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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Flachbettscanner zu UV-Belichter umbauen?
Habe schon eine ganze Menge über den Umbau eines alten Flachbettscanners als Leiterplatten-Belichter gelesen. Klingt gut für mich, habe alle Materialien in verstaubten Ecken herumliegen nur eine Frage bleibt:
Absorbiert die Glasscheibe nicht das UV-Licht?

73, Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich tippe mal ins Blaue rein, daß das nicht der Fall ist.

Ich hatte mal diesen hier:

http://www.ebay.de/itm/UV-Belichtungsge ... 5ad1d5e4a1

Und da ist auch eine Glasscheibe zwischen Platine und UV-Röhren. Mir ist auch kein Spezialglas bekannt, was speziell für UV-Licht gedacht ist.

Sollte also funktionieren. Die ganzen Umbauten im Netz sind auch alle mit der Scanner Glasscheibe und scheinen zu funktionieren.

EDIT -> Noch ein wenig fundierter: Du kannst davon ausgehen, daß es sich bei den UV-Röhren um solche handelt, die mit 365 nm Wellenlänge UV-A Licht aussenden und für solches ist normales Glas durchlässig. Klappt also.

Gruß
Matthias


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Flachbettscanner zu UV-Belichter umbauen?
[quote]
Absorbiert die Glasscheibe nicht das UV-Licht?[/quote]

Grundsätzlich dämpft Fensterglas den UV-Bereich. Allerdings nicht den UV-A-Bereich, der gerade für die Belichtung von Platinenbasismaterial notwendig ist. Wie schon geschrieben, ist die typische Wellenlänge 365 nm.

Quarzglas hingegen ist völlig unkritisch. Daher wird Quarzglas bei hochwertigen Belichtern verwendet.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die Antworten. Werde ich also mal den alten Scanner ausschlachten und mit einem neuen Innenleben versehen :-).

73, Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Funktioniert garantiert, habe es selber so gemacht, aber nach einiger Zeit einige Probleme festgestellt, welche nicht das Belichten sondern das Handling betreffen.
Beim Scanner belichtest Du von unten duch die Folie auf die Platine.
Das ist meistens kein Problem, wenn Du aber auf der Platine Maß- oder Bohrmarker hast, kannst Du diese nicht mehr sehen.
Da mir der Kasten (alter großer Scanner) auch immer noch im Wege stand, habe ich die beiden Röhren auf einer flachen Alu-Platte befestigt, welche ich bei Bedarf in eine Schreibtischlampe (verstellbar) schraube.
An Aluplatte hinten den Sockel einer defekten Energiesparlampe angeschraubt. Dieses Teil kann ich gut verstauen und spare Platz.
Ich belichte jetzt von oben: (in umgekehrter Reihenfolge) >1.Tischplatte >2. Platine > 3. Film >4. Glasplatte > 5. Röhren
So kann ich durch die Glasplatte den Film mit den Leiterbahnen sehen und auf der Platine eventuell nachjustieren und habe keine Probleme mit Randabständen und Bohrlöchern.
Soll nur ein Denkanstoß sein, da ebenfalls ich erst den Scanner umgebaut hatte und dann nicht zufrieden war. Der Scanner sah zwar schöner aus, stand aber doch immer im Wege.(Mit der Glasplatte muß ich allerdings jetzt vorsichtig sein)
Viel Spaß beim Bauen und schöne Platinen.
Gruß Mario


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich empfehle ein älteres Scannermodell mit einer Gehäusehöhe von ca. 10 cm zu nehmen. Die alten Geräte von Mustek eignen sich dafür wunderbar.

Ich kann empfehlen mehr als 4 Röhren zu verbauen, damit die Ausleuchtung homogen wird. Mein Belichter hat 5 Röhren von Philips zu 8 W, die man als Ersatzröhren für die ebenfalls dort angebotenen Belichter bei Reichelt bekommt (so um die 8 EUR/Stck.). Die passenden G5-Sockel findet man dort auch für kleines Geld.

Für 5 Röhren benötigt man mindestens 3 Drosseln (2x Tandem und 1x normal) und die entsprechenden Starter. So ein Aufbau ist aber zu teuer und zu schwer. - Deshalb habe ich mich bei den integrierten EVGs von Energiesparlampen bedient. Bei Reichelt gab es 7W ESL für 99 Cent, billiger geht es kaum.

Man sägt das Gehäuse auf und entnimmt das EVG und evtl. Schutzbeschaltung. Die Leuchtstofflampen selbst kann man noch gut als HF-Indikator benutzen oder man führt sie der Entsorgung zu. Ökologisch sinnvoller, jedoch nicht preiswerter, wäre es eigene EVGs zu konstruieren.

Dann schraubt man alles auf eine Sperrholzplatte und klebt/schraubt/legt diese in das leere Scannergehäuse.

Die EVGs funktionieren wunderbar und starten die Röhren ohne Flackern. Mit neuem Bungard-Basismaterial belichte ich durch Vorlagen auf Klarsichtfolie zwischen 4 und 6 Minuten mit exzellenten Ergebnissen.

Ich kann aber erst heute Abend ein paar Bilder vom Belichter einstellen.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen

Kann auch nur bestätigen, dass der Platinenbelichter im Scannergehäuse prima klappt. Habs aber immer noch nicht geschafft, alles mal zusammen zu setzen und arbeite immer noch mit einem Belichtungsrahmen mit Fensterglas direkt auf dem Gesichtsbräuner mit 4 Röhren. Auch das klappt gut, Belichtungszeit etwa 100-120 sec.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe auch lange mit UV gearbeitet und bin umgestiegen zur Tontertransfer-Methode: Man druckt dick auf Glanzpapier und überträgt dann den Toner mit dem Bügeleisen auf die Leiterplatte.
Dadurch entfällt die ganze Arbeit mit belichten und entwickeln oder überalterter Fotochemikalien.

Dies nur als Vorschlag, sonst kommt noch einer wegen "unterlassener Hilfeleistung" oder "Warum hat keiner was gesagt". :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

noch besser als Bügeleisen soll ein umgebautes Folienschweissgerät sein.

Ich brauch auch kein UV mehr.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hmm, ja, ausprobiert hab ich das auch schon, hab aber keinen einzig wirklich scharfen Abdruck hingekriegt.
Wenn der Platinenrohling auch nur eine kleine Wölbung hat, kriegt man das nicht ohne Pressen wie ein Esel hin - und damit verwackelt dann die ganze Sache.

Vielleicht hat da jemand nen brauchbaren Tipp? Ich reiss mich auch nicht um die foto-chemische Prozedur

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann ist das Papier nicht geeignet oder Bügeleisen zu [color=blue:3klsbgs9]kalt[/color:3klsbgs9] (zwischen "Wolle" und "Seide"), ich habe mit "Avery Zweckform Premium Laser Photo Paper 2598Z" bisher gute Erfahrungen gemacht.

Zuerst die Platine mit Aceton reinigen, besser zusätzlich noch etwas mit feinem Schleifpapier (400er++) aufrauen.
Dann das Papier mit dem Toner nach oben auf eine ebene Fläche legen, die Platte mit der Kupferseite darauf lagen und wenn es passt, mit Abdeckband fixieren. (Mit Erfahrung geht es dann auch ohne Klebeband)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Man bekommt mit der Tonertransfermethode aber niemals die feinen Strukturen hin, die mit einer ordentlichen Vorlage und einem vernünftigen Belichter möglich sind!

Ich habe auch schon Versuche in diese Richtung gemacht und mir Laminiergeräte umgebaut, wobei das Ergebnis dann einigermaßen ging. Wirklich feine Leiterzüge < 10 mil sind damit aber nicht sauber reproduzierbar gewesen, da ständig irgendwo der Toner nicht haftete, obwohl die Platine gerade und blitzsauber und entfettet war.

So ein Aufwand ist die Foto-Methode ja nun auch nicht! Einfach das Layout auf eine Overheadfolie drucken und ggf. mit Tonerverdichter LF-A oder Solvent 50 behandeln. Danach die Platine belichten und mit NaOH entwickeln...schon hat man die perfekte Vorlage.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
"Sag niemals nie", ich mache alle SMD-Platten so und das geht ziemlich gut.
Allerdings ist es von Toner [b:2bvr1tk2][u:2bvr1tk2]und[/u:2bvr1tk2][/b:2bvr1tk2] Papier abhängig, der Original OKI-Toner auf 2598Z Papier scheint eine gute Kombination zu sein, wobei aufrauen notwendig ist.

Darum hab ich jetzt schon Toner nachgekauft, bevor die ihr Rezept ändern :|


  
 
 Betreff des Beitrags:
Noch 'ne Warnung.
Ich habe auch mit der Tonermethode keine sauberen Abdrücke bei dünnen Leiterbahnen hinbekommen und dann mit dem Edding weitergepfuscht.
Hatte allerdings nicht das "Super Laser Paper" sondern das in den "ätzenden Foren" immmer genannte -Reichelt Katalog- Papier als Übertrager genommen.
Natürlich ist der Belichtungsaufwand nicht groß aber schneller ginge es schon mit der Tonermethode.
Wenn ich allerdings den vor-letzten Beitrag von HB9EYY genau lese, habe ich wohl etwas falsch gemacht ?

Er legt das Papier hin und die Platine oben drauf !
Ich hatte immer das Papier oben und darauf das Bügeleisen.
Bei seiner Methode muß ja die gesamte Platine angewärmt werden!?
Wann weiß ich dann, wann es soweit ist und der Toner übertragen ist.
Beim Papier-oben kann ich immmer eine Testecke kontrollieren.
War das von Ihm nur irrtümlich anders herum dargestellt ??
73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab auch immer das Papier gebügelt...


  
 

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