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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 29 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich habe den Artikel gefunden, welche auch Du mal im DARC Forum gepostet hast. [/quote]

Oh Mann (ähm), hast Du mal fix den Link für mich? Ich müßte selbst suchen ... ;)

Ich weiß aber natürlich, daß ich das alles schon mal aufgearbeitet hatte. Nur war ich jetzt zu faul das zu suchen und habe aus der Erinnerung interpoliert - :oops:

Mit der Analyse können wir dann vielleicht auch Ludwig handfestere Daten liefern. Tendenziell ist es seit 2010 ja sogar noch weniger geworden, wie die Engländer in dem bereits verlinkten PDF selbst schreiben.

@Ludwig: Per Definition sind das natürlich (jetzt) Funkamateure nach englischem Recht, aber tatsächlich wurde damit seit 2003 der englische CB-Funk in den Amateurfunk integriert. Das anfängliche Strohfeuer rührte daher, daß die CB-Funker plötzlich per Wochenendkurs Funkamateur werden konnten. Und tut mir leid, viele davon sind nunmal Hobbyfunker.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Here it is [url:1ibyk7nt]http://forum.darc.de/viewtopic.php?t=1816[/url:1ibyk7nt]

Ansonsten Attachment


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wurde ja mittlerweile schon länger durchgekaut das eine ELL dem DARC nichts bringen wird. Zumindest nicht was die Nitgliederzahlen betrifft.

Trotz allem wäre es m.M. nach Sinnvoll wieder eine (nationale) 3. Klasse einzuführen die irgendwo vom Prüfungsumfang her zwischen alter Klasse 3 und neuer Klasse E liegt. Zugang ab 144 MHz aufwärts und in dem Bereich nicht mehr als DO darf (Frequenzbereiche). Falls unbedingt KW nötig könnte man noch 10m dazuschlagen weil im Minimum nur von Frühjahr bis Herbst interessant.

Würde m.M. nach den Betrieb auf 2m/70 cm ankurbeln der immer mehr abnimmt.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wurde ja mittlerweile schon länger durchgekaut das eine ELL dem DARC nichts bringen wird. Zumindest nicht was die Nitgliederzahlen betrifft.[/quote]

Sehe ich auch so, deswegen braucht man darüber nicht mehr zu diskutieren.
Es ging nur um Zahlen aus England, damit ein paar Einzelne nicht immer auf deren Erfolge verweisen.

Ich denke, wir sind durch :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin zwar kein Krawattenfunker, aber:

Will man wirklich eine neue Lizenzklasse schaffen, nur damit ein Verein mehr Mitglieder hat? Amateurfunk ist nicht gleichzusetzen mit Vereinsmitgliedschaft.

Mit Billiglizenzen (am besten ohne Selbstbau) schafft man nicht mehr Funker. Es kommt drauf an, das Intersse am Hobby zu wecken. Wer dieses hat, wird sich auch gerne auf die E-Klasse einlassen. Die ist leicht genug aber doch ausreichend anspruchsvoll, um die Leute zu veranlassen, sich mit den Grundlagen des Hobbies auseinanderzusetzen. Und Leute, die so ein tiefgehendes Interesse dann doch nicht haben, können mit dem CB-Funk den Virus eingeimpft bekommen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Will man wirklich eine neue Lizenzklasse schaffen, nur damit ein Verein mehr Mitglieder hat? [/quote]

Naja, man wollte jedenfalls ... und dem DARC ging es dabei um mehr Mitglieder. Dem Stab AJW mag es um mehr Lizenzen gegangen sein, aber die Frage ist eben, ob der Aufwand am Ende nachhaltig ist, oder ob man nur mit einer Statistik glänzt.

Mir sind 500 echte interessierte Newcomer pro Jahr lieber, als 2000 Lizenzen, von denen sich 1500 bald wieder abwenden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... die Zahlen sagen ja, dass ca. 40% der Foundations auf Intermediate aufstocken : 1570 neue Foundations zu 632 Aufsteiger von Foundation zu Intermediate. Bei 20.000 neuen Lizenzen sind das ca. 8.000 neue Intermediates bzw. Advanced über die Gesamtzeit.[/quote]

Gefunden!:
http://forum.darc.de/viewtopic.php?t=938

Das war mein Beitrag im DARC-Forum, den ich eigentlich meinte!

Fassen wir mal zusammen:
Jahr/Lizenzen/Intermediate
2002: 3601
2003: 2570
2004: 1892
2005: 1892
2006: 1719 (604)
2007: 1605 (603)
2008: 1678 (677)
2009: 1704 (662)
2010: 1605 (596)
2011: 1719 (632)
Summe: 18093, ab 2006: 10030 (3774) = 37,6% Intermediate

Der RSGB ist etwa halb so groß wie der DARC (21416 Mitglieder), wobei in England 58300 Lizenzen existieren (http://www.n0hr.com/ham_radio_population.htm). Der Org-Grad ist also geringer.

In DL sind wir jetzt bei 730/Anno neuen Lizenzen (vgl. Intermediate):

DL: 724 / 70446 = 1,028%
UK: 629 / 58300 = 1,078%

Für England habe ich den Durchschnitt der letzten 6 Jahre genommen, für DL das letzte Jahr. Wie aktuell die Lizenzzahl aus England ist weiß ich nicht. Wenn man diese Unsicherheit als Unschärfe einbezieht, kann man doch feststellen, daß England relativ nicht mehr Intermediate Lizenzen "produziert", als DL Klasse E-Lizenzen.

Fazit: Die Foundation hat nichts in Richtung Intermediate gebracht, und die, die die Intermediate zum Ziel hatten, hätten diese auch ohne Foundation geschafft.

Einzelfälle ausgenommen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,

super - vielen Dank. Mit den Zahlen kann man wirklich etwas anfangen und sie beantworten einige Fragen.

Im Bezug auf die Intermediate / Advanced Lizenzen hat die Foundation-Class also nachweislich nichts gebracht. Aber wie sieht es denn insgesamt mit der Summe der lizensierten Amateurfunker in GB aus ?

Wenn ich die Zahlen richtig interpretiere, dann gibt es seit 2006 ca. 7.300 neue Foundation Lizenzen.

Hat diese Anzahl zu einer Umkehr der Entwicklung geführt, so dass in GB die Anzahl der Funkamateure wieder steigt ? Es wäre auch interessant zu wissen ob es Zahlen über die Veränderung des Durchschnittalters gibt ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hat diese Anzahl zu einer Umkehr der Entwicklung geführt, so dass in GB die Anzahl der Funkamateure wieder steigt ? Es wäre auch interessant zu wissen ob es Zahlen über die Veränderung des Durchschnittalters gibt ?[/quote]

Hallo Ludwig,

was würde das bringen? Die reine Masse ist kein echtes Druckmittel, da wir insgesamt viel zu wenige sind. Wir besetzen eine Nische und können eher durch Qualität überzeugen. Quantitativ haben wir schon demografisch keine Chance!

Das Durchschnittsalter wird bald von alleine sinken, wenn die "Blase" aus der Boomzeit in den 70/80ern so langsam abtritt. Und wenn man bedenkt, daß keine Babys und sehr wenige Schüler Funkamateur sind, so ist es doch normal, wenn das Durchschnittsalter etwas über dem der Bevölkerung liegt und sich mit diesem verändert (steigt). Es werden/wurden eben weniger Kinder geboren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,

mir ging es darum zu erkennen, ob sich die Basis in GB verändert hat. Je breiter diese Basis ist - um so breiter ist auch die Basis für Aktvitäten wie Basteln, Lehrgänge und natürlich auch Funkbetrieb.

Deinem Argument, dass wir nur durch Qualität unsere "Nische" behaupten können, kann ich nicht zustimmen. So gibt es ja durchaus Begehrlichkeiten anderer Instistutionen bzgl. unserer 70cm Frequenzen. Hier können sicher 7.300 Einsteiger die dort aktiv Funkbetrieb machen weit mehr bewirken als 500 "Oldies" die sich ieber auf 80m über die heute sehr geringen 9+40dB unterhalten.

Oder schau dir mal die 2m Frequenzen an. Ich hab (wirklich versehentlich ) vor einiger Zeit am Sonntag abend ein ca. 30min QSO auf 2m gehabt. Erst dann wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der 144.300 war. Etwas mehr Betrieb wäre hier schon wünschenswert.

Oder schau auf die FM-Direktfrequenzen oder die vielen 70cm Relais die völlig verweist sind.......

Und wenn dieses Jahr 1500 von den Einsteigern wieder aufhören zu funken - dann sind 1500 neue da die die Lücke auffüllen. Und bei den 1500 die aufhören ist bei einigen ein Virus gepflanzt - ein Virus der sich vielleicht erst nach vielen Jahren zu einer Sucht wandelt. Bei mir waren es mehr als 35 Jahre ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

So gibt es ja durchaus Begehrlichkeiten anderer Instistutionen bzgl. unserer 70cm Frequenzen.

[color=blue:3v4fq1jp]Und das wohl zu Recht.[/color:3v4fq1jp]

Hier können sicher 7.300 Einsteiger die dort aktiv Funkbetrieb machen [/quote]

Das machen die dort oder auch auf 2m aber ganz sicher nur dann wenn sie das nur dort und nicht woanders dürfen.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Hier können sicher 7.300 Einsteiger die dort aktiv Funkbetrieb machen [/quote]

Das machen die dort oder auch auf 2m aber ganz sicher nur dann wenn sie das nur dort und nicht woanders dürfen.

73
Peter[/quote]

Ja - genau das ist mein Ansatz, den weiter voher im Thread ja Jürgen auch schon beschrieben hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Oder schau auf die FM-Direktfrequenzen oder die vielen 70cm Relais die völlig verweist sind.......[/quote]

Hallo Ludwig,

auch auf die Gefahr hin Tabus zu brechen oder Nestbeschmutzer genannt zu werden: Welchen Wert hat es etwas mit zweifelhaften Methoden zu verteidigen, das keiner (mehr) nutzen will?

Um Kids mit dem "Funkvirus" zu infizieren braucht es keine Wochenendkurs-Lizenz a la Foundation. Der Virus wird früher gesetzt, noch vor jeder Lizenzprüfung.

Und Du siehst ja an der konstanten Zahl Intermediate / Advanced Prüfungen in England, daß es nichts bringt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wir haben das Thema seit 2008 ja schon rauf und runter durchgehechelt. Es ist nirgends ein durchschlagender Erfolg durch diese Pampers-Lizenzen sichtbar - weder an Frequenzbelebung noch Mitgliedern für die Vereine. Gegenüber dem Nachteil nur mit CE-Geräten funken zu dürfen - und diese EU-Nemesis für Amateurfunk wieder zu beleben ...... das Risko ist es einfach nicht wert. Außerdem, ob die Frequenzen wirklich so tot sind, ist (außer ungünstiger Lage) auch eine Antennenfrage - bei Handfunken mit Gummiwurst ist das sehr gut möglich.
73 Peter


  
 

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