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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 55 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Zur Ergänzung, wenn er noch weiter macht, können wir bald so posten:

"Noch immer fühlt man sich beim Hören von UVB-76 wie in einer Welt, die seit Jahrzehnten nicht mehr existiert, vor allem, wenn man es spät in der Nacht tut und dabei in einem dunklen Keller sitzt, Kopfhörer übergestülpt, in einem Meer aus Klängen treibend, die von nirgendwoher zu kommen scheinen – all diese »kleinen Reisen in die Fantasie«, wie Room641A sich ausdrückt, »auf die man sich begibt, wenn man nachts um drei vor seinem Empfänger sitzt und Radio Havanna im Äther rauscht«"
siehe:
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte ... /36763/2/1
:)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]BTT:
Seit ein paar Tagen ist Ruhe auf DB0SG.
Wahrscheinlich hat man den Störer irgendwie ruhig gestellt.
Mal abwarten ob er dauerhaft still bleibt.[/quote]

vermutlich hat er noch ne Kiste Bier an der Tanke bekommen und nen langvermissten Pornofilm im Bücherregal gefunden und ist zufrieden bis ihm der Spaß wieder zu langweilig wird...[/quote]

Der OM (ja, hat wirklich Lizenz) welcher aktuell (und schon seit vielen Jahren) auf DB0SG und anderen Relais stundenlange Monologe in zumeist osteuropäischer Sprache abhält ist dabei IMHO stock-nüchtern. Das Verhalten ist Krankheitsbedingt (Nerven/Hirnerkrankung), das macht die Angelegenheit auch besonders schwierig, da er in die Kategorie "Erkrankt/Behindert" fällt, es ist wohl weniger eine vorsätzliche Störung als einfach "nur" ein besonders tragischer Fall einer Erkrankung des Gehirns.

Das ist natürlich kein Freifahrtschein, vom Bauchgefühl her sehe ich Angehöre und/oder Betreuer in der Pflicht sich besser um die erkrankte Person zu kümmern.

vy73 Rainer[/quote]

...osteuropäischer Sprache... ?

Das ist auch exact der,der auf dem Kölner Relais sein "Unwesen" treibt...
Hier ist er live zu hören ;)

http://www.youtube.com/watch?v=_0nsycF7IFE
Hermann Josef B. - Ein Monolog der über 3 Stunden ging

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Und die Bundesnetzagentur unternimmt nichts, auch wenn sich dort zehn, zwanzig Betroffene melden?


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und die Bundesnetzagentur unternimmt nichts, auch wenn sich dort zehn, zwanzig Betroffene melden?
[/quote]

Zumindest auf dem Video ist kein "Betroffener" zu hören, d.h. es handelt sich um keine vorsätzliche Störung eines Funkdienstes nach VO Funk.
Was also sollte die Bundesnetzagentur unternehmen zumal seit das Amateurfunkgesetz geändert wurde der Inhalt der Aussendungen nicht mehr eingeschränkt ist?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote](...) zumal seit das Amateurfunkgesetz geändert wurde der Inhalt der Aussendungen nicht mehr eingeschränkt ist?[/quote]

Gilt § 5 Abs. 5, Satz 2 nicht mehr?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote](...) zumal seit das Amateurfunkgesetz geändert wurde der Inhalt der Aussendungen nicht mehr eingeschränkt ist?[/quote]

Gilt § 5 Abs. 5, Satz 2 nicht mehr?[/quote]

...und was speziell soll der einschränken bzw. aussagen? Hab gerade mal nachgeschaut und kann ehrlich gesagt nichts finden was der zum speziell hier behandelten Fall sagt. Da gehts irgendwie nur um Nachrichten an Dritte...und wenn genannter OM nur im Monolog vor sich hinbabbelt richtet er ja niemandem etwas aus :wink:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...und was speziell soll der einschränken bzw. aussagen? Hab gerade mal nachgeschaut und kann ehrlich gesagt nichts finden was der zum speziell hier behandelten Fall sagt. Da gehts irgendwie nur um Nachrichten an Dritte...und wenn genannter OM nur im Monolog vor sich hinbabbelt richtet er ja niemandem etwas aus :wink:
[/quote]

Das lese ich anders. Und zwar vergiß mal das "Dritte". Eine Aussendung ist ja immer an irgendjemand gerichtet, sonst wäre sie ja sinnlos. (Ok, der og. Störer tut sinnlose Dinge, das ist hier aber vom Text her nicht gemeint.)

Ebenso sind rundfunkähnliche Darbietungen nicht gestattet (AfuV). Ich lese den og. Text so, daß zu den Einschränkungen des Funkamateurs gehört:
a) Funkbetrieb nur mit anderen Afu-Stellen
b) Inhalte sollen nur den Afu-Dienst betreffen

Abgesehen davon, ist auch zu fragen, ob nicht das fortgesetze Verwenden einer Fremdsprache in einem bestimmten Umfeld (Relaisbetrieb in einem bestimmten Land) einer Verschleierung des Inhalts nahekommt, die wiederum verboten ist. Es heißt zwar nur, daß "offene Sprache" zu verwenden ist, hier müßte man jedoch auf den "Geist" der Verordnung schließen, der da wohl ist, daß die unmittelbaren Zuhörer (ein deutsches Relais wird wohl kaum in Rumänien gehört) den ausgesendeten Text verstehen sollen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]...und was speziell soll der einschränken bzw. aussagen? Hab gerade mal nachgeschaut und kann ehrlich gesagt nichts finden was der zum speziell hier behandelten Fall sagt. Da gehts irgendwie nur um Nachrichten an Dritte...und wenn genannter OM nur im Monolog vor sich hinbabbelt richtet er ja niemandem etwas aus :wink:
[/quote]

Das lese ich anders. Und zwar vergiß mal das "Dritte". Eine Aussendung ist ja immer an irgendjemand gerichtet, sonst wäre sie ja sinnlos.

[color=blue:3jvgfhb0]Nennt sich QST[/color:3jvgfhb0]

Abgesehen davon, ist auch zu fragen, ob nicht das fortgesetze Verwenden einer Fremdsprache in einem bestimmten Umfeld (Relaisbetrieb in einem bestimmten Land) einer Verschleierung des Inhalts nahekommt, die wiederum verboten ist. [/quote]

Ich lach mich schlapp! Seit wann ist Kölsch denn eine Fremdsprache?
Und dann noch auf dem Kölner Stadtrelais?


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Günther
"Inhalte sollen nur den Afu-Dienst betreffen"

....wenn das so wäre, wären die Bänder derart leer daß man glauben könnte es gäbe keinen Amateurfunk mehr....
Und ehrlich gesagt - so kann ich das nirgendwo lesen.


@Peter
...bei uns sind des öfteren Mobilstationen auf den umgebenden Autobahnen unterwegs die sich in tschechischer oder anderen Sprachen miteinander unterhalten - hihi - und - wenn man auf dem Säntis-Repeater mithört glaubt man manchmal dort sind außerirdische zugange :wink:
"Kölsch" ist gut!!

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
...einen hab´ich noch.... :wink:

Wenn der Quassellappen auf dem genannten Repeater ja bekannt ist - das heißt, man kennt ihn mit seinem Rufzeichen usw. - und er dort andauernd Unsinn macht, greift dann nicht dieser gewisse Paragraph in der AfuV daß der Relaisbetreiber einen Funkamateur offiziell vom Betrieb über den Repeater ausschließen kann und die BNetzA davon zu unterrichten hat?
Siehe hier §13, Abs.4..
http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_ ... 00005.html

...oder gilt das auch nicht mehr (grübel?).

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Wenn der Quassellappen auf dem genannten Repeater ja bekannt ist - das heißt, man kennt ihn mit seinem Rufzeichen usw. - und er dort andauernd Unsinn macht, greift dann nicht dieser gewisse Paragraph in der AfuV daß der Relaisbetreiber einen Funkamateur offiziell vom Betrieb über den Repeater ausschließen kann und die BNetzA davon zu unterrichten hat?
[/quote]

Kann er, muss er aber nicht.
Das Relais ist ja so tot wie wie andere auch und er wird sich denken:
Jeder Jeck ist anders...

Oder mit den Höhnern:

Dä ein es fit- dä andre möd
der ein es schlau - dä andre blöd
Un jeder denk vom andre immer nur schlääch
Dä ein well Sun - dä andre Rän
Dä ein jitt nix - dä andre jän
Un jeder denk, hä wör om richtije Wääch

Jo, nur wer jitt, wat hä hätt, es et wäht,
dat hä echte Fründe hätt!
Für alles Jeld op d'r Welt
Kritt mr nit wat wirklich zällt.

Einfach leeve un leeve loße
denn m'r sitze he all em selve Boot.
Nit nur nemme - och jünne künne,
dann köm keiner von uns he je ze koot!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachdem es jetzt sprachwissenschaftlich wird, habe ich mir gestattet, es mal bei Google Translate in gutes Rumänisch übersetzen zu lassen.
Es hat sogar funktioniert:

Daneză daneză a se potrivi pe un alt MOD
pe furiș - daneză prost andre
Un reciproc prin gândire numai schlääch
Daneză unul bine Soare - Daneză andre striat
Daneză o JiTT nix - Daneză andre ianuarie
Un fiecare gândire, nu-i asa dicție om richtije Wääch

Jo, care doar JiTT, huh'd wat aceasta et WAHT,
DAT nu reală Fründe'd au!
Pentru toate op JELD d r lume
Kritt mr wat NIT într-adevăr zällt.

Leeve pur și simplu ne leeve Losse
pentru că tot ce a M'R sit le Selve barca.
NIT doar nemme - och jünne Künne,
atunci nici unul dintre noi vedem fiecare ze Kom Koot!

Beim nächsten Kontakt mit [b:1gam1750]Y0[/b:1gam1750] kann ich ja dann mit meinen Sprachkenntnissen glänzen.
Aufgezeichnet zu Nutz und Fromm für junge Leute, die wissen möchten,
was der Amateurfunk heute auf den Relais (spez.Köln DB0SK) bietet!
Sprachen verbinden?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo antivirus,

der OM der bei Youtube zu hören ist, ist schon Amateurfunkgeschichte. Der kam aus Bergisch-Gladbach und mochte den Alkohol genauso wie den Amateurfunk.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...... Das lese ich anders. Und zwar vergiß mal das "Dritte". Eine Aussendung ist ja immer an irgendjemand gerichtet, sonst wäre sie ja sinnlos. (Ok, der og. Störer tut sinnlose Dinge, das ist hier aber vom Text her nicht gemeint.) ... [/quote] Er macht halt seinen persönlichen Rundspruch "An Alle" (bzw. siehe weiter im Text).[quote]Abgesehen davon, ist auch zu fragen, ob nicht das fortgesetze Verwenden einer Fremdsprache in einem bestimmten Umfeld (Relaisbetrieb in einem bestimmten Land) einer Verschleierung des Inhalts nahekommt, die wiederum verboten ist. Es heißt zwar nur, daß "offene Sprache" zu verwenden ist, hier müßte man jedoch auf den "Geist" der Verordnung schließen, der da wohl ist, daß die unmittelbaren Zuhörer (ein deutsches Relais wird wohl kaum in Rumänien gehört) den ausgesendeten Text verstehen sollen.[/quote]Das Thema ist zum Anfang der digitalen Betriebsarten bis zum Erbrechen behandelt worden und es gibt genügend Stellungnahmen dazu. Alle Codes und sonstige "Verschleierungen", die öffentlich zugänglich und handhabbar sind, gelten als offene Sprache. Damit wurde z.Bspl. die CW-Kennung des Calls am Anfang von RTTY abgeschmettert, Es ist zwar unhöflich "auswärts" zu sprechen, aber irgendwo hört die Reglementiererei auch auf. Sonst könnten alle Nicht-CW-Kundigen bei CW auf den Bändern ja bis zum Verfassungsgericht durch klagen :-).

Vielleicht ist ja auch der "Monolog" eine echte QSO-Runde, weil Schizophrene nie alleine sind.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
:D

Ich gebe zu, ich hatte das Youtube nicht gehört, bevor ich gepostet habe (stattdessen habe ich das "osteuropäisch" einfach mal so übernommen). :)

Wie auch immer: Ein lästiger Zeitgenosse... auch wenn es vielleicht keine Handhabe dagegen gibt...


  
 

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