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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lizenz mitführen?
Muss man eigentlich die Afu-Zulassung ("Lizenz") mitführen, wenn man Portabel- oder Mobil-Betrieb macht?


  
 
 Betreff des Beitrags:
..hier..
ftopic11805.html
...wurde schonmal was darüber geschrieben....

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es schadet nicht und ich wurde auch schon von Polizeibeamten gezielt danach gefragt. Wie im thread-Verweis: Im Ausland immer all Originale dabei, zu Hause von allem DIN A4 Kopien im Verbandkasten. Ist nicht rechtlich ok (Originale sind Pflicht und die Liz-Urkunde zusätzlich um Paß etc. macht den Kohl auch nicht fett), aber ...... bisher hat mich keiner dazu angemacht.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hab's immer im Geldbeutel mit dabei...


  
 
 Betreff des Beitrags: Lizenz mitführen?
Hallo Zaelador,
soweit mir bekannt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung im Inland die Zulassungsurkunde (Lizenz) mitzuführen (wenn es jemand besser weiß, bitte Fundstelle angeben).
Eine gesetzlich verankerte Pflicht zum Mitführen der Original-Dokumente gibt es lediglich für das Führen von Kraftfahrzeugen, d.h. wenn man Kfz-Schein und/oder Führerschein nicht dabei hat, kann (!) es ein Bußgeld kosten - je nach Lust und Laune des jeweiligen Beamten und manchmal auch abhängig vom eigenen Verhalten.
Insbesondere gibt es auch keine (!), ich wiederhole KEINE (!!!) gesetzliche Verpflichtung Personaldokumente stets mitzuführen, auch wenn von manchen Gegenteiliges (ohne Angabe der gesetzlichen Grundlage) behauptet wird. Unter extremen Bedingungen muss man dann zur "Feststellung der Personalien" mit zur nächsten Polizeidiensstelle (ist mir aber noch nie passiert!).
Ich persönlich würde das Original der Lizenz nur ins Ausland mitnehmen. Nach "drei Jahren im Geldbeutel" hätte wahrscheinlich die Lesbarkeit deutlich gelitten und bei Verlust oder Diebstahl (soll beides vorkommen) wäre mir der Aufwand für die Wiederbeschaffung zu groß.
Unabhängig davon ist eine Kopie, auch wenn sie nicht beglaubigt ist, sicher nicht verkehrt und bei Bedarf kann man das Original immer noch nachreichen.
Viele Grüße und viel Spaß Unterwegs
rio


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ohne jetzt groß nach zu bohren, liegt das Problem m.E. woanders:
1. wenn Teile im Auto fest verbaut werden, braucht man selbst für ein "feste Rolle Klopapier" ein Papier mit einer Zulassungsnummer (Beipiel Fenster-Folien u.a.). Wenn wir evtl. Funkgeräte ohne Kennzeichnung eingebaut haben, "kann" die Liz hilfreich sein. Das hat jetzt nichts mit der alten FTZ Nr. zu tun - die früher öfter geprüft wurde, wenn Antennen am Auto waren, und wo ohne FTZ-Nr. die Liz notwendig war bzw. gezielt nachgefragt wurde. Heute kann es passieren, daß man ein Papier vom PKW-Hersteller benötigt bzw. haben sollte, wo Funkgeräte für zulässig erklärt werden. Der DARC hat im Mitgliederbereich dazu einige Herstellerbescheigungen zum Drucken.
2. Nachdem Handy-Telefonate u.U. gebührenpflichtig sind, ist die Liz plus Gerätebeschreibung evtl. ein "Punkteretter". Allerdings sollte man sich die Handfunke nicht an's Ohr halten, sonst versteht der Polizist/Richter den Unterschied nicht.

Zu dem "Ausweisgesetz": Mein Nachbar - Pol.Hauptkommissar - früher im Außendienst hat mir dazu erklärt, daß jeder Polizist verlangen kann, daß ich mich ausweise. Niemand sonst, aber lt. irgendwelchen Polizeirechten - habe mir nicht gemerkt welche - ist das so, auch wenn nicht im viel zitierten GG oder BGB. Deshalb laufe ich trotzdem ohne herum, und auch unsere Hunde hatten nie ihre Hundemarke am Hals. Vielleicht kriegen wir bald alle RFID-Chips eingepflanzt (wie die Viecher nach EU-Verordnung) und das Thema ist vom Tisch.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi tezame,
ich habe dieses Problem ganz einfach geloest.
Ich habe einfach ein Brustbeutel um haengen.
Da ist alles drin was noetig ist.
Ausweis, Autopapiere, Bankkarte, Patientenverfuegung, wichtige Telefonnummern und etwas Bargeld.
Einfach umhaengen und fertig.
Mary


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

Ausweis dabei reicht eigentlich. Wenn die möchten können die über Datenfunk eh alles in der Zentrale anfordern.

Liz Kopie schadet auch nich, aber warum das Orginal mit rumschleppen ?

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zu dem "Ausweisgesetz": Mein Nachbar - Pol.Hauptkommissar - früher im Außendienst hat mir dazu erklärt, daß jeder Polizist verlangen kann, daß ich mich ausweise. Niemand sonst, aber lt. irgendwelchen Polizeirechten - habe mir nicht gemerkt welche - ist das so, auch wenn nicht im viel zitierten GG oder BGB.[/quote]

Jup, das regeln die jeweiligen Landespolizeigesetze. Nur muß man eben nicht immer das gesamte Arsenal an Ausweisen mitführen.

Ich habe schon länger immer nur den Führerschein dabei. Im Kfz muß ich den sowieso haben, als Lichtbildausweis für diverse Dinge reicht er aus, und die Polizei gab sich bisher damit auch immer zufrieden. Daheim habe ich, sollte jemand darauf bestehen, noch einen Reisepaß. Einen Personalausweis besitze ich nicht, der alte ist schon lange abgelaufen. Ich sehe darin um ehrlich zu sein auch keinen Mehrwert. Sogar der im oben verlinkten Thread angesprochene Fall, daß man ihn irgendwo als Sicherheit hinterlegen muß (Sicherheitsbereiche etc.) ist seit Inkrafttreten des neuen Personalausweisgesetztes nicht mehr zulässig. Daher geht das inzwischen auch mit dem FS.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kurzer Nachtrag dazu: ich mußte als Mitarbeiter des Herstellers auch ab und an zur Unterstützung in IT Bereiche "sensibler Behörden". Ich weiß nur noch, daß ich den Reisepaß mitnehmen mußte und ansonsten "unter Aufsicht stand" :-) .. ob der abgegeben werden mußte bis zun Verlassen weiß ich nicht mehr, vorlegen mußte ich ihn. Viele Firmen haben teilweise auch persönliche Firmenausweise mit Lichtbild für die entspr. Bereiche, die hinterlegt sind und beim Eintritt mit dem Firmenausweis oder Paß als Gegenstück ausgetauscht werden. Da es "eigene" Kunden sind, schaut man nicht in das Gesetzbuch -- der Kunde macht die Regeln und will die speziellen Ausweise nicht außer Haus haben.

Im übrigen habe ich Rom mal im Sommer die Jacke mit allen Papieren im QRL vergessen und zum Mittags-Expresso kurz bei der Bank mir mit Kreditkarte Geld geben lassen. Da der Alpenvereinsausweis im Geldbeutel war und ein Foto hatte, hat die Bank den akzeptiert. Personalausweis -- meiner ist seit gut 50 Jahren abgelaufen, im Führerschein ist das gleich Foto drin. Die Amis kriegen jedesmal ganz runde Augen und lachen, wenn ich dort meine "Driver License" zeige. Man darf es nicht so eng sehen -- zur Zeit der Kontrollen in OE habe ich statt dem Impfpaß des Hundes meinen eigenen Impfpaß gezeigt (versehentlich, gemerkt als der Beamte schon am Blättern war), und ich habe mich sowas von zusammenreißen müssen, als "Danke schön", Impfpaß zurück und durchwinken kam.

OT, aber .... 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
"zur Zeit der Kontrollen in OE habe ich statt dem Impfpaß des Hundes meinen eigenen Impfpaß gezeigt (versehentlich, gemerkt als der Beamte schon am Blättern war), und ich habe mich sowas von zusammenreißen müssen, als "Danke schön", Impfpaß zurück und durchwinken kam."

Muhahaha....ich brech´ab!! :mrgreen: Hat sich der OE-Grenzer sicherlich gefreut daß Du bei Tollwut und Staupe erfolgreich vorgebeugt hast....hihi...ich schmeiss´mich weg...!!

Danke Peter - "you made my day"!

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein, nein...... "der Hund" war gegen Tetanus, Kinderlähmung, Grippe und noch ein paar Sachen geimpft. Der Beamte hat etwas länger geblättert und dann wohl die Tollwut-Suche aufgegeben ...... :-) .. Ich wollte nichts wie weg vom Grenzhäuschen und mußte furchtbar aufpassen, keinen Kavalierstart hin zu legen....(unser Hund hat freundlich hechelnd zugeschaut, wie der Beamte "seine" Impfung überprüft hat).
73 Peter
ps war noch vor den EU-Impfpässen, da haben äußerlich alle gleich ausgesehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hihi, das erinnert mich an meine lange zurückliegende BW-Zeit. Da sind wir des öfteren mit dem "Säuferpass" an der Wache durchgekommen :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe mir eine Kopie meiner Lizenz gemacht und so bearbeitet, dass sie so klein ist wie eine Bankkarte oder der neue Personalausweis dann laminiert und in den Geldbeutel rein und so stört die Lizenz mich nicht und habe sie immer dabei.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schreib mit wasserfestem Filzstift "Kopie" drauf. Wenn Du das auch mit anderen offiziellen Papieren machst, kann es Dir bei Verwechselungsgefahr als Urkundenfäschung ausgelegt werden. Wie gesagt -- KANN. Beim Führerschein hat es dafür schon Strafverfahren gegeben. Ich habe auch Kopien dabei, aber so wie sie in DIN A4 aus dem Kopierer kommen -- also deutlich als Kopie erkennbar -- und die passen einmal gefaltet super in den Verbandkasten, der sowieso mobil immer dabei ist. Bisher keine Probleme, auch bei einer Verkehrskontrolle nicht, außer Zeigefinger "Original ist aber Vorschrift !!"
73 Peter


  
 

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