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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 39 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Prüfung 11.04.2012 in Bremen
Hallo zusammen,

heute (11.04.2012) war die Amateurfunk-Prüfung in Bremen.

Die Fragen, vor denen ich Bammel hatte, kamen nicht dran. Ergebnis: Prüfung der Klasse A bestanden!

Die Zulassung / das Rufzeichen kommt hoffentlich in den nächsten Tagen.

Ich danke denjenigen, die mich dazu "genötigt" haben, gleich auf die Klasse A zu lernen.

Auf diesem Wege gratuliere ich auch allen Mitstreitern, die heute mit mir die Prüfung bestanden haben.

Nun geht es daran, CW zu lernen.

73, Heiko


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey,

dicken Glückwunsch!!!!

Ich werd übernächsten Monat in Bremen meine Prüfung machen.

Wie war das in Bremen? Gutes Klima?
Ich habe noch von der Meisterschule den Taschenrechner Casio fx-991,
kann ich den da so mitnehmen, oder was muss ich beim Taschenrechner beachten?


73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dankeschön!

Ja, war gut. Eine lockere Atmosphäre, die beiden Prüfer (Hr. Meyer und Hr. Osterholz, DL2BB) waren nett und hatten den ein oder anderen lockeren Spruch auf Lager. Frau Hanschen war auch sehr nett. In der Konstellation kann ich das uneingeschränkt empfehlen.

73,
Heiko


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Casio fx-991[/quote]

Der ist doch Programmierbar oder ?

Dann ist der eigentlich nicht zulässig.[/code]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dankeschön!

Ja, war gut. Eine lockere Atmosphäre, die beiden Prüfer (Hr. Meyer und Hr. Osterholz, DL2BB) waren nett und hatten den ein oder anderen lockeren Spruch auf Lager. Frau Hanschen war auch sehr nett. In der Konstellation kann ich das uneingeschränkt empfehlen.

73,
Heiko[/quote]
Glückwunsch Heiko und gute Entscheidung mit "A".
Karl Heinz Osterholz ist Beisitzer von Seiten des DARC. Kann sein, das er mit hilft, aber die Prüfung macht es eigendlich nicht. Ansonsten stimmt das so, in Bremen ist eine recht freundliche Atmosphäre. Wieviele waren denn da?

@veritas: Programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen!
73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Casio fx-991[/quote]

Der ist doch Programmierbar oder ?
[/quote]

Nein, ist er nicht...er hat dafür aber alle wichtigen Naturkonstanten dabei zum Beispiel auch das µ0 von Luft.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke!

13 Leute haben die Prüfung absolviert. Einer hat es nicht geschafft, einer war noch nicht fertig, als wir unsere Ergebnisse erfahren haben. Die wollten uns wohl nicht noch eine Stunde warten lassen.

Am Anfang wurden wir darauf hingewiesen, dass programmierbare Rechner nicht erlaubt sind,. Überprüft wurde dies allerdings nicht (oder aber sie haben geübte Blicke). Aber eigentlich reicht ja auch ein einfacher Taschenrechner, die benötigten Funktionen haben sie ja inzwischen fast alle.

73 de Heiko


  
 
 Betreff des Beitrags: ich war dabei!
Hallo Heiko,

ich war auch dabei. Bin der Kollege aus Göttingen, der etwas früher raus mußte aus dem etwas ausschweifenden (dennoch interessanten) Nachwort :-), um den Zug zu kriegen.

Ja, herzlichen Glückwunsch. Bin auch Klasse A jetzt :-)

Hatte eigentlich auch vor, A in einer Prüfung zu machen aber dann wurde ich Vater und hab am 29. Februar nur E gemacht. Das konnte ich jedoch nicht stehen lassen da ich auch gerne in CW auf 20/30/40m aktiv werden möchte und so zog es mich nach Bremen..

Im Nachhinein war die erst-E, dann E->A Lernerei fürs Verständnis wirklich gut. Mit den Auswendiglerntools kommt man als geübter Student zwar schon nach 10 Tagen locker durch die A-Technik, aber wenn man alles so durcharbeiten will, dass auch was hängen bleibt, sind 30 Tage Minimum und die hätte ich mir nicht genommen, wenn ich nicht erst die E gemacht hätte - so wie ich mich kenne :D

Meine Fragen waren supereasy und die beiden, bei denen ich mir nicht sicher war, waren auch richtig. Aber man macht sich ja vorher doch meistens kirre, egal bei welcher Prüfung...

73 Stefan


P.S.: Ich hoffe ich hab nichts wichtiges verpasst... Ist Frau Hanschen danach eigentlich nochmal vorbeigekommen? Im Wartezimmer lag noch die Rufzeichenliste, aber die standen ja auch auf den Anträgen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Stefan,

dann auch noch mal direkt herzlichen Glückwunsch von mir! Zum Kind und zur Klasse A.

Ich habe auch den Technikteil am Anfang durchgeblättert und musste spontan grinsen. In dem Augenblick war alle Angst verflogen. Die Fragen waren echt einfach.

Ich wollte auch ursprünglich erst die E machen und hatte dafür gelernt. Einige meinten, ich solle es gleich mit der A versuchen. Dann habe ich in 2 Wochen Urlaub im Februar die Fragen von A in mich reingeprügelt. Danach war klar, dass das zeitlich zu schaffen ist. Der Nachteil der Methode ist natürlich, dass ich jetzt nochmal auf Verständnis lernen muss. Ohne den zeitlichen Druck dürfte das leichter zu schaffen sein. Ich habe ja jetzt auch die nötige Zeit, um das eine oder andere zu basteln.

Der Abspann hat nicht mehr lange gedauert, aber Frau Hanschen haben wir leider auch nicht mehr gesehen. Die Liste lag da auch noch, als wir gingen.

73 de Heiko


  
 
 Betreff des Beitrags:
GLÜCKWUNSCH allen betandenden.....

Welchen taschenrechner könnt ihr mir empfehlen?

Mist, muss ich mir echt noch ne neuen holen...

Welches Modell soll ich nehmen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mal abgesehen davon, dass er programmierbar ist(könnte evtl. Probleme geben bei der Prüfung, man sieht es ihm aber nicht an, auf den ersten Blick) ist meine absolute Empfehlung der Casio FX-5800P.
Ich hatte bisher noch keinen Besseren und ich hatte schon so Einige.
Sehr komfortabel bei der Berechnung komplexer Zahlen, lösen quadratischer Gleichungen, hat etliche Konstanten, 128 Festspeicherformeln ....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sehr gutes Teil, aber da kann ich auch meinen FX-991 nehmen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Methode ist natürlich, dass ich jetzt nochmal auf Verständnis lernen muss. [/quote]
Das Verstehen kommt dann auch beim nutzen der neuen Möglichkeiten.
Letztenendes ist es aber auch so, das die Jungs in Bremen keinen Vorteil davon haben, wenn einer durchrasselt. Wer wirklich total daneben liegt, hat sich eben nicht ausreichend vorbereitet. Soviele Augen zu zudrücken gibt es auch incl. der Hühneraugen nicht...
Extra Steine in den Weg legen, machen die mit Sicherheit nicht.

Glückwunsch an alle die in Bremen waren.
73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Moin,
ich habe mir gerade überlegt das ich auch direkt die
A-Lizens machen will.

Ist die Formelsammlung der Bundesnetzagentur da wesentlich umfangreicher als bei der A? ich hoffe doch sehrm, habe mir gerade mal ein paar Fragen der A Prüfung angeschaut.


73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Mario

Im Anhang der Fragenkataloge sind die Formelsammlungen...

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... epage.html

Als Taschenrechner hatte ich einen Sharp EL-531WH und einen Casio fx-350W dabei. Letzterer wird nicht mehr hergestellt aber ist 1A. Leider ist der Speicher nach 10 Jahren defekt und man kann nur 5 Zeichen oder so replayen. Der Sharp ist für Casio-User gewöhnungsbedürftig, kann aber alles Entscheidende prima und kostet nur 10 Euro. Ich hab irgendwie nicht rausgefunden, wie man das Komma verschiebt aber wenn man ihn über die Setup-Taste nach NORM2 stellt, sagt er automatisch z.B. 89x10^-6 statt 0,0000089.

Der fx-991 befindet sich übrigens auch in meiner Sammlung, macht aber nicht so einen robusten Eindruck und erinnert mich zusehr an die Matheübungen:D Funktionstechnisch ist er natürlich top, wobei ich noch nichts auf dem Sharp vermisst hab.

"Programmierbar" oder "nicht programmierbar" ist ja so eine Sache. Integration und sogar Replay werden ja von einigen Prüfern (je nach Fach) auch schon als Programmierungsfeatures gesehen. Der Bundesnetzagentur geht es aber in der Hinsicht sicher um die Möglichkeit Texte oder Bilder eingeben zu können - wobei ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, wie man damit in einer AFu-Prüfung bei der Fragenanzahl und dem Katalgoumfang sinnvoll cheaten können sollte...

Egal, ich schweife ab.

So, jetzt muß ich schleunigst ins Bett. Hab auch Urlaub und mein SW40+ - Bausatz ist wohl in der Zwischenzeit beim Postamt gelandet :D

73 Stefan


  
 

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