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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 52 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter (DJ7WW),

ich habe heute mit meinem bertroffenen Nachbarn sprechen können. Der Sachverhalt war dann doch etwas anders, als von dem anderen Nachbarn verkündet.
Nach Beendigung des Messeinsatzes wollte der betroffene Nachbar von den Mitarbeitern der BNA wissen, was der Messeinsatz kosten würde. Die Mitarbeiter der BNA räunten ein, dass die Möglichkeit besteht, dass die BNA einen Betrag von ca 900€ in Rechnung stellt. Das würde dann aber noch einige Zeit dauern. Bis heute ist keine Rechnung angekommen und da der ganze Vorgang schon 14 Monate her ist, ist wohl auch nicht zu erwarten, dass noch eine kommt.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DD5AJ.......aber erst mal posten !!
und dann erst den Sachverhalt richtig stellen.
[quote]Rücksprache mit meinen Anwälten, wurde ich eines Besseren belehrt.[/quote]
Da muss man schon [b:32qr7yjo]seinen[/b:32qr7yjo] Anwalt ständig an der Seite haben! 8) (Wieder ein "Advocat" Kunde)
Und noch der Vollständigkeit halber:
Du schreibst, dass der Satz mit dem "Darm auskotzen" [u:32qr7yjo]vielen[/u:32qr7yjo] aus der Seele spricht. Tut mir leid, wenn ich hier mal als Einziger widerspreche, aber meine Seele gehört nicht dazu!
Damit Du siehst, dass ich auch Spass verstehe, möchte ich anmerken, dass ich mir gerade mal bildlich diesen Vorgang vorstelle. Für Nichtmediziner sei angemerkt, dass der Darm am anderen Ende ja festgewachsen ist und somit den Mund nicht verlässt sondern nachgezogen wird. Aufgrund der Länge wird das Laufen damit etwas problematisch und sieht auch nicht gut aus. Außerdem belegst Du beim Sprechen damit in SSB auch das andere Seitenband!
In diesem Sinne: Gewalt beginnt auch mit der Sprache !
Ich weiß, dass im Forum aus den bekannten Gründen über Manches nicht diskutiert werden sollte, d.h. aber nicht, dass alles unwidersprochen hingenommen werden soll.
:-) übrigens 14 Monate heißt bei der BNA gar nichts > Ich erhalte Rechnungen erst nach Jahren!:-) aber das mit den Gebühren wurde ja schon klargestellt.
73 von einem, dessen Darm noch da ist, wo er hingehört


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo "Funkonaut",

Du scheinst den Sachverhalt gar nicht verstanden zu haben. Ich habe juristischen Rat eingeholt, um zu klären, ob eine Selbsterklärung einer Standortbescheinigung in diesem Fall gleichzusetzen ist.

Die Frage der Kosten für einen Messeinsatz der BNA stellt sich dann zwangsläufig, da im Bußgeldfall dann die BNA nachweisen muss, dass mit einer Sendeleistung größer als 10 W EIRP gesendet wurde. Das ginge dann nur mit einer Messung, deren Kosten dann dem Funkamateur sicher in Rechnung gestellt würde, wenn er ohne Selbsterklärung mit mehr als 10W EIRP sendet. Hinzu kommt dann noch das Bußgeld.

Bezüglich des aus der Seele sprechen, geht es natürlich um die Vorwürfe die Mary hier geäußert hat. Du scheinst als einziger das nur auf den Darm zu beziehen. Übrigens sprach ich selbst vom Darminhalt der "ausgekotzt" werden kann. Das nennt sich in der Medizin Miserere und ist die Folge eines Darmverschlusses oder einer Darmlähmung.

Die BNA ist bei den Frequenznutzungsgebühren sehr langsam, weil der Beitrag für 1 Jahr in keinem Verhältnis zu den Verwaltungskosten stehen. Bei einem Betrag von 900€ sähe die Sache schon ganz anders aus.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich habe juristischen Rat eingeholt, um zu klären, ob eine Selbsterklärung einer Standortbescheinigung in diesem Fall gleichzusetzen ist. Die Frage der Kosten für einen Messeinsatz der BNA stellt sich dann zwangsläufig....[/quote]

Die Frage stellt sich gar nicht, denn die novellierte Bestimmung gilt ausdrücklich nur für gewerbliche Funkanlagen, nicht für Funkamateure, wie man leicht nachlesen kann:
[url:2gs31mj4]http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_26/gesamt.pdf[/url:2gs31mj4]

Vielleicht wäre es besser Leute zu fragen, die eine Verordnung erst mal durchlesen, bevor sie "juristischen Rat" geben.

Viel Lärm um Nichts!

73,


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Günter,

anstatt auf den Gesetzestext von 1996 zu verweisen, wäre es schlauer gewesen, sich auf den Seite des DARC Distrikt Köln Aachen zu informieren. Gerade dein verlinkter Gesetzestext wurde vom Bundestag geändert.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
anstatt auf den Gesetzestext von 1996 zu verweisen, wäre es schlauer gewesen, sich auf den Seite des DARC Distrikt Köln Aachen zu informieren.

[color=blue:3cx22znb]Und was steht da?[/color:3cx22znb]

Gerade dein verlinkter Gesetzestext wurde vom Bundestag geändert.
[/quote]

Du hast vergessen den Link mit dem geänderten Gesetzestext einzutragen, damit jeder Nachlesen kann, dass sich eben bezüglich Selbsterklärung nichts dadurch ändert, denn dafür ist nach wie vor gültig was in der BEMFV steht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,

das geänderte Gesetz ist, wie ich eingangs schon geschrieben habe, durch den Bundestag beschlossen. Jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat abgenickt werden. Jetzt werden sicher viele hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz kippt. Genau das darf aber nicht passieren. Es gab Forderungen der Grünen und der Linken die Grenzwerte drastisch zu senken. Sollten diese sich durchsetzen, bedeutet das für viele ohne entsprechend großem Grundstück das Ende des Amateurfunks. Laut DARC wollten die Linken den Grenzwert für hochfrequente Felder auf 0,2V/m begrenzen. Bei den Grünen soll es ähnliche Forderungen geben.(?)
Es wird sicher noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt. Doch es ist sicherlich gut, wenn man schon im Vorfeld informiert ist.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

das geänderte Gesetz ist, wie ich eingangs schon geschrieben habe, durch den Bundestag beschlossen.

[color=blue:12hotxn9]Und hier geht es zu den Änderungen:[/color:12hotxn9][color=blue:12hotxn9]http://www.bundesrat.de/cln_340/sid_5A164317E1C8D3BF55DD74016247F36D/SharedDocs/Drucksachen/2013/0201-300/209-13,templateId%3Draw,property%3DpublicationFile.pdf/209-13.pdf[/color:12hotxn9]

Jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat abgenickt werden. Jetzt werden sicher viele hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz kippt. Genau das darf aber nicht passieren. Es gab Forderungen der Grünen und der Linken die Grenzwerte drastisch zu senken. Sollten diese sich durchsetzen, bedeutet das für viele ohne entsprechend großem Grundstück das Ende des Amateurfunks.

[color=blue:12hotxn9]Du bist nicht auf dem laufenden, das wurde bereits Donnerstag im Umweltausschuss des Bundesrats gekippt[/color:12hotxn9]

Laut DARC wollten die Linken den Grenzwert für hochfrequente Felder auf 0,2V/m begrenzen. [/quote]

Auf 10% der bisherigen Grenzwerte, nicht auf 0,2V/m

Ausserdem waren das nicht "die" Linken, sondern die Linken in Brandenburg.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Interessant ist eigentlich (für mich) politisch nur, daß die BImschV bereits damals von Frau Merkel als Ministerin unterschriebn wurde, jetzt also auch der Antrag an den Bundesrat. Der Afu war de facto via BEMFV schon immer dabei und soweit ich quer-gelesen habe hätte der Entwurf an den jetzigen Verhältnissen nichts geändert (außer der Info - Veröffentlichung von Sebsterklärungen). Aber .... gekippt ist gekippt.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also Mitte der 90er hat mich eine Nachbarin auch angezeigt, damals noch CB-Funk. Standen plötzlich 2 Herren der BAPT vor der Tür und wollte man mal Funkgerät sehen, anschließend meine Berechtigungen für bestimme Kanäle wie die auch immer hiess hat damals 5Mark Monat oder so gekostet.

Hat alles bei mir etwa 5 Minuten gedauert, waren die wieder weg.
Bei der Nachbarin war es auch etwa 20 Minuten und dann nie wieder gesehen.

Weiß nur das die Nachbarin damals schon den Einsatz bezahlt hat, weil Sie von mir oder meinen Eltern das Geld wieder haben wollte. Was Sie natürlich nie bekommen hat, wieviel das war k.a. Aber es kostet Geld.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aber es kostet Geld.[/quote]

Nie und nimmer


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zu CB Zeiten waren die bei mir ca. 1x im Monat, weil ein anderer CBler dort ständig angerufen hatte. Der behauptete immer ich hätte mehr als 4 Watt. Hätte jedoch nur einen Super Standort.

Vor 3 Monaten waren sie wieder da, jetzt allerdings nicht wegen CB - Funk.

Bisher musste ich nie etwas zahlen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Peter,

das geänderte Gesetz ist, wie ich eingangs schon geschrieben habe, durch den Bundestag beschlossen. Jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat abgenickt werden. Jetzt werden sicher viele hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz kippt. Genau das darf aber nicht passieren. Es gab Forderungen der Grünen und der Linken die Grenzwerte drastisch zu senken. Sollten diese sich durchsetzen, bedeutet das für viele ohne entsprechend großem Grundstück das Ende des Amateurfunks. Laut DARC wollten die Linken den Grenzwert für hochfrequente Felder auf 0,2V/m begrenzen. Bei den Grünen soll es ähnliche Forderungen geben.(?)
Es wird sicher noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt. Doch es ist sicherlich gut, wenn man schon im Vorfeld informiert ist.

73
Arnd[/quote]

Wie erfreulich das der Bundesrat einer Verschärfung der BEMFV Grenzwerte nicht zustimmt. Damit dürfte die Sache wohl vom Tisch sein....

Quelle: [url:3mpfko0u]http://www.funkmagazin.de/200413.htm[/url:3mpfko0u]

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen,

auf der Homepage des Bundesrats ist vom Versuch der Verschärfung der Grenzwerte wie auch deren Ablehnung leider nichts zu finden. Die Sitzungen der einzelnen Ausschüsse sind nicht öffentlich und deren Ergebnisse werden dort wohl auch nicht direkt veröffentlicht. Doch am 03.05.2013 soll über den Entwurf der Bundesregierung im Bundesrat abgestimmt werden.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags: Die Selbstbezichtigung grins
[admin: Dieser Post wurde auf Wunsch des Users gelöscht.]


  
 

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