Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Verfügbarkeitsanzeige im Webshop?
Tag.

Mich würde mal interessieren, wie die Gemeinde hier die Sache mit der Verfügbarkeitsanzeige in Webshops sieht. Also der Möglichkeit auf der Händlerwebseite sofort zu sehen, ob ein Artikel sicher an Lager ist, oder kurze (wenige Tage) Lieferzeit hat, oder evtl. eine längere Lieferzeit (mehrere Wochen).

Es gibt bei uns in der Firma geteilte Meinungen dazu. Technisch hätten wir durchaus die Möglichkeit, das umzusetzen.

Eine Meinung sagt, dass das heute Standard ist, die Kunden erwarten das. Eine hohe Verfügbarkeit vorausgesetzt, führt das zu mehr Umsatz, selbst wenn mal der Preis etwas höher ist.

Eine andere Meinung ist, das, wenn ein Artikel nicht sofort verfügbar ist, der Kunde sofort weg ist und zu einem Wettbewerber geht. Dann lieber hoffen, das der Kunde anfragt und ihn oder sie dann mit guten Argumenten überzeugen, etwas zu warten und dafür andere Vorteile zu bekommen. Mit Verfügbarkeitsanzeige bekommen wir nicht mal mehr die Chance, den Interessenten zu überzeugen, weil er weiss das er nicht anzurufen braucht.

Was meint ihr?
Ist eine Verfügbarkeitsanzeige im Webshop vorteilhaft oder schädlich für den Händler? Welche Argumente gibt es Pro und Contra?

73,
Ekki, DF4OR


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
ich finde ein Händler sollte ehrlich sein und nix unhaltbares versprechen.
Guckt euch mal
http://www.zeg-shop.de/
an.
Sofort da, paar Tage Lieferzeit, unbestimmt...

Gefällt mir so ganz gut.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Den Beitrag von Uwe verstehe ich nicht so ganz.


Meiner Meinung nach ist es schon von Vorteil, wenn man weiß dass die Ware auch da ist. Wenn ich irgendwo online etwas bestelle und es stehen keine weiteren Informationen dabei, dann gehe ich eigentlich davon aus, dass der Händler auch liefern kann.

Kompromiss: Bei den Waren, die NICHT auf Lager sind und sich die Lieferung verzögert, dies auch dazu schreiben.

edit: Aus Händlersicht (der ich nicht bin) ist das schwer einzuschätzen. Ich denke es weiß hier jeder, um welches Unternehmen es geht. Die Frage ist: Ist man so "gut", dass Kunden auch eine Wartezeit in Kauf nehmen um das Produkt hier zu erhalten? Ich kann das nicht beurteilen, aber diese Frage sollte man sich stellen. Dazu denke ich, dass es hier ganz klar auch auf das Produkt ankommt. Wenn ihr 2 Wochen braucht, um einen 30 Euro Artikel zu liefern, geht der Kunde eher zu einem anderen Laden, als wenn es um einen 3000 Euro Transceiver geht und ein Vertrauensverhältnis besteht. Dazu kommt, dass ab einer gewissen Preisklasse die Händler, die sofort liefern können, logischerweise immer weniger werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für mich ist das eigentlich ganz einfach.

Weist ein Händler darauf hin, dass die Ware aktuell nicht verfügbar ist, dann verliert er eventuell für die aktuelle Bestellung - wenn ich diese schnell haben will - den Auftrag.

Bekomme ich diesen Hinweis erst nach der Bestellung und auf der Seite gibt es keinen Hinweis auf die aktuelle Nichtverfügbarkeit, dann bin ich auch mal schnell sauer und der Händler verliert mich auf Dauer als Kunde.

Ich kann da nur zur Transparenz raten, denn auf die lange Sicht macht sich das immer bezahlt. Für mich ist ein solcher Hinweis ein klares Merkmal für die Seriosität des Händlers.

Ansonsten kann ich meinem Vorredner nur Recht geben. Mit der Wertigkeit des Artikels steigt auch die Händlertreue. Beim Kauf eines Transceivers bin ich bezüglich der Wartezeit auch tolleranter als beim Erwerb von ein paar Trimmkondensatoren, so lange ich weiß, dass am Schluß die Gegenleistung auch stimmt. Irgendwann brauche ich den guten Händler vielleicht noch mal. Und dann finde ich es wieder gut, dass ich dort gekauft habe und mir vorher offen gesagt wurde, dass es etwas dauern kann.

Grüße

Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
...mir persönlich ist das eigentlich recht egal ob es auf der Seite eine Art Verfügbarkeitsanzeige gibt oder nicht. Wenn ich einen bestimmten Artikel haben will mache ich mich im Internet auf die Suche - und wenn ich den Händler gefunden habe bei dem ich bestellen möchte rufe ich ganz einfach an ob der Artikel gerade auf Lager ist und ich den auch schnell bekommen kann. Ich hatte bei "Ekkis Laden" auch erst was bestellen wollen - und ruckzuck bekam ich eine Mail in der Stand daß der Artikel erst in etwa 10 Tagen verfügbar wäre. So hatte ich die Bestellung stornieren können und das Teil eben woanders bestellt weil ich nicht warten wollte.
So funktioniert das ja auch - wenn es ziemlich zügig eine Info-Mail gibt. Und - wenn ich es sofort wissen will kann ich ja anrufen.....in der Hoffnung daß auch jemand ans Telefon geht (grins!). Selbst mein ehemaliger Chef hatte damals ausdrücklich gesagt "das schlimmste an einer Firma ist, wenn der Kunde anruft und keiner geht dran"....

Ich würde mein Einkaufsverhalten durch eine Verfügbarkeitsanzeige wahrscheinlich nicht ändern. Wenn ich sehe daß der Artikel gerade nicht auf Lager ist - ich aber mit dem Shop bisher immer zufrieden war und auch die Zeit habe ein paar Tage zu warten - dann rufe ich eben dort an und frage nach wann ich den Artikel bekomme und bestelle trotzdem.

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schaut euch mal meinen Thread zu Afu-Händler an. Meine vor vielen Tagen bestellte Ware war laut der Website des Händlers auch sofort verfügbar. Jetzt bekam ich auf meine unzähligen Anfragen hin, wo denn die Ware bleibt, endlich mal `ne Antwort: Der Grosslieferant hat Lieferschwierigkeiten und es dauert noch ein paar Wochen bis zur Auslieferung. Bezahlt habe ich übrigens am Bestelltag per Online-Überweisung. Das würde ich auch nicht mehr machen. Ich bin der Überzeugung, dass sogenannte A-Produkte meist sofort lieferbar sind, jedoch das Andere auch erst vom Händler bestellt werden muß. Aber ein "sofort lieferbar-Artikel" verkauft sich halt schneller. Ist doch klar. So viel zum Thema [b:3rq6ie7z]sofort verfügbar.[/b:3rq6ie7z]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

ehrlicher Händler: Der sagt mir obs da ist oder nicht und wann es vermutlich nachgelifert wird

heisse Luft Händler: alles im Katalog, aber ob was da ist erfährt man erst wenn nach 2 Wochen immer noch nix mit der Post kommt...


73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bestelle selten nur ein Teil bei einem Onlinehändler (wegen der Versandkosten*).
Wenn ich die Teile alle gleichzeitig benötige (z.B. bei mitbestellten) Zubehör), ziehe ich natürlich den Händler vor, wo ich die Dinge zusammen geliefert bekomme.
Wenn die Verfügbarkeitsanzeige realistisch ist und die extra Wartezeit überschaubar ist, bin ich dann auch gerne bereit zu warten.

Ebenso möchte ich vermeiden, Artikel nachbestellen zu müssen (und nochmal Versandkosten dafür zu zahlen) oder mir meine Wunschliste bei verschiedenen Händler zusammenzukaufen.
Da suche ich zur Not einen Händler, der alles auf einmal liefern kann, auch wenn der Preis für einige Artikel höher sein mag. Natürlich nur solange wie das getrennte bestellen bei mehreren Händler in Summe teurer ist als der teurere Händler.



*dazu gehören auch versandkostenfreie Lieferungen ab einem bestimmen Bestellwert


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
ich bestelle, vor allem bei Elektronik aller Art, relativ viel im Internet (bei sperrigen Teilen oder Massenartikeln lohnt sich schon mal der Blick zum Händler/Discounter um die Ecke). Größere Aufträge (>100€) erhalten nur Händler, denen ich vertraue, ansonsten recherchiere ich bei unbekannten Händler erst mal, ob überhaupt, und wenn ja, brauchbare Beurteilungen/Erfahrungsberichte vorhanden sind. Versandkosten betrachte ich als Bestandteil des Preises.
Steht keine Angabe zur Lieferzeit im Angebot, erwarte ich eine Lieferung innerhalb weniger Tage (Vorkasse verschärft meine Bedingungen). Funktioniert das nicht, bestelle ich halt nicht mehr dort.
Positiv bewerte ich auch eine Information, dass die Ware dem Paketdienst übergeben wurde (oft mit Paketverfolgungsmöglichkeit), bei Firmen oberhalb der kleinen Einzelhändler inzwischen weit verbreitet und hilfreich für die Paketannahme.
Bei echten Ladengeschäften mit gelegentlichem Versand, z.B. meinem bevorzugten Amateurfunkhändler, ist natürlich auch mal ein Anruf sinnvoll.
Habe ich mehrfach positive Erfahrungen gemacht, springe ich auch nicht wegen einzelner Euros zu einem neuen Anbieter.
73 Reiner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei mir ist es inzwischen so, dass ich nicht mehr beim günstigsten Händler bestelle, sondern beim Zuverlässigsten.

Werde anscheinend einfach älter :D

Eine Verfügbarkeitsanzeige ist das A und O bei mir. Inzwischen schreibe ich eine Email bzw. ruf kurz an und frage ob die Ware auf Lager ist bzw. wie lange die Lieferung dauert.

Geht keiner ans Telefon oder antwortet auf Emails nicht innerhalb 24 Stunden kommt [b:1w9h6c3k]kein [/b:1w9h6c3k]Geschäft zu stande. Blind bestelle ich nicht mehr! Schon gar nicht per Vorkasse.

Eigentlich habe ich aber 3 Händler inzwischen im Afu-Bereich. Da brauch ich nur anrufen und kann mich drauf verlassen.

Z.B. habe ich gestern einen Stecker gebraucht, dass war um kurz vor 15 Uhr. Heute war er in der Post für 1,50 Euro Versandkosten!!

Der Firmenname hat was mit "Kabel" zu tun. Besser als dort gehts einfach gar nicht. Das ist dort immer so.

Na egal, also [b:1w9h6c3k]ehrliche [/b:1w9h6c3k]Verfügbarkeitsanzeige ein klares: JA


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eine Verfügbarkeitsanzeige ist ja nur eine Verknüpfung der Lagerhaltung mit dem Bestellsystem mit Ausgabe auf der Webseite.

Lager und Bestellwesen sollten ja sowieso verknüpft sein, als muss nur noch Lager - Bestellungen auf die Webseite.
(2 Zeilen Code zu programmieren)

Soweit so einfach. (Ausser man hat keine Ahnung vom Computerdings)

"Geschätzte Lieferzeiten" bei Artikeln die nicht im Lager sind ignoriere ich meistens, sind ja sowieso nur Schätzwerte.
Ich finde es immer wieder witzig, wenn im Shop steht "2-4 Tage Lieferfrist", dann klickt man auf "Bestellen" und in der Bestätigungsemail steht dann "Liefertermin unbekannt" Ha ha.

Wenn 5 Artikel an Lager sind, ich bestelle einen und danach sind noch 4 Artikel an Lager, dann versteht jemand sein Handwerk, sonst könnte es gar ein Betrugsversuch sein, ähnlich wie in TV-Shoppingkänalen, wo eingeblendet wird "Nur noch wenige Artikel vorhanden" obwohl das Lager überläuft...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hatte bei einem Onlineshop im ostwestfälischen Raum einen Akku bestellt und gleich per Paypal bezahlt.

Auf telefonische Nachfrage (nach ca 4 Wochen) hiess es, der Artikel ginge am nächsten Werktag raus. Kam aber nix.

Nach ca. 6-7 Wochen hab ich nochmal angerufen und habe den Auftrag stoniert.

In der ganzen Zeit nicht eine Nachricht, dass es Lieferschwierigkeiten gibt oder warum keine Ware kommt.

Bestellt wurde Anfang Mai, gebraucht hätte ich den Akku 1,5 Wochen später für den Urlaub.

Mein Fazit: Lieber bei den persönlich bekannten Händlern kaufen oder bei denen, die einen Top Service haben, wie diese Kabel Firma.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ekki,

Bin auch immer für eine Verfügbarkeitsanzeige. Zur Not in Form 2-4 Tage oder so als Ersatz für sofort.
Die Bemerkung- Wenn nciht verfügbar ist der Kunde weg stimmt. So mache
ich das auch - schließlich will ich ja nicht ewig warten.
Ärgern tue ich mich wenn "sofort verfügbar oder ab Lager" da steht und der Artikel dann doch nicht da ist.
Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, solltet ihr aber ne Frist angeben ab
wann er wieder verfügbar ist - dann überlegt man als Kunde schonmal ob man nciht doch wenns recht kurzfristig ist.
Von schnöden nixsagenden Buttons à la "Im Zulauf" ist abzusehen- die schrecken eher ab (Mich jedenfalls)

Naja ich habs mangels soner Anzeige bei Euch immer so gehandhabt dass ich extra ne Mail geschickt hab,
um nachzufragen ob alles da is was ich will und dann entschieden. Zum Glück für Euch ;-) war immer alles da ;-)


73'S

Fx


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum