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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunk in der Presse
Moin,

in der Braunschweiger Zeitung gibt es heute einen Bericht über Amateurfunk:

[url:q09yuh4b]http://www.braunschweiger-zeitung.de/freizeit/freizeit-tipps/mein-perfektes-wochenende-pjoengjang-calling-id1062172.html[/url:q09yuh4b]

73
Werner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Funk- [i:1oskc2r1]"Kontakt zu einem Georgier in Nordkorea herzustellen"[/i:1oskc2r1] Ui ui ui, ein Funkgerät in ein Land zu schmuggeln in dem dies, ach fast alles verboten ist, da weiss ich nicht ob das mutig oder einfach nur dumm ist. :shock:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja P5 hin oder her... eigendlich gehört das Land seit vielen Jahren von der DXCC-Liste gestrichen. Auf dem Mond waren auch Menschen und das gilt nicht als eigenes Land... und dabei ist die Aktivierung des Mondes wohl leichter zu bewerkstelligen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Funk- [i:1kxg0fym]"Kontakt zu einem Georgier in Nordkorea herzustellen"[/i:1kxg0fym] Ui ui ui, ein Funkgerät in ein Land zu schmuggeln in dem dies, ach fast alles verboten ist, da weiss ich nicht ob das mutig oder einfach nur dumm ist. :shock:[/quote]
Na ja, wirklich verboten kann das kaum gewesen sein, denn das [illegalen Funkbetrieb] hätte man evtl. 2- 3 Tage machen können. Dieser Georgia war aber über viele Monate QRV, häufig nach einem zuvor im Internet publizierten Zeitplan ... usw.. Leider hatte er die Morsetaste zu Hause vergessen, hat nur SSB und RTTY gemacht.

Gruss Hanno


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... und dabei ist die Aktivierung des Mondes wohl leichter zu bewerkstelligen.[/quote]
Der Mond war aber erst 1x aktiviert, von P5 sind mir zumindest 2 legale [von der ARRL fürs DXCC anerkannte] Aktivierungen bekannt.

Gruss Hanno


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]von P5 sind mir zumindest 2 legale [von der ARRL fürs DXCC anerkannte] Aktivierungen bekannt. [/quote]

Die ganze Geschichte steht gerade in der aktuellen CQDL.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Angesichts der grässlichen Menschenrechtssituation dort von "legal" zu sprechen ist nach meiner persönlichen Meinung schon fast Hohn...

Mit Sondergenehmigungen und Auflagen wurde die Welt doch nur wieder verarscht, jetzt kann das Regime so weitermachen und dann überrascht sagen "Was habt ihr denn, bei uns gibt es sogar Amateurfunk".


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man mit der Geschichte "Eingeschmuggeltes Gerät" (stand nichts von im Bericht und der Georgier hat das tatsächlich offiziell gemacht) schon ins Fettnäpfchen getappt ist muss mal wieder die Menschenrechtssituation herhalten.

War das denn in UA uns Y2 vor dem Fall des eisernen Vorhanges sooooo viel anders ???? Hat auch jeder mit gefunkt. was ist mit BY ???? Hat sich die politische Situation derart verändert bloss weil man jetzt Billigequipement ins Ausland verkauft ??? Funkt auch jeder mit. Warum also nicht P5 ...... Ist ein Land auf unserer Karte wie jedes andere auch nur mit anderer politischer Lage. Wenn P5 aktiviert wird häng ich mit dran. Wer meint er müsse aus Protest gegen das Regime die Finger davon lassen soll er es tun. Wird das Pileup kleiner.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mit Sondergenehmigungen und Auflagen wurde die Welt doch nur wieder verarscht, ...[/quote]

Das ist nun eine andere Argumentation als Schmuggel, bzw. Mut vs. Dummheit.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Der Mond war aber erst 1x aktiviert[/quote]
Wann wurde der Mond aktiviert? Von wem? Zu wem? (ich zweifle nicht daran, interessiert mich nur)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Der Mond war aber erst 1x aktiviert[/quote]
Wann wurde der Mond aktiviert? Von wem? Zu wem? (ich zweifle nicht daran, interessiert mich nur)[/quote]
Ok, um Missverständnissen vorzubeugen hätte ich evtl. das Wort "aktiviert" in "Anführungszeichen" oder "Tüddel" setzen sollen und dann noch ranschreiben müssen, dass dies bedeuten soll: [u:zgpnb8y6][b:zgpnb8y6]in übertragenem Sinne[/b:zgpnb8y6][/u:zgpnb8y6]. Natürlich hat dort keine AFu-Aktivität stattgefunden. Aber im Text, auf den ich Bezug nahm war davon die Rede, dass auch der Mond bereits [b:zgpnb8y6][u:zgpnb8y6]von Menschen betreten (aktiviert) wurde[/u:zgpnb8y6][/b:zgpnb8y6].

Es ist zwar schon etwas länger her, aber ich kann mich noch sehr gut entsinnen, dass dabei auch Ton und Bilder übertragen wurden, man das zeitnah im TV beobachten konnte. Zumindest Funk (wenn auch kein Amateurfunk) muss bei dieser Gelegenheit ([u:zgpnb8y6][b:zgpnb8y6]"Aktivierung"[/b:zgpnb8y6][/u:zgpnb8y6]) stattgefunden haben. Es sei denn, alles was man zu hören/sehen bekam, wurde in Hollywood produziert! Aber ich halte von derartigen Verschwörungstheorien nicht all zu viel ;-)

Und dass sogar Funkamateure auf dem Mond waren ist zumindest sehr wahrscheinlich, denn fast alle oder zumindest ein sehr grosser Teil der Astronauten sind im Besitz einer Amateurfunk- Genehmigung. Wie das im konkreten Fall war; ich habe mir nicht die Mühe gemacht, es zu überprüfen.

Ich hoffe damit ist auch Dein "Wissensdurst" gestillt ...

Gruss Hanno


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi
In der DDR gabs ja auch Amateurfunk. Wer "Staatstreu" war durfe da mitmachen. Aber die Leute mussten natürlich sehr auf ihre Wortwahl achten, Keine Kritik am Staat, am besten garnicht über Politik reden. Stasi war überall mit dabei...:(

Heute haben die Amis, die Engländer und der BND auch "Grosse Ohren".
Angeblich umd die bösen Terroristen zu suchen, aber man braucht ja nur mal nach China zu gucken. Was da pssiert wenn die Regierung auf undemokratische Abwege gerät...

Orwell 1984 lässt grüssen.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Der Mond war aber erst 1x aktiviert ....[/quote]
Wenn ich unter "aktiviert" das Betreten des Mondes durch Menschen gemeint hatte - wie weiter unten im Thread erläutert, dann war diese Aussage natürlich flasch - Sorry. Ich werde wohl doch langsam alt und habe inzwischen zunehmend mit Gedächnislücken zu kämpfen. ;-)

Nach Apollo 11, gab es noch 5 weitere erfolgreiche Mondlandungen ("Aktivierungen), bei denen zwar Funk- aber kein AFu- Betrieb stattgefunden hat.

Gruss Hanno

PS. unter den 12 Astronauten (Menschen), welche bisher den Mond betreten haben, konnte ich auf die Schnelle niemanden entdecken, der über eine AFu- Genehmigung/ Call verfügt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]unter den 12 Astronauten (Menschen), welche bisher den Mond betreten haben, konnte ich auf die Schnelle niemanden entdecken, der über eine AFu- Genehmigung/ Call verfügt.[/quote]

In der Reportage über DJ8OT sagt er allerdings, er hätte ein QSO mit den Apollo-Astronauten in der Kapsel gehabt und wisse daher, wie die Frau des Astronauten heiße, was in keiner Zeitung stünde...

Nachzusehen [url=http://www.youtube.com/watch?v=5x1U43y0avs:2nl5u8bn]hier[/url:2nl5u8bn].


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]unter den 12 Astronauten (Menschen), welche bisher den Mond betreten haben, konnte ich auf die Schnelle niemanden entdecken, der über eine AFu- Genehmigung/ Call verfügt.[/quote]
In der Reportage über DJ8OT sagt er allerdings, er hätte ein QSO mit den Apollo-Astronauten in der Kapsel gehabt und wisse daher, wie die Frau des Astronauten heiße, was in keiner Zeitung stünde...

Nachzusehen [url=http://www.youtube.com/watch?v=5x1U43y0avs:hgstjw3d]hier[/url:hgstjw3d].[/quote]
Danke für den Link. Wenn DJ8OT dort sagt, er hätte mit einem Astronauten in der Apollo- Kapsel gesprochen ... etc. pp., was soll ich dazu sagen? Ich werde mich hüten, das Gegenteil zu behaupten. Evtl. war es tatsächlich so? Aber ich vermute eher nicht.

Aufgefallen ist mir nur, als der Reporter nachfragte, wie denn so eine Verbindung zustande kommt, war plötzlich von einem [u:hgstjw3d][b:hgstjw3d]Kontakt mit der ISS[/b:hgstjw3d][/u:hgstjw3d] die Rede. Und das hat, so wie ich das sehe, mit dem Apollo- Programm, den Mondlandungen ... usw. kaum etwas zu tun. Da das Apollo-Programm im Jahre 1972 wegen der damit verbundenen gigantischen Kosten beendet wurde. Der Aufbau der ISS begann [u:hgstjw3d][b:hgstjw3d]erst 26 Jahre später[/b:hgstjw3d][/u:hgstjw3d], im Jahre 1998. Zum Mond war man nur ein paar Tage unterwegs, in der ISS hält man sich im allg. Monate auf, so ist dann auch eher Zeit für "irgendwelche Spielchen" ...

Ganz am Anfang vom Video ist auch ein kleiner Fehler, denn die Station UR0IM, die dort CQ DX ruft, sitzt nicht in Sibirien (asiatischer Teil von Russland) sondern in der Ukraine, also Europa. Und da der OP mit CQ DX meinte er möchte mit Stationen ausserhalb von Europa in Kontakt treten, hat er Anrufer aus Europa (das heisst auch DJ8OT), ignoriert. Ja, ist alles nicht so einfach.

Gruss Hanno

PS. Falls Du heute abend oder morgen früh noch mal reinschaust, ich wünsche Dir morgen viel Erfolg!


  
 

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