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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Infintiv, fakultativ[/quote]

Wenn diese und ähnliche Worte in der Schule fielen, habe ich sofort weggehört. :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Satzbau und Rechtschreibung 6
[/quote]

Naja, wenn ich mir so die 30 Antworten durchlese, findet man eigentlich bei jeder 3. Antwort eine grammatische "Unregelmäßigkeit", und sei es nur eine Kommaregel oder Großschreibung (oder Buchstabendreher ;-) ).
Das ist doch heute nichts Ungewöhnliches in den Foren....

Meine persönliche Meinung:
Auch wenn man das nötige Hintergrundwissen hat:
Andere so auf ihre Schwächen hinzuweisen, gilt allgemein eher als unhöflich!

Um auf die Überschrift zurück zu kommen:
Ich würde auch sagen, das man "Rufzeichenmissbrauch" nicht unbedingt nur an "falschen" QSL-Karten festmachen sollte.
Es sei den natürlich, man erwischt jemanden auf frischer Online-Tat...

Ich habe schon oft sogenannte "DX-Stationen" gehört, die anscheinend kein ordentliches Buchstabieralphabet gelernt haben und ihr Call viel zu schnell in gequetschtem Englisch genuschelt haben.

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
[quote]
Legastheniker zu sein ist heutzutage keine Entschuldigung dafür, nicht schreiben zu können.
[/quote]

- Nebensatz mit Infintiv mit "zu" nicht mit Komma vom Hauptsatz getrennt[/quote]

Entschuldige, da muss ich widersprechen. Das Komma nach „zu sein“ ist fakultativ (im Unterschied zum korrekt gesetzten obligatorischen Komma vor dem letzten Satzglied).
[/quote]


Sehe ich anders. Nach dem §75 des amtlichen Regelwerks bzw. Duden-Regel K117 (jeweils der Absatz (2): Abhängigkeit von einem Substantiv, hier "Legastheniker") werden Infintivgruppen mit Komma abgetrennt.

http://www.korrekturen.de/regelwerk/zei ... 2-1d.shtml

http://www.duden.de/sprachwissen/rechts ... geln/komma


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Off Topic, nicht lesen!
[quote]Ich habe mit keinem Satz bestritten, dass es Menschen mit Lese- Rechtschreibschwächen gibt.[/quote]

Aha. Und?
Tenor Deiner Aussage: Diese "Schwächen" sind keine Entschuldigung.

Ergo: Kann man draufschlagen. Oder wie?

[quote]Allein die Diagnose als Erkrankung im klassischen Sinn bezweifle ich. Die Legasthenie als Diagnose entstand im Zuge einer medizinische betrachteten Sichtweise und ist als klar umrissene Diagnose nicht haltbar.
[/quote]

Ist die eine Meinung. Gibt eben auch andere.
Ist halt immer auch die Frage, was "Erkrankung" bedeutet.

[quote]Bekanntermaßen starb die Hysterie als Krankheitsbild gleichzeitig mit ihren Erforschern (Charcot, Freud und Breuer) aus. Ebenso verhält es sich mit ADS, ADSH und anderen Diagnosederviraten.[/quote]

Das wäre mir neu.
Quellenlage?

[quote]Hier wurde erst das Medikament erfunden und danach die passende Krankheit.[/quote]

Jetzt wird's unsinnig: Schon mal "Struwwelpeter" (Zappelphillip) gelesen?

[quote]Die Diagnose ADSH dient Eltern als Entschuldigung für fehlende Erziehungsleistung. Anders ausgedrückt: Wir haben keine Zunahme kranker Kinder, sondern eine Zunahme erziehungsunwilliger Eltern.[/quote]

Sorry, aber das ist jetzt einfach nur Realitätsverweigerung... ;)

[quote]Dennoch würde ich niemals behaupten unter Dyskalkulie zu leiden.[/quote]

Wie würdest Du Dich fühlen, wenn jemand über Dich sagte: "Für dessen Rechenleistung gibt es keine Entschuldigung, außer, daß seine Eltern ihn nicht richtig erzogen haben!"

(Mal ehrlich!)

Jetzt soll's aber mal reichen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]
[quote]
Legastheniker zu sein ist heutzutage keine Entschuldigung dafür, nicht schreiben zu können.
[/quote]

- Nebensatz mit Infintiv mit "zu" nicht mit Komma vom Hauptsatz getrennt[/quote]

Entschuldige, da muss ich widersprechen. Das Komma nach „zu sein“ ist fakultativ (im Unterschied zum korrekt gesetzten obligatorischen Komma vor dem letzten Satzglied).
[/quote]


Sehe ich anders. Nach dem §75 des amtlichen Regelwerks bzw. Duden-Regel K117 (jeweils der Absatz (2): Abhängigkeit von einem Substantiv, hier "Legastheniker") werden Infintivgruppen mit Komma abgetrennt.[/quote]

Das ist hier aber nicht einschlägig. Das Substantiv, von dem die Infinitivgruppe abhängt, kann nicht selbst Teil der Infinitivgruppe sein (und das wäre bei „Legastheniker“ hier der Fall), sondern müsste Teil des Hauptsatzes sein. Sieh Dir mal die Beispiele in den von Dir genannten Fundstellen an, da verhält sich das exakt so.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gut, daß ich eine infinite Infirmität zu diesen Dingen habe (und einen altersgerechten Duden von 1967) 73 Peter :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Gut, daß ich eine infinite Infirmität zu diesen Dingen habe (und einen altersgerechten Duden von 1967) 73 Peter :-)[/quote]

Dabei hätte ich es auch gerne belassen, aber ich verdiene mein Geld mit solchen Dingen, da muss man am Ball bleiben.

Wobei Rechtschreibung in einem Forum immer irgendwo weiter hinten auf der Prioritätenliste steht. Wenn man einen Beitrag versteht und der Inhalt eindeutig ist, kann die korrekte Schreibung nie mehr als das Sahnehäubchen auf dem Text sein.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das Substantiv, von dem die Infinitivgruppe abhängt, kann nicht selbst Teil der Infinitivgruppe sein (und das wäre bei „Legastheniker“ hier der Fall), sondern müsste Teil des Hauptsatzes sein. Sieh Dir mal die Beispiele in den von Dir genannten Fundstellen an, da verhält sich das exakt so.
[/quote]

Stimmt nicht.

Beispiel im ersten Link:
"Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter überrascht."

"Tresor" ist Akk.-Objekt und eindeutig Teil der Infinitivgruppe. Was sonst?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Das Substantiv, von dem die Infinitivgruppe abhängt, kann nicht selbst Teil der Infinitivgruppe sein (und das wäre bei „Legastheniker“ hier der Fall), sondern müsste Teil des Hauptsatzes sein. Sieh Dir mal die Beispiele in den von Dir genannten Fundstellen an, da verhält sich das exakt so.
[/quote]

Stimmt nicht.

Beispiel im ersten Link:
"Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter überrascht."

"Tresor" ist Akk.-Objekt und eindeutig Teil der Infinitivgruppe. Was sonst?[/quote]

Scheint doch schwieriger zu sein, als ich dachte. Die gesamte Infinitivgruppe „den Tresor zu knacken“ hängt vom Substantiv „Versuch“ ab. Und nur deshalb muss sie mit Kommas abgetrennt werden, der „Tresor“ ist piepegal.

Die Infinitivgruppe kann nicht von einem ihrer eigenen Bestandteile abhängen, und ob sich in ihr ein Substantiv befindet, spielt für die Interpunktion nicht die geringste Rolle. Hieße das Beispiel „Er wurde beim Versuch, erfolgreich zu sein, vom Nachtwächter überrascht.“, dann müssten die Kommas ebenfalls dort stehen.

Wenn Du es mir nicht glaubst, dann ruf einfach morgen mal beim Sprachtelefon der RWTH Aachen an: 0241/80-96074, wochentags zwischen 10 und 12 Uhr zu erreichen. Die Leute dort geben schnelle, kompetente Antworten und sind auf Zweifelsfälle spezialisiert.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote]Sehe ich anders. Nach dem §75 des amtlichen Regelwerks bzw. Duden-Regel K117 (jeweils der Absatz (2): Abhängigkeit von einem Substantiv, hier "Legastheniker") werden Infintivgruppen mit Komma abgetrennt.

http://www.korrekturen.de/regelwerk/zei ... 2-1d.shtml

[/quote]

Der Fall ist dort unter (E1) abgehandelt:

[code:i5epj8yz] E1: Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen:

Den Plan(,) abzureisen(,) hatte sie schon lange gefasst. Die Angst(,) zu fallen(,) lähmte seine Schritte.
[/code:i5epj8yz]

wie Hans oben geschrieben hat, ist das Komma optional; man kann, muß es aber nicht setzen.
Das galt m. W. auch bereits vor 1996.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
...das Thema möchte geschlossen werden.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nöö, umbuchen auf eigenen Thread. Ich finde es einfach interessant und werde mich jetzt noch mehr um meine Kommata kümmern ,,,,,,, Im Forum werden manchmal solche Böcke geschossen, daß man wie Frau Poth es nannte, durchaus einen "da werden Sie geholfen" - Thread gebrauchen kann. Wiki ist auch nicht das gelbe vom Ei, neue Duden sind teuer, und die Profis hier machen es doch ganz lustig. Als Funkamateur korrektes Deutsch - kann nie schaden ........ Verzeihung ,,,,,,,,,,
73, Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,
solange noch gut 10 dB zur kritischen Threadlänge von 30 Seiten fehlen, denke ich auch, daß man das ganz entspannt sehen darf.. :)

Nachdem ich mir das jetzt nochmal genauer angesehen habe, muß ich feststellen, daß ich oben Unsinn geschrieben habe und Günther doch richtig lag: so, wie die Regeln formuliert sind, handelt es sich tatsächlich um eine Erweiterung des Infinitivs, und da muß das Komma stehen. Die Reformschreibung samt ihren Rückabwicklungen und Varianten hat für mich zum Glück keine Bedeutung mehr, und mit der "gefühlsmäßig" praktizierten Kommasetzung ("lieber eins zuviel, als zuwenig") bin ich bisher auch einigermaßen gut gefahren..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich halte mich da raus und lese fleißig mit :-) . Außerdem bin ich, wenn ich die Reform richtig verstanden habe, in einem Alter, wo mir die alte Rechtschreibung offiziell erlaubt ist. Ich habe im Lotus WordPro die alten Regeln reaktiviert, d.h. entsprechend installiert und kann wahlweise arbeiten.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Außerdem bin ich, wenn ich die Reform richtig verstanden habe, in einem Alter, wo mir die alte Rechtschreibung offiziell erlaubt ist.[/quote]

Die einzigen, die die reformierte Schreibung anwenden [i:33ovp2pr]müssen[/i:33ovp2pr], sind Schulen und Behörden. Ansonsten darf sowieso jeder schreiben, wie er möchte.


73
Hans


  
 

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