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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Der Auftrag selbst kann vom DARC/FA kommen, über den Inhalt hat er an der Stelle aber keinen Einfluß. Es gibt auch Dienstleister, welche sich über die Beilagen selbst (mit-)finanzieren. Da hat der Verlag selbst auch keinen Einfluß mehr. Das ist an der Stelle jedoch die Unbekannte.

Worauf ich raus wollte: bei Beilagen hat der Verlag i.d.R. keinen Einfluß auf den Inhalt. Daher sehe ich das eher locker und werf den Kram halt weg.

Fakt ist, daß ELV dafür sicher gut zahlen wird...

Oder wie der Pate schon sagte "Es ist nichts Persönliches, es geht nur ums Geschäft..." ;->


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Nochmal, solche Verlage sind Gewinnorientierte Unternehmen denen es so ziemlich egal ist was in Anzeigen oder Beilagen steht wenn denn nur der Preis stimmt. [/quote]

Was, auch der DARC-Verlag? D.h. dem DARC-Verlag ist es egal, was in Anzeigen und Beilagen steht, selbst wenn es dem Nachteil des Amateurfunks Vorschub leistet? Und das obwohl der DARC-Verlag seine Existenz durch den Amateurfunk bezieht?

Zum Glück unterstütze ich nicht den DARC und seinen Verlag...

Denen ein Angebot zu machen, das sie "nicht ablehnen können" (auch der Pate) ist offenbar sehr leicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Natürlich ist der DARC Verlag ein Gewinnorientiertes unternehmen. Wäre das anders und der Verlag Teil des DARC e.V. wäre die Gemeinnützigkeit schon nicht mehr gegeben.

Der Verlag hat mit dem Wohl und Wehe des Amateurfunks rein überhaupt nichts am Hut, das ist ein Unternehmen.

Der neue Amateurfunkverband wird im übrigen ja auch eine (bereits bestehende) Zeitschrift mitliefern. Meinst Du da wäre es anders mit Beilagen oder Werbeanzeigen ??? Sicherlich nicht :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Meinst Du da wäre es anders mit Beilagen oder Werbeanzeigen ??? Sicherlich nicht :!:[/quote]

Ich meine nicht, was wäre, ich rede von dem, was ist. Hast du denn ein ähnliches Beispiel von der besagten Zeitschrift, die der neue Verband verteilen möchte?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Aber Gewinnerzielung um jeden Preis? Auch der DARC-Verlag lebt doch von den Funkamateuren und Funkinteressierten. Also ich komm mir da irgendwie verraten vor dabei.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich verstehe die Aufregung bei den genannten Zeitschriften nicht. Die Zielgruppen sind mit Masse doch Funkamateure, CB-Funker oder sonstige, die sich mit Funktechnik beschäftigen. Ich glaube kaum, dass diese durch die Werbung für PLC beeinflusst werden können.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Ulf lies mal auf der Seite vorher ziemlich unten mein Zitat aus der cqDL ...

@ Toby

das Beispiel braucht es doch garnicht. Jede Zeitschrift die man für einen erschwinglichen Preis absetzen will braucht die Werbung um existieren zu können. Eine Zeitschrift ohne Werbung wäre für den Leser so teuer das sie wohl kaum abgenommen werden würde.

In dem Fall nimmt man an Werbung was kommt und anders ist das auch kaum möglich denn wenn der DARC Verlag nicht will wollen andere und dann ist nicht nur einmal die Kohle weg sondern der Anzeigen-/Beilagenkunde gleich für immer. Das machste ein paar mal und Du bist Bankrott.

Mir ist doch eine günstige Zeitschrift lieber die zwar u.U. ,für mich unerwünschte, Werbung enthält aber in der ich informiert werde als eine Werbefreie die mich p.a. evtl. 150.- € (oder mehr) kostet weil Druckkosten, Materialien und Gehälter ja auch bezahlt werden müssen.

Würdest Du die cqDL überhaupt bekommen wäre der Vorschlag das zu tun was weiter oben vorgeschlagen wurde. Nimm die Beilagen raus und übergebe sie ungelesen der Ablage P ... Aber das Problem hast Du ja nicht :wink:

@Dirk habe ich weiter oben ja auch bereits angeführt aber ist offensichtlich zwecklos :(


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Dirk,

ich glaube, mit einer nachträglichen Einschätzung, dass die Wirkung ja begrenzt sei, ist es nicht getan. Das kommt ein wenig einer Verharmlosung gleich. "Is ja nischte passiert..."
Es geht bei solchen Dingen auch ums Prinzip. Der Standpunkt, dass ein Zweck die Mittel heiligt, also hier Werbeeinkünfte zu erzielen, egal wie, ist doch kein Standpunkt mit Herzblut für die Sache.
Letztendlich können sogar die PLC-Befürworter und deren Lobby das gegen uns verwenden.
Also, alles was recht ist. In meiner Nase kommt so etwas als übler Duft an.
Aber Aufregung - nee, ich lache darüber! Ich finde das höchst unterhaltsam!


  
 
 Betreff des Beitrags:
... Ich wollte editieren... egal.

Die PLC-Lobby lacht uns aus, wollte ich noch ergänzen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Toby,

ob Du den Verlag nun unterstützt oder nicht - ich wollte nur klarstellen, da ich aus dem hier zuarbeitenden Gewerbe komme (mit beiden Zeitschriften jedoch nichts zu tun habe!), daß der Verlag ggf. keinen Einfluß auf den Inhalt des Beilegers hat. Die sind mit Sicherheit auch nicht begeistert davon. Es ist nur so: verzichte ich ggf. auf eine vierstellige Zusatzeinnahme, die gleichzeitig Verteilungs- und Zeitschriftenpreis nach unten drückt, oder gehe ich dieses Risiko ein?

In Zeiten allgemein knapper Kassen (nicht lachen, ist halt oft so) wird da nicht lange "gefackelt". Ggf. kann der DARC/FA hier intervenieren - Frage ist, ob der ELV dann nochmal "sponsert" und ob sich ein entsprechender Ersatz findet. Ansonsten klafft hier ein ebenso vierstelliges Kassenloch. Vierstellig ist übrigens keine Horrorannahme, sondern in der der Größenordnung und Auflagenstärke nicht unüblich!

Und nein, ich bin sicher auch nicht ob der PLC-Werbung begeistert und billige das auch nicht. Aber mit Blick auf die Praxis muß man das einfach differenzieren, worauf ein Verlag heute noch Einfluß hat und worauf nicht. Sobald Werbung im Spiel ist und weitere Dienstleister an Bord sind, was hier der Fall ist (mindestens zwei!), hat er nur noch auf den direkten Heftinhalt - die Redaktion selbst - Zugriff.

Wenn man es ganz streng nimmt (!) dürfte er für keinen der vier großen Elektronik-Händler (Rei*, Poll*, EL*, Con*) Werbung machen - er läuft bei allen die Gefahr, daß sie irgendwelchen Funkschrott (PLC oder sonst was halblegales) anbieten.

Wo ziehst Du die Grenze? Soviele private Anbieter oder solvente Funkshops gibt es nicht mehr, damit die Finanzen davon alleine gestemmt werden könnten.

Siehs einfach mal nicht so polar, sondern als "Ganzes". Ich habe auch täglich schrott im Briefkasten, den ich nicht brauche und ansich nicht haben will. Das Schild "Bitte keine Werbung" habe ich garnicht mehr neu aufgeklebt, da es nichts bringt. Die Austräger interessiert das nicht und verlieren ggf. einen Nebenjob, wenn ich mich auch noch beschwere. Wem
ist damit gedient? Keinem!

Ich weiß, ich hab schon wieder viel zu weit ausgeholt, aber vielleicht kann man damit ja einen etwas anderen Blickwinkel gewinnen. Ärgern darf man sich, aber man schießt ggf. auf dem Falschen, wenn man hier gegen den DARC oder FA ein Urteil spricht.

So, trotzdem frohe Festtage ;-)

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...
Wo ziehst Du die Grenze?...[/quote]

Ich ziehe die Grenze dort, wo das Produkt mit Preis und Beschreibung sichtbar wird.
Gelegentlich flattern mir ja auch ein paar ältere CQ-DLs ins Haus, den FA kaufe ich bislang sporadisch. Die genannten Discountner sind da kaum vertreten. Nur in der mir vorliegenden CQ-DL aus dem Jahre 2009 finde ich eine Seite Rei*, allerdings mit Produkten, die nichts mit PLC zu tun haben. Also kein Grenzkonflikt. Putzig wäre es freilich, wenn das in den aktuellen Nummern anders wäre... Die anderen Versender wie Po* und C* sehe ich in den Ausgaben, die hier herumliegen, überhaupt nicht, scheinen also nicht zu den wichtigen Anzeigenkunden zu gehören...

Ich habe oben schon mal geschrieben, dass es nicht ohne Verluste geht, wenn man für eine Sache kämpft. Ich glaube nicht, dass man zweigleisig fahren kann, dabei leiden Glaubwürdigkeit und Außendarstellung.
Da finde ich das Buchhalterargument, das auf die Einnahmen verweist, einfach zu lasch. Aber dieses Argument spiegelt auch nur die verbogene Moral unserer Gesellschaft wieder. Es ist ja längst zur eigentlichen Moral geworden. Man hat Verständnis für dieses und jenes, wenn es um Kohle geht. Die braucht jeder. Also würde es auch jeder selbst so machen.

Ich seh da durchaus lieber auf die pikanten Details. Blickt man nur auf das Ganze, dann werden die Mittel für einen Zweck schnell zur Nebensache.
Aber das ist natürlich eine individuelle Haltung und eine Geschmacksache.

Na, das passt doch zu Weihnachten.

Natürlich ein frohes Fest!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]...
Wo ziehst Du die Grenze?...[/quote]

Ich ziehe die Grenze dort, wo das Produkt mit Preis und Beschreibung sichtbar wird.
[/quote]

GM OT. Das ist richtig.

Einerseits verkauft das DARC-Management seinen Mitgliedern PRO-Mitgliedschaften für 120€ p.a. zur Sicherung des Frequenz-Managements und tritt gleichzeitig diesen Mitgliedern in's Hinterteil, indem man den Frequenz-Eindringlingen - also dem "Frequenzfeind - eine Werbe-Plattform verkauft.

Warum DARC-Mitglieder diese Struktur ihres Vorstandes auch noch verteidigen, verstehe wer will!

MfG
Hermann, nM

P. S.:
Irgendwie erinnert mich das an die Zeit als die DDR Artikel des gehobenen Bedarfs dem Klassenfeind verkaufte anstatt sie dem eigenen Volk anzubieten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...
Einerseits verkauft das DARC-Management seinen Mitgliedern PRO-Mitgliedschaften für 120€ p.a. zur Sicherung des Frequenz-Managements und tritt gleichzeitig diesen Mitgliedern in's Hinterteil, indem man den Frequenz-Eindringlingen - also dem "Frequenzfeind - eine Werbe-Plattform verkauft.
[/quote]

Göttlich, die Assoziation Pro-Mitgliedschaft (gegen PLC!) - gleichzeitige Unterstützung von PLC-Werbung hatte ich bislang gar nicht.
Das ist echte Comedy!

Frohes Fest, Hermann!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]...
Einerseits verkauft das DARC-Management seinen Mitgliedern PRO-Mitgliedschaften für 120€ p.a. zur Sicherung des Frequenz-Managements und tritt gleichzeitig diesen Mitgliedern in's Hinterteil, indem man den Frequenz-Eindringlingen - also dem "Frequenzfeind - eine Werbe-Plattform verkauft.
[/quote]

Göttlich, die Assoziation Pro-Mitgliedschaft (gegen PLC!) - gleichzeitige Unterstützung von PLC-Werbung hatte ich bislang gar nicht.
Das ist echte Comedy!

Frohes Fest, Hermann![/quote]


...... und die Spuren Eurer Seilschaft sind ja - GsD - auch sichtbar!

Danke für den Patzer!

HFS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

...... und die Spuren Eurer Seilschaft sind ja - GsD - auch sichtbar!

[/quote]

Nun wird es kryptisch

73
Peter


  
 

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