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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 55 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Störer auf DB0SG
Auf DB0SG gibt es einen Typen, der stundenlange Monologe hält, Radio abspielt oder ständig den 1750 kHz Ton drückt.
Das Problem ist wohl schon länger bekannt, aber anscheinend lässt es sich nicht lösen.
BNetzA ist informiert, aber passieren tut da nichts.
Nimmt die BNetzA Störungsmeldungen eigentlich noch ernst?

73 Aldo


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Aldo,

für solche "Lappalien" nimmt sich die BNetzA kaum noch Zeit. Die sind durch abgelehnte Haussuchungsanträge durch irgendwelche Amtsrichter geheilt.

Das ganze ist eine OWi und in der Vergangenheit ist die BNetzA mit Vorstössen solche Leute auszuhebeln oft auf die Schnauze gefallen.

Der Fehler wurde halt eben gemacht indem man das alte FAG gecancelled hat und alles "Liberalisieren" musste.

Für wirklich am AFU interessierte ist es natürlich prima sich nicht erst einen RX zum hören kaufen zu müssen wenn man ja doch den Schein machen will aber leider ist dadurch das man heute ganz offiziell alles kaufen und besitzen darf solchen Sachen Tür und Tor geöffnet.

Der ambitionierte PMR/Freenet-Funker hat heutzutage erweiterte Geräte wie Baofeng oder UV2-D an externen Antennen in Betrieb und jeder CB´er von "Welt" eine AFU Kurzwellenmaschine mit 100 Watt .... Missbrauch vorprogrammiert und kaum abzustellen.

cu :evil: :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Aldo...
Wenn vielleicht ein paar mehr immer wieder Meldung machen wäre es nicht schlecht - und auch lokalisieren wo der Vogel sich aufhält bzw. wer das ist um dann eine gezielte Meldung machen zu können...

Bei uns hier ist auch ab und zu mal eine "Mehrmannmeldung" nötig - aber dann sind die auch unterwegs wenns ihnen "reicht"...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Mike ....

DO1MM (noch als Schwarzcall mit Störambitionen) noch bekannt ???? Richter hat trotz eindeutiger Messung Haussuchung verweigert weil das für eine OWi die "Privatsphäre" zu sehr verletzt hätte .....

Mittlerweile ist das Call bereits 2 x ordnungsgemäss neu vergeben worden und der "echte" falsche DO1MM hat heute Klasse A ohne Probleme erhalten.

Früher stand da ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vor um zur Prüfung zugelassen zu werden .... Das Kind liegt im Brunnen und kann nicht schwimmen :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Aldo,

der Störer auf DB0SG ist dem Relaisverantwortlichen und vielen anderen Funkamateuren im Köln-Bonner Raum namentlich bekannt. Dieser Störer benutzt auch andere Relaisstationen im besagten Gebiet. Die meisten Funkamateure gehen eher nachsichtig mit diesem Störer um, da er sich manchmal auch kooperativ zeigt.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Whow .... Namentlich bekannt aber weil er sich ab und an auch mal vernünftig verhält lassen wir ihn ???

Coole Sache. Ich hab eine Handfunke für Unterwegs und gerade noch ein Gerät mit 10W und Allmode für Zuhause eingefahren. Hiesse ich hab eine 2m Mobilbüchse mit 25W Power übrig.

Jetzt hab ich einen Nachbarn dem AFU Spass macht und stelle ihm diese Kiste nach Hause. Ich weiss das er nie stören würde aber er würde Betrieb machen. Ist die Sache dadurch das er sich benimmt legaler ???? Wenn ja bring ich ihm die Kiste gleich morgen rüber und schliesse auch noch an ..

Was ist das denn für ein Käse den Du da erzählst ???? Illegal ist und bleibt illegal (stören ist illegal) und wenn jemand einen Schein hat und trotzdem absichtlich stört gibt es keine Nachsicht ...... In der Beziehung wäre das auch kein Defätismus


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen,

da ich weder der Relaisbereiber, Relaispolizist, Relaisbenutzer oder Weltverbesserer bin, kann ich auch nur das wiedergeben, was im OV und auch von den Mitgliedern der IGFS zu diesem Thema gesagt wurde. Dieser Störer wird halt mehr oder weniger toleriert. Das soll mir dann auch völlig egal sein.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die meisten Funkamateure gehen eher nachsichtig mit diesem Störer um, da er sich manchmal auch kooperativ zeigt.[/quote]

Ach, und deshalb soll ich das Relais nicht nutzen können?
Defakto stört er. Stundenlang.
QSOs über das Relais sind nicht möglich wenn er seine Monologe hält.
Die Frage ist ja dann letztendlich, wo beginnt die Regulation und wo hört sie auf?
Störer akzeptieren weil es nur eine OW ist und sie sich kooperativ zeigen (inwiefern, Störung einstellen?), nicht abgeben der Selbsterklärung und mit 0,75 KW senden?

Irgendwie klingt das für mich nach Bigotterie, einerseits AFU als exklusiv erklären, andererseits jedem Deppen eine Art Welpenschutz gewähren wenn er sich irgendwie "Kooperativ" verhält.
Die Störung ist real und macht das Relais unbenutzbar.
Von kooperation sehe ich da garnichts.
Sorry, aber ich habe für meine Lizenz einen Haufen Zeit und auch Geld investiert, und wenn ich dann höre daß das alles Wurst ist weil "nur" eine OW und akzeptiert, dann frage ich mich doch ob ich nicht den Schalter nach links drehen soll oder meinen Bekannten ein AFU-HFG in die Hand drücken soll für Quasselfunk. Ich hatte eigentlich gehofft, dass es im AFU nicht so ausartet wie im CB-Funk.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich hatte eigentlich gehofft, dass es im AFU nicht so ausartet wie im CB-Funk.[/quote]

Wieso? Sind doch vermutlich die gleichen Personen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Ich hatte eigentlich gehofft, dass es im AFU nicht so ausartet wie im CB-Funk.[/quote]

Wieso? Sind doch vermutlich die gleichen Personen.[/quote]
Und das ist okay so?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das läuft etwa auf dasselbe hinaus wie die Geschichte mit dem bekannten IT9... auf 14195k - klar, warum muss er auch auf der DX-Frequenz rumsitzen? - aber trotzdem verhält er sich gesetzeskonform - was man hingegen von den Störern (wohlverstanden mit Afu-Lizenz) mit ihrem Musikabspielen und Jammen nicht sagen kann.

Jeder kennt es, aber es gibt nur Schulterzucken; ok gut, 20m ist ein etwas grösserer Sandkasten als die Ausleuchtungszone eines Relais - aber trotzdem...

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ach, und deshalb soll ich das Relais nicht nutzen können? [/quote]

Hallo Aldo,

dann wende dich an den Relaisverantwortlichen und nicht an das Forum hier. Du scheinst wohl zu erwarten, dass hunderte OMs mit mehr oder weniger freundlichen Beiträgen hier im Forum über den Störer herfallen. Das ändert an den Störungen auch nichts. Jeder aktive OM ärgert sich über Störungen, die bewußt herbeigeführt werden. Ein Fequenzwechsel ist dann meist einfacher und deutlich besser für die Nerven.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Arndt nochmal,

ich denke Aldo erwartet zunächst mal überhaupt nichts aber trotzdem nochmal das Beispiel ..... Ich stelle ab morgen meinem Nachbarn (ohne Schein) mein überzähliges Gerät zur Verfügung und weiss das der zwar Betrieb machen würde aber nie Stören ..... macht das das ganze legaler ???? Ich denke eher wenn die BnetzA dahinter kommen würde hätte ich eine Betriebssperre zu erwarten .... Hoffe dem tolerierenden "Augenzudrücker" ginge es denn ebenso ......

Bin zwar kein Relaisfunker aber Siebengebirge liegt vor der Haustür und wer auf Relais stört tut das u.U, auch auf Simplexfrequenzen :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn die Feuerwehr und Security etc bei Veranstaltungen mit Puxing 888 Geräte rumläuft und hier in Wiesbaden meinen Störer höre seit Jahren, weiß ich, vor der BnetzA muss man sich nicht mehr fürchten.

Das der Typ bekannt ist und einer Sagt, ist alles gut, der Darf das, find ich noch doofer.

Da haben wir in den 90ern als CB-ler (auf die man ja immer schimpft) mehr Eier gehabt. Da wurde der Störer gepeilt und mit min 5-6 Fahrzeugen aufgesucht. Wenn dan zig Fahrzeuge mit Funkantenne vor der Tür steht und mal Klingelt, hat man von dem Störer kaum wieder was gehört.

In Koblenz gab es auch einen A-Ler mit eigenem Funkshop der war Abends immer stock besoffen und hat dann auch Selbstgespräche geführt. Aber net Lange.

Kann auch daran liegen, dass man früher net alles bei Facebook&co posten konnte und selber was unternehmen musste.

Mehr Eier leute :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DF5WW
"Früher stand da ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vor um zur Prüfung zugelassen zu werden"
[i:29t8yxxb]...nein - lediglich ein Führungszeugnis das nicht älter als 3 Monate sein durfte..
...außerdem - was hat das theoretisch mit der Eignung zum Funkamateur zu tun wenn ich in meiner Sturm- und Drangzeit vielleicht mal einer ordentlichen Bierzeltklopferei beigewohnt hätte, dabei eine Körperverletzungsanzeige bekommen habe und die mir dann mein ganzes Leben lang vorgehalten werden würde?

@Desasec
Da gäbe es zwei Einwände...
Der erste wäre - wenn Du heute vor einer Tür stehst, klingelst und dort die Leute bedrohst kann es passieren daß Du von demjenigen obendrein noch eine Anzeige wegen Beleidigung, Bedrohung oder ähnlichem bekommst...

...und wenn Du an den falschen gerätst kommt der aus der Tür und langt Dir eine daß Du liegenbleibst....

Hat also mit "Eier haben" nichts zu tun..



73 Mike[/i:29t8yxxb]


  
 

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