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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: SSB im 30m Band
Die Bandpläne haben den Charakter einer Empfehlung. SSB im 30m ist nicht verboten, wird aber auch nicht empfohlen. SSB sollte nicht für innerdeutsche und innerhalb Europas genutzt werden...also cq DX im Bereich von 10.140-10.150 ist nicht empfohlen, aber auch nicht verboten!!! Die Amis funken dort mit VK, obwohl nur die Region 2 alle Modes im obengenannten Bereich empfiehlt und phoenie wieder nicht...

Vieleicht gibt es eines Tages eine weitere Öffnung des 30m Bandes?

73, DC2CG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: SSB im 30m Band
[quote]Die Bandpläne haben den Charakter einer Empfehlung. SSB im 30m ist nicht verboten, wird aber auch nicht empfohlen. SSB sollte nicht für innerdeutsche und innerhalb Europas genutzt werden...also cq DX im Bereich von 10.140-10.150 ist nicht empfohlen, aber auch nicht verboten!!! [/quote]
Da solltest Du vorher besser einen Blick in die AFuV werfen (Hinweis: Fußnoten beachten!)

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sekundär Status, kein Contest Betrieb, keine Fernbedienten, gegebenenfalls AFU-Betrieb einzustellen, 150W Beschränkung, mehr steht in den Fußnoten nicht drin, der Bandplan gibt natürlich 800Hz vor,aber keine Untersagung von SSB oder ähnliches lässt sich finden, man müsste doch die Bundesnetzagentur befragen können?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Sekundär Status, kein Contest Betrieb, keine Fernbedienten, gegebenenfalls AFU-Betrieb einzustellen, 150W Beschränkung, mehr steht in den Fußnoten nicht drin, der Bandplan gibt natürlich 800Hz vor,aber keine Untersagung von SSB oder ähnliches lässt sich finden, man müsste doch die Bundesnetzagentur befragen können?[/quote]
Ja, mach das, die Leute dort werden sicher für jede Aufheiterung dankbar sein..
Nochmal: die 800 Hz sind keine "Empfehlung" aus dem Bandplan, sondern harte Vorschrift aus der Verordnung.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nur weil mal ein paar Franzmänner und Jungs von der Insel dort SSB gemacht haben sollte man auf den Zug nicht aufspringen.

Zumindest für uns gilt hier die Bandbreitenbeschränkung als Vorschrift und somit wäre sogar digital SSB (derzeit min. 1 kHz Bandbreite) untersagt.

Was man im Moment dort noch an SSB hört sind meist Fischerboote die in USB senden und dort Bandeindringlinge sind. Die Franzmänner und Inselbewohner haben das offensichtlich auf Druck ihrer Behörden aufgehört.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Bandplan gibt natürlich 800Hz vor,aber keine Untersagung von SSB [/quote]
Das ist zutreffend. Die maximale Bandbreite gibt übrigens nicht der Bandplan vor, sondern die Amateurfunkverordnung, Fußnote 1 aus der Anlage 1: [url=http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/afuv_2005/gesamt.pdf:kzs53gra]"Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten ausgewiesenen Frequenzbereiche".[/url:kzs53gra]
Insofern könntest du J3E aussenden, so lange die belegte Bandbreite 800 Hz nicht übersteigt. Ich bezweifle, ob du oder deine QSO Partner an der daraus resultierenden Sprachqualität Spass haben würden.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nur weil mal ein paar Franzmänner und Jungs von der Insel dort SSB gemacht haben sollte man auf den Zug nicht aufspringen.
[/quote]

zumal .. die Franzosen dürfen dort SSB, wenn es nicht in der neuesten F-Reglung abgeschafft worden ist.

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Sekundär Status, kein Contest Betrieb, keine Fernbedienten, gegebenenfalls AFU-Betrieb einzustellen, 150W Beschränkung, mehr steht in den Fußnoten nicht drin, der Bandplan gibt natürlich 800Hz vor,aber keine Untersagung von SSB oder ähnliches lässt sich finden, man müsste doch die Bundesnetzagentur befragen können?[/quote]

Du solltest mal zwischen Modulationsverfahren und Betriebsart unterscheiden.
Natürlich ist da SSB erlaubt.
AFSK RTTY und PSK ist SSB Betrieb.
Wir funken auf 30m selbstverständlich wie die Amerikaner mit VK, aber natürlich nicht in Phonie.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
AFSK RTTY und PSK ist SSB Betrieb.
[/quote]

Darum heißt es AFSK = Audio FREQUENCY shift Keying
und PSK = PHASE Shift Keying

weils SSB ist??? :roll:
sinnvoller ist es wohl, sich an der Definition der ITU zu orientieren: [url:g2ud1pw4]http://life.itu.ch/radioclub/rr/ap01.htm[/url:g2ud1pw4]

Letztendlich sagt die Fußnote 1 in der AFU-Verordnung weder über die Modulationsart noch über die Betriebsart etwas aus. Glasklar steht dort nur: max 800 Hz belegte Bandbreite!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
AFSK RTTY und PSK ist SSB Betrieb.
[/quote]

Darum heißt es AFSK = Audio FREQUENCY shift Keying
und PSK = PHASE Shift Keying

weils SSB ist??? :roll:

[color=blue:3dqjeh8b]
Nochmals, SSB ist keine Betriebsart sondern ein Sendeverfahren.
Wie willst Du denn sonst AFSK oder PSK machen?
Das geht nur in SSB.[/color:3dqjeh8b]

Letztendlich sagt die Fußnote 1 in der AFU-Verordnung weder über die Modulationsart noch über die Betriebsart etwas aus. Glasklar steht dort nur: max 800 Hz belegte Bandbreite![/quote]

Eben, kannst ja gerne Phonie mit der Bandbreite machen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Nur weil mal ein paar Franzmänner und Jungs von der Insel dort SSB gemacht haben sollte man auf den Zug nicht aufspringen.
[/quote]

zumal .. die Franzosen dürfen dort SSB, wenn es nicht in der neuesten F-Reglung abgeschafft worden ist.

Fred[/quote]

Hi Fred,

die Frage wäre warum man die Leute aus F und/oder G nicht mehr in Seitenband Sprechfunk auf 30 hört. Bei den damaligen "Übergriffen" (ich bezeichne das mal so) wurde der Verband in F mit der Sache gelöchert und musste kleinbei geben weil die entsprechenden Rufzeicheninhaber nicht Mitglied im Verband waren.

Daraufhin liefen Beschwerden zur Behörde und komischerweise hört man nun nix mehr ausser den üblichen Fischerbooten.

Ein Amateurfunkband dass nur über eine Bandbreite von 50 kHz verfügt mit 2,7 kHz breiten SSB Sprechfunkksignalen zu füllen wäre zudem Verschwendung von Ressourcen. Es sollten soviele Funkamateure wie möglich das Recht haben dieses Band zu nutzen aber nicht SSB auf Kosten der Bandbreite schmalerer Betriebsarten. Selbst bei digital SSB mit 1 KHz wären max. 5 QSO zwischen 10:145 und 10.150 möglich und damit schon der Digimodebereich (hier RTTY) beschnitten aber bei einer Neustrukturierung des Bandes (geplant Digi ab 10.130) durchaus möglich. Aber dann halt Digital SSB ....

Muss man abwarten was die IARU bei der nächsten Konferenz da raushaut, gegen Digi SSB hätte ich persönlich nix wenn CW von 10.100 - 10.130 und Digi von 10.130 - 10.145, dann gerne auch Dig-SSB auf den letzten 5 kHz :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Eben, kannst ja gerne Phonie mit der Bandbreite machen.[/quote]

Das schrieb ich schon, dass dies wenig Spass machen wird. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass 800 Hz SSB Phonie nach der Vordnung vom Grundsatz her erlaubt wäre - auch wenn es keinen Sinn macht.

[quote]Wie willst Du denn sonst AFSK oder PSK machen?
Das geht nur in SSB.[/quote]
Das ist jetzt aber wohl nicht dein Ernst?
Auch wenn zur Erzeugung von AFSK und PSK in gebräuchlichen Amateurfunktransceivern der SSB Modulator für die Aufbereitung verwendet wird, heißt das noch lange nicht, dass was rauskommt auch SSB ist. Letztendlich zählt doch für das Modulationsverfahren das Signal, wie es von der Antennenbuchse abgeben wird, und nicht auf welche Art es in der Black-Box erzeugt wurde.

Ein Quadratur Modulator erzeugt FSK und BPSK direkt ohne Umweg über "SSB". Selbst der einfachste Soundcard-Exciter nach dem I/Q Verfahren kann das.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Du solltest mal zwischen Modulationsverfahren und Betriebsart unterscheiden.
Natürlich ist da SSB erlaubt.
AFSK RTTY und PSK ist SSB Betrieb.
Wir funken auf 30m selbstverständlich wie die Amerikaner mit VK, aber natürlich nicht in Phonie.[/quote]

What?! Was ist das für ein Unsinn?

Peter - Du hörst ein RTTY Signal von mir, DF4OR. Für dich ist es ein Umtastsignal mit 170Hz Shift und 45 Baud Schrittgeschwindigkeit. Wie willst Du feststellen ob ich direkt den Sender taste (FSK) oder per gnerierter Audio den Modulator (AFSK)?

Du schreibst Unsinn, Peter.

73,
Ekki, DF4OR


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Du solltest mal zwischen Modulationsverfahren und Betriebsart unterscheiden.
Natürlich ist da SSB erlaubt.
AFSK RTTY und PSK ist SSB Betrieb.
Wir funken auf 30m selbstverständlich wie die Amerikaner mit VK, aber natürlich nicht in Phonie.[/quote]

What?! Was ist das für ein Unsinn?

Peter - Du hörst ein RTTY Signal von mir, DF4OR. Für dich ist es ein Umtastsignal mit 170Hz Shift und 45 Baud Schrittgeschwindigkeit. Wie willst Du feststellen ob ich direkt den Sender taste (FSK) oder per gnerierter Audio den Modulator (AFSK)?

Du schreibst Unsinn, Peter.

73,
Ekki, DF4OR[/quote]

Hallo Ecki,

Es ging nicht darum was ich empfange, sondern auf welche Art und Weise ein AFSK Signal gesendet wird.

Der Modulator wird bei AFSK auch nicht getastet sondern es werden in Stellung SSB unterschiedliche Töne abwechselnd in den NF-Eingang des SSB Modulators eingespeist.
Aber das weisst Du ja selbst.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ekki,
[quote]Du hörst ein RTTY Signal von mir, DF4OR. Für dich ist es ein Umtastsignal mit 170Hz Shift und 45 Baud Schrittgeschwindigkeit. Wie willst Du feststellen ob ich direkt den Sender taste (FSK) oder per gnerierter Audio den Modulator (AFSK)?
[/quote]
bei großem Störabstand würde ich mir durchaus zutrauen, dazu eine Aussage zu machen.. :-)
Da aber der TE mit "SSB" ganz klar J3E gemeint hat, ist es wohl müßig, die Diskussion dazu noch weiter auszuwalzen.
73


  
 

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