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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 53 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Crazy! Da beschwert sich einer über zu viele Verordnungen und ruft dabei gleich nach der nächsten Verordnung.[/quote]
Genau...weil der große böse Weltkonzern sich einen Sch...um geltendes Recht schert und wissentlich nicht konforme Geräte an Endverbraucher verkauft (der die Konformitätserklärung als korrekt empfinden muß weil ihm in der Regel der Sachverstand fehlt es genau zu verifizieren) und damit durchkommt, und es mir und jedem anderen FA im gleichen Atemzug verwehrt wird als nichtkonform identifizierte Geräte zu erwerben, zu modifizieren und dann regelgerecht zu betreiben.
Wenn es Regeln gibt, dann gelten sie für alle gleich, zumindest das sollte all den versammelten Hobbyjuristen hier klar sein.


[quote] Wo bleibt die vielbeschworene Eigenverantwortung der sachlich und rechtlich so gut ausgebildeten und geprüften Lizenzinhaber?
[/quote]
Genau die wird mir und jedem anderen FA ja abgesprochen indem ein solches Gerät vorenthalten wird. Ich bin in der Lage meßtechnisch verifizieren ob ein Gerät sauber läuft oder nicht und ggf. Mängel abzustellen. Gut...manch einer ist das vielleicht nicht, aber das ist nicht mein Problem. Wenn jemand ein nichtkonformes Gerät betreibt ist das seine Sache. Ich will mir jedenfalls verdammt nochmal nicht von irgendwelchen übereifrigen Bürokraten vorschreiben lassen welches Gerät ich modifitzieren darf und welches nicht.
Wenn ich damit zufrieden wäre, könnte ich ein CB-Gerät kaufen und damit um die Ecke funken

[quote]
Wer Richtlinine lesen kann (was ein Funkamateur ja per Lizenzprüfung angeblich bewiesen hat) findet auch schnell raus, dass nicht der Hersteller, sondern der Inverkehrbringer in die EU (Importeur) für die Beibringung der Konformitätserklärung verantwortlich ist. Es liegt daher nicht in der Verantwortung des internationalen Herstellers, wenn ein Privat Schnäppchenjäger meint, 10 Euro durch Eigenimport in den EU-Raum sparen zu müssen, und dabei die Gefahr eingeht, dass der Zoll sich auf geltende Richtlinien beruft. Es ist die Verpflichtung des Inverkehrbringers, bei der Bestellung sicherzustellen, daß das Produkt die national unterschiedliche Normen einhält und eine entsprechende Konformitätserklärung beiliegt.[/quote]
Das habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Ich habe mit meinem Posting lediglich meine persönliche Meinung kund getan, daß ich das so wie es derzeit geregelt ist nicht für vernünftig und richtig halte. Ist das verboten? Sind wir alle so obrigkeitshörig, daß selbst ein kritisches Hinterfragen der Sinnhaftigkeit bestimmter Verordnungen und Regeln nicht akzeptiert wird, weil das ja alles quasi gottgegeben ist?

[quote]
Dieses sterotype Genöle über die ach so schwachsinnigen Behörden, dumme Richtlinien, unfähige Politiker und Schuld der Hersteller ist wirklichkeitsfremd und ein eher hilfloser Ausdruck von Unmündigkeit als Funkamateur. [/quote]
Es ist eher das widerspruchslose und stereotype Akzeptieren unsinniger Bürokratieuswüchse ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Unmündigkeit, nicht nur als Funkamateur.

[quote]
Jeder weiß, dass Falschparken ordnungswidrig ist. Da hilft es nicht, die Regierung oder den Hersteller des Parkverbotsschildes verantwortlich machen zu wollen, wenn man ein Ticket bekommen hat. Es ist meine eigene Entscheidung es zu tun oder zu lassen.[/quote]
Na, das ist ja mal ein genialer Vergleich....
[quote]
Also, nicht jammern! [/quote]
Doch...genau das...und zwar immer öfter und immer lauter. Wenn man alles und jedes widerspruchslos hinnimmt, dann muß man sich nicht wundern wenn man irgendwann nur noch fremdbestimmt handeln kann.
[quote]
No Risk, no Fun![/quote]
Das kann ich nur unterstreichen...immer wieder gern.

Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich will mir jedenfalls verdammt nochmal nicht von irgendwelchen übereifrigen Bürokraten vorschreiben lassen welches Gerät ich modifitzieren darf und welches nicht.
[/quote]

Hallo Wilfried,

Du darfst jedes beliebige Gerät modifizieren, Voraussetzung ist lediglich, dass es bereits in der EU in Verkehr gebracht wurde oder nicht im Handel erhältlich ist.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... Ich bin in der Lage meßtechnisch verifizieren ob ein Gerät sauber läuft oder nicht und ggf. Mängel abzustellen. Gut...manch einer ist das vielleicht nicht, aber das ist nicht mein Problem..... [/quote] Es ist auch nicht das Problem des Zolls [quote].... Ich will mir jedenfalls verdammt nochmal nicht von irgendwelchen übereifrigen Bürokraten vorschreiben lassen welches Gerät ich modifitzieren darf und welches nicht..... [/quote]Du darfst ja alles modifiizieren, du hast nur keine Lizenz zum Import von Schrott und dessen Recycling. Wenn Du alle Ungerechtigkeiten der Welt abschaffen möchtest, lies Dir vorher Don Quichote durch.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Ich will mir jedenfalls verdammt nochmal nicht von irgendwelchen übereifrigen Bürokraten vorschreiben lassen welches Gerät ich modifitzieren darf und welches nicht.
[/quote]

Hallo Wilfried,

Du darfst jedes beliebige Gerät modifizieren, Voraussetzung ist lediglich, dass es bereits in der EU in Verkehr gebracht wurde oder nicht im Handel erhältlich ist.

73
Peter[/quote]

Gibt es die Geräte hier nicht im Handel ?

Meiner Meinung nach ist es eher darauf zurückzuführen das es sich bei dem Import von einzelnen Geräten anstelle von einem Container voll das erheben von Zollgebühren und Mehrwertsteuer nicht lohnt, bzw. ein Minusgeschäft für den Staat wäre.
Die ersten machten kein Problem beim Zoll, erst als gemerkt wurde das die Stückzahl der privat Importierten Geräte in die Höhe schnellte fingen die Probleme an.

Wenn ich mir meine 2 UV-3R anschaue, eins Importiert und eins in DL gekauft kann ich keinen Unterschied feststellen.
Auch das DL Gerät mußte Modifiziert werden, wenn es nicht an der mitgelieferten Antenne betrieben werden sollte.
(Beide aus der ersten Generation)

Vor ein ppar Monaten habe ich von einem Chinesen ein Duoband Gerät erworben. Einen Prototypen.
Das Gerät war deklariert als "Amateur Radio Prototype".
DHL hat die Komplette Zollabfertigung übernommen, ich hab Brav die erhobenen Gebühren bezahlt und alles war kein Problem.
Im Karton war das Gerät und das Mikrofon.
Keine Konformitätserlärung, keine Bedienungsanleitung, Kein CE
und das Gerät hat noch nicht mal ein Typenschild !


73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Wenn ich mir meine 2 UV-3R anschaue, eins Importiert und eins in DL gekauft kann ich keinen Unterschied feststellen.[/quote]
Ja, soweit zum Thema gleiche Regeln für alle. Mich nervt total, daß am Einzelnen, der zumindest fähig sein zu beurteilen ob so ein Teil unmodifiziert betrieben werden darf oder nicht in übereifrigem Aktionismus hin und wieder mal ein Exempel statuiert wird und jene, die es im großen Stil durchführen oftmals ungeschoren davonkommen.[/quote]
[quote]
DHL hat die Komplette Zollabfertigung übernommen, ich hab Brav die erhobenen Gebühren bezahlt und alles war kein Problem.
Im Karton war das Gerät und das Mikrofon.
Keine Konformitätserlärung, keine Bedienungsanleitung, Kein CE
und das Gerät hat noch nicht mal ein Typenschild !
[/quote]
na...geht doch...ich habe mittlerweile auch eins von den Dingern, habe es artig modifiziert und gut ist. Das ging auch problemlos durch. Es war sinngemäß als Amateurgerät deklariert, darum hatte ich den Chinesen gebeten.
Vy 73
Wilfried
...ach ja... @DB6ZH...
vielleicht im nächsten Leben...im hier und jetzt hindern mich ein interessanter aber zeitintensiver Job und eine Familie daran lange Bücher zu lesen oder mich an irgendwelchen Vorschriften haarspalterisch aufzuhängen.

Ich habe den Schein gemacht, um legal meinem Basteltrieb zu frönen und nicht um mich als Hobbyjurist zu betätigen. Regeln sind ok, müssen auch sein, aber man muß auch nicht jeden Unsinn kommentar-und widerspruchslos hinnehmen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...Ich habe den Schein gemacht, um legal meinem Basteltrieb zu frönen und nicht um mich als Hobbyjurist zu betätigen. Regeln sind ok, müssen auch sein, aber man muß auch nicht jeden Unsinn kommentar-und widerspruchslos hinnehmen.[/quote]Dann sind wir uns im Prinzip einig und ich erspare uns weitere Kommentare. Über unsinnige Regeln könnten wir sonst ein komplettes Forum aufbauen. Mich stören nur die "Rundumschläge", vor allem, wenn man eigentlich weiß, was im Zweifelsfall schief geht.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]

Ich will mir jedenfalls verdammt nochmal nicht von irgendwelchen übereifrigen Bürokraten vorschreiben lassen welches Gerät ich modifitzieren darf und welches nicht.
[/quote]

Hallo Wilfried,

Du darfst jedes beliebige Gerät modifizieren, Voraussetzung ist lediglich, dass es bereits in der EU in Verkehr gebracht wurde oder nicht im Handel erhältlich ist.

73
Peter[/quote]

Gibt es die Geräte hier nicht im Handel ?

[color=blue:s7y2yk5j]Doch, damit sind sie in Verkehr gebracht[/color:s7y2yk5j]

Meiner Meinung nach ist es eher darauf zurückzuführen das es sich bei dem Import von einzelnen Geräten anstelle von einem Container voll das erheben von Zollgebühren und Mehrwertsteuer nicht lohnt, bzw. ein Minusgeschäft für den Staat wäre.
Die ersten machten kein Problem beim Zoll, erst als gemerkt wurde das die Stückzahl der privat Importierten Geräte in die Höhe schnellte fingen die Probleme an.

[color=blue:s7y2yk5j]Man könnte fast meinen Du heisst Lieschen Müller.
Übrigens, was hat der Importeur mit Mehrwertsteuer zu tun?
[/color:s7y2yk5j]

Wenn ich mir meine 2 UV-3R anschaue, eins Importiert und eins in DL gekauft kann ich keinen Unterschied feststellen.
Auch das DL Gerät mußte Modifiziert werden, wenn es nicht an der mitgelieferten Antenne betrieben werden sollte.
(Beide aus der ersten Generation)

Vor ein ppar Monaten habe ich von einem Chinesen ein Duoband Gerät erworben. Einen Prototypen.
Das Gerät war deklariert als "Amateur Radio Prototype".
DHL hat die Komplette Zollabfertigung übernommen, ich hab Brav die erhobenen Gebühren bezahlt und alles war kein Problem.
Im Karton war das Gerät und das Mikrofon.
Keine Konformitätserlärung, keine Bedienungsanleitung, Kein CE
und das Gerät hat noch nicht mal ein Typenschild !
[/quote]

Na und?
Da hast Du halt Glück gehabt.
Du glaubst doch wohl nicht dass jede einzelne Sendung vom Zoll geöffnet und kontrolliert wird?

Hätte auch beschlagnahmt und zerstört werden können.
No Risk no Fun.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][color=blue:hs0m040c]Man könnte fast meinen Du heisst Lieschen Müller.
Übrigens, was hat der Importeur mit Mehrwertsteuer zu tun?
[/color:hs0m040c]
[/quote]

Ok, hier für dich :

Hersteller->Importeur->Großhändler->Verkäufer->Endverbraucher
In dieser Kette gibt es eine ganze Reihe von :
Abgaben, Gebühren und Steuern die der Staat kassiert.

Wenn nun diese Katte unterbrochen wird, meint :
Hersteller -> Endkunde
Und sich der Warenwert auf sagen wir 20 Euro beläuft, die Abgaben, Gebühren und Steuern auf sagen wir 25% vom Wartenwert so müsste der Staat vom Endkunden 5 Euro Kassieren.

Dieses wird unwirtschaftlich weil die ganze Prozedur die der zuständige Beamte durchzuführen hat min. 45 Minuten dauert.
Bei einem Bruttogehalt von sagen wir 20 Euro die Stunde würde das dem Staat somit 15 Euro kosten die Summe von 5 Euro zu erheben.

Also winkt man es durch.

Nun sieht man auf einmal das dies viele machen und unternimmt einen Versuch dieses zu unterbinden.
Dafür zieht man dann irgendwelche § aus dem Hut, schafft einen Präzedenzfall und hofft das nun alle, abgeschrekt von diesem Fall, nur noch beim Verkäufer kaufen und die erste Kette wieder wirtschaftlich (meint die Abgaben, Gebühren und Steuern) funktioniert.


[quote]
Na und?
Da hast Du halt Glück gehabt.
Du glaubst doch wohl nicht dass jede einzelne Sendung vom Zoll geöffnet und kontrolliert wird?

Hätte auch beschlagnahmt und zerstört werden können.
No Risk no Fun.[/quote]

Da bin ich dabei, No Risk no Fun.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Peter, für die Nummer UV-3R sind im Internet zig Erklärungen mit Umbauanleitung verfügbar. Da braucht es noch nicht mal die "Hoch Qualifiziert" Geschichte.
Aber für Dich ist ja eh alles unter Dr. Phys. eher Mitläufer.
[/quote]

Das ist wie immer dummes Zeug.
Deine Minderwertigkeitskomplexe hast Du gegenüber einem Volksschüler mit Lehre vermutlich auch nicht nötig.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Peter, für die Nummer UV-3R sind im Internet zig Erklärungen mit Umbauanleitung verfügbar. Da braucht es noch nicht mal die "Hoch Qualifiziert" Geschichte.
Aber für Dich ist ja eh alles unter Dr. Phys. eher Mitläufer.
[/quote]

Das ist wie immer dummes Zeug.
Deine Minderwertigkeitskomplexe hast Du gegenüber einem Volksschüler mit Lehre vermutlich auch nicht nötig.[/quote]


Arroganz ist nicht das richtige Wort, aber das erste was mir einfällt.
Aber was weiß schon ein kleines licht wie ich, was für den Rest der Welt schon völlig normal ist...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wikipedia:

Als Fachidiot wird ein Experte bezeichnet, der eine Problematik nur aus der Perspektive seines Fachgebietes kennt. Weitere mögliche Betrachtungsweisen lehnt er infolge selektiver Wahrnehmung oder Ignoranz ab.


  
 
 Betreff des Beitrags:
:D :D :D :D :D :D :D

Ich bin ja fast schon überrascht das Peter 3 Tage gebraucht hat um meinen Eintrag zu finden damit er ihn runterreissen konnte .....

The ages :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Übrigens, was hat der Importeur mit Mehrwertsteuer zu tun?
[/quote]

Er zahlt sie!
Sie heißt dann Einfuhrumsatzsteuer.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Übrigens, was hat der Importeur mit Mehrwertsteuer zu tun?
[/quote]

Er zahlt sie!

[color=blue:11v4zyrd]Nicht wenn er sie als Vorsteuer abzieht.[/color:11v4zyrd]

Sie heißt dann Einfuhrumsatzsteuer.[/quote]

So heisst die immer.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Wilfried,

Die wenigsten dieser hochqualifizierten Funkamateure ist offensichtlich nicht mal in der Lage eine Selbsterklärung zu erstellen.
Glaubst denn ernsthaft die würden so ein Gerät entsprechend modifizieren können? [/quote]


5/9


Leider ist das so und meistens noch schlimmer.

73 Harald


  
 

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