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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 117 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Meine UV-3R No. 3110443974 haben wir gemessen am Spectrumanalysor Tektronix eines OV Kolegen (DG6SCE) auf 2m bei voller Sendeleistung, die erste Oberwelle ist um 70db schwächer als das Sendesignal die zweite und dritte Oberwelle waren nicht messbar.
Darauf hin wurden schon einige im OV gekauft.
[/quote]

Hallo Markus,
dann schau doch mal hier: ftopic14025.html

Da muss man sich wirklich Gedanken machen, wo man die 2M Nebenwelle entfernen kann...

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Zoll und BNA sind Exekutivbehörden und baden zum großen Teil den Mist der Politik aus ...[/quote]
Hallo Peter,
ja, sicherlich.
Volle Zustimmung. Es sind ja auch zum Glück nicht alle so. Hier in Hannover die Jungs von der BNETZA sind soweit ich das bislang erfahren habe ganz nett und umgänglich und helfen so gut sie können. Und auch beim Zoll war es unkompliziert, obwohl schon der 1.8.2011 war, als ich mein UV-3R abgeholt hatte. Es geht also...
Was mich immer nur richtig ärgert ist, wenn man solche Stories wie zu Threadbeginn liest, wo sich eine kleine unwichtige Beamtenseele hinter irgendwelchen nicht näher spezifizierten Vorschriften veschanzt, sich ggf. auf "Messungen" auf einer Messe beruft und damit eigentlich nur Probleme und Kosten produziert anstatt einem liz. Funkamateur sein Spielzeug für den reinen privaten Gebrauch zu überlassen und darauf zu vertrauen, daß ein Funkamateur in der Lage ist die unerwünschten Aussendungen ausreichend zu reduzieren. Es wird statt dessen einfach unterstellt, daß damit kein regelkonformer Funkbetrieb durchgeführt wird. Und das geht zu weit.
Insbesondere wenn man bedenkt, was sonst noch so alles im Argen ist....
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab zwei von den UV 3R.........und hatte keine Zollprobleme. Aber mich würde mal interessieren, in welchen Bereichen die Grenzwerte überschritten werden sollen. Habe leider keinen Messplatz zur Verfügung


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich hab zwei von den UV 3R.........und hatte keine Zollprobleme. Aber mich würde mal interessieren, in welchen Bereichen die Grenzwerte überschritten werden sollen. Habe leider keinen Messplatz zur Verfügung[/quote]

Der Link steht 2 Posts vorher.
[url:2klcm0mk]http://forum.db3om.de/ftopic14025.html[/url:2klcm0mk]

73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Rechtslage ist ja für jeden liz. Amateur klar. Da hilft nur noch der Rechtsanwalt und die zugehörige Rechtschutzversicherung. :wink:
73 Jürgen

PS. eine Rechtsschutzversicherung ist in D wichtiger als eine Krankenversicherung. :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Rechtslage ist ja für jeden liz. Amateur klar.

[/quote]

Das hoffe ich doch, der Zoll tut Recht.

FTEG §1

[quote]3) Dieses Gesetz gilt nicht für
1.Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) verwendet werden und [b:2m1lh8hi]die nicht im Handel erhältlich sind[/b:2m1lh8hi][/quote]

http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/ ... 00001.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wobei sich die Katze gerade in den Schwanz beisst .... Entweder haben wir als FA in DL ein Selbstbau- und Modifikationsrecht oder nicht. Ich muss als FA gewährleisten das die Geräte die ich verwende den entsprechenden Richtlinien entsprechen, dazu brauche ich weder Chinese Import noch echtes CE ..... Für mich ist das gerade im Zusammenhang mit AFU großer Humbug. ALs FA habe ich das Recht Geräte die nicht den gültigen Richtlinien entsprechen derart zu modifizieren das sie das tun. Ich bringe als Käufer in Fernost solche Geräte auch nicht in Verkehr denn ich nutze sie selbst. Nach BEMFV und der >10W EIRP-Regel (Einzigartig in der EU) ist das wieder einmal eine Sache die unsere Rechte beschneidet. Als FA sollte ich jedes Funkgerät oder Zubehör sogar Zollfrei kaufen dürfen denn eigentlich haben wir mehr Rechte als sämtliche kommerziellen Funkdienste...

Aber sei´s drum. In dem Fall gibt es wahrscheinlich genau so voele Beführworter wie Ablehner, muss man durch aber rechtens ist das m.M. nach nicht ...............

cu :evil: :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

ALs FA habe ich das Recht Geräte die nicht den gültigen Richtlinien entsprechen derart zu modifizieren das sie das tun. Ich bringe als Käufer in Fernost solche Geräte auch nicht in Verkehr denn ich nutze sie selbst. [/quote]

Natürlich bringst Du sie in Verkehr.

Inverkehrbringen, heisst hier in den EU Raum bringen.

Selbstverständlich darfst Du ein Gerät selbst bauen oder ein kommerziell hergestelltes modifizieren.
Aber dazu musst Du letzteres erstmal in Händen haben.
Und dieses musste dazu vorher in Verkehr gebracht worden sein.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

ALs FA habe ich das Recht Geräte die nicht den gültigen Richtlinien entsprechen derart zu modifizieren das sie das tun. Ich bringe als Käufer in Fernost solche Geräte auch nicht in Verkehr denn ich nutze sie selbst. [/quote]

Natürlich bringst Du sie in Verkehr.

Inverkehrbringen, heisst hier in den EU Raum bringen.

Selbstverständlich darfst Du ein Gerät selbst bauen oder ein kommerziell hergestelltes modifizieren.
Aber dazu musst Du letzteres erstmal in Händen haben.
Und dieses musste dazu vorher in Verkehr gebracht worden sein.

Mit Befürwortern oder Ablehnern hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Gesetzlage.

Und selbstverständlich brauchst Du für Funkgeräte keinen Zoll bezahlen wenn Du sie selbst improtierst.

73
Peter[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

ALs FA habe ich das Recht Geräte die nicht den gültigen Richtlinien entsprechen derart zu modifizieren das sie das tun. Ich bringe als Käufer in Fernost solche Geräte auch nicht in Verkehr denn ich nutze sie selbst. [/quote]

Natürlich bringst Du sie in Verkehr.

Inverkehrbringen, heisst hier in den EU Raum bringen.


73
Peter[/quote]

Heißt das, dass das hier gar nicht stimmt?

[quote]Der Link von dl3ncw ist hier fast untergegangen. Die Stiftung ear (die ich doch als vertrauenswürdig und fachkundig einschätzen würde) schreibt dort:

[quote]Für den Eigenbedarf hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten im Allgemeinen nicht als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst genutzt und nicht gewerbsmäßig für den Vertrieb oder die Benutzung bereitgestellt werden sollen.[/quote]

Und auch die Definition von Inverkehrbringen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 h sehe ich hier nicht erfüllt:
[quote]Die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.[/quote][/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oder einfach mal bei der EAR anrufen ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Und auch die Definition von Inverkehrbringen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 h sehe ich hier nicht erfüllt:
[/quote]

Für Funkanlagen gilt das FTEG und die Richtlinie 1999/5/EG


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Und auch die Definition von Inverkehrbringen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 h sehe ich hier nicht erfüllt:
[/quote]

Für Funkanlagen gilt das FTEG und die Richtlinie 1999/5/EG[/quote]

Nur leider wird in keinen von beiden das "Inverkehrbringen" definiert (deswegen habe ich mir was equivalentes ausgesucht). Im Übrigen verstehe ich nicht warum du die Stelle des FTEG zitierst, die schon in die Diskussion eingebracht wurde. Es geht inzwischen im wesentlichen darum ob man als Privatperson, die keine Verkaufsabsichten hegt als Inverkehrbringer gilt. Die Stiftung EAR meint das sei nicht der Fall.


Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Michael, die Definition ...

Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte

§2 Begriffsbestimmungen

( 8 ) Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Man beachte jedoch §1 Abs.1:
[quote]Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.[/quote]

Grüße
Michael


  
 

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