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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: mehrereqsl für 1 qso
Hallo Zusammen,

eine ganz kurze Frage:

ab und zu bekomme ich auf eQSL 2 zu bestätigende QSL, die sich auf ein QSO beziehen,

häufig, wenn Klubstationen irgendwelche Sonderwochen/Rufzeichen haben.

Dann kommt die QSL des Rufzeichens, das ich gearbeitet hab (Sonderrufuzeichen) zusammen mit einer Normal-Rufzeichen Anfrage (Vermutlich der OP, der gerade am Gerät saß)

Meistens sind es "drrrrrt dahdit dahdit tu e e" Kontakte, bei denen der OP sich nicht namentlich zu erkennen gegeben hat.

Soll ich dann trotzdem beide bestätigen ?

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich mache es immer (bestätige beide). Oft sammelt der OP für irgend etwas oder ist auch von zu Hause aus nicht qrv für das Band oder wie auch immer. Die Karte tut mir nicht weh (mache nicht eQSL, aber das Problem ist das gleiche), mit dem OP hatte ich ja auch das QSO, und solange nicht mehrere OPs ankommen, gehe ich auch davon aus, daß er es war. Manchmal sind auch Youngster an Clubstationen, die sich riesig über eine persönliche QSL freuen - ich hatte mal ein sehr positives Echo von Pfadfindern, wo deren drei per (gleichem) DN-call im QSO waren -- QSL @Vorname / DN......... , die haben sich via "Lehrmeister" bedankt (der hat mich angerufen, ein oder zwei haben m.W. inzwischen Liz). Es geht nicht immer nur nach Schema .........
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: mehrereqsl für 1 qso
[quote]
Soll ich dann trotzdem beide bestätigen ?
[/quote]

Nein!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Einfach gesagt wie auch Karsten: Nein - aber bei E-QSL sollte es m.E. egal sein - da klicke ich (wenn ich es machen würde) einfach auf bestätigen. PapierQSL geht nur an das im Log stehende Rufzeichen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Jetzt frage ich trotzdem nach: WARUM NEIN ?? Gibt es irgendwo festgeschrieben Regeln dazu ?? Bei (meinen wenigen) Contesten ist mir der Fall bisher nicht untergekommen, ansonsten war es sehr selten und meistens hat der OP vorher gefragt, bzw. sich entsprechend gemeldet und war auch im Log. In vielen Fällen werden Sondercalls "nach Dienstplan" verteilt (und auch entsprechend gemeldet) und der OP sitzt zu Hause.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter, sehe ich [b:uzhl2jgr]mittlerweile[/b:uzhl2jgr] auch nicht mehr so eng. Üblich ist es das man an einer Clubstation nur deren Rufzeichen nennen durfte/sollte. Mittlerweile müssen wir aber an unsere Calls nichts mehr anhängen und auch dürfen wir aus der gesamten Republik arbeiten (an wessen Station auch immer) und können unser Call verwenden.

Bei Clubstationen sehe ich das ähnlich. Warum sollte ich von dort nicht unter meinem Call QRV sein und das der CS mitverteilen oder umgekehrt.

Oft ist es zudem so das die CS am Standort des Verantwortlichen steht der dortselbst auch mit seinem persönlichen Call gemeldet ist. Wäre vermessen dem zu verbieten beide Calls zu nutzen.

Auch wenn eine Clubstation Zeitweise "umgemeldet" wird (ich hatte bspw. in 2010 1 Monat lang DK0EPC) kann man so vorgehen und beide Calls nutzen.

Für DXCC und Co. zählen sowieso alle Verbindungen die aus dem eigenen Land getätigt sind, egal ob in XY an der CS oder von zuhause.

Man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst. :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei LOTW kommt nur das rein, was ich auch geloggt habe - die Frage war halt, das es immer mehr vorkommt, das ungefragt der Operator auch eine Karte schickt. Wenn das halt im QSO so gemacht wird, dann notiere ich das meist auch (natürlich elektronisch in N1MM).

Aber bei 59 QSOs (äh 599 klar wohl PSK oder sowat an F-Tasten gedöns) geht die ungefragte/geloggte gleich ab in den Papierkorb.

Und bei eQSL (ich gehe mal von eQSL.cc aus) ist es mir wurscht - denn ich prüfe dort nicht, ich lade nur mein Log hoch - was nicht in meinem Log drin ist, bekommt auch keine Karte.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
QSL-Karte wird für das geloggte QSO ausgeschrieben.
Früher wurde die Verbindung mit einer Station (nicht Benutzer) damit bestätigt ..heute ist diese Unsitte in DL weiter verbreitet als anderswo.
Unsere Nachbarn unterscheiden da besser zwischen personal Call und Clubcall.
Definitiv nicht für alle Rufzeichen, die der Op besitzt/benutzen darf!
Analog auch zu LotW.

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was machen die Leute nur wenn es einen Strafzettel als Beifahrer gibt, weil der Fahrer auf dem Nebensitz zu schnell war?

Wenn ich mit einem anderen Call als meinen funke, gibt es auch nur dafür eine Bestätigung. Ich habe ja nicht mit meinem gefunkt, also kann ich es auch nicht bestätigen.

Andererseits kann man so natürlich auch schnell ein Diplom machen, einfach mal allen aus der Rufzeichenliste eine QSL schicken, wenn auch nur immer einer der benötigten antwortet hat es sich ja gelohnt.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Zusammen,

na, so eine Diskussion wollte ich jetzt auch nicht lostreten..

gut, formal gibts natürlich keine, in dem Fall werd ich mal bestätigen, da der OP ( Club war eine R27.... bzw er eine R3.... Station) offensichtlich das selbe QTH hat.

Wundert mich eh, schien ein sehr geübter CW OP zu sein, der braucht doch sicher keine QSL-Karte aus DL mir ?

Thread kann geschlossen werden, bevor er 20 Seiten lang wird..

Grüsse Alfred, 73, sk.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Alfred, doch, die Diskussion war es schon wert. Ich sehe auch einen Konsens darin, daß man nur ein geführtes QSO bestätigt. Wenn bei 599-awdh QSOs Trittbrettfahrer auftauchen - d.h. nicht identifizierbar als QSO Partner (evtl. bloß mitgehört), kriegt der auch von mir keine QSL. Ich spreche bei meinen (Fonie-)QSOs die QSL Frage in aller Regel an, und wenn der OP sich zusätzlich als QSO-Partner meldet +QSL (so oft passiert das ja nun auch wieder nicht), wird er auch notiert und kriegt seine QSL.

Das sind so Dauerbrenner, wo es auch für mich interessant ist, wie andere es handhaben.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bestätige nur, was bei mir im Log steht, sonst (z. B. wenn der Op an einer Klubstation sein persönliches Rufzeichen nicht genannt hat) geht die QSL-Karte mit entsprechendem Vermerk zurück. Hörberichte bestätige ich auch nur, wenn die Gegenstation oder sonst ein wichtiges Detail angegeben wird, sonst schreibe ich sinngemäß "incomplete report" auf die Karte und sende sie zurück. Bei QSL an Ausbildungs- oder "Kollektiv"-Stationen schreibe ich den Namen des Op darauf, sofern er mir bekannt ist.

73, Jan-Martin


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Jetzt frage ich trotzdem nach: WARUM NEIN ?[/quote]

Die Gründe wurden ja inzwischen genannt. Wenn ich z.B. als DA0HSC im HSC-Contest aktiv bin, dann hat eben DA0HSC das QSO gemacht und somit haben diese QSOs auch nichts in meinem Log zu suchen. Ergo kann ich sie auch nicht bestätigen, sondern nur DA0HSC.

Wenn Du DX machst und mit DL0ABC T32C "arbeitest" wirst Du (DB6ZH) um's verrecken keine QSL von T32C bekommen, mit der Du dich für das DXCC bewerben kannst. Da mußt Du schon zwei QSOs machen und das Pile Up ein zweites Mal knacken.

OT: Ich kann mich auf der HAM Radio auch immer wieder beäumeln, wenn ich die DOK-Börsen beobachte. Man sitzt sich am Tisch mit einer 2m Handgurke gegenüber und führt ein QSO, nur damit man einen Haken in seiner DOK Sammlung machen kann. Mir wäre dieser DOK nichts wert. Nichtmal dann, wenn ich ihn über Relais bekommen hätte.

Aber jeder kann sich selbst betrügen wie er lustig ist. Deshalb brauche ich auch keine Diplome. [u:3q7o4947]Mein[/u:3q7o4947] Log ist mir Diplom genug ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,

soweit ja schon o.K. Wenn es um Kontest geht oder um DX von der Clubstation (ausser man ist von da mit seinem eigenen Call unterwegs) ist das schon klar.

Ist aber m.A. nach kein Betrug wenn ich von der CS QRV bin und deren Call verwende und im QSO mein Call mitteile und einen weiteren Rapport gebe.

Das ist mittlerweile schon längst nicht mehr verboten. So könnte ich bspw. auch von Deiner Station aus mit meinem Call QRV sein. Darf halt dabei nur nicht Deines verwenden weil das ein "Personengebundenes" Call ist. Ein CS Call dagegen nicht. Da gibt es lediglich einen "Verantwortlichen" :wink: :wink:

Was DOK-Börsen betrifft auf Messen etc. da bin ich ganz bei Dir. Sowas ist Beschiss gegen sich selbst. Wer auf 2/70 DOK´s sammelt soll die Möglichkeiten nutzen und mal wieder SSB/CW aktivieren (evtl. auch mal vom nächsten Berg). Da gibts dann sicher einiges abzusahnen das real erarbeitet ist.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Ist aber m.A. nach kein Betrug wenn ich von der CS QRV bin und deren Call verwende und im QSO mein Call mitteile und einen weiteren Rapport gebe.[/quote]

Dann sind es auch zwei QSOs. Wenn die aber nicht gemacht wurden, gibt es auch nur ein Karte ...

Betrügen kann man wie gesagt sowieso nur sich selbst. Und da ich weiß daß bei Diplomen betrogen wird, sind sie in meinen Augen nichts wert (weshalb ich auch keine habe).


  
 

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