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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Ich muss mich ganz klar meinen Vorgängern anschließen!
Wieso sollte es nicht mehr zeitgemäß sein, QSL-Karten aus Papier zu sammeln?
Nur weil die Technik rasant fortschreitet heißt es nicht, dass das Altbewährte desshalb schlecht ist.

Ich nehme mich selbst mal als Beispiel:
Bin 26 Jahre alt und habe seit Mai diesen Jahres meine Lizenz. Meinem Alter kann man gut entnehmen, dass ich im Computerzeitalter aufgewachsen bin.
Trotzdem finde ich es viel schöner, wenn die Karten noch per Post bzw. den QSL Manager kommen als per eQSL oder LotW.
Ist es nicht auch schöner einen "echten" Brief zu lesen als eine Nachricht per E-Mail am Computer?

Ich bin gegen das Aussterben der Papier-QSL-Karte! :-)

73, Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich glaube, solange es Funkamateure gibt, werden QSL-Karten nicht aussterben. Es gibt ja auch im Rundfunkbereich (BC-SWL) auch heute noch Papier-QSL-Karten von Radiosendern. Teils nur, wenn man passendes Rückporto bezahlt hat, teils aber auch vollkommen kostenlos für den Hörer (wie z.B. bei KBS World).

Ich bin der Meinung, es ist auch eine Art "Kundenpflege", die man betreibt. Eine QSL-Karte ist die Visitenkarte des Funkamateuren. Das bezieht sich nicht nur auf das Design, sondern auch auf die Art der Übermittlung dieser.

Wer keine Papierkarten verschickt, sondern nur elektronische Wege durchzieht, der hat dafür seine Gründe (ob fehlende Club-Mitgliedschaft oder andere sei mal dahin gestellt) - aber hier lassen sich auch stereotype Vergleiche zwischen verschiedenen Charakteren ziehen :-)

Für mich ist es so, dass ich es auch heute noch so empfinde (mit meinen 36 Jahren, die ich alt bin), dass einem QSO-Partner, der eine Papier-QSL verschickt, irgendwie auch mehr an der Verbindung liegt, als einem, der ausschließlich elektronisch bestätigt.

Hier fühlt man sich irgendwie als "Massenprodukt"... man ist ein QSO unter 10000 in der Woche...

Aber das ist meine persönliche Meinung. Jeder definiert Amateurfunk für sich anders - und das ist auch gut so.

73, Kim, DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo, aufgrund der vielen Antworten bin ich erstaunt, das soviele OM`s noch Papier - QSL sammeln , die nicht mehr zeitgemäß sind . .....Oder sammelt OM-Waldheini nur Karten um seine Funkbude mit QSL-Karten zu schmücken , oder sammelt er sogar gekaufte Diplome ?? Man will ja letztlich imponieren, so ein Unsinn. 73 Wolf[/quote]Was heißt denn nicht mehr zeitgemäß und wer bestimmt das ?? Die Youngster heute holen den ältesten Schrott von den Flohmärkten, um "in" zu sein. Zum "Imponieren" war auch früher schon die Briefmarkensammlung besser, deren Besichtigungsangebot schaffte klare Verhältnisse bei den Damen ..... Mit QSLs und Diplomen ..... da war nun wirklich nichts zu drin -- vermutlich heute mit elektronischer QSL erst recht nichts. Also, lieber QSL-Troll -- möchtest Du noch mehr Futter ??

73 Peter (Papier QSL Sammler, QSL bei Erstverbindung = Visitenkarte)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: QSL
[quote]
Hmmm, darüber muss man wirklich nachdenken. Weltweit gibt es ca. 2,8 Mio Funkamateure und davon sind bereits 215 Mio bei eqsl angemeldet. Ja, definitv nachdenkenswert, aber ich komm nicht drauf, wie das geht.
[/quote]

Das frage ich mich auch, jedoch bin ich dann auf der Seite unter "Why you should join eQSL" auf etwas anderes interessantes gestossen:

[quote]
More DX members than any other Amateur Radio Site
125364 to be exact[/quote]

Wenn ich richtig rechne sind das gerade mal 4,8%.
Meine Rückläuferquote für Erstverbindungen ist in Papier jedoch bei 24,2%

Jetzt habe ich natürlich die Wahl zwischen theoretischen 4% und reellen 24%. Das dürfte eindeutig sein. Jedoch lasst mich das gerade weiter spinnen, nehmen wir die Daten vom LOTW, welche auch reell sind noch dazu. Da komme ich immerhin auf eine Bestätigung von 8,8%. Sicher gibt es genug Leute, bei denen die Zahlen anders aussehen. Für mich erscheint die Sache mit den Elektronischen Karten jedoch entweder nicht ausgereift oder bereits gescheitert.

Die meisten eQSL Karten sind ja dann auch nur für Verbindungen, wo eine Makrofunktion auf der Tastatur gedrückt wird, also nicht einmal das eigene Gehör angestrengt wurde oder der Mund bzw. die Hand/Finger überhaupt in Bewegung geraten ist.

Zumindest habe ich jetzt ein extrem schlechtes Gewissen meine Verbindungen in mein Papierlog zu schreiben. Ich glaube das kommt erschwerend zu meinem unvertretbaren Einsatz von Papierkarten hinzu.

Ich glaub ich werde gleich einen "Keine Werbung, Briefe, Zeitungen in Papierform einwerfen" Aufkleber an unseren Briefkasten machen um Reue zu zeigen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

die Antworten verpassen leider das Thema. Das es LotW gibt, ist nischts neues und mir seit langem bekannt.Was hat dem LotW mit eQSL zu tun, garnichts. Also völlig amThema vorbei.

73 Wolf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Auch ich (16) finde Papier-QSLs schöner und nutze diese ausschließlich. Wie viele E-Mails bekommt man pro Tag? Ist da eine E-QSL noch etwas besonderes?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Was hat dem LotW mit eQSL zu tun, garnichts. Also völlig amThema vorbei.
[/quote]

Dann nochmal:

[quote] Das einzige Problem ist, das diese Form für das DXCC nicht anerkannt wird. Die ARRL arbeitet aber an einem fälschungssicheren System,so daß es nur eine Frage der Zeit ist bezgl. der Anerkennung. [/quote]

oder hier:

[quote]Wenn die ARRL ein System gefunden hat, wird es keine Papier - QSL mehr geben. [/quote]

Alles klar?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Kontest und QSLs
[quote]
Momentan ist ja Kontest. Wenn ich mit einer Konteststation gesprochen habe, ist es dann selbstverständlich, dass sie/ich eine QSL-Karte verschicke,

oder werden nur nach "QSL?" die Karten ausgetauscht?

[color=blue:3gl41qmz]Das bedeutet: "wurde meine Sendung verstanden?"[/color:3gl41qmz]

Auf den QSL-Karten kann man ja auch "pls QSL" ankreutzen. Kann man das auch als bitte ankreutzen wenn im Gespräch nicht eine QSL-Karte vereinbart wurde und der andere wird einem dann normalerweise eine Karte schicken?

[color=blue:3gl41qmz]Kann man machen, man sollte abver nicht unbedingt mit Rücklauf rechnen.[/color:3gl41qmz]

Wie ihr schon gemerkt habt, habe ich noch nie Kontest betrieb gemacht, also wenn die Fragen etwas blöd sind...
[/quote]

Ich mache Kontestbetrieb verschicke aber keine Karten, habe auch seit 25 Jahren überhaupt keine mehr.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Maximilian,
ich mache relativ viel Kontestbetrieb und verschicke in der Regel auch Papier-QSL Karten, obwohl ich auch eQSL und demnächst auch LOTW nutze.
Zum Rücklauf kann ich sagen : DL ca 40% , Ausland ca 10% (allerdings z.T. sehr lange Laufzeiten (bis 5 Jahre) die das Ergebnis in Relation zu DL etwas verfälschen).
Es lohnt sich auch bei QRZ.com nachzusehen, wie der entspechende OM, YL,xYL überhaupt bestätigen will (Büro,direkt,eQSL,LOTW).
Da einige OMs in Übersee für Papier-QSL bis 3 US$ Rückporto verlangen, kann sich eQSL recht schnell bezahlt machen (wenn der OM dort auch registriert ist). Bei eQSL kann man im Gegensatz zu LOTW bei Bedarf die empfangenen Karten auch selbst ausdrucken. LOTW ist ja auch nur ein Logbuch.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zitat:
"ich glaube Sie müssen sich neu organisieren, im Facebook - Zeitalter sind Papier - QSL zu 100 % veraltet."

....dann freue ich mich zu den "100%-veralteten" zu gehören...
Ich habe erst vor einem halben Jahr meine neuen Karten bekommen (3000 Stck.) - und ich bin auch noch einer der die Karten mit der Hand ausfüllt.
Conteste mache ich sowieso nicht, außer mal ein paar Pünktchen vergeben - somit muß ich auch nicht hunderte Karten in der Woche oder gar am Tag ausfüllen. Elektronische Karten - nicht mein Ding - wer´s machen will, für den ists sicherlich das Highlight oder sicherlich auch unbedingt erforderlich. Ich machs nicht - entweder Papierkarte oder lieber gar keine.....

Facebook-Zeitalter........man muß ja nicht bei jedem Scheiss mitmachen :twisted:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Facebook-Zeitalter........man muß ja nicht bei jedem Scheiss mitmachen [/quote]

Genau, wir sind schon weiter ... bei Google+ ;)

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Auch ich (16) finde Papier-QSLs schöner und nutze diese ausschließlich. [/quote]
Dann solltest du mit einem Rücklauf von gut einem Drittel leben :)
es gibt dei 101% QSL-Kartenversender und auch die NULL%-Kartenversender.
Und auch die mit 200kg Papier im Keller oder einem extra Haus für QSL-Karten (G3TXF)... oder aber auch "keine QSL-Karten aufheben"

Im Contest ist der Rücklauf etwas geringer als sonst..

73
Fred
dl5ym


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Im Contest ist der Rücklauf etwas geringer als sonst.. .. [/quote]Hallo Fred, dazu aber auch Ausnahmen: ich war bei meinen ersten beiden KW-Contesten unmittelbar nach der KW-Freigabe für "C-Liz" überrascht vom Rücklauf. Ich habe alle (waren allerdings nicht super viele) QSOs bestätigt und hatte über die Hälfte Rücklauf. Erwartet hatte ich 2-3 auf 10 Karten .... Für mich war der Contest mehr ein persönlicher Test und Test der alten Trio 599-Line an FB23, QSOs >90% auf 20m und ein paar auf 15m, mehr Bänder gingen technisch nicht - die Line wurde >30 Jahre nur als SWL und Transverter für 2m incl. RS-Sat. benutzt.
73 Peter


  
 

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