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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handytelefonier-Erkenner
Moin zusammen,

ich hoffe ich hab das richtige Forum erwischt.

Ich hatte vor einem halben Jahr für die Technik-AG mal eine Schaltung zusammengebastelt, die im Umkreis von 5m erkannt hat ob jemand mit dem Handy telefoniert. Tat das Jemand hat sich ein Relais eingeschaltet und man konnte einen Piezo-Summer anschließen der diese Person gestört hat.

Leider hab ich die Unterlagen nicht mehr und die Schaltung finde ich auch nicht wieder.

Kennt jemand diese Schaltung und hat dazu einen Schaltplan ?

Gruß Simon


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Simon

Es ist uns als Amateurfunker nicht gestattet in diesen Frequenzbereich empfangsmäßig und natürlich nicht sendemäßig zu operieren. Sollten wir auf Grund unsere Experimentiererlaubnis dort hin gelangen dürfen wir es keinem mitteilen, geschweige denn Inhalt veröffentlichen. In deinem Falle halte ich es für einen Eingriff in die Privatsphäre des jenigen, der darauf bespitzelt wird ob er telefoniert oder nicht. Alles weiter bleibt der Staatsmacht nach Richterbeschluss erlaubt.

Gruß, Volker DL6EDF


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, Du hast das richtige Forum erwischt !
Es gibt doch noch einige, welche das Wort "Experimentalfunk" etwas großherziger auslegen. :?
Die Worte "Staatsmacht" und "Richterbeschluß" sind vielleicht doch manchmal hinterfragbar.
Viele können nicht nachvollziehen, dass das ewige "Handy am Ohr", verbunden mit lautem Sprechen - möglichst noch an der Kasse beim Bezahlen- bei einigen die Frage aufwirft, warum DIESE Privatsphäre schützenswert ist.
Wer Wert auf seine Privatspäre legt, sollte überlegen, wo- und wie laut er telefoniert.
Da ich weiß, dass Du nur aus "intellektuellem, technisch theoretischem Interesse" diese Frage stellst, :busch:
kann ich Dir mitteilen, dass Du nicht auf suspekte Internetseiten gehen musst, um die Schaltung zu bekommen.
Es ist schon einige Zeit her >>
www.elektor.de/jahrgang/2002/mai/handyf ... 8891.lynkx
Rückfragen gegebenfalls per PN
Grüsse von einem, der beim Annehmen eines Handygespräches mal kurz hinausgeht :arrow:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Es ist uns als Amateurfunker nicht gestattet in diesen Frequenzbereich empfangsmäßig und natürlich nicht sendemäßig zu operieren.

Sollten wir auf Grund unsere Experimentiererlaubnis dort hin gelangen dürfen wir es keinem mitteilen, geschweige denn Inhalt veröffentlichen. [/quote]

Den Inhalt zu veröffentlichen dürfte Dir Amateurfunker wohl auch schwer fallen

73
Peter, Funkamateur


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

wenns nur um einen breitbandigen Pegelmesser geht: Sowas ist erlaubt.

Kleine Antenne, Diodengleichrichter, Messgerät, fertig.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo in die Runde,

also ich kann beileibe nichts Illegales daran erkennen. So ein Ding kann weniger als jeder anständige Spectrumanalyser. Und die sind ja wohl auch nicht illegal.

@ DL6EDF Mit deiner Erlaubnis, Sender und Empfänger selbst zu bauen, solltest du spätestend beim Selbstbau im VHF/UHF Bereich u. a. auch diesen Frequenzbereich auf Oberwellen, Nebenausstrahlungen etc. überprüfen. Dank Digitalisierung dürfte da sowieso nichts zu empfangen sein.

Ansonsten bringt bei google.de das Suchwort "HF-Sniffer" viele interessante Links zum Thema.

Grüße

Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags: UKW-Radio-geht auch
Manche Verstärker oder UKW-Radios, antworten mit einem
Geknatter, wenn ein Handy in der Nahe funkt. Das ist auch
nicht verboten.

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist uns als Amateurfunker nicht gestattet in diesen Frequenzbereich empfangsmäßig und natürlich nicht sendemäßig zu operieren. [/quote]
Wenn ich eine störende Beeinflussung vermute, kann ich diese auch detektieren, unabhängig des Frequenzbereichs. Verboten ist das Dekodieren verschlüsselter Daten, auch der Versuch ist strafbar.

Ich habe sicher eine Schaltung, aus dem Kopf war das eine Spule, ein OP Amp und ein Schmitt Trigger verwendeter 555. Irgend was war da noch mit CMOS. Ich glaube es muß ein CMOS-Typ sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Handytelefonier-Erkenner
[quote] Tat das Jemand hat sich ein Relais eingeschaltet und man konnte einen Piezo-Summer anschließen d[b:1av4yyte]er diese Person gestört hat. [/b:1av4yyte]

[/quote]

Ich lese neben dem anderen Kram da was von [b:1av4yyte]stören[/b:1av4yyte] und zumindest das ist definitiv verboten denn dazu muss man auf den Handyfrequenzen senden. Darf man natürlich mit einem Handy aber sicher nicht mit einer selbstgebastelten Schaltung .....

Hätten wir noch FAG anstelle des TKG wär das dann auch noch eine Straftat gewesen mit Eintrag ins Vorstrafenregister und rvtl. Knast. So ist es "nur" eine OWi aber mit Strafandrohung bis 10.000.- € .... Wenn einem die Schaltung soviel wert ist .....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Handytelefonier-Erkenner
[quote][quote] Tat das Jemand hat sich ein Relais eingeschaltet und man konnte [b:1py1314s]einen Piezo-Summer[/b:1py1314s] anschließen der diese Person gestört hat.

[/quote]

Ich lese neben dem anderen Kram da was von stören und zumindest das ist definitiv verboten denn dazu muss man [b:1py1314s]auf den Handyfrequenzen senden[/b:1py1314s]. Darf man natürlich mit einem Handy aber sicher nicht mit einer selbstgebastelten Schaltung .....[/quote]

Werter DF5WW,

ich vermute, daß eine akustische Störung gemeint ist, es ist ja explizit ein Piezo-Summer erwähnt. Natürlich wird hier hoffentlich keiner ein RF-Stören von Mobiltelefonfrequenzen unterstützen!

73


Philipp


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da steht das man einen Piezo Summer an die Schaltung anschliessen kann und das ganze dann den Teilnehmer stört. Der Piezo ist nur Audioquelle aber wenn ich den an einen Sender anschliesse der in dem Bereich dtektiert und dann gezielt Störungen aussendet ????

Der Satz [quote]eine Schaltung die im Umkreis von 5m erkannt hat ob jemand mit dem Handy telefoniert. Tat das Jemand hat sich ein Relais eingeschaltet und man konnte einen Piezo-Summer anschließen der [b:26jjquxk]diese Person[/b:26jjquxk] gestört hat.[/quote] ...

Wenn jemand in einem ISM Bereich was bastelt und sich an die Vorgaben (max. Leistung) hält o.k. Wenn jemand im Bereich unter 9 kHz rummengt (im Frequenznutzungsplan niemandem zugewiesen und damit ausserhalb der gesetzlichen Regelungen) auch o.K. ---- Wenn aber jemand einen zugewiesenen Frequenzbereich (z.B. Handynetz, Bereich für Schnurlostelefone etc.) absichtlich stört.. Nicht o.K .... M.M. nach zielt diese Frage genau darauf ab und wer als FA zu dem Thema Hilfestellung bit sollte den eigenen Schein am besten gleich zurückgeben.

DL6EDF hat das ganze m.M. nach am ehesten erfasst weil er geschrieben hat das man dort nicht senden darf. Zwar ein bissel krumm ausgedrückt wegen der Privatsphäre und dem Abhören aber Handy´s kann man ohne Zigtausende teures Equipement sowieso nicht mehr so einfach abhören als Privatmann.

Alles nur meine Meinung dazu .. aber ... it´s better to go back to FAG


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich denke der Geka hat es am besten erfasst, ich würde das ganze auch eher als breitbandigen Detektor gedacht sehen und sehe dort überhaupt nix Verwerfliches, ausser vielleicht Ruhestörung.
Man Jürgen, du schießt aber heute scharf.... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mal sehen, was der Themenersteller wirklich meint. Warum manche hier so auf unverständlichen Worten herumhacken.... Das leben ist weder Null noch Eins. :?

[quote] … Tat das Jemand hat sich ein Relais eingeschaltet und man konnte einen Piezo-Summer anschließen der diese Person gestört hat.[/quote]

Wenn man den Satz 100%ig auslegt ergibt er keinen Sinn. Es würde ja bedeuten, dass wenn jemand ein Mobiltelefon benutzt, sich ein Relais einschaltet. Danach kann man an das Relais selber einen Piezo-Summer anschließen. Was dann das "der diese Person gestört hat" zu bedeuten hat kann man dann nur interpretieren. Und warum ist der Summer nicht schon vorher montiert? :busch:

Zur Praxis und was ich annehme:
Praktikabel ist ist eine einfache Schaltung, wenn jemand den Raum betritt und das Telefon eingeschaltet ist, dann piept es aus dem Summer der Schaltung.

Es gibt auch Schaltungen mit richtungsabhäniger Ortung. Solche Schaltungen sind bei Veranstaltungen üblich. Ich habe es selber erlebt. In einem Musical wurde am Anfang der Vorstellung gesagt, dass man die Mobiltelefone ausschalten soll. In der Pause wurde dann gesagt, dass ein oder mehrere Mobiltelefone in Reihe fünf bis neun eingeschaltet waren.

Da ein Piezosummer genannt ist, gehe ich von einer akustischen Meldung aus. Der übliche hohe Frequenz für einen Summer dürfte bei 6kHz liegen und kann somit nicht im Band der Mobiltelefone stören. Wenn der Ton natürlich so laut ist, liegt eine störende Beeinflussung vor. Er kann dann eben nicht mehr Telefonieren, weil es zu Laut ist. Stören kann man ja nur mit der gleichen Frequenz.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Er kann dann eben nicht mehr Telefonieren, weil es zu Laut ist. Stören kann man ja nur mit der gleichen Frequenz.[/quote]

Und Du meinst der laute Summer würde gar nicht stören?
Es würde sogar stören jemanden beim telefonieren die Ohren zu zu halten. :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich denke der Geka hat es am besten erfasst, ich würde das ganze auch eher als breitbandigen Detektor gedacht sehen und sehe dort überhaupt nix Verwerfliches, ausser vielleicht Ruhestörung.
Man Jürgen, du schießt aber heute scharf.... :wink:[/quote]

Naja Olaf,

scharf schiessen hin oder her, wenn es denn tatsächlich eine Dektktorschaltung sein soll o.K. aber der Satz des Threaderstellers ist da mehr als offen.

Warum sollte ich an einen Detektor erst einen Piezo anschliessen wenn der selbige (Detektor) meldet das jemand telefoniert ??? Dazu nutze ich doch eher den Piezo direkt von Anfang an damit ich überhaupt was höre. Das Pulsen wenn ein Handy das Netz abfragt und das in nebenstehende Unterhaltungselektronik einstrahlt hört man ja auch nur durch den LS. Was mich an dem Thema gestört hat ist das Wörtchen "[b:1mhc7v3k]stören[/b:1mhc7v3k]"

Den Rest meines Posts hab ich wieder gelöscht. Würde zuweit führen was sich z.B. FA aufregen wenn jemand ihre heiligen Hallen illegal betritt (der falsche DO.MM der neu zugeteilte ist/war ja korrekt)

Solls gewesen sein ... Standpunkt ist klar :wink:


  
 

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