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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lösung für PLC-Störung?!
Hallo zusammen,

leider habe ich das Problem, dass in meiner Nachbarschaft ein PLC-Netzwerk verwendet wird. Die Nachbarschaft ist absolut uneinsichtig und von der "neuen" Technik begeistert. Es ist auch so, dass die Amateurfunkbänder weniger betroffen sind, da DLAN 200 von Devolo verwendet wird. Hier werden die Bänder entsprechend bedämpft.

Nun gibt es ja auch noch den Rundfunkbereich/Tropenband etc. Die Störungen sind hier natürlich vorhanden. Hierzu habe ich gehört, dass die BnetzA nur tätig, wenn die Grenzwerte entsprechend deutlich überschritten sind. Das Ergebnis einer Anzeige kann also nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, was für eine Konfrontation in der Nachbarschaft nicht unbedingt zuträglich ist. Im schlimmsten Fall darf der Kram weitergetrieben werden.

Ich habe mich nun gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass PLC-Netzwerk für eine bestimmte Zeit und Frequenzbreich von Außen zu konditionieren. OFDM ist ja in der Lage gestörte Übertragungsbereiche zu erkennen und diese nicht mehr zu nutzen. Ist jemanden bekannt, wie lange diese "Aussparung" in den PLC-Adaptern vorgehalten wird?

Falls dies möglich wäre, könnte man sich für eine bestimmte Zeit in einem bewünschten Bereich Ruhe verschaffen.

Die rechtlichen Aspekte seien hier erstmal unbetrachtet, mir geht es zunächst um eine technische Lösung. Aus meiner Sicht gibt es bisher zu wenig um sich zu "wehren". Der formale Weg erscheint mir hilflos.

Über Antworten würde ich mich freuen!

73s
Andreas


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich würde dann zuerst die BnetzA mit ins boot holen, erst wenn die sagen, sie könnten nichts machen, dann kann man sich immernoch was überlegen.
oder koppel doch deine HF auch ins stromnetz ein, mal sehen wer mehr leistung machen kann ;) (kleiner scherz)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

Eine eindeutige Sache: die BNetzA muss da tätig werden, ganz unabhängig vom gemutmassten Ausgang des Messverfahrens, ansonsten kannst du gleich jetzt resignieren und dich mit der Störung abfinden.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Pascal,

sehe ich genauso. Die AFU-Bänder sind zwar quasi "Störungsfrei" aber als Rundfunkhörer hat man auch Rechte auf ungestörten Empfang und dabei ist es egal ob sich das auf KW oder auf UKW bezieht.

Als KW-Hörer (oder auch als TV-Glotzer und/oder FM-Radiohörer) würde ich als gestörter die BNetzA auf jeden Fall einschalten.

Was den "kommenden Krieg" mit den Nachbarn betrifft wäre mir das in dem Moment Sch....egal wenn diese keine "Abhilfe auf dem kleinen Dienstweg" zulassen und sagen "Du komms hier net rein" .... Dann halt eben über die Behörde.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo OM's

danke für Eure Antworten.

Ich habe aber den Eindruck, dass wir zwar alle von PLC genervt sind. Die technischen "Knackpunkte" kennt aber wohl keiner?! Oder gibt es keine?

73s de Andreas


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

das wird alles irgendwo in nem einmal Eprom drinnen stehen...
Glaube kaum das man da nachträglich was umprogrammieren kann.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
PLC hat mich bisher zum Glück nicht genervt, dafür aber VDSL - auch nicht besser - da ist dann gleich überhaupt nichts mit Notches auf den Afubändern, obwohl die ITU-Empfehlung das explizit erwähnt.
Bei den Geräten selbst wirst du kaum von aussen eingreifen können. Das Problem mit PLC ist bekannt, aber wie Abhilfe schaffen, steht auf einem anderen Blatt - ob da überhaupt Modifikationen zulässig sind - frag mich nicht - also gibt es schlussendlich nur zwei Lösungen: das Gerät wird abgestellt oder es läuft halt weiter.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Lösung für PLC-Störung?!
[quote]

Ich habe mich nun gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass PLC-Netzwerk für eine bestimmte Zeit und Frequenzbreich von Außen zu konditionieren. OFDM ist ja in der Lage gestörte Übertragungsbereiche zu erkennen und diese nicht mehr zu nutzen. Ist jemanden bekannt, wie lange diese "Aussparung" in den PLC-Adaptern vorgehalten wird?
[/quote]

Ich denke schon das man das PLC Netzwerk beeinflussen kann.
Wenn es um Nachbarn geht werden die auch am gleichen Nullleiter hängen.
Zu Zeiten der Freileitungen habe ich den Nullleiter immer gerne als Sendeantenne benutzt.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Als Allererstes könnte man mal versuchen, an der eigenen Elektrik ein paar ordentlich große Kondensatoren zwischen L1-3, N und PE anzubringen. Möglicherweise verliert das PLC dann auch die Lust, ordentlich zu funktionieren.

MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Als Allererstes könnte man mal versuchen, an der eigenen Elektrik ein paar ordentlich große Kondensatoren zwischen L1-3, N und PE anzubringen. Möglicherweise verliert das PLC dann auch die Lust, ordentlich zu funktionieren.
MfG Munzel[/quote]

Ich weiß zwar nicht , wie das bei dem Kollegen ist,
der den Threat hier eröffnet hat :?:

Aber bei mir ist es so, das selbst
bei BATTREIEBETRIEB die STÖRUNGEN nicht weniger wurden.
Vielleicht könnte ein NETZFLITER beim NACHBARN helfen -
das müßte dann aber direkt im HAUPTSTROMKASTEN angebracht werden,
bevor die Hauptstromleitung dann irgendwie weiter verteilt wird.

Ich hätte sogar dierekten Zugang zu dem Stromnetz vom Nachbarn
und wenn ich wüßte " WIE " ... ich meine HF bei denen da drüben einkoppeln kann ...
und es helfen würde, das ich auch nur mal für ein paar Stunden Ruhe hätte, würde ich das tun ... .. .

Wie war das doch vor 30 Jahren:

LEGAL
ILEGAL
SCHEISSEGAL

... in diesem Sinne ... cu


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ich habe aber den Eindruck, dass wir zwar alle von PLC genervt sind. Die technischen "Knackpunkte" kennt aber wohl keiner?! Oder gibt es keine?
73s de Andreas[/quote]Du solltest Dir einen Kurzwellensender - BC - suchen, der ausreichend laut ankommt und von PLC gestört wird. Das reicht bei positiver Nachmessung von der BNetzA für eine Stillegung - so wurde es gerade erst in einer der letzten cqDL berichtet. Mit den anderen Sachen (selber QRM) -- kann mit etwas Pech ein Bumerang werden.
73 Peter


  
 

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