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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: cw mitschreiben
Hallo,

habe mal ne Frage an euch Experten.
Wie "schreibt" Ihr cw QSO's mit?

Ich schreibe immer alles auf Papier mit (jedes Zeichen),
stosse da aber an eine Grenze, weil ich ganz einfach nicht so schnell Schreiben kann, bzw. mir bei längerem Mitschreiben die Hand fast abfällt :D
Stifteverschleiss ist auch enorm

Schreibt man besser mit PC (Tastatur), Schreibmaschine, Steno oder gar nicht mit??

Ich kann schon Gehörlesen, aber da ist das Problem dann mit Sachen wie Rufzeichen oder z.B. QTH's (Russisches, Finnisches oder sonst was Dorf mit 15Buchstaben das ich nicht mal aussprechen kann wenn ich's lese - ohne Wertung)

Dokumentieren möchte ich die QSO,s trotzdem.
Ausser bei Contesten, natürlich.

Gibts da Vorschläge?
Möchte gerne mein Tempo steigern.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: cw mitschreiben
[quote]

habe mal ne Frage an euch Experten.
Wie "schreibt" Ihr cw QSO's mit?
[/quote]

Gar nicht, höchstens Stichworte

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Und was mache ich bei einem Rundspruch mit lauter details,
oder irgendwelchen 5er Gruppen oder QTC's oder sowas nicht merkbares?

Hab irgendwie den Verdacht, das bei schnellerem Tempo die meisten
mit PC morsen? Kontest z.B.?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Roland,

DJ4UF (Eckard), ein in DL wohlbekannter CW-Lehrer, empfielt das Mitschreiben in kleiner, fortlaufender Schreibschrift. Keine Druckbuchstaben!

Siehe: [url:3s1hf09n]http://www.dj4uf.de/morsen/morsen.html[/url:3s1hf09n]

Ich bin gerade dabei meine sehr bescheidenen CW-Kenntnisse aufzubessern. Seit kurzem bin ich auf 6m aktiv, und dort wird häufig mit sehr hohem Tempo gearbeitet. Mit Gehörlesen, wie es im normalen QSO-Betrieb sein soll, ist bei mir vorerst nicht zu rechnen :(
Auch ein normales CW-QSO ist vorerst nicht drin, aber ich möchte zumindest die Calls der beteiligten Stationen mitbekommen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei schnelleren Tempi morsen die meisten sicherlich nicht mit dem PC aber bei Contesten ist die F-Tasten Funkerei wohl üblich. Entweder mit Speichermorsetaste oder aus dem Makro eines Contestprogrammes mit angeschlossenem Win Keyer etc. Ich mache aber auch da nur händischen Betrieb.

Ich schreibe im übrigen nur das mit was ins Log gehört. Nicht anders als beim gesprochenen Wort auch. SSB QSO Text schreibt man ja auch nicht mit

P.S. Signatur gefällt mir :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kleinbuchstaben in Schreibschrift ist Standard - aber auch bei HST muss man in Wettbewerben mitschreiben..

Oft macht man das in Steno - manche erfinden ihren eigenen "Dialekt"/ein Alphabet, welches sich schnell schreiben lässt.

Schönes Video hierzu: https://www.youtube.com/watch?v=80oHE0J744c

Grüße


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und was mache ich bei einem Rundspruch mit lauter details,
oder irgendwelchen 5er Gruppen oder QTC's oder sowas nicht merkbares?

[color=blue:15blem1p]Danach hattest Du ja nicht gefragt sondern nach QSOs.
QTCs tippe ich natürlich direkt ins Contestlog, sonst müsste ja alles nach dem Contest mühsam da hinein übertragen werden.
Mit 5er Gruppen und Rundsprüchen habe ich nichts am Hut.
Per Hand auf Papier mitschreiben kann ich nur bis maximal Tempo 130-150, dazu verwende ich zusammenhängende Schreibschrift mit zum Teil spezieller Schreibweise der Buchstaben.
[/color:15blem1p]

Hab irgendwie den Verdacht, das bei schnellerem Tempo die meisten
mit PC morsen? Kontest z.B.?[/quote]

Im Kontest sowieso und bei ganz schnellem Tempo >250 geht es wohl kaum noch mit normaler Tastung, aber in der Region kann ich nicht mitreden.

Die FOG Leute benutzen durchweg Keyboards und bauen K4KN Elektronik ein:

http://www.k0ru.net/fog/index.html

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Kleinbuchstaben in Schreibschrift ist Standard - aber auch bei HST muss man in Wettbewerben mitschreiben..
[/quote]

Im PED und RUFZ Test allerdings nicht, da wird direkt eingetippt.

Wenn sich jemand lange CW Texte merken können sollte muss er auch nicht unbedingt mit schreiben.

Hauptsache er kann den empfangenen Text vorschriftsmäßig 30 Minuten nach der Aufnahme der Texte in Blockschrift und zwar in Großbuchstaben abgeben, das ist nämlich Bestandteil der HST Regel.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn sich jemand lange CW Texte merken können sollte muss er auch nicht unbedingt mit schreiben.[/quote]

Ich dachte es wird heute innerhalb 30 Min. in den PC direkt eingegeben (egal ob vorher in Steno oder auch am eigenen PC erfasst)?
Auch könnte ich mir vorstellen, daß von den Teilnehmern einige den Text sprachlich gar nicht erfassen können. Aber das spielt ja keine Rolle..

Ach, ich wünschte ich hätte das als kleines Kind gelernt :roll: (und mehr Fremdsprachen)

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Auch ich versuche mich aus den gleichen Gründen mit Gehörlesen, das will aber noch nicht richtig klappen.. Die guten OPs verstehen Morsezeichen offenbar so, als ob man normal zu ihnen spricht, so dass sie gar nix mitschreiben müssen, sondern einfach nur den Sinn erfassen, wie im gesprochenen Satz. Ist mir allerdings noch unvorstellbar.
Habe mir mit dem HQX-Morsetrainer ein paar mp3-files mit Wörtern erzeugen lassen und versuche nun, diese ohne Mitschreiben zu erfassen. Gleichzeitig versuche ich mich mit den Hörbüchern von DM3DA.
Immerhin, qth, 73, name, qsl, tnx, ant etc. versteht man ja auch immer, selbst bei hohem tempo, eigentlich müssten dann immer mehr gängige Wörter dazukommen. Im Klartext-QSO traue ich mich nicht, den Stift wegzulegen, weil ich fürchte, wesentliches zu verpassen.
Im Standard-QSO lasse ich immerhin schon die Ankündigungen "my qth" oder "my rig" weg und notiere nur noch die eigentliche Infos.
Daher sammle ich alle Werbebriefe und schreibe auf deren Rückseite mit einem Bleistift der Härte "B".

Literatur dazu:
[url:359jc5lc]http://qrpforum.de/index.php?page=Thread&postID=54652#post54652[/url:359jc5lc]

[url:359jc5lc]http://qrpforum.de/index.php?page=Thread&postID=50381#post50381[/url:359jc5lc]

Deutschsprachige CW-Klartext-QSOs laufen oft zwischen 7035 und 7040 kHz.

Ein Kontest-Programm wie N1MM-logger unterstützt die Tastung des Senders, da bedienst Du normalerweise nur noch die PC-Tastatur.

73 Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Deutschsprachige CW-Klartext-QSOs laufen oft zwischen 7035 und 7040 kHz.

73 Wolfgang[/quote]

Das sind die PSK Jäger die auch nur deshalb dort Klartext QSO machen weil man so länger senden kann um die PSK´ler zu vertreiben. Nur sind die PSK Leute immernoch da :D :D :D ...

Zum Klartext üben mit schmalem Filter aber sicher brauchbar :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und was mache ich bei einem Rundspruch mit lauter details,[/quote]

Wieso willst Du das mitschreiben? Schreibst Du die Tagesschau auch mit?

Es ist so: Man macht sich Notizen im Log. Ich notiere mir auch gerne mal Informationen unter Bemerkungen, die man gut gebrauchen kann, falls man den OM wieder trifft.

5er Gruppen gibt es nur bei Wettbewerben (HST, DTP).

QTCs werden direkt ins Log getippt.

High-Speed OMs benutzen keinen PC, sie hören einfach zu, wie bei einem ganz normalen Gespräch. Und genauso merkt man sich die Inhalte. PC-Dekodierung ist sogar verpönt und im Kontest nur hinderlich. Im Kontest wird der PC wenn, dann nur zum Geben verwendet. Allerdings nur in etwa im Tempo 150 BpM, denn man will ja im Kontest auch die erreichen, die keine 250BpM beherrschen.

@Peter, DJ7WW: Tempo >250 BpM ist selten, meist klönt man um die 200 BpM, aber es gibt ein paar, die mit einer Elbug durchaus noch sauber bis ca. 300 BpM geben können. Ansonsten gibt es in der Tat welche, die mit dem Keyboard geben, aber auch davon hören die meisten mit den Ohren und nicht mit dem Dekoder.

@Wolfgang: Höre Dir Texte (nicht nur sinnlos aneinander gereihte Wörter) z.B. mit ebook2cw.exe (von DJ1YFK) immer wieder an und Du wirst das Gehörlesen mit der Zeit lernen. Die Probleme die Du hast sind normal und gehen vorbei - nur Geduld! Aber mögl. täglich üben!

@Jürgen: Du willst einfach nicht begreifen, daß 7035-40MHz ausschließlich für CW vorgesehen sind. Es gebietet die Höflichkeit, daß man sich an die IARU Bandpläne hält, so wie Du im Restaurant auch nicht laut rülpsen oder fur... solltest - auch wenn es nicht verboten ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für euere Antworten.


muss einfach mehr üben.
Und weniger ist hier wohl mehr.
Muss ich wohl mehr Mut zur Lücke beweisen und nicht mehr jeden Pieps mitschreiben :wink:

tnx de Roland


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Muss ich wohl mehr Mut zur Lücke beweisen und nicht mehr jeden Pieps mitschreiben :wink:
[/quote]

Roland,

der Stift gehört in die Rundablage. Leg' ihn in einen Nachbarraum, dann kommst Du nicht in Versuchung.

Und ganz wichtig: Wenn Du mal etwas nicht verstanden hast: Nachfragen! Auch zwei oder dreimal (nicht im Contest ;) ).


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,

schau Dir meine letzten PSK QSO auf 40 an an und wo die waren ..... Erst informieren dann schimpfen.


Magere Ausbeute von 6 QSO in 2 Tagen oberhalb von 7040 kHz auf 7035 wäre das Log voller :wink:

Meine Bemerkung zielte darauf das diese (Klön) QSO dort nicht wären würde man nicht zum Halali auf die PSK Nutzer geblasen haben. :wink: :wink:


  
 

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