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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Herr DD5ZZ, lassen sie mal ihr Rufzeichen von Herrn DB3OM korrigieren ;). Das verwirrt hier.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Auch wenn es lange her ist:

Das wichtigste Argument für die amerikanische Lizenz war, dass ich nicht um 09:00 in Köln sein muss.

Fahrtkosten (knapp 200€) und Hotel gesaprt.


DC7IA | KK4RVI


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Seit wann wird in den USA keine HAREC mehr akzeptiert?

DK5KM


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
@DK5KM: Die USA haben meines Wissens noch nie ein harmonisiertes Prüfungs[b:1rg3up2q]zeugnis[/b:1rg3up2q] (HAREC) akzeptiert, d.h. man muss eine US-Prüfung machen, um eine US-Lizenz zu erhalten.

Das HAREC ermöglicht nur das Beantragen einer nationalen Lizenz in einem CEPT-Land ohne das erneute Ablegen einer nationalen Prüfung.

Es besteht nur eine gegenseitige Anerkennung der CEPT Lizenzklassen für Betrieb mit Länderpräfix und im Ursprungsland zugeteiltem Rufzeichen.
Witzigerweise gibt es bei Betrieb mit DL-Call in den USA laut http://us-lizenz.de/wozu.htm keine Zeitbegrenzung von 90 Tagen.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
[quote].... Es besteht nur eine gegenseitige Anerkennung der CEPT Lizenzklassen für Betrieb mit Länderpräfix und im Ursprungsland zugeteiltem Rufzeichen.
Witzigerweise gibt es bei Betrieb mit DL-Call in den USA laut http://us-lizenz.de/wozu.htm keine Zeitbegrenzung von 90 Tagen. 73[/quote]Ist an sich OT, aber zur Klarstellung: Die Link ist etwas irreführend zum Thema Gastlizenz. Ich habe 1996 noch das "reciprocal permit" in Papierform beantragen müssen. Inzwischen ist die Papierform entfallen (d.h. es wird weder per Papier beantragt, noch ein Schein ausgestellt), aber die Regeln gelten nach wie vor unabhängig von CEPT. DL gehört zu den Ländern und das permit gilt solange die DL-Liz gültig ist. Da unsere DL-Liz unbefristet ist (solange man brav ist und bezahlt), gilt der "reciprocal permit" für die Dauer des Aufenthalts, und der kann mit Visum >90 Tage sein (Visa Waiver max. 90 Tage).
http://wireless.fcc.gov/services/index. ... id=amateur
Wichtig darin: "Operator privileges are those authorized by the alien's government, but do not exceed those of the FCC Amateur Extra Class operator."
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Alles klar, danke sehr.
Aber da ich in Zukunft nicht vor habe länger als 3 Monate in den USA oder anderen Ländern zu verweilen ist das quasi irrelevant für mich.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Der kleine Piekser nachträglich: Die Amis gehen davon aus, daß man nur den Betrieb macht, der auch zu Hause erlaubt ist. D.h. ich habe damals nur nur UKW (2m/70cm) genutzt. Einen Anpfiff gab es nur bei "Dritten-Verkehr bzw. "Mitbenutzung" --- die XYL eines befreundeten US-Ehepaares (beide Liz) hat mich zur Schnecke gemacht, als wir mobil unterwegs waren und sie mit meiner XYL (Unliz) sprechen wollte. Zu meiner Bemerkung "nix möglich in DL..." kam "Papperlapapp, jetzt gib Elke das Mike. Du bist hier nicht zu Hause, sondern in Amerika.". Anmerkung dazu: In USA darf ein Unliz unter Aufsicht die Station eines Liz benutzen -- zumindest war es damals so.

Nachdem ich einen ähnlichen "Frauen-Power-Anschiß" beim Leihwagen erlebt hatte, habe ich den Kopf eingezogen und die XYL bekam das Mike. Beim Mietwagen war es die vorsichtige Frage, ob die XYL im Vertrag als 2. Fahrer eingetragen werden muß. Die YL am Schalter wäre fast explodiert und hat mir gerade noch höflich, aber sehr energisch erklärt "Es ist doch Ihre Ehefrau und die hat doch auch einen Führerschein, oder ?? Soll die bei Ihnen um Erlaubnis bitten, daß sie das gleiche Auto wie Sie fährt ?? ...... ". Den Rest habe ich zwecks knallrotem Kopf nicht mehr so genau in Erinnerung - es war schon ein Riesenfettnapf, in dem ich stand.

Der Piekser geht Richtung DO: Spielchen wie in benachbarten EU-Ländern wären nach "reciprocal permit" in USA unangebracht.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
@Peter, den DOs werden (auch bei der Frequenznutzung) die selben Rechte wie der höchsten US Klasse (Extra Class) gewährt - Siehe z.B.: http://www.darc.de/uploads/media/FCC_Mail_2012.pdf. Das wollte ich zunächst auch nicht ganz glauben und so habe ich mit dem sehr freundlichen Herrn Cross von der FCC auch ein paar Mails gewechselt. Ich zitiere mal:

"The FCC rules do not establish or address "equivalency" between US license classes and CEPT license classes when CEPT licensees are operating in the US as such a distinction serves no purpose for us; rather our rules treat all CEPT licenses the same. The ECC Recommendation (05)06 which defines the CEPT Novice class applies to US licensees operating in CEPT countries-not CEPT licensee operating in the US. As you point out, Section 97.301(a) refers to an individual "who holds a CEPT radio-amateur license ...of any class," and Section 97.301(b) refers to an individual "who holds a CEPT radio amateur license."

Zu sehen auch in der Übersicht der FCC Part 97 Rules hier: http://www.w5yi.org/page.php?id=181

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Hallo Sascha, ich habe schnell quer gelesen, und falls richtig gelesen: CEPT all classes ist ja nur UKW+ , bei HF ist nur CEPT 1 erwähnt. Ich habe mich mit dem "Klassen-Krampf CEPT/HAREC" nie 100pro beschäftigt, seit dem CW-Wegfall erst recht nicht. Welche CEPT Klasse hat denn jetzt ein DO ?? Ist die E-Liz ebenfalls in CEPT 1 oder (wenn ich mich richtig erinnere) in der alten CEPT 2 (früher nur UKW) ?? Ich bin zu faul zum Recherchieren und kann in dem Punkt auch problemlos dumm sterben -- aber fall es jemand posted -tnx.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Hallo Peter,

CEPT1 (früher mit CW) und CEPT2 (früher ohne CW) gibt es nicht mehr, nur noch die CEPT Amateur Radio License, das ist die deutsche Klasse A (HAREC - Harmonized Amateur Radio Examination Certificate), entsprechend der CEPT-Empfehlung

TR61/02 [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/docs/doc98/official/pdf/TR6102.pdf[/url:v0oc7xjz] ([b:v0oc7xjz]Gegenseitige Anerkennung der Zeugnisse[/b:v0oc7xjz])
Weitere informationen unter [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/doks/doccategoryECC.aspx?doccatid=2&alldata=1#1802[/url:v0oc7xjz]

bzw. der CEPT-Empfehlung
TR61/01 [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/docs/doc98/official/pdf/TR6101.pdf[/url:v0oc7xjz] ([b:v0oc7xjz]Kurzzeitiger Betrieb im Gastland[/b:v0oc7xjz]).
Weitere Informationen unter [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/doks/doccategoryECC.aspx?doccatid=2&alldata=1#1802[/url:v0oc7xjz]

Die deutsche Klasse E entspricht der CEPT-Empfehlung ECC (05)06 [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/REC0506.PDF[/url:v0oc7xjz]- international als Novice-License bezeichnet. Hier gibt es weitere Infos unter [url:v0oc7xjz]http://www.erodocdb.dk/doks/doccategoryECC.aspx?doccatid=2&alldata=1#2136[/url:v0oc7xjz]

Alle Links verweise auf die Datenbanken des Europäischen Koomunikations Büros ECO mit Sitz in Dänemark.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Danke, heißt also, daß Klasse E ebenfalls als CEPT-Liz gilt und den Amis der Novice-Status wurscht ist ??
Gut daß es mir zumindest wurscht sein kann..... :-) , 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Ne den Amis ist das nicht wurst:

Die Klasse E entspricht der amerikanischen General Class

Die Klasse A ist die Extra Class


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Holger, der Meinung war ich zuerst auch, aber mich hat ein Mitarbeiter der FCC vom Gegenteil überzeugt.
Die FCC unterscheidet schlicht nicht zwischen CEPT T/R 61-01 und ECC/REC 05-06 - siehe mein Post oben.

In Part 97 (http://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?c= ... .6.4.159.1)
steht:[quote]
§97.301 Authorized frequency bands.
[..]
(b) For a station having a control operator who has been granted an Amateur Extra Class operator license, who holds [b:2uf74fqk]a CEPT radio amateur license[/b:2uf74fqk], or who holds a Class 1 IARP license:
[..][/quote] (fett von mir)

Btw: Schau Dir mal die Unterschiede zwischen General und Extra an - Das Powerlimit ist das selbe, es gibt nur marginale Unterschiede bei der Bandnutzung (es ist ~16% weniger Band zugänglich als General License Inhaber).

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
@dl4go: Da bin ich aber sehr entschieden anderer Meinung. A ist zwar unsere höchste Klasse, die US Extra Class deren höchste, aber da liegen fast schon Welten dazwischen. ExtraClass verlangt Smith Diagramme und einiges mehr an Technik, was bei uns kein Mensch abfragt. Ich hatte mir vor Jahren ältere Prüfungsfragen zugelegt, und da würde mancher A von seinem Thron herunter müssen. E geht mehr in Richtung Technician, aber nicht General Class -- wobei ich den letzten Stand der US-Klassen zwar irgendwo gespeichert habe, aber nicht z.Zt. im Kopf.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Amateurfunkzeugnis aus anderem Staat umschreiben?
Peter, ich hab eben in der Mittagspause eine Test-US Extra Prüfung unter http://www.eham.net/exams/ in knapp 10 Minuten bestanden, mit Null Lernaufwand.
Es klappte, ohne dass ich z.B. die Regeln zu US Bändern wie z.B. um 220 MHz kannte und OHNE irgendetwas auszurechnen was einen Taschenrechner erfordert hätte -> Mut zu Lücke..

Und was über Smithcharts war auch dabei:[quote]>What are the two families of circles and arcs that make up a Smith chart?
C. Resistance and reactance[/quote]

Recht schwer fand ich die Frage, wieviel Prozent der Fragen richtig sein müssen um zu bestehen - habe aber korrekterweise 74% angeklickt :)

Zudem: So wie ich das sehe, kann eine nichtbestandene US-Prüfung mehrfach, auch unmittelbar, wiederholt werden (mit anderen Fragen versteht sich).
Wirbt nicht in der aktuellen Juli Ausgabe der CQDL Mitch, DJ0QN wieder für das US Prüfungsmodell?

Ich denke die US Prüfungen sind zumindest heute IMHO leichter angelegt als die Deutschen..

73


  
 

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