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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Mich verwundert immer wieder das DL in der gesamten Welt einzigartig mit der ganzen BEMFV dasteht. Bevor ich damals AFU-Pause gemacht habe durftest Du völlig unbehelligt die volle legale PEP-Leistung verwenden ohne erst jemanden Fragen zu müssen und beim Wiedereinstieg war ich zunächst mal völlig perplex das nur bis 10W EIRP gesendet werden darf ohne Selbsterklärung nach BEMFV ... Zwangsläufig habe ich dann eine eingereicht trotz QRP weil auch 5 Watt HF locker über 10W EIRP bedeuten können.

Die ganze BEMFV Geschichte macht m.M. nach absolut keinerlei Sinn wenn sie nicht weltweit (oder zumindest EU weit) geregelt ist. HSM-Träger gibt es rund um den Globus aber ausser in DL wird anscheinend keiner dieser Leute beeinträchtig (zumindest rechnet keine der entsprechenden Behörden damit). Als ich dann vor einiger Zeit bei Dr. Dish noch einen Beitrag von einem FA gesehen habe der selbst HSM-Träger ist und trotzdem vollen Power macht musste ich zwangsläufig die ganze BEMFV Sache in Frage stellen.

Ich will hier nicht darauf hinaus das man zum Zwecke der eigenen Vorteile Wahlboykott oder Frustwahl betreiben sollte .... hier wäre eher der Verband gefragt. Hut ab vor Arno der solche Sachen mit den Ministerien im Alleingang machen möchte aber die Wortwahl war nicht unbedingt erste Wahl, das technische Verständnis von Arno aber wohl.

:!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mich verwundert immer wieder das DL in der gesamten Welt einzigartig mit der ganzen BEMFV dasteht.
[/quote]

Das stimmt natürlich nicht.
Die Amerikaner müssen z.B. so etwas auch abgeben wenn sie mit mehr als 300W senden wollen und Nachbarn in der Nähe haben.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]mehr als 300W[/quote]

OK - aber bei uns wird doch auch ein bißchen übertrieben. 10 W EIRP steht doch etwas anders da, als 300 W (wie ich vermute auch EIRP). Aber erstmal werden wir wohl damit leben müssen. Unsere Vertreter haben dem nunmal mehr oder minder zugestimmt und wir müssten eingentlich "dankbar" sein, daß wir uns das noch selbst ausstellen dürfen und keine Meßkompanie für ein paar 100 Euronen anfordern müssen...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Grundsätzlich sollte man eigentlich davon ausgehen, daß ein Funkamateur durch seine Fachkenntnis in der Lage sein sollte, seine Funkanlage so aufzbauen, daß er keine Personen schädigt.

Oder sehe ich das falsch?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Grundsätzlich sollte man eigentlich davon ausgehen, daß ein Funkamateur durch seine Fachkenntnis in der Lage sein sollte, seine Funkanlage so aufzbauen, daß er keine Personen schädigt.

Oder sehe ich das falsch?[/quote]

In Zeiten, wo man durch schlichtes Auswendiglernen der Antworten zu den Prüfungsfragen die Prüfung bestehen kann, würde ich von dieser Annahme aber sehr weiten Abstand nehmen.

Ich kenne Personen, die haben die Prüfung zur Klasse E im technischen Teil mit 100 % der Punkten abgelegt, welche dann in der Praxis nicht fähig sind, ein Funkgerät überhaupt richtig anzuschließen.

73, Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Grundsätzlich sollte man eigentlich davon ausgehen, daß ein Funkamateur durch seine Fachkenntnis in der Lage sein sollte, seine Funkanlage so aufzbauen, daß er keine Personen schädigt.

Oder sehe ich das falsch?[/quote]

Bei verzwickten örtlichen Gegebenheiten nutzt Dir die beste Fachkenntnis nix.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Grundsätzlich sollte man eigentlich davon ausgehen, daß ein Funkamateur durch seine Fachkenntnis in der Lage sein sollte, seine Funkanlage so aufzbauen, daß er keine Personen schädigt.

Oder sehe ich das falsch?[/quote]

Uneingeschränktes ja. Ob verzwickt oder nicht. Uns wird eine Prüfung auferlegt, die auch technisches Verständnis abfragt. Da sind die Grundlagen dessen schon überiewegend mit drin. So wurde das früher ja auch gehandhabt. Der Funkamateur war ab Prüfung frei zu tun, solange Nachbarn und technische Einrichtungen nicht durch ihn gestört wurden.

Dann kam die BEMFV...

Momentan müssen wir damit leben und auch ich muß dann mit der neuen Antennensituation, die dann im Frühjahr herrscht, den Papierkram mal angehen - der mir jetzt schon rußt (weil ichs mit dem Theoriekram nämlich auch nicht so habe).... Aber besser, als von Amts wegen kostenpflichtig geprüft!

Diskutieren können wir lang und breit, wegdiskutieren können wirs jedoch nicht...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]In Zeiten, wo man durch schlichtes Auswendiglernen der Antworten zu den Prüfungsfragen die Prüfung bestehen kann, würde ich von dieser Annahme aber sehr weiten Abstand nehmen.

Ich kenne Personen, die haben die Prüfung zur Klasse E im technischen Teil mit 100 % der Punkten abgelegt, welche dann in der Praxis nicht fähig sind, ein Funkgerät überhaupt richtig anzuschließen. [/quote]

Wenn ich dagegen mir den Fragenkatalog von 1988 so ansehe, ist das wohl durchaus berechtigt.

Dann darf man inzwischen ja schon fast die Aussagekraft dieser Prüfung in Frage stellen. Hier wird m.E. seitens der BNetzA mit zweierlei Maß gemessen:

Wissend, daß die Prüfung nicht den tatsächlichen Kenntnisstand eines Funkamateurs widerspiegeln muss, wird sie trotzdem abverlangt und dafür bis zur Zuteilung inzwischen 180 Euro kassiert.

Trotzdem ist man (leistungsmäßig) mit 10W EIRP erstmal auf das Niveau eines Spar-Funkers festgenagelt, von den erlaubten Frequenzbereichen mal abgesehen.

Die eigentliche "Freigabe" zum "offenen Amateurfunk" erfolgt dann erst mit abgegebener BEMFV Selbsterklärung, die mir dann anders herum wieder soviel Theorie abverlangt, daß ich nur vier Möglichkeiten habe:

1.) Ich verfüge tatsächlich über das notwendige Fachwissen

2.) Ich kenne jemanden, der das hat und mir (gegen Bakshish) die SE erstellt

3.) TX <= 10W EIRP, notwendigerweise sollte ich da aber zumindest schonmal das Wort "Antennengewinn" gehört haben.

4.) Ich montiere mein gesamtes Shack auf 'nen Bollerwagen und renne damit während des "bestimmungsgemäßen" Betriebes um Haus.

Habe ich fein auswendig gelernt und ziehe Fall 2 in Betracht, kann ich auf fast allen Bändern mit maximaler Leistung senden, ohne auch nur den geringsten Schimmer zu haben, was ich da eigentlich tue. Ich muss dann nur noch jemanden finden, der meinen Transceiver einschaltet und die Antenne abstimmt.

Über die Sinnhaftigkeit dieses Unternehmens mag man dann tatsächlich streiten ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich kenne Personen, die haben die Prüfung zur Klasse E im technischen Teil mit 100 % der Punkten abgelegt, welche dann in der Praxis nicht fähig sind, ein Funkgerät überhaupt richtig anzuschließen. [/quote]

Hobby verfehlt. Gerät alleine anschließen lassen, wenns raucht und kaputt geht, ist das Thema erstmal durch und man muß sich keine Gedanken mehr machen....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Traurig wirds dann, wenn es der einzige TRX ist, den man im Fieldday dabei hat und man auf Ersatz erst 2 Stunden warten muss, und das nur, weil die Schmelzsicherungen durchgebrannt sind.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... Habe ich fein auswendig gelernt und ziehe Fall 2 in Betracht, kann ich auf fast allen Bändern mit maximaler Leistung senden, ohne auch nur den geringsten Schimmer zu haben, was ich da eigentlich tue. Ich muss dann nur noch jemanden finden, der meinen Transceiver einschaltet und die Antenne abstimmt....[/quote]Wenn Du in der Lage bist,ohne jedes Fachwissen mit HF ein Hähnchen zu brutzeln, wirst Du wohl auch in der Lage sein, nach bestandener Amateurfunk-Prüfung eine Idee oder den Hauch einer Ahnung zu haben, zu was Schutzabstände gut sind. Wenn man dann nicht in der Lage ist, ein Programm wie Watt32 zu bedienen und sich Hilfe holt, ist das auch nicht tragischer als beim Rückwärts-Einparken jemanden um Hilfe (Einweisung) zu bitten, wenn es etwas komplizierter wird. Wenn man weder Ahnung hat noch Hilfe will, sollte man die Finger vom Amateurfunk lassen.

Seit Urzeiten wird im Amateurfunk der "Stand der Technik" verlangt, der die einschlägigen VDE/DIN Vorschriften verlangt. Anscheinend sind die noch unbekannter, wie die Berechnungen nach BEMFV -- wenn man einige Fragen geprüfter OMs in den Foren liest. Warum also über die BEMFV aufregen ?? Nur weil dort jemand (BNA) eventuell nachfaßt ??

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Mich verwundert immer wieder das DL in der gesamten Welt einzigartig mit der ganzen BEMFV dasteht.
[/quote]

Das stimmt natürlich nicht.
Die Amerikaner müssen z.B. so etwas auch abgeben wenn sie mit mehr als 300W senden wollen und Nachbarn in der Nähe haben.

73
Peter[/quote]
In der Schweiz ebenfalls. Dort heisst die NISV.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]Mich verwundert immer wieder das DL in der gesamten Welt einzigartig mit der ganzen BEMFV dasteht.
[/quote]

Das stimmt natürlich nicht.
Die Amerikaner müssen z.B. so etwas auch abgeben wenn sie mit mehr als 300W senden wollen und Nachbarn in der Nähe haben.

73
Peter[/quote]
In der Schweiz ebenfalls. Dort heisst die NISV.....[/quote]

Bei den VKs: http://www.acma.gov.au/WEB/STANDARD/pc=PC_1826

So etwas hat fast jedes Land vereinbart

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
gähn ...mehr als Wärmewirkung konnte der HF Strahlung nicht nach gewiesen werden. Mein Prof hat viele Jahre daran gearbeitet und nix gefunden. Jetzt in der in Rente ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]gähn ...mehr als Wärmewirkung konnte der HF Strahlung nicht nach gewiesen werden. ...[/quote]Das ist dummes Zeug. Es ist bisher lediglich bei Einhaltung der Grenzwerte keine schädigende Wirkung mit wissenschaftlich Methoden nachgewiesen worden. Außerdem ist es kein wissenschaftlicher Gegenbeweis, wenn Dein Prof nichts findet. Es gibt einiges, was die Physik noch nicht gefunden hat und nur davon träumt.
73 Peter


  
 

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