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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Ok das bestätigt das Handbuch nun auch , S7.1
Aber da ist die Rede vom Center Modus.

Wie sieht es im Fix (den ich vorher als Marker bezeignet hatte) aus?[/quote]

Spielt keine Rolle..
[b:28wrbbp8]Wasswerfall bleibt stehen sobald man den VFO Knopf betätigt..
Center & Fix...[/b:28wrbbp8]

Das kann jeder Billig SDR besser...

Das war im übrigen auch eine negative Eigenart, warum ich meinen 990 wieder verkauft habe.. uvm was beworben wurde, und er dann doch nicht implementiert hatte...



73[/quote]

das zeigt wieder das man einiges immer selber testen sollte.
wasserfall im fix modus läuft weiter! in center modus bleibt es stehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich werde das Gefühl nciht los die Firmen sind nur auf das Geld aus :twisted:

Zwischen 18-21MHz sich "Hubschrauber"-Geräusche zu hören.
Das geht bis zu S3 hoch. Unabhängig das im Handbuch sowas erwähnt wird.

Diese Frequenzen sind nicht zu benutzen und egal was man für eine Freq.Kombi Haupt.-Nebenempfänger einstellt, diese Geräusche bleiben.
Sie sind mit einem anderen Empfänger ebenfall nachweisbar und wenn man den TS990 ausschaltet sind sie da weg.

Und das Aussage des Händlers das in diesen Geräten sich große Lüfter befinden (in Vergleich mit dem IC7600), stimmte auch nicht ganz
Der IC7600 hatte 1x 80mm Lüfter

Der TS990 u.a. 2x 60mm Lüfter direkt am Netzteil die im nach 6 Minuten reinem Empfangbetrieb für 2 Minten anlaufen. Die 2 x 80mm sind an der Endstufe und ein 60mm am Lautsprecher, diese sind bisher ruhig.
Auch wenn diese leise wie beim IC7600 sind. Man hört sie.
Dabei wird dies Netzteil nicht so heiß das diese Lüfter auf hohe Drehzahl laufen müssten. Leider ist das kein leichtes rankommen.

Also wieder bestätigt sich auch hier: Testberichte sind nur auf Zahlen/Diagramme , die in der Praxis uninteressant sind, aus.
Auch wenn das mit den Lüftern erwähnt wurde, das mit den Geräuschen auf 18-21MHz aber nicht. Oder habe ich das überlesen?

Sonst ist es ja ein feines Gerät.
Nur halt 2 Bändern nicht zu verwenden!

Mal sehen was Kenwood und der Händer dazu sagen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Händler ratlos , verweisst die Sache nach Kenwood.
Kenwood ratlos, schickt die Sache nach Japan.

Kunde tritt dann vorzeitig nach einer Woche vom Kaufvertrag zurück und wartet dann auf Lösungen.

:x


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Burghard


Wowww und sowas bei dem Gerätepreis.
Ich bin echt Baff.

Dann stellt man sich doch lieber gleich zwei TS-590 hin Hi.

VY73+

Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wowww und sowas bei dem Gerätepreis. [/quote]

Das schleicht sich in vielen Bereichen ein. M$ hat schon vor 15 Jahren damit angefangen, die Anwender als Betatester zu verwenden, um dann nach 3 Monaten mit einem Service-Pack die wildesten Käfer einzufangen.

Zieht sich auch durch die Unterhaltungselektronik und kommt wohl auch langsam bei uns an....

Merke: Software frühestens nach 3 Monaten kaufen, Hardware ebenfalls, bzw. wenn unkritisch eher noch später. Bei uns im Sektor würd ich sogar auf ein Jahr erhöhen, da wir zwar die Melkkühe sind, jedoch nicht die bevorzugte Gruppe - da dauerts schonmal ein bißchen länger.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dafür gibts doch 4 TS590

Auch wenn der Noiceblanker recht gut ist und man dies Geräusch fast ausblenden kann ist es nicht Sinn der Sache.

Läuft noch ein PC nebenbei und ist der Vorverstärker auf AUS merkt man es kaum. Schalte man den PC aus ist der Pegel zwischen S0-S2.
Aber immer zu hören, im Wasserfall wird nichts angezeigt.
Mit Vorverstärker bis zu S4-5 bei 18MHz.

Man muss bei TS990 nur ein kurzes Stück Draht in den Antenneneingang stecken um das zu hören.
Liegt die Vermutung nahe das es aus der Umgebung kommt.
Nur warum hört man es mit einem 2. RX nur wenn der TS990 an ist?
Also kann es doch nur der TS990 selber sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da ist dieser Übersetzungsfehler das kleinste Übel. Ant1 wählen wenn die Ant. an Ant2 angeschlossen ist.
Ant1 geht nicht übern ATU, laut. Schaltunterlagen aber schon.


Der ATU hat auch noch Probleme eine G5RV auf 15m abzustimmen.
Was ein IC7600 und ext. ATU schafft.

Aber wie in anderen THread erwähnt kann das an der Antenne liegen.
Was ich aber auch nicht hinnehmen kann.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Da ist dieser Übersetzungsfehler das kleinste Übel. Ant1 wählen wenn die Ant. an Ant2 angeschlossen ist.
Ant1 geht nicht übern ATU, laut. Schaltunterlagen aber schon.


Der ATU hat auch noch Probleme eine G5RV auf 15m abzustimmen.
Was ein IC7600 und ext. ATU schafft.

Aber wie in anderen THread erwähnt kann das an der Antenne liegen.
Was ich aber auch nicht hinnehmen kann.[/quote]

...wobei die geräteinternen ATU zumeist einen recht kleinen Anpassbereich haben und daher für grobe Anpasseinsätze nicht brauchbar sind. Externe ATU können da schon meistens mehr...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Möglich, nur kann man bei dem Preis schon davon ausgehen das so ein ATU es packt. Denn was ist bei einem ext. ATU soviel anders?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Möglich, nur kann man bei dem Preis schon davon ausgehen das so ein ATU es packt. Denn was ist bei einem ext. ATU soviel anders?[/quote]

Das Platzangebot ... ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kein Argument bei dem Kasten.
Die Platinengröße des ATU ist fast zu groß wie mein MFJ993 ATU.

Wenn meine spätere KM Antennen mit dem TS990 angepasst werden können ist alles ok, nur wer weiß das jetzt schon.
Der Preis wurde bezahlt und darum muss es auch funktionieren nicht das man nochmal 400Euro für einen ext. ATU ausgeben muss/musste.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
[...] Der ATU hat auch noch Probleme eine G5RV auf 15m abzustimmen.
Was ein IC7600 und ext. ATU schafft. [...][/quote]

Da scheint ICOM generell mehr Abstimmbandbreite zu spendieren. Die eingebauten ATUs meiner ICOMs sind deutlich besser als die vom TS-590. Der kann so gerade einen 47 Ohm Widerstand anpassen :wink:

Gruß Karsten


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Kein Argument bei dem Kasten.
Die Platinengröße des ATU ist fast zu groß wie mein MFJ993 ATU.[/quote]

Und was sagen die Spezifikationen?

Meine Doublet mit 1:4 Balun kann mein K2 auf allen Bändern anpassen (zugegeben, bei ein, zwei Bändern nicht ganz ideal). Ein TS-590 konnte nur 4 von 9 Bänder anpassen.

Die eingebauten Tuner sind nur dazu da geringere Fehlanpassungen abzustimmen, damit volle Leistung raus geht. Bei extremeren Werten ist es sowieso schlecht am TRX anzupassen, weil die zusätzlichen Verluste durch hohes SWR auf dem Koax viel zu groß werden.

Gerade bei einem sehr teuren Gerät kann man eine gute Antenne voraussetzen und keine angewürgte Dachrinne. Wieso sollte der Entwickler auf die Idee kommen, daß jemand mit einem F1 Rennauto einen Acker pflügen wollte?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Kein Argument bei dem Kasten.
Die Platinengröße des ATU ist fast zu groß wie mein MFJ993 ATU.[/quote]

Und was sagen die Spezifikationen?

Meine Doublet mit 1:4 Balun kann mein K2 auf allen Bändern anpassen (zugegeben, bei ein, zwei Bändern nicht ganz ideal). Ein TS-590 konnte nur 4 von 9 Bänder anpassen.

Die eingebauten Tuner sind nur dazu da geringere Fehlanpassungen abzustimmen, damit volle Leistung raus geht. Bei extremeren Werten ist es sowieso schlecht am TRX anzupassen, weil die zusätzlichen Verluste durch hohes SWR auf dem Koax viel zu groß werden.

Gerade bei einem sehr teuren Gerät kann man eine gute Antenne voraussetzen und keine angewürgte Dachrinne. Wieso sollte der Entwickler auf die Idee kommen, daß jemand mit einem F1 Rennauto einen Acker pflügen wollte?[/quote]

Glaube nicht das eine G5RV eine angewürgte Dachrinne ist.
Auch wenn sie noch Unterdach ist und nur 15m lang ist.
Aber vielleicht ist es doch genau das das es der Tuner nicht schafft.
Jedenfalls ist was dran das die ATU von Icom besser sind.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Kein Argument bei dem Kasten.
Die Platinengröße des ATU ist fast zu groß wie mein MFJ993 ATU.[/quote]

[b:vv87zh0j]Und was sagen die Spezifikationen?[/b:vv87zh0j]

Meine Doublet mit 1:4 Balun kann mein K2 auf allen Bändern anpassen (zugegeben, bei ein, zwei Bändern nicht ganz ideal). Ein TS-590 konnte nur 4 von 9 Bänder anpassen.

Die eingebauten Tuner sind nur dazu da geringere Fehlanpassungen abzustimmen, damit volle Leistung raus geht. Bei extremeren Werten ist es sowieso schlecht am TRX anzupassen, weil die zusätzlichen Verluste durch hohes SWR auf dem Koax viel zu groß werden.

Gerade bei einem sehr teuren Gerät kann man eine gute Antenne voraussetzen und keine angewürgte Dachrinne. Wieso sollte der Entwickler auf die Idee kommen, daß jemand mit einem F1 Rennauto einen Acker pflügen wollte?[/quote]

Nur 16-150 Ohm


  
 

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