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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: President Jackson 2
Meinungen?
Lohnt es sich überhaupt die Kiste zu kaufen?
Und welche Krankheiten hat dieser Gerät?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

Ganz ehrlich meine Meinung zu dem Gerät.

Viel zu teuer, die J-2 kostet zw. 260-300 Euro, sorry das ist Wucher.
Damit die Kiste halbwegs ordentlich läuft musst Du bei einem Kistendoc grad nochmal ca. 70 okken hinblättern.

Kauf Dir für 200-220.- Euro eine Albrecht AE5800 (Blaue Beleuchtung),die ist direkt aus dem Karton recht gut.
Gute kräftige Modulation mit O-Mike
Sehr guter Empfänger (für ein CB Gerät)
Erweiterbar auf 10m AFU Bereich.



VY73+
Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo DO5UQ,

Ja dass mit dem Preis..
Ist die Funke eigentlich überhaupt zugelassen?


Aber die Albrecht 5800 hat auch viele Macken wurde mir gesagt die muss man auch Modifizieren lassen.
Und wenn man das alles macht wir die Albrecht 5800 bisschen weniger kosten..

Wer mach die ganzen Verbesserungen am Gerät?

Hat jemand überhaupt schon sowas gemacht?? Also ich meine hat es was wirklich gebracht?


Danke.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

Also so viel ich weis hat die Aktuelle Albrecht AE5800 keine Macken mehr.
Du musst nur drauf achten das Du eine mit Blauer Beleuchtung kaufst.

Ja und die AE5800 ist ein zugelassenes CB Gerät und hat Original 40FM/40AM und 40SSB mit 1w bzw. 4w.
Die Jackson-2 ist auch ein zugelassenes CB Gerät.

Die ältere Version (Orange Beleuchtung) hat noch so einige Probleme wie Freq. Drift auf SSB, Leise Modulation, Potis die Kontaktprobleme machen und die Kaputte Beleuchtungsbirnen.

Die neuere Albrecht AE5890 hat noch ein Paar Kinderkrankheiten, da würde ich mal noch abwarten.
Das Gerät kann dann aber von Grund auf schon 80FM/40AM und 40SSB mit 4W FM/AM und 12W SSB wenn es dann erlaubt ist.
Im Moment sind noch 4Watt SSB erlaubt.
Das Gerät wird sich im Preis bei der AE5800 einpendeln also ca. 200-220.-Euro

Also die Geräte z.b. Jackson-2 modifizieren macht z.b. Benson in Hamburg oder Hans Müller (Kucha Hans) in Offenhausen nur um mal 2 zu nennen.

Wie Du dann das Gerät Modifiziert haben möchtest liegt in Deinem Ermessen.
Wenn Du sagst dass das Gerät die Zulassung nicht verlieren soll wird nur im Rahmen des Erlaubten Modifiziert.

Gruß
Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo

Also so viel ich weis hat die Aktuelle Albrecht AE5800 keine Macken mehr.
Du musst nur drauf achten das Du eine mit Blauer Beleuchtung kaufst.

Ja und die AE5800 ist ein zugelassenes CB Gerät und hat Original 40FM/40AM und 40SSB mit 1w bzw. 4w.
Die Jackson-2 ist auch ein zugelassenes CB Gerät.

Die ältere Version der AE5800 (Orange Beleuchtung) hat noch so einige Probleme wie Freq. Drift auf SSB, Leise Modulation, Potis die Kontaktprobleme machen und die Kaputte Beleuchtungsbirnen.

Die neuere Albrecht AE5890 hat noch ein Paar Kinderkrankheiten, da würde ich mal noch abwarten.
Das Gerät kann dann aber von Grund auf schon 80FM/40AM und 40SSB mit 4W FM/AM und 12W SSB wenn es dann erlaubt ist.
Im Moment sind noch 4Watt SSB erlaubt.
Das Gerät wird sich im Preis bei der AE5800 einpendeln also ca. 200-220.-Euro

Also die Geräte z.b. Jackson-2 modifizieren macht z.b. Benson in Hamburg oder Hans Müller (Kucha Hans) in Offenhausen nur um mal 2 zu nennen.

Wie Du dann das Gerät Modifiziert haben möchtest liegt in Deinem Ermessen.
Wenn Du sagst dass das Gerät die Zulassung nicht verlieren soll wird nur im Rahmen des Erlaubten Modifiziert.

Gruß
Rolf[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo und danke dir für's Aufklärung!


Aber noch ein paar Fragen habe ich immer noch:

1). Wie viele Versionen gibt es von PJ 2 ? weil ich hab was vor Ver.3 gehört sollte die neuste und die cool_ste sein bla-bla-bla..
2). Was für welche zugelassene Geräte gibt es noch zu kaufen (SSB fähig)
3). Darf man im CB Richtantennen benutzen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich habe noch eine zugelassene President Jackson 1.

Weiß aber nicht ob es die noch zu kaufen gibt.
Wäre sonst sicher eine funktionierende Alternative.

Eine President Jackson 2 hat im Bekanntenkreis von mir jemand.
Da mag die wohl laut Aussage keine statischen Aufladungen von der Antenne. Schon mehrmals auf Garantie die Endstufe getauscht worden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo und danke dir für's Aufklärung!


Aber noch ein paar Fragen habe ich immer noch:

1). Wie viele Versionen gibt es von PJ 2 ? weil ich hab was vor Ver.3 gehört sollte die neuste und die cool_ste sein bla-bla-bla..
2). Was für welche zugelassene Geräte gibt es noch zu kaufen (SSB fähig)
3). Darf man im CB Richtantennen benutzen?[/quote]

Hallo

1.) Darüber kann ich leider nichts sagen. :-(
2.) Zugelassene SSB Geräte die es zur Zeit neu zu Kaufen gibt sind.
Albrecht AE-5800
President Jackson-2
Albrecht AE-2990 Handfunkgerät
und demnächst die AE-5890 als Nachfolger der AE-5800

Hmmm,ja das wars im großen und ganzen was es noch neu zu kaufen gibt.

Sonst als Gebraucht Gerät gibt's noch,sind also nicht mehr neu zu bekommen.
President Jackson-1
President Grant
Stabo XF-9082 SSB (nicht zu empfehlen da zu viele Macken)
Team Tricom-444 (taugt auch nicht sonderlich viel)

Diese Geräte gab es alle als Zugelassene CB Geräte mit SSB.

Hab ich was vergessen ??

3.) Ja Richtantennen sind für CB Funk erlaubt,muss aber bei der BNetzA angegeben werden wegen der 10W EIRP (Abstrahlleistung) wenn das so noch stimmt.

VY73+
Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Also ich habe noch eine zugelassene President Jackson 1.

Weiß aber nicht ob es die noch zu kaufen gibt.
Wäre sonst sicher eine funktionierende Alternative.

Eine President Jackson 2 hat im Bekanntenkreis von mir jemand.
Da mag die wohl laut Aussage keine statischen Aufladungen von der Antenne. Schon mehrmals auf Garantie die Endstufe getauscht worden.
[/quote]

Die Auswahl ist echt klein..
Ja, ich hab schon überlegt mir eine PJ1 zu holen aber dann doch nicht gemacht.. viel zu alt dachte ich, will was neues haben.


Vielleicht ist die Antenne schlecht geerdet?
Es ist schon bisschen entteuschen sowas zu lesen! :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]3.) Ja Richtantennen sind für CB Funk erlaubt,muss aber bei der BNetzA angegeben werden wegen der 10W EIRP (Abstrahlleistung) wenn das so noch stimmt. [/quote]

Wird es etwas kosten?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]3.) Ja Richtantennen sind für CB Funk erlaubt,muss aber bei der BNetzA angegeben werden wegen der 10W EIRP (Abstrahlleistung) wenn das so noch stimmt. [/quote]

Wird es etwas kosten?[/quote]
Hallo

"Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat."

Und die 10W EIRP ist bei einer Richtantenne dann sicher überschritten wenn das Gerät 4W Sendeleistung hat.

vy73+
Rolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Und die 10W EIRP ist bei einer Richtantenne dann sicher überschritten wenn das Gerät 4W Sendeleistung hat.

vy73+
Rolf[/quote]

Das stimmt, oder du müsstest plausibel machen, warum du ca. 65m RG58 vom TRX bis zur Antenne brauchst, dann würdest du bei einem Beam mit 9dbi Gewinn die 10W EIRP einhalten.

Ich habe vor zwei Wochen mal bei der BnetzA angerufen, um die ständigen Gerüchte, wieviel tausende von Euro so eine Standortbescheinigung kostet, mal ins rechte Licht zu rücken.
Man sagte mir, es falle eine Grundgebühr von ca. 73 Eur an und dann noch mal 93.-€ pro Antennenkonfiguration.(Für uns Funkamateure kämen da natürlich schnell mal 1000.-€ oder mehr zusammen, 2 Dipole, 1 Vertikal, 1 Beam für HF, je 1 Beam f. 6m, 2m, 70cm, 23cm, 1 vertikal 2/70/23......sind 9 Systeme....keine Seltenheit).
Aber für den CB Bereich genügen doch 1 od. 2 Systeme, oder?

Übrigens....die bei der BnetzA beißen nicht, also, bevor man sich auf, über Jahre hier gestreute Gerüchte verlässt, ruft doch einfach mal dort an.


  
 

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