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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 33 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]ch habe, Asche aufs Haupt, autodidaktisch gelernt. [/quote]

Er meint damit:

Stumpfes auswendig lernen, um die Prüfung zu bestehen.

Kann man machen...allerdings fällt "man" dann durch schlechten Wirkungsgrad und knapper Betriebstechnik auf.

Nun, das trifft nicht auf alle OM`s zu, allerdings auf 85% der mir persönlich bekannten Strategen.

Also, wie wäre es mit:

1. Aquarium
2. Briefmarken sammeln
3. Hund kaufen
4. Wintergarten aufbauen
5. Wandern
6. 3te Fremdsprache via Volkshochschule


If positions 1-6 are not true...55

:D[/quote]

Wie wäre es mit: Rufzeichen?

Du bist nur dreisprachig ? Dann hast Du etwas nicht richtig gemacht. Man braucht dazu auch einen Kopf... Und gewisse, autodidaktische Befähigung.

73 :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja ja...55


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]allerdings fällt "man" dann durch schlechten Wirkungsgrad und knapper Betriebstechnik auf. [/quote]

ja ja...[b:2swxbr4u][u:2swxbr4u]55[/u:2swxbr4u][/b:2swxbr4u][/quote]

Der war von Dir und zeugt in der Tat von mäßiger Betriebstchnik.

Autodidakt: was man bei der Lernmethode verstanden hat, sitzt auch und hat mit Auswendiglernen nichts zu tun.

In sofern ist mir ein guter Autodidakt lieber, als ein siebensprachiger Bücherwurm, der zwar die Buchstaben zusammenfügen kann, aber nicht den Sinn dahinter.

An der Stelle sei auf das bekannteste Zitat von Dieter Nuhr hingewiesen.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
..ja ja und?

Bestanden?


Ihr Pfosten lernt alle nur auswendig, leider.


Ich habe in dieser Zeit 2 Parallellehrgänge, bei Grundlagen Taschenrechner und Formeln umstellen, ist leider Arsch ab, leider.

Ausreden: Familie/ Beruf/ "ist lange her..." Seltsamerweise sitzen nur ganz normale Berufe im Lehrgang...ganz normale Berufe.

Aber, wir geben ja nicht auf.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ihr Pfosten lernt alle nur auswendig, leider.[/quote]

Wie bist Du denn drauf?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich habe jemanden gefunden der mir bei der Technik für die Klasse A unter die Arme greift.
Klappt gut. :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn jemand Fragen hat, kann er sich ruhig bei mir per PN melden.

@Harald:

Auswendiglernen reicht für Leute, die nur kommunizieren wollen doch völlig. Die meisten Leute an der Uni lernen auch nur auswendig und wenn man sie 3 Jahre später nach etwas spezielleren Grundlagen fragt, kommt NIX.

Die Begründung Beruf/Familie/"Schule lange" her finde ich ganz human. Bedenke, dass die meisten nicht nur diese drei Punkte, sondern auch noch Internet/Smartphone/IPad mit hohem Sucht- und Ablenkungsfaktor verfallen sind. Man sollte die angehenden OMs dann dazu ermutigen, einfach etwas mehr Zeit einzuplanen aber den Zeitraum nicht zu klein zu wählen, damit nicht alles wieder verdampft ist, kurz vor der Prüfung. Diese Planung ist bei der Fülle des Stoffes nicht einfach.

Ich habe das Auswendiglernen immer gehasst, und daher auch 4 Monate lang die alten Moltrecht Bücher durchgeackert. Aber 2 Wochen vor der Prüfung hab ich dann doch noch den Trichter in den Kopf gesteckt und auswendig "gepaukt". Für die Null Fehler :D - ziemlich krank, aber ein Vorteil des Auswendiglernens sind die guten Noten bzw. Resultate auf dem Papier oder -wie bei mir - die Wirkung gegen Prüfungsangst. Leider war meine Betriebstechnik dadurch allerdings auch recht knapp :-) Die Technik hat allerdings vor allem von zahlreichen Selbstbauprojekten profitiert.

Wie auch immer - zum Interesse an der Technik kann man niemanden zwingen. Hauptsache, sie haben es alle mal irgendwann gehört und beweisen, dass sie sich einarbeiten können. Von daher quäle sie ruhig ordentlich mit Formelumstellerei :-)

73
Stefan
(Lange Zeit Nachhilfelehrer für Mathe und Physik gewesen...)

[quote]..ja ja und?

Bestanden?


Ihr Pfosten lernt alle nur auswendig, leider.


Ich habe in dieser Zeit 2 Parallellehrgänge, bei Grundlagen Taschenrechner und Formeln umstellen, ist leider Arsch ab, leider.

Ausreden: Familie/ Beruf/ "ist lange her..." Seltsamerweise sitzen nur ganz normale Berufe im Lehrgang...ganz normale Berufe.

Aber, wir geben ja nicht auf.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Auswendiglernen reicht für Leute, die nur kommunizieren wollen doch völlig. [/quote]

Dafür hat man in den 70er Jahren den CB Funk eingeführt.

[quote]Ich habe das Auswendiglernen immer gehasst, und daher auch 4 Monate lang die alten Moltrecht Bücher durchgeackert. Aber 2 Wochen vor der Prüfung hab ich dann doch noch den Trichter in den Kopf gesteckt und auswendig "gepaukt". Für die Null Fehler [/quote]

Schon komisch, bei Grundkenntnissen im Lehrgang brauche ich etwa 9-12 Monate, dann legen die Lehrgangsteilnehmer eine 1A Prüfung hin und am Ende können sie sogar die "3" Ohmschen Gesetze.

[quote]Wie auch immer - zum Interesse an der Technik kann man niemanden zwingen. Hauptsache, sie haben es alle mal irgendwann gehört und beweisen, dass sie sich einarbeiten können[/quote]

Nun, ich habe diese Grundsatzdiskussionen schön öfters geführt.
Entweder man organisiert den AFU wie er in den Statuten steht und alte Hasen wie Diefenbach und Rhode vermittelt haben oder man geht mit der "Zeit" und das bis jetzt noch knapp anspruchsvolle Hobby verkommt genauso wie andere wissenschaftliche Arbeitsgruppen..dann würde ich sagen, liebe Politik nimmt die Interessen der AFU`nicht so ernst...


Meine Großmutter sagte einmal, jeder macht das, was er am Besten kann...

Good DX lbr DJ1
:D

P.S.: Der "Ich lerne auswendig Rekord" liegt bei mir in der Abteilung bei 2 Wochen...
Soll das unser Selbstanspruch sein ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dafür hat man in den 70er Jahren den CB Funk eingeführt.[/quote]

In meiner Klasse E Prüfung saß eine Ärztin die auf 20m Band mit Ihrem Mann auf See funken wollte. Sie hat für Klasse A auch "nur" auswendig gelernt und bestanden. Warum nicht?


[quote]Schon komisch, bei Grundkenntnissen im Lehrgang brauche ich etwa 9-12 Monate, dann legen die Lehrgangsteilnehmer eine 1A Prüfung hin und am Ende können sie sogar die "3" Ohmschen Gesetze.[/quote]

Blub, ich habe in 2 Monaten ein 24 Monate Programmierstudium mit 1.0 gemacht, was will uns das sagen? Jeder braucht halt so lange wie er braucht.


[quote]Nun, ich habe diese Grundsatzdiskussionen schön öfters geführt.
Entweder man organisiert den AFU wie er in den Statuten steht und alte Hasen wie Diefenbach und Rhode vermittelt haben oder man geht mit der "Zeit" und das bis jetzt noch knapp anspruchsvolle Hobby verkommt genauso wie andere wissenschaftliche Arbeitsgruppen..dann würde ich sagen, liebe Politik nimmt die Interessen der AFU`nicht so ernst...

Meine Großmutter sagte einmal, jeder macht das, was er am Besten kann...
[/quote]

Mit der "Zeit" gehen heißt nicht das irgendwas "verkommt". Interessen verlagern sich, ja. Alte AFU-Funker haben Pionierarbeit geleistet, ja. Aber es gibt auch Menschen wir mich die die das Rad nicht neu erfinden müssen. Ich möchte schon die Grundlagen verstehen, aber vielleicht nicht in der Tiefe und dem Zeitaufwand wie von 30 Jahren, ich möchte Aufbauarbeit leisten (Hamnet, Softwareentwicklung..), da muss ich mir keine eigenen Funkgeräte bauen und auch nicht reparieren können, dafür gibt es andere die das besser können. Deine Großmutter hatte gar nicht so unrecht, aber vielleicht meinte Sie das anders als Du es verstanden hast.

Gruß Alex


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Schon komisch, bei Grundkenntnissen im Lehrgang brauche ich etwa 9-12 Monate, dann legen die Lehrgangsteilnehmer eine 1A Prüfung hin und am Ende können sie sogar die "3" Ohmschen Gesetze.
[/quote]
ach ja 3 Gestze von Ohm ?
womit befassen sich Nummer 2 und Nummer 3 ?
Sicher nicht mit Strom :)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Schon komisch, bei Grundkenntnissen im Lehrgang brauche ich etwa 9-12 Monate, dann legen die Lehrgangsteilnehmer eine 1A Prüfung hin und am Ende können sie sogar die "3" Ohmschen Gesetze.
[/quote]
ach ja 3 Gestze von Ohm ?
[/quote]
Paßt schon: ein AFuP-"Autodidakt" kennt tatsächlich drei verschiedene :-)

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[i:2v5oaeu8]3 Ohmsche Gesetze[/i:2v5oaeu8]


Ihr (Ausnahmen vorhanden) habt so einen an der Waffel, dass ihr noch nicht einmal zwischen den Zeilen lesen könnt.

[quote]In meiner Klasse E Prüfung saß eine Ärztin die auf 20m Band mit Ihrem Mann auf See funken wollte. Sie hat für Klasse A auch "nur" auswendig gelernt und bestanden. Warum nicht? [/quote]

Weil das kein Amateurfunk ist, und für das Gehalt kann man sich auch ein Satellitentelefon kaufen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Ihr (Ausnahmen vorhanden) habt so einen an der Waffel, dass ihr noch nicht einmal zwischen den Zeilen lesen könnt.
[/quote]

wie jetzt ? ist es wieder so weit ? Die "Ledermäntel" warten vor der Tür ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]wie jetzt ? ist es wieder so weit ? Die "Ledermäntel" warten vor der Tür ?[/quote]

Nö, anscheinend sind nur die kräftigen Herren in Weiß gemeint, die einem von vorne in die Jacke helfen ... :mrgreen:


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][i:2gcgmzec]3 Ohmsche Gesetze[/i:2gcgmzec]


Ihr (Ausnahmen vorhanden) habt so einen an der Waffel, dass ihr noch nicht einmal zwischen den Zeilen lesen könnt.

[quote]In meiner Klasse E Prüfung saß eine Ärztin die auf 20m Band mit Ihrem Mann auf See funken wollte. Sie hat für Klasse A auch "nur" auswendig gelernt und bestanden. Warum nicht? [/quote]

Weil das kein Amateurfunk ist, und für das Gehalt kann man sich auch ein Satellitentelefon kaufen.[/quote]

Deswegen brauchst du noch lange nicht beleidigend werden (Ihr Vollpfosten... ihr habt einen an der Waffel...).

Hast du keine elegantere Art und Weise drauf, um beim Admin um einen Gastzugang zu betteln.
Ich würde erst mal lernen, wie man sich benimmt, auch wenn es "nur" ein Forum ist, man könnte sonst evtl. falsche Schlüsse auf deine Kinderstube ziehen.


  
 

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