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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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 [ 52 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Hi Ihr Lieben,
so jetzt muss ich doch noch meinen Senf draufschmieren.

Also Ihr (mich eingeschlossen) habt eine Pruefung gemacht um Euer Wissen und Koennen in punkto HF und Ausbreitung auszuweisen.
Also seid Ihr (mich eingeschlossen) etwas schlauer als die dumme Allgemeinheit.
Also muss man Euch (mich eingeschlossen) massiv bekaempfen, weil wir Feinde der Volksverdummung genannt Fernseher was entgegen setzen

Also sofort Funk abbauen und SAT 1 glotzen und alles ist in bester Ordnung
Als Ueberpruefung muesst Ihr (mich eineschlossen) nachweisen, dass wir die bescheuerte Werbung zu tiefst verinnerlich haben.

Man wenn ich diese scheisss Idioten sehe, die gegen Funk sind koennte ich (sorry) mein ganzen Mageninhalt auskotzen (inkl Darm)

Ich habe auch so abartige bekloppte Nachbarn Hartz IV kassieren und den ganzen Tag vor der Glotze.
Sorry ich bin auf diese ganze Gruenen-Scheisse stinksauer-

Ich darf hier nicht schreiben was ich am liebsten machen moechte, sonst wird das Form platt gemacht und meine Lizenz wird weggenommen.

OM YL XYL lasst euch nicht unterkriegen. Bei diesem Kampf bin ich dabei

Mary

PS: PLC kommt mir nicht in die Bude, denn diese massisve HF-Schleuder will ich mich nicht aussetzen und ausserdem moechte ich auch weiter KW-Radio hoeren


  
 
 Betreff des Beitrags:
Noch was.
Gegen die Fliegerei (PPL-a) sind die Leute auch. Aber nach SS startet kein kleiner Flieger mehr. Aber Abends in den Grillhuetten gehts dann richtig los Rammy Dammy bis nachts vier Uhr. Aber das ist ja normal. Ich gehe zum Lokus ich muss kotzen
Mary


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter (DJ7WW),

es ist schon möglich, dass mein Nachbar zur Kasse gebeten wurde. Ich habe diese Information von einem anderen Nachbarn. Doch wenn man auf der Seite der BNA nachschaut, findet man folgendes :

[quote]Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, aber für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei. Bevor jedoch zum Hörer gegriffen wird, sollte sicher sein, dass das eigene Fernsehgerät oder die eigene Kabelanlage in Ordnung sind. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, dem Störungsverursacher den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.[/quote]

Bei meinem Nachbarn war die eigene Empfangsanlage nicht in Ordnung und er hat die BNA bemüht.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

gehts Dir nun besser ???[/quote]

Mit meinem persönlichen Empfinden hat das überhaupt nichts zu tun.
Allerdings sind solche Behauptungen nicht angebracht.
Verhindern sie doch die Abgabe von Störungsmeldungen weil sie die Meinung unterstützen das Messeinsätze generell kostenpflichtig seien, was eben nicht der Fall ist.
Die Kosten dieser Messeinsätze werden aus den EMV Beiträgen abgedeckt.

73
Peter

Frequenzschutzbeitragsordnung §3:

(2) Von den durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachkosten trägt der Bund 20 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung nach § 143 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und 25 Prozent als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses
an der Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. In den errechneten und in der Anlage ausgewiesenen Beträgen ist dieser Selbstbehalt berücksichtigt.[/quote]
Die § sind bekannt......
in diesem Fall lag die Sachlage aber anders und entsprechend auch anders entschieden. Du willst es nicht verstehen ..... kann ja mal passieren, iss dein gutes Recht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Peter (DJ7WW),

es ist schon möglich, dass mein Nachbar zur Kasse gebeten wurde. Ich habe diese Information von einem anderen Nachbarn. Doch wenn man auf der Seite der BNA nachschaut, findet man folgendes :

[quote]Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, aber für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei. Bevor jedoch zum Hörer gegriffen wird, sollte sicher sein, dass das eigene Fernsehgerät oder die eigene Kabelanlage in Ordnung sind. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, dem Störungsverursacher den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.[/quote]

Bei meinem Nachbarn war die eigene Empfangsanlage nicht in Ordnung und er hat die BNA bemüht.

73
Arnd[/quote]

Das ist der typische Kollisionsfall mit Amateurfunkstationen.
Ich möchte einmal darüber einen Nachweis sehen, dass einem gestörten Teilnehmer nach einem Erstbesuch der Einsatz berechnet wurde.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Mary,

Du sprichst wahrscheinlich mit deinem sehr robust geschriebenen Kommentar vielen hier aus der Seele.

[quote]Man wenn ich diese scheisss Idioten sehe, die gegen Funk sind koennte ich (sorry) mein ganzen Mageninhalt auskotzen (inkl Darm)
[/quote]
Lass es besser nicht soweit kommen, wenn Du schon deinen Darminhalt "auskotzt" sieht es mit der Lebenserwartung nicht mehr so gut aus.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,

ich werde mal versuchen direkt beim betroffenen Nachbarn bezüglich der Rechnung etwas in Erfahrung zu bringen.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Peter,

ich werde mal versuchen direkt beim betroffenen Nachbarn bezüglich der Rechnung etwas in Erfahrung zu bringen.
[/quote]

Ja, wäre interessant und wenn es tatsächlich so sein sollte frag auch mal was er dagegen unternommen hat.

Es trifft zwar zu das in den meisten Störungsfällen die Empfangsgeräte nicht vorschriftsmäßig betrieben werden, sprich nicht ausreichend einströmungsfest sind, aber dadurch wird nicht der Nachbar zum Verursacher, sondern die Firma die das Gerät in den Handel gebracht hat.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Aufpassen müssen wir allerdings von merkbefreiten grünen Politikern. Siehe hier:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 45972.html
[/quote]
Ich halte ja sonst sehr viel von Heise, aber hier hat der Redakteur ziemlichen mist gebaut. An dem Artikel stimmt so gut wie nix. Bevor man hier über die Grünen herzieht, sollte man vielleicht mal den Vorschlag lesen....
[quote]
Da sollten die Leistungspegel um 10 db gesenkt werden, was auch den Amateurfunk betrifft, sofern mit mehr als 100 mW (ja richtig: Milliwatt) Ausgangsleistung gesendet wird. Sprich: maximal zulässige PEP-Leistung der Klasse A wären dann 75 Watt.[/quote]

- Von einer Absenkung der Sendeleistung steht in der Verordnung gar nix, es geht hier ja um die Strahlungsgrenzwerte , nicht die Sendeleistung.

- Weiterhin gilt nach der Gesetzesvorlage die Mindestleistung von 10 Watt EIRP, ab der eine Überprüfung erforderlich ist. Woher der Autor die 100mW hat, ist mir ein Rätsel.

[quote]Unterstellers Ministerium hatte zur Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrats am Donnerstag den Antrag eingebracht, die Grenzwerte bei Funkanlagen im Hochfrequenzbereich (zum Beispiel Mobilfunk) sollten auf ein Zehntel der aktuellen Werte gesenkt werden. [/quote]
Das ist Unsinn, die Grenzwerte über 10 MHz sind im neuen Vorschlag absolut identisch mit den jetzigen, was auch noch mal explizit in der Antragsbegründung erwähnt wird.

Die größte Änderung des Vorschlags wäre, das ab jetzt nicht nur kommerzielle Anlagen die Bestimmungen einzuhalten haben, und das auch für den Bereich unter 10 MHz Grenzwerte einzuhalten wären. Da Amateurfunker das ja ohnehin bereits tun, gäbe es für uns gar keine Auswirkungen, was die Grünen sogar explizit in ihrer Antragsbegründung schreiben:

[quote]Für die Bürgerinnen und Bürger fällt kein Erfüllungsaufwand an, insbesondere auch
nicht durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Amateurfunker, da diese
bereits jetzt aufgrund telekommunikationsrechtlicher Vorschriften die Grenzwerte der
26. BImSchV einhalten müssen[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Peter (DJ7WW),

es ist schon möglich, dass mein Nachbar zur Kasse gebeten wurde. Ich habe diese Information von einem anderen Nachbarn. Doch wenn man auf der Seite der BNA nachschaut, findet man folgendes :

[quote]Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, aber für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei. Bevor jedoch zum Hörer gegriffen wird, sollte sicher sein, dass das eigene Fernsehgerät oder die eigene Kabelanlage in Ordnung sind. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, dem Störungsverursacher den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.[/quote]

Bei meinem Nachbarn war die eigene Empfangsanlage nicht in Ordnung und er hat die BNA bemüht.

73
Arnd[/quote]

So ebenfalls bei meinem Nachbar
wir waren 3 Funkamateure in unmittelbarer nähe
die nummer hat er 3 mal abgezogen
dann gabs ne Rechnung
mit 73
Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Es stellte sich heraus, dass meine Aussendungen keine Störungen produzierten sondern dass der Receiver des Nachbarn einen Defekt hatte. Wie ich hörte, bekam dieser Nachbar einige Wochen später die Rechnung von der BNA für diesen Messeinsatz. Satte 900 €, völlig unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein vergleichbarer Betrag wäre sicherlich auch für den Messeinsatz bei einem OM mit fehlender Selbsterklärung zu zahlen.[/quote]

Das sind doch zwei vollkommen verschieden Dinge, die du da unzulässig vermengst.

1) Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. In diesem Falle wegen Nichtbeibringung einer Standortbescheinigung, obwohl diese erforderlich ist. Wobei nach wie vor fraglich ist, ob diese Forderung für Funkamateur überhaupt gilt. (Da verlasse ich mich lieber nicht auf die Ansichten irgendwelcher Anwälte sondern auf die Ansicht des Gesetzgebers, der diese Verordnuing beschlossen hat)

2) Berechnung von Aufwendungen des Messdienstes der Bundesnetzagentur im Rahmen des Verursacherprinzips als Folge eines Einsatzes wegen einer konkreten Störungsmeldung.

Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun uns sollte bitte nicht vermischt werden. Beide Vorgänge sind vollkommen unabhängig voneinander und haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

Oder anders gesagt: Ein Strafzettel wegen Falschparkens ist nicht das Selbe, wie die Kosten für den Abschleppdienst, weil ich mein Auto vor der Feuerwehrzufahrt abgestellt hatte.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Hallo Peter (DJ7WW),

es ist schon möglich, dass mein Nachbar zur Kasse gebeten wurde. Ich habe diese Information von einem anderen Nachbarn. Doch wenn man auf der Seite der BNA nachschaut, findet man folgendes :

[quote]Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, aber für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei. Bevor jedoch zum Hörer gegriffen wird, sollte sicher sein, dass das eigene Fernsehgerät oder die eigene Kabelanlage in Ordnung sind. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, dem Störungsverursacher den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.[/quote]

Bei meinem Nachbarn war die eigene Empfangsanlage nicht in Ordnung und er hat die BNA bemüht.

73
Arnd[/quote]

So ebenfalls bei meinem Nachbar
wir waren 3 Funkamateure in unmittelbarer nähe
die nummer hat er 3 mal abgezogen
dann gabs ne Rechnung
[/quote]

In dem Fall ist das ja auch richtig, denn er hat auf die erste Mängelbeschreibung seiner Anlage nicht für Abhilfe gesorgt.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote] Es stellte sich heraus, dass meine Aussendungen keine Störungen produzierten sondern dass der Receiver des Nachbarn einen Defekt hatte. Wie ich hörte, bekam dieser Nachbar einige Wochen später die Rechnung von der BNA für diesen Messeinsatz. Satte 900 €, völlig unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein vergleichbarer Betrag wäre sicherlich auch für den Messeinsatz bei einem OM mit fehlender Selbsterklärung zu zahlen.[/quote]

Das sind doch zwei vollkommen verschieden Dinge, die du da unzulässig vermengst.

1) Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. In diesem Falle wegen Nichtbeibringung einer Standortbescheinigung, obwohl diese erforderlich ist. Wobei nach wie vor fraglich ist, ob diese Forderung für Funkamateur überhaupt gilt. [/quote]

Von einer Standortbescheinigung war doch überhaupt keine Rede.
Die gilt im übrigen auch für Funkamateure wenn am gleichen Standort noch andere Sendeeinrichtungen >10W EIRP vorhanden sind.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Von einer Standortbescheinigung war doch überhaupt keine Rede.
[/quote]

Nicht direkt, es wurde aber impliziert, als würde beim Fehlen einer Selbsterklärung am Standort einer (EINER!) Amateurfunkstelle die Bundesnetzagentur auftauchen, teuere Messungen durchführen und eine große Rechnung präsentieren.

Da wird die DV zu Teil 26 der Bundesimmissionsschutzverordnung , die bislang keine Ordnungswidrigkeitentatbestände enthielt und damit keine Handhabe zur Ahndung von Verstößen hatte diesbezüglich angepasst, und schon werden, anstatt gelassen die Dinge erst mal zu beobachten, in vorauseilender Angst schlimme Szenarien für Funkamateure an die Wand gemalt, und hypothetische Vorgänge konstruiert.

Erst einmal hilft ein Blick in den Text der Verordnung:
[url:1s7qmv6c]http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_26/gesamt.pdf[/url:1s7qmv6c]
§ 1 Anwendungsbereich
[i:1s7qmv6c](1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen und Niederfrequenzanlagen nach Absatz 2, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden ....[/i:1s7qmv6c]

Ich finde in der novellierten Durchführungsverordnungda nirgends einen Passus aus dem hervorgeht, dass Amateurfunkstellen von diesen Regelungen betroffen sind. Explizit werden lediglich Anlagen für gewerbliche Zwecke umfasst.


73,


  
 
 Betreff des Beitrags:
nnn


  
 

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