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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 18 m Antennenmast in Wohngebiet zulässig
Quelle: [url:1i1gepwt]http://www.funkmagazin.de/270313.htm[/url:1i1gepwt]

[quote]
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein 18 Meter hoher Amateurfunk-Antennenmast in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.

Geklagt hatte der Funkamateur DF9LJ. Streitpunkt war sein 18 Meter hoher Antennenmast, der Antennen mit einer Fläche von 120 qm trägt. Die Antennenanlage befindet sich nach Angaben von DF9LJ "in einem reinen Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken und dichtem Baumbestand". Zum Zeitpunkt der Errichtung gab es im Bebauungsplan keine Auflagen hinsichtlich der Errichtung von Antennenanlagen.

Im Jahre 2008 forderte das Bauamt der Stadt Braunschweig - offenbar aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft - mit einer Abrissverfügung die Beseitigung der Antennenanlage. Gespräche mit der Behörde führten zu keinem Ergebnis.

Daraufhin beantragte DF9LJ offiziell eine Baugenehmigung, die vom Bauamt abgelehnt wurde.

Gegen die Ablehnung erhob DF9LJ Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Das Verwaltungsgericht gab der Klage nicht statt. Es folgte in weiten Teilen der Begründung der Stadt Braunschweig, die argumentiert hatte, die Antenne sei als technischer Fremdkörper mit dem besonderen Charakter des Wohngebiets nicht vereinbar.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte DF9LJ Berufung ein.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz beraumte einen Ortstermin an, um sich ein Bild von der Antennenanlage zu machen. Anschließend verfügte das Gericht, dass das Urteil der Vorinstanz aufzuheben sei und ohne Auflagen eine Baugenehmigung für die Antenne erteilt werden müsse.

Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung von DH7LF im SH-Rundspruch Nr. 12/2013



© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.[/quote]

Die Abrissverfügung hatte seinerzeit ja für entsprechenden Gesprächsstoff gesorgt aber wie man sieht kann man sich sein Recht auch heute noch erstreiten wollen und Erfolg damit haben ....


  
 
 Betreff des Beitrags:
schöne Nachricht


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das iss ja cool
aber.... ähm 120 qm Antennenfläche ???? ähmm also.....
pühhh.....

73 de Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Im SH-Rundspruch vom 25.03 steht auch noch dieser Satz:

[quote]Eine Urteilsbegründung erwarte ich in ca. 4 Wochen.[/quote]

Hoffentlich wird diese auch veröffentlicht. Da bin ich sehr gespannt...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das iss ja cool
aber.... ähm 120 qm Antennenfläche ???? ähmm also.....
pühhh.....
[/quote]

Ist ja nicht die Windangriffsfläche, die ist 2,48 Quadratmeter.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Im SH-Rundspruch vom 25.03 steht auch noch dieser Satz:

[quote]Eine Urteilsbegründung erwarte ich in ca. 4 Wochen.[/quote]

Hoffentlich wird diese auch veröffentlicht. Da bin ich sehr gespannt...[/quote]

[color=red:kvhl5boj][admin: entfernt][/color:kvhl5boj]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das iss ja cool
aber.... ähm 120 qm Antennenfläche ???? ähmm also.....
pühhh.....

73 de Jürgen[/quote]

Der 160/80m Beam von OH8X hat vergleichsweise über 4000m² (Viertausend m²) Antennenfläche. :-)

http://www.radioarcala.com/nbspStation/ ... fault.aspx


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei uns in Sachsen auf dem Dach ist bis zu 10 Meter Mast zu errichten erlaubt ohne Bau Genehmigung. Der Wohnblock wo ich wohne ist 26 M hoch + 10 =36 Meter.
Seit 16 Jahre ungestört in Betrieb mit Schrifftliches Genehmigung von Vermieter natürlich ab anfang an.

Vy 73, Laci


  
 
 Betreff des Beitrags:
jajajajaja
nu hab ich das kapiert
hatte den falschen Wert im Kopf !! nu isses klar Asche auf mein Haupt :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die dort stehende Bäume verdecken den Mast und Antenne im Sommer fast komplett. Ich bin letztes Jahr beim Jörg gewesen und habe den Beam kaum sehen können, auch wenn ich normalerweise Antennen schnell entdecke.

Das Gericht hat vernünftig entschieden und ich freue mich für Jörg, das es so nach langer Zeit kam.

P.S.: Seit ich meinen Hummelmast stehen habe, behauptet eine Nachbarin in ca. 100m Entfernung, das Ihr Internet besser denn je geht - sie hat UMTS :) - ich habe dem nichts entgegengesetzt und nur geschmunzelt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Das iss ja cool
aber.... ähm 120 qm Antennenfläche ???? ähmm also.....
pühhh.....

73 de Jürgen[/quote]

Der 160/80m Beam von OH8X hat vergleichsweise über 4000m² (Viertausend m²) Antennenfläche. :-)

http://www.radioarcala.com/nbspStation/ ... fault.aspx[/quote]

Bei Antennenfläche meine ich die Antenne und nicht noch evtl. Kilometerlange Abspannungen. Sicher braucht man die auch aber die zählen m.A. nach nicht zur Antenne sondern eher zum Mast (bzw. dessen Befestigung), Wenn eine Antenne 6m Boomlänge hat und das breiteste Element meinethalben 10m hat komme ich hier auf 60 m² "Antennenfläche" :wink:

Der Beam im Arcala Link hat zwar sicher mehr als 120 m" aber das ist auch nicht im entferntesten die Grössenordnung der o.A. Antenne.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]Das iss ja cool
aber.... ähm 120 qm Antennenfläche ???? ähmm also.....
pühhh.....

73 de Jürgen[/quote]

Der 160/80m Beam von OH8X hat vergleichsweise über 4000m² (Viertausend m²) Antennenfläche. :-)

http://www.radioarcala.com/nbspStation/ ... fault.aspx[/quote]

Bei Antennenfläche meine ich die Antenne und nicht noch evtl. Kilometerlange Abspannungen. Sicher braucht man die auch aber die zählen m.A. nach nicht zur Antenne sondern eher zum Mast (bzw. dessen Befestigung), Wenn eine Antenne 6m Boomlänge hat und das breiteste Element meinethalben 10m hat komme ich hier auf 60 m² "Antennenfläche" :wink:

Der Beam im Arcala Link hat zwar sicher mehr als 120 m" aber das ist auch nicht im entferntesten die Grössenordnung der o.A. Antenne.

cu :wink: :wink:[/quote]

Ja, ich meinte das genauso. Es sind 4189 m².
Boomlänge 71m x Elementlänge 59m = 4189 m²

Wenn die Abspannung mitgerechnet wird, hat die benötigte Fläche irgendwas um die 25000 m²


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sind wir uns ja einig, die Antenne auf dem 18m Mast in BS hat sicher keine 120 m² Antennenfläche :wink: :wink:

Arcala ist natürlich schon eine Hausnummer aber bei der nördlichen Lage (schlecht für DX) eher eine Notwendigkeit wenn man Konteste gewinnen will und Platz hat es ja da "oben" genug :wink: :wink: :wink:

Trotzdem eine herausragende Leistung sowas auf die Beine (oder in dem Fall auf den Mast) zu stellen .... 3-fach hoch auf OH8X


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Sind wir uns ja einig, die Antenne auf dem 18m Mast in BS hat sicher keine 120 m² Antennenfläche[/quote]

Verstehe ich nicht, wie du darauf kommst.
Der OM hat einen Optibeam 17-4 auf dem Mast mit 11,90m Boomlänge und 14,60m längstes Element. Vorrechnen tue ich das jetzt nicht...... :wink:

Wobei diese Fläche natürlich nicht Genehmigungsrelevant ist, solange er nicht über die Grundstücksgrenzen hinaus dreht.

Zum Thema: Bei uns hier im Wetteraukreis ist ein Funkamateur aufgefordert worden, seinen Mast, dessen Höhe 10m nicht überschreitet, abzubauen, da dieser angeblich nicht ins Landschaftsbild passt.
Hier im hessischen gibt es eine sog. Anzeigepflicht für nicht genehmigungspflichtige Bauwerke. Es wird dann von Fall zu Fall geprüft. Das ist alles sehr dehnbar hier und im Falle "böser, einflussreicher Nachbarn" sehr schwierig, auch unter 10m.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Olaf,

in dem Falle meine Irrung ..... Ich hatte beim erstellen des Posts den Mast im Visier (und die Genehmigungdverweigerung der zuständigen Behörden) und nicht so sehr die Abmessungen der Antenne. Bei dem genannten Opti mit den ausmassen ist das natürlich jenseits der 120 m² Antennenfläche ...

Sri an dieser Stelle für´s übergehen der tatsächlichen Masse (ich schreib nie mit ß) :wink: :wink:


  
 

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