber auch bedeuten, dass diese Regelung einfach redundant war und man sie konsequenter Weise gestrichen hat.

@Fred: Man lernt ja für das Leben und nicht für eine Prüfung ... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Was "lernt" einer wenn er auf einem anderen Band funkt ? [Lernziel?].
Worin besteht die Ausbildung ?
[/quote]
Man sollte doch auch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen, daß in Klasse A außer den zusätzlichen Frequenzbereichen noch knapp 10 dB mehr Ausgangsleistung erlaubt sind.
Warum sollte eine praktische Ausbildungseinheit "Korrektes Abstimmen einer 750-W-Röhrenendstufe und QRO-Funkbetrieb" nur Anfängern ohne jegliche Amateurfunkgenehmigung offenstehen, nicht aber Klasse-E-->A-Aufstockern?
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