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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Löschung von Daten

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wo FM auf 6m?
Nachdem 6m für alle Betriebsarten offen ist, wollte ich mal wissen, wo FM-Direkt vorgesehen ist?
Im Netz finde ich verschiedene Bandpläne, die eine unterschiedliche Nutzung oberhalb 50,75 bis 51Mhz angeben.
Prinzipiell sind 12khz breite Signale ab 50,5Mhz aufwärts erlaubt, 50,62 bis 50,75Mhz geht die "digitale Kommunikation", darüber ist Relaisausgabe bis 50,91Mhz.

Was ist mit dem Bereich 50,91-50,99Mhz ?
Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: FM?
Moin.

warum machen wir -alternativ zu SSB/CW- nich AM (A3) auf 50Mhz,so wie das einige Amis auch praktizieren?

73
Andy


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was hat das mit der Überschrift zu tun?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der DARC hat einen Bandplan für 6m mit Stand 09/2011
Dort wird der Bereich 50.500 bis 51.000 mit 12kHz Bandbreite angegeben.
Daneben steht zwar noch das FM in DL nicht zulässig ist, aber bis Ende des Jahres gibt's ja die Sonderduldung.
50.510 bis 50.630 sind mit diversen Digitalmodi gekennzeichnet.
Aber ab 50.630 dürfte es kein Problem sein FM-Simplex zu nutzen.
Laut dem Bandplan sind Relais aber erst im höheren Bereich ab 51MHz vorgesehen.

Obwohl ich kein DARC Mitglied bin, sehe ich keinen grund wieso ich mich nicht an diesen Bandplan halten sollte (muss mich endlich mal anmelden für 6m).


  
 
 Betreff des Beitrags: DIE FRAGE IST, WAS GEMEINT IST MIT...ALLEN SENDEARTEN...
Die technisch möglichen-
oder die laut Bandplan noch übrigen, also außer A1A und J3E.
-Da steht nichts von FM.

Habe bei der BNetzA angefragt, ob mit "allen Sendearten" auch FM
gemeint ist.
Mal sehen, wie die Antwort ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die eigentlichen FM Bereiche liegen oberhalb 51.00 ..... Es gibt zwar lt. Region 1 Bandplan einen FM Simplex Bereich 50.540 - 50.580 aber der ist mit dem Zusatz versehen "Internet Sprach Gateways". Also m.A. nach für normalen "Laberfunk" aussen vor. Habe zwar in einem anderen Bereich gelesen das man dort "Simplex Quasselfunk" macht und sich am Bandplan nicht stört aber ob das so korrekt ist steht auf einem anderen Blatt.

Fakt: Auf 2m/70 cm ist in den FM Bereichen (Simplex) schon nicht viel los und wenn sich jetzt noch jeder OV einen eigenen 6m Quasselkanal sucht dann gute Nacht. Relais fallen eh raus da diese grundsätzlich oberhalb 51 MHz zu finden sind.

Man sollte das Entgegenkommen der Behörde und das des BMVG nicht allzu arg strapazieren. Nicht das die schlicht und ergreifend nach 31.12.1013 einfach den "Test" aufheben und zurück zum alten tendieren. Sonst heisst es dann wieder 50.08 - 51.00 nur CW und SSB. Wir sollten uns freuen das so schonmal RTTY und anderes digitales machbar ist.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Man sollte das Entgegenkommen der Behörde und das des BMVG nicht allzu arg strapazieren. [/quote]
Man sollte aber auch, wenn schon Bandbreiten bis 12kHz ausdrücklich erlaubt sind, sich nicht schon wieder selbst einschränken, obwohl es dazu seitens der Behörde und des Primärnutzers keinen Grund gibt. Erlaubt ist erlaubt! In 12kHz passt ein FM-Signal locker rein. Also warum nicht?
Daß diese vorübergehende Lockerung wegen zu intensiver Nutzung und "FM-Quasselei" wieder beendet wird, glaube ich nicht. Wenn man mal über die Grenzen schaut und sieht was bei den DL-Nachbarn im 6m Band alles möglich war und ist, dann kommt man sehr schnell zu dem Schluß, daß die hiesige Überreguliererei gerade auch in Hinblick auf den Wunsch der Europäischen Harmonisierung ohnehin nicht mehr lange zu halten ist und dieser "Test" ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, wenngleich das noch lange nicht ausreicht.
Aber imerhin...es tut sich ja schon mal was...
Hoffen wir also mal, daß uns mal irgendwann das zugestanden wird, was in z.B. in OE schon lange üblich ist.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Laut dem Bandplan sind Relais aber erst im höheren Bereich ab 51MHz vorgesehen.
[/quote]
Auf "meinem" Bandplan ist von 50,710-50,910Mhz Relaisausgabe.

[quote]
Habe bei der BNetzA angefragt, ob mit "allen Sendearten" auch FM
gemeint ist.
Mal sehen, wie die Antwort ist.[/quote]
Wenn in der Mitteilung Nr. 152/2013 steht: Alle Betriebsarten bis 12khz,
dann frage ich eigentlich nicht lange nach, ob (N-)FM dazu gehört...


[quote]
Habe zwar in einem anderen Bereich gelesen das man dort "Simplex Quasselfunk" macht und sich am Bandplan nicht stört aber ob das so korrekt ist steht auf einem anderen Blatt.
[/quote]
Und auf welchem Blatt steht, was von 50.91 bis 50.99Mhz vorgesehen ist?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Laut dem Bandplan sind Relais aber erst im höheren Bereich ab 51MHz vorgesehen.
[/quote]
Auf "meinem" Bandplan ist von 50,710-50,910Mhz Relaisausgabe.

[quote]
Habe bei der BNetzA angefragt, ob mit "allen Sendearten" auch FM
gemeint ist.
Mal sehen, wie die Antwort ist.[/quote]
Das ist zwar keine "Betriebsart" aber wenn in der Mitteilung Nr. 152/2013 steht: alles bis 12khz, dann fällt für mich (N-)FM auch darunter...



[quote]
Habe zwar in einem anderen Bereich gelesen das man dort "Simplex Quasselfunk" macht und sich am Bandplan nicht stört aber ob das so korrekt ist steht auf einem anderen Blatt.
[/quote]
Und auf welchem Blatt steht, was von 50.91 bis 50.99Mhz vorgesehen ist?[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Wenn es denn erlaubt ist... FM..
So funkt denn jeder auf irgendeiner Frequenz in dem Frequenzbereich wo
die 12 kHz Bandbreite erlaubt sind.
Das hört sich nach ziemlichen Durcheinander an.
Kurioserweise dürfen das nur Inhaber einer Zulassung der Klasse A.
Auch sonst gelten die Einschränkungen weiterhin.
(z.B. horizontale Antennenpolarisation)
Ich verstehe nicht, warum man sich hier so schwer tut.
Richtigerweise hätte man das Band so behandeln müssen wie z.B. 2m.
Zumindest im Zeitraum der Duldung.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hier sieht man mal wieder toll, wie die Funkamateure sich selbst kaputt regulieren.

Solange man im vorgeschriebenen 6-m-Bandbereich bleibt, sich an die Leistungsgrenzen hält ist doch alles OK und legal. Fertig. Das Ding wird sich dann selbst regulieren und Aktivitätszentren werden sich bilden.

Aber nein solange keiner funkt, weil er Angst hat zu funken wird das nichts.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hier sieht man mal wieder toll, wie die Funkamateure sich selbst kaputt regulieren.
[/quote]
Mache er keine Geschichten? [url=http://www.cosgan.de/smilie.php:9q52flfo][img:9q52flfo]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c024.gif[/img:9q52flfo][/url:9q52flfo]
Was ist verkehrt daran, wenn man etwas Rücksicht nehmen will?

[quote]
Solange man im vorgeschriebenen 6-m-Bandbereich bleibt, sich an die Leistungsgrenzen hält ist doch alles OK und legal. Fertig. Das Ding wird sich dann selbst regulieren und Aktivitätszentren werden sich bilden.
[/quote]
...seh ich auch so....

[quote]
Aber nein solange keiner funkt, weil er Angst hat zu funken wird das nichts.[/quote]
Die Angst vorm Funken habe ich schon vor 37 Jahren abgelegt... ;-)
Da ich mir gerne Erstverbindungen aller Art bestätigen lasse, habe ich mir mein erstes FM-QSO auf 50,95Mhz bestätigen lassen....


  
 

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