Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Umzug -> QRT?
Hallo zusammen

Meiner XYL und mir steht notgedrungen ein Umzug vor der Tür - das heisst, ich muss meine antennenfreundliche Umgebung hier aufgeben und sehr wahrscheinlich irgendwohin ziehen, wo es keine Bewilligung zum Errichten von Antennen mehr geben wird.
Mir stellt sich nun folgende Frage:

Was tun mit Geräten und Lizenz

1. Geräte und Lizenz behalten
2. Geräte verkaufen und Lizenz behalten
3. Geräte behalten und Lizenz zurückgeben
4. Geräte verkaufen und Lizenz zurückgeben

Zwar hab ich nen 817er für /p - aber nur QRP/p zu machen, motiviert mich überhaupt nicht, wenn Zuhause QRT herrscht. Brauch auch nicht zu sagen, dass ich kein Interesse an Relaisbetrieb auf 2m/70cm Lust habe.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Umzug -> QRT?
[quote]Hallo zusammen

Meiner XYL und mir steht notgedrungen ein Umzug vor der Tür - das heisst, ich muss meine antennenfreundliche Umgebung hier aufgeben und sehr wahrscheinlich irgendwohin ziehen, wo es keine Bewilligung zum Errichten von Antennen mehr geben wird.
Mir stellt sich nun folgende Frage:

Was tun mit Geräten und Lizenz

1. Geräte und Lizenz behalten
2. Geräte verkaufen und Lizenz behalten
3. Geräte behalten und Lizenz zurückgeben
4. Geräte verkaufen und Lizenz zurückgeben

Zwar hab ich nen 817er für /p - aber nur QRP/p zu machen, motiviert mich überhaupt nicht, wenn Zuhause QRT herrscht. Brauch auch nicht zu sagen, dass ich kein Interesse an Relaisbetrieb auf 2m/70cm Lust habe.

73
Pascal[/quote]

Hallo Pascal...
Letztendlich entscheidest Du das selbst und nicht die "Foristi".....

...stell´Dir doch mal selbst die Frage wie sehr Du das Hobby Amateurfunk magst und ob Du wirklich ganz darauf verzichten kannst....wenn Du wirklich aufgeben kannst dann verscherble alles und auch weg mit der Lizenz....

...ansonsten - bei jeder Entscheidung die "pro Amateurfunk" ausfällt - wieso schaust Du nicht ob Du einen Wohnort bekommen kannst an dem Du aufbauen darfst?? Das wäre doch absolute Priorität bei der Haus- oder Wohnungssuche....
...oder hat man Dich rausgeschmissen weil das alles sooo schnell gehen muß...? :twisted:

Ich drück´Dir alle Daumen beim "guten QTH finden"...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ciao Mike

Ja, das ist mir schon klar - es geht mir mehr um eine Orientierung im aktuellen Chaos.

Kurz zur Situation: wir schmeissen uns jetzt selbst hier raus aus dieser Bruchbude, nachdem uns der Vermieter ganz unerwünschten, grossen Ärger mit der Gemeinde eingebrockt hat. So ner miesen S** stopf ich nicht noch mein sauer verdientes Geld in den A...

Tja, es ist so ne Sache - ich kenn mich, wie ich bin - wenn ich dann die ganzen Sachen unbenutzt bei mir Zuhause rumliegen sehe, wurmt es mich, dass ich nichts damit machen kann. Das spricht eher für Alles-weg.
Andererseits bau ich gern mal selbst, und die Elektronikwerkstatt wird in jedem Fall wieder nen Platz finden. Das spricht dann zumindest fürs Behalten der Lizenz.
Wenn ich aber die Lizenz behalte, warum soll ich dann die Geräte verscherbeln.
Wenn aber die Geräte rumstehen, wurmt es mich....

Naja, ich dreh mich gerade in nem Kreis.

Und mit den Antennen ist so ne Sache; meinen Eltern z.B. musste ich in ihrer Eigentumswohnung die Sat-EMPFANGSschüssel wieder abmontieren, weil die Nachbarn strahlenhysterisch sind. Und als Mieter sieht's nochmals viel düsterer aus, um ne Antennenbewilligung zu kriegen. Und selbst wenn der Eigentümer mitspielt, sind da immer noch hysterische Nachbarn einzukalkulieren.

Zudem: wir haben gerade mal 5 Monate, und wir müssen ne Unterkunft finden, wo sowohl Hunde, Katzen, Ausländer und Funkamateure willkommen sind - das grenzt an ne Mission Impossible im Schweizerlande

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm. Ich weiß nicht, ob du den Amateurfunk komplett aus deinem Leben streichen solltest - du hast schließlich auch die Möglichkeiten, z.b. an Clubstationen oder portabel Betrieb zu machen.

So könnten noch ganz andere Hobbys entstehen und gemeinsame Erlebnisse mit deiner Frau beim bewandern von schweizer Bergen z.B. entstehen...

überlegs dir genau, was du tust - häufig ist der Weg zurück ein kostenintensiver.

73, Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und mit den Antennen ist so ne Sache; meinen Eltern z.B. musste ich in ihrer Eigentumswohnung die Sat-EMPFANGSschüssel wieder abmontieren, weil die Nachbarn strahlenhysterisch sind.[/quote]

Das ist mal wieder typisch, was soll denn an einer Empfangsantenne strahlen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Pascal,
eine Lösung wäre: suche Einliegerwohnung auf Bauernhof mit n Zimmern und n Quadratmeter im Bereich... , wenn das klappt, sind alle Möglichkeiten offen.

Übrigens, zusätzliche Personen (Ausnahme Besuch) ist bei uns auch nicht erlaubt, wenn man das vorher nicht dem Vermieter mitteilt. Hunde und Katzen findet man Mietvertrag, wo das oft mit Recht begrenzt ist. Ausländer und wir auch müssen von den Besitzern der Unterkünfte an die Behörden gemeldet werden, ist bei uns auch so und im Gastgewerbe auch.

Ich verstehe das Problem nicht, das er etwas gemeldet hatte, was du versäumt hattest. Er hatte seinen Kragen gerettet und du verstehst das nicht? Ihr seit eben anders als wir ... . Hier geht es um das wohnen und nicht um einen Besuch. Der Vermieter hatte nicht gekündigt sondern du selbst.

Schöne Pfingsten,
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen

@dg9vh: tja, Clubstation scheidet aus, da ich sozial sehr inaktiv bin, aber /p ist halt schon noch so ein Thema; aber dann eben NUR noch /p mit dem 817er - das ist mir dann doch ne Nummer zu klein.

@DH4YM: Na, was willst du dazu noch sagen; man hat es mit Argumenten versucht, aber keine Chance bei den Ignoranten; aber komischerweise haben sie alle eine Mobiltelefonnummer :roll:

@DC4LO: Tja, um Ausländer geht es bei meiner Frau. Vermutlich hast du noch nie Mietinserate in Schweizer Zeitungen gesehen, da steht sehr häufig folgender Dreiklang: nur an Schweizer, keine Haustiere, Nichtraucher. Gut, Nichtraucher bei uns kein Problem - die anderen beiden Punkte schon. Und im konkreten Fall hier geht es ganz einfach darum, dass unser Vermieter, der gleichzeitig Gemeinderat ist, uns zwingen will, unseren Wohnsitz, inkl. den Geschäftssitz meiner Firma in der Deutschschweiz aufzugeben und alles offiziell in diesem Loch hier in der Südschweiz anzumelden. Das geht mir dann doch einfach zu weit, schliesslich herrscht in der Schweiz Reise- und Aufenthaltsfreiheit.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Pascal
ich wuerde die Lizenz nicht abgeben. Ein Geraet ist schnell wieder besorgt, falls sich doch noch was aendert.
Ich wuerde auf jedenfall eine kleine Auswahl behalten.
73 de Mary


  
 
 Betreff des Beitrags:
Warte doch erstmal, bis Du ein neues QTH hast.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lizenz abgeben ist Blödsinn. Gibst du den Führersschein auch ab, wenn du mal für ein paar Jahre kein Auto hast?

Geräte verscherbeln ist Blödsinn. Um sie dann in ein paar Jahren wieder zu kaufen?

Zum Funken braucht man kein QTH. 2m/70cm Handys kann man überall benutzen. Was die Kurzwelle betrifft, kann man dem FT-817 ohne viel Aufwand auf die Sprünge helfen oder ein 100-Watt-Gerät zulegen.

Wenn dir diese Vorschläge nicht gefallen, dann hast du dir in der Tat das falsche Hobby herausgesucht und solltest was anderes tun.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Und mit den Antennen ist so ne Sache; meinen Eltern z.B. musste ich in ihrer Eigentumswohnung die Sat-EMPFANGSschüssel wieder abmontieren, weil die Nachbarn strahlenhysterisch sind.[/quote]

Das ist mal wieder typisch, was soll denn an einer Empfangsantenne strahlen?[/quote]
Reflektierte Sonnenstrahlung erhöht die Sonnenbrandgefahr. Das Gehirn scheint eh schon weggebrannt zu sein.

Und ich dachte immer, die Schwietzer wären so ein gemütliches und friedlich neutrales Völkchen. :?
Ich würde auch nicht überhitzt handeln und erst einmal abwarten, was das neue QTH tatsächlich bringt. Mir scheint da im Moment noch sehr emotional gedacht zu werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen

Danke für all die Posts. Ich denke, ich werd das ganze Zeugs behalten, inkl. Lizenz. Ich mach zwar manchmal wochenlang nichts auf der QRG, aber andererseits liegt mir was am Selbstbau; da kann's dann nützlich sein, immer noch die Lizenz zu haben, wenn mal HF nach Aussen durchtropft.

@FTL-7007: tja, eben, wie ich geschrieben hab, an 2m/70cm Relaisgedröhn liegt mir nichts, aber KW /p mit dem 817er ist immer ne Überlegung wert. PW-Ausweis hab ich gar keinen; der verursacht aber keine Kosten, wenn man ihn nicht benutzt, die Ham-Lizenz hingegen schon (120.- per annum in HB)

Ansonsten haben meine Frau und ich uns schon weiter bewegt und werden auch den Kauf eines kleinen Häuschens in Betracht ziehen, statt uns mit Mietverträgen rumzuärgern.

Danke nochmals für die Posts - der Tenor mich überzeugt

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo zusammen

... (120.- per annum in HB) ...

[/quote]

Das ist in der Tat heftig.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Pascal,
eine Lösung wäre: suche Einliegerwohnung auf Bauernhof mit n Zimmern und n Quadratmeter im Bereich... , wenn das klappt, sind alle Möglichkeiten offen.

Übrigens, zusätzliche Personen (Ausnahme Besuch) ist bei uns auch nicht erlaubt, wenn man das vorher nicht dem Vermieter mitteilt. Hunde und Katzen findet man Mietvertrag, wo das oft mit Recht begrenzt ist. Ausländer und wir auch müssen von den Besitzern der Unterkünfte an die Behörden gemeldet werden, ist bei uns auch so und im Gastgewerbe auch.

Ich verstehe das Problem nicht, das er etwas gemeldet hatte, was du versäumt hattest. Er hatte seinen Kragen gerettet und du verstehst das nicht? Ihr seit eben anders als wir ... . Hier geht es um das wohnen und nicht um einen Besuch. Der Vermieter hatte nicht gekündigt sondern du selbst.

Schöne Pfingsten,
Gerhard[/quote]

Hier noch mal ein Nachtrag aus einem Chat, über den man nachdenken sollte:

22:47:11) DC4LO: Nein Fred. Die Frage ist, ob man seinen Wohnsitz anmelden muss wie bei uns. Z.B. Wohnort Bern, dort das Gewerbe angemeldet und hat jetzt z.B. einen 2. Wohnsitz in Lugano. Den muss er doch anmelden oder nicht???
(22:48:35) HB9***: ja
(22:51:49) DC4LO: Ein HB9 meint, das er das nicht braucht und sein Vermieter im Gemeinderat will alles im Ort haben, sehr schlau gedacht, aber mit einem 2. Wohnsitz kann man das umgehen, wenn man sich dort anmeldet.
(22:53:09) HB9***: Nun ja, was sein soll und was gemauschelt wird, das ist was anderes. Genau so schixx hat uns den Ärger wegen den Banken eingetragen
(22:53:30) HB9***: Aber was soll Dich als DL das kümmern.
(22:54:13) HB9***: Auch wenn er nur zeitweise da wohnt, muss er sich melden, wegen den Steuern. macht er es nicht unterschlägt er im Amt Informationen
------------------------------
Nun ja, in diesem Sinne... , aber die "Freiheit" ist in der Schweiz nicht viel anders als bei uns. Bei uns kann ein Bußgeld mit den Ermittlungskosten ++ verabreicht werden. :shock:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tja, das Problem wird für uns nun dadurch gelöst, dass wir hier weg gehen; offenbar braucht uns hier niemand, also gehen wir wieder zurück wo wir her sind. Dann muss ich auch nicht mehr ständig wie ein Irrer durchs halbe Schweizerlande fahren.

Zudem geb ich nichts auf Gewäsch von nicht Fachkundigen; die Sache mit dem Wochenaufenthalterrecht ist eine Angelegenheit für Anwälte, so komplex ist das mittlerweilen geworden.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum