Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kommunikation mit der Stratosphäre
Hallo zusammen!

Um es mal vorweg zu nehmen, ich habe von Amateurfunk absolut null Anhung.

Wir (User von Versuchschemie.de) haben wahrlich ein Abenteuer geplant. Und zwar geht es um Aufnahmen der Erde aus einem Stratosphärenballon. Ein britischer Privatmann hatte vor etlichen Jahren wohl als erster Amateur sowas gemacht und seitdem gibt es rund um die Welt viele Nachahmer. Wir wollen uns von denen in der Qualität der Bilder (und Videos) absetzen, vor allem aber auch auf eine größere Höhe kommen, als alle Amateur-Aktionen zuvor.
Laut nachgedacht wird darüber in unserem Forum übrigens [url=http://www.versuchschemie.de/topic,15720,-Auf+halbem+Weg+zum+Weltraum%3A+NASA-Fotos+selber+machen.html:2b3mvtkz]hier:[/url:2b3mvtkz]

Eines der noch nicht gelösten Probleme wäre, daß wir u.U. auf eine Datenverbindung zwischen Ballon und Bodenstation angewiesen wären.
Der Hintergrund ist folgender: normalerweise dehnt sich ein Gasballon beim Aufstieg immer mehr aus und platzt. Die Rückkehr der Gondel (am Fallschirm) erledigt sich dabei also automatisch. (Wiedergefunden wird sie dann via GPS-Tracker über das Handynetz). Bei sehr großen Höhen, die wir anstreben, wäre aber nicht ganz auszuschließen, daß der Ballon einfach nicht platzt. Der bliebe dann einfach stehen, sobald seine Auftriebskraft erschöpft ist. Dann wäre es natürlich gut, daß erstens der Ballon seine aktuellen Höhendaten (GPS) zur Erde funken könnte und zweitens ein Signal für die Zerstörung des Ballons empfangen könnte. Falls wir wirklich keine Möglichkeit fänden, mit dem Ballon zu kommunizieren, würden wir als Primitiv-Lösung einen Timer einbauen, der den Ballon nach einigen Stunden zerstört, falls er noch nicht geplatzt sein sollte.

Es geht also um Telemetrie und Fernsteuerung über eine große Entfernung (bis zu 50 km vertikal, zuzüglich horizontaler Entfernung).

Es müßten also wenigstens GPS-Koordinaten (oder ein Signal aus einem barometrischen Höhenmesser) empfangen werden und 1 Signal verschickt werden können.

Falls für Amateure so etwas überhaupt möglich ist, gäbe es 2 Möglichkeiten:

- es geht mit lizenzfreiem Amateurfunk oder

- es geht nur mit einer Amateurfunk-Lizenz und jemand von Euch würde an der Sache teilnehmen und mit seiner Funklizenz diesen Part übernehmen.

Geplant übrigens ist die Sache vorläufig für nächsten Sommer (aus physikalischen Gründen, wegen der erreichbaren Höhe).

Nun bin ich mal gespannt, was ich zu dem Thema erfahren kann. Wie gesagt, seht mir bitte nach, daß ich "Amateurfunk" gerademal schreiben kann, mehr auch nicht.

Gruß,
Hartmut


  
 
 Betreff des Beitrags:
hier im forum gab es vor nicht allzulanger zeit amateur die ein balon projekt gestartetet haben, einfach die leute mal ansprechen, habt ihr auch an die anderen genemigungen gedacht? könnte fiesen ärger mim luftfahrtamt geben, wenn ihr einfach so einen banon aufsteigen lasst..
was auch bedacht werden sollte ist die temperatur in der höhe, da machen die akkus recht schnell schlapp.
ansonsten lustige idee.
wofür wollt ihr die höhe wissen? gps tracker scheidet da wohl aus, ich bezweifle das oberhalb can 10 km höhe noch GSM empfang möglich ist, teoretisch sollte 11 meter (cb funk) ausreichend sein um die entfernung zu überbrücken (wenn nicht grad sonnenfelcken maximum ist) jedoch sind die geräte doch recht schwer. pmr oder free net wird vermutlich wegen der geringen leistung eng.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der DARC Ortsverband P56 (Taubertal-Mitte) bringt regelmäßig Amateurfunk-Ballons in die Luft. Die Ballons verfügen jeweils über einen VHF und einen UHF Sender. Neben einer schwenkbaren Videokamera für SSTV und AmateurTV sowie einem GPS Empfänger enthält er als Nutzlast unterschiedliche Sensoren und Messgeräte. So können unter anderem Geschwindigkeit, Druck, Höhe und Temperatur aufgezeichnet und ausgesendet werden. Im Idealfall fliegt der Ballon etwa 3 Stunden und steigt dabei auf eine ungefähre Höhe von etwa 30000m, bevor er platzt und die Nutzlast an einem Fallschirm auf den Boden zurückfällt.

Detaillierte Informationen über Nutzlast und alle Ballonstarts auf der Webseite von P56:
[url:36ikml7b]http://www.ballonprojekt.de/[/url:36ikml7b]
[url:36ikml7b]http://arcw-online.de/[/url:36ikml7b]

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genehmigung, Temperatur usw. ... mach Dir da keine Sorgen, an das wird alles gedacht.
Ich weiß nicht, ob CB-Funk auf diese Entfernung mit einer Richtantenne funktionieren würde. Illegale Sachen (Booster) wollen wir natürlich nicht machen.
Daß GPS für zivile Anwender in solchen Höhen aus militärischen Gründen gesperrt sein könnte, dachte ich auch erst. Doch mind. 2 professionelle Forschungsteams haben dabei mit GPS gearbeitet, es muß also funktionieren.
Die GPS-Höhe (oder barometrische Höhe) nach unten zu funken, hätten wir gebraucht, um festzustellen, ob der Ballon platzt, wenn er aufhört, zu steigen. Außerdem könnten wir dann schon viel früher in Richtung der vorraussichtlichen Landung fahren, noch bevor die Gondel wieder irdisches Handynetz erreicht.
Falls es Möglichkeiten im GHz-Bereich gibt, man könnte an der Gondel auch eine Parabolschüssel anbringen, die senkrecht nach unten zeigt.

@ Dl4ZAO,
Danke für die Info! Vielleicht würden die sich ja für einen Höhenrekord-Versuch zur Verfügung stellen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Daß GPS für zivile Anwender in solchen Höhen aus militärischen Gründen gesperrt sein könnte, dachte ich auch erst. Doch mind. 2 professionelle Forschungsteams haben dabei mit GPS gearbeitet, es muß also funktionieren.[/quote]
nicht gps... gsm (das handynetz) aus ganz einfah dem grund, das es dafür konzipiert ist auf der erde zu komunizieren und nicht in der luft, also sind die antennen auch so konstuiert, das sie richtung erde strahlen und wenig energie ins weltall blasen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ DB1VT
Du bringst da was durcheinander. GSM ist das Handynetz und das funktioniert natürlich nur am Boden. Wie aus meinem Satz, den Du zitierst, ersichtlich ist, ging es um die Frage, ob die USA als GPS-Betreiber Zivilpersonen eine Höhenmessung in der Stratosphäre möglich machen oder nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt verschiedene GPS-Chipsätze, die aufgrund der Höhenbeschränkung nicht für Stratosphärenballons taugen, andere hingegen haben diese Grenze nicht.

Eine Internet-Suche (gps chipset high altitude balloon, oder ähnliche Stichwörter) sollte zu einer Seite mit einer Übersicht verschiedener Chipsätze führen. Ich selber finde grade den Link in meinen bookmarks nicht.

[url=http://www.robertharrison.org/:1khuvq0k]Robert Harrison[/url:1khuvq0k] beschreibt sein Setup ganz gut, da kann man einigen Honig saugen. Harrison und noch ein paar andere wurden vor etwa 2 Jahren vor allem von der britischen Presse so dargestellt, als seien sie die ersten gewesen.
Mein erster Bookmark, der auf eine [url=http://www.w6xe.net/~jmeehan/balloon/:1khuvq0k]Seite[/url:1khuvq0k] mit einem Bericht (USA) über ein solches Hobby verweist, stammt hingegen bereits aus 2002. Ebenfalls sehr lesenswert. Manche Amateurfunker aus den USA (und auch aus D?) scheinen das ebenfalls schon seit über einem Jahrzehnt zu machen.

Selbst ein iphone wurde schon losgelassen, und hat sich sogar ganz gut geschlagen.

Mittlerweile gibt es einen ganzen Haufen Webseiten zum Thema, mit mehr oder weniger wertvollen Tips sowohl die Datenübermittlung als auch die Positionsbestimmung betreffend. Passendes Suchstichwort ist "high altitude ballooning".

Im Near Space Handbook von Parallax und im Borealis Handbook (beide als PDF, $Suchmaschinederwahl befragen) ist auch was dazu zu finden.

Grüße,

Hans

[i:1khuvq0k]*der von der Harrison-Webseite motiviert wurde, endlich die seit langem geplante Amateurfunkprüfung zu machen*[/i:1khuvq0k]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke!
[url=http://showcase.netins.net/web/wallio/GPSrcvrsvs60kft.htm:28qoej4c]Interessant, zu sehen,[/url:28qoej4c] wie die Höhentauglichkeit selbst noch beim selben Gerät variieren kann, je nach Firmware oder Seriennummer.
Und Telemetrie auf solche Entfernungen ist also offenbar nur im anzumeldenden Amateurfunk möglich.
Fernsteuerfrequenzen (2,4 GHz) zu benutzen und mit einer großen Schüssel zu bündeln, bringt auf die Entfernung wahrscheinlich auch nichts?

Bei dem Ballondesign, das uns vorschwebt, könnte es jedenfalls tatsächlich passieren, daß das Ding nicht platzt. Wir wollen, um sehr hoch zu kommen, eine ultraleichte Ballonhülle nur ganz minimal befüllen. So daß das Gas sich auf das hundertfache oder noch mehr ausdehnen kann. Die von allen Amateuren benutzten Latexballons sind dagegen schon am Boden stark befüllt, so daß sie sich bis zum Bersten nicht mehr weit ausdehnen können.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kommunikation mit der Stratosphäre
[quote]...Falls für Amateure so etwas überhaupt möglich ist, gäbe es 2 Möglichkeiten:

- es geht mit lizenzfreiem Amateurfunk oder

- es geht nur mit einer Amateurfunk-Lizenz und jemand von Euch würde an der Sache teilnehmen und mit seiner Funklizenz diesen Part übernehmen.
[/quote]
Nun ja, lizensfreien Amateurfunk gibt es nicht. Für Amateurfunk ist immer eine Lizens, sprich ein Amateurfunkzeugniss nötig. Wenn das im nächsten Sommer starten soll, warum macht von Euch nicht einfach jemand den passenden Schein? Klasse "E" würde für 2m oder 70cm Band ja reichen.
Dann hättet Ihr doch schon mal den passenden Menschen im Team und seit etwas unabhängiger. So gewaltig schwer ist die Prüfung ja nun auch nicht. Bis dahin kann man das doch schaffen. Und wenn Ihr das mit mehreren Leuten macht, dann habt ihr auch gleich ein gutes Kommunikationsmittel wenn es darum geht, den Ballon wieder zu finden. Da sollte man mal drüber nachdenken.

Überlegen, was und wie man die Sache angehen kann, geht natürlich auch jetzt schon.
Aus der vergesehenen Höhe kommt man im 2m Band schon mit geringer Leistung sehr weit. Das würde bei der Nutzlast auch Gewicht sparen, weil die Stromversorgung geringer ausfallen kann.
Um die GPS-Daten zu übertragen, fällt mir derzeit so spontan APRS ein. Das sind Datenblöcke mit 1200 Baud. Dafür reicht ein ausgedientes Handfunkgerät aus....

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
du wolltest die höhe ermitteln die das ding grad fliegt, und die GPS tracker benötigen nunmal auch gsm empfang, damit du mit deinem handy die daten abfragen kannst,das meinte ich, also ich wüste nicht von einer höhenbegrenzung vom gps...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Beim GPS geht es zum einen ums Wiederauffinden nach der Landung und zum anderen ums Logging der GPS-Daten während des ganzen Fluges. Zwar hat die US-Regierung die künstliche Verfälschung des GPS-Signals für fremde Nutzer im Jahr 2000 offiziell abgeschaltet, trotzdem liefern die meisten GPS-Empfänger kein Signal über 18 km Höhe. Und generell nicht für Geschwindigkeiten über 999 Knoten (etwa 500 m/s), wahrscheinlich, um feindliche Nutzung von GPS für ballistische Raketen zu vereiteln.


  
 
 Betreff des Beitrags:
In der aktuellen Zeitschrift "CQ-DL" auf Seite 658 ist ein Beitrag, wo über einen Ballonflug von ca 30km höhe berichtet wird, auch mit Bildübertragung.
Man spricht dort von speziell aus den USA importierten GPS-Geräten, da alles was hier frei erhältlich ist nicht funktioniert.
Es ist sicher sinnvoll, zu den Leuten Verbindung aufzunehmen, die haben offensichtlich nicht nur einen Plan ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die GPS Mäuse gibts hier -> [url:1fq86kxa]http://www.byonics.com/tinytrak/gps.php[/url:1fq86kxa]

[quote]Our new GPS receiver intended for high altitude ballooning. Works at altitudes up to 84KM.[/quote]

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich denke mal, die Limitierung auf 18km Höhe ist eher Firmwaresache aufgrund der Logik, dass diese GPS-Geräte für die Bodenanwendung gedacht sind und soweit ich weiß kein Berg auf der Erde höher als 18 km ist :-)

Werte, die dann eine Höhe >18 km ergeben, kann das System dann getrost wegwerfen, weil es weiß, dass das schwachsinnig wäre (im Normalfall). Welches Auto fährt schon auf 20000m Höhe mit seinem Navi?

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
hm, hab 2 outdoor geräte die auch zum falschirm springen geeignet sein sollen, gut, ich weis jetzt nicht aus welcher höhe man so springt...


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum