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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: DGPS auf 434.750MHz in JO53DH
Hallo,
auf der genannten Frequenz ist seit kurzem kräftiges Signal zu hören, klingt nach getasteter, schneller Datenübertragung. Eine kleine Rundfahrt mit dem PKW bestätigte dann den Verdacht: Die Deutsche Bahn nutzt den 70cm-ISM-Bereich für eine DGPS- Bake, hier zwischen Lüneburg und Maschen wird ja gerade das 3. Gleis gebaut.
Das Signal ist noch in 5km Luftlinie aufzunehmen, es dürfte sich also um eine kostenpflichtige Zuteilung durch die BNetzA mit höherer zugelassener Sendeleistung handeln.
Als ob nicht schon genug Thermometer, Wetterstationen, Fernbedienungen etc. dort herumschmutzen.
Hat der Betreiber der DGPS-Bake durch die Zuweisung jetzt eigentlich mehr Rechte als ein normaler Sekundärnutzer des 70cm-Bandes? Immerhin, so er die Bake nicht illegal betreibt, hat er ja für die Zuteilung bezahlt?

73, Detlef


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DGPS auf 434.750MHz in JO53DH
[quote]

Das Signal ist noch in 5km Luftlinie aufzunehmen, es dürfte sich also um eine kostenpflichtige Zuteilung durch die BNetzA mit höherer zugelassener Sendeleistung handeln.
[/quote]

Und woraus schliesst Du das?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wer stört Dich als Primärnutzer im ISM-Bereich auf genau DER Frequenz Funkbetrieb und Testaussendungen zu tätigen?

Solange wir solche Sekundärnutzer hinnehmen und denen aus dem Weg gehen, werden es wohl über kurz oder lang mehr werden.

Dir ist bewusst, dass Sekundärnutzer Störungen durch die Primärnutzer hinzunehmen haben, oder? Also würde ich mal darüber nachdenken die Ortsrunde auf diese Frequenz zu verlagern. - Wenn es dann nicht mehr funktioniert, wird die Bake irgendwann von allein wieder verschwinden.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Peter,
die Reichweite ist doch einiges höher als die der üblichen Verdächtigen.
Antennenhöhe ist mit meiner vergleichbar, wenn ich mit 5W ERP sende habe ich nahezu identische Reichweiten.
Daher schließe ich also auf eine Leistung >>10mW ERP.

73, Det


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Dir ist bewusst, dass Sekundärnutzer Störungen durch die Primärnutzer hinzunehmen haben, oder?
73!

Sven[/quote]

Moin Sven,
die Bake wird im Zuge der fortschreitenden Bauarbeiten ohnehin wieder verschwinden. Da die Nutzer dieser DGPS-Bake entlang der Bahnlinie direkte Sichtverbindung zu ihr haben, und uns der Standort der Nutzer und der Zeitpunkt der Nutzung unbekannt ist, bliebe nur eine Aussendung 24/7 mit sehr hoher Leistung auf deren Frequenz.
Meines Wissens dürfen wir als Primärnutzer die Sekundärnutzer jedoch nicht vorsätzlich stören, oder ist das eine Urban Legend?
Viel mehr würde mich allerdings interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage denen die Anwendung genehmigt wurde.
Normales Funkgedöns hat ja nur 10mW ERP.

73, Det


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es könnte hierunter fallen mit etwas wollen:

[quote]Frequenznutzungsteilplan: 223
Eintrag: 223004
Frequenznutzung: 10: Betriebsfunk
Frequenzbereich: 433,0875 - 434,7625 MHz
Frequenznutzungbedinungen: Übertragung von Daten für Fernwirkzwecke

Maximal zulässige Senderleistung: 5W EIRP
Kanalbreite: 25 kHz
Kanalraster: 25 kHz[/quote]

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist ein typisches Beispiel dafür, was passiert / passieren kann, wenn das Band von uns Funkamateuren so vernachlässigt wird. Macht also mehr Betrieb auf diesem Band und belebt es ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Thomas,
nur wie das Band beleben?
Klar, die Fernbedienungen für PKW könnte man problemlos lahmlegen, nur was tun wenn die BNetzA hier Betriebs(daten-)funk zuläßt? Mit 5W ERP?
Dagegen hilft in diesem Falle keine Bandbelegung, weil die DGPS-Bake beim Vermessungstrupp stärker einfällt als mein (Stör-) Signal.
Immerhin ist hier dörfliche Struktur, d.h. es gibt nicht viele Funkamateure die das Signal überhaupt wahrnehmen. Also würde auch gezielter Klönschnack nichts bringen, da sich der Vermessungstrupp daran stören würde wie die Eiche beim Borstenvieh.
Immerhin weiß ich jetzt aber, daß der Einsatz der Bake auf dieser, unserer QRG rechtlich soweit zulässig ist, leider. :(

73, Det


  
 
 Betreff des Beitrags:
einfaches Trägerdrücken ist so oder so als Störung zu werten.
Gegen ein paar abgesprochenen QSO zur Belebung des Landfunkes spricht aber nichts.
Und wir erinnern uns: 70cm Band Klasse E max. 75W, Klasse A 750W.
In dieser Preisklasse sind sicher auch Amateure in weiterer Entfernung erreichbar ;)
(Und wenn der letzte Sturm reinzufällig die Yagi in Richtung Baustelle gedreht hat...)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Thomas,
nur wie das Band beleben?
[/quote]

Klar, gegen diese Bake können wir nichts mehr unternehmen, da sie mit den Bestimmungen der Bundesnetzagentur übereinstimmen. Wurde oben ja auch schon angesprochen. Leider sendet die auch nicht wie diese SRD-Dinger mit nur 10 mW. Wir sollten auch daran denken, dass kommerzielle Dienste sicherlich ein paar MHz des Bandes für sich haben möchten und bei unserer Behörde oder Politikern auf offene Ohren treffen. Ich glaube, in PA wollen sie die letzten 2 MHz kappen (mal googlen).

Beleben könnten wir es mit ein paar ganz einfachen Maßnahmen wie z. B (meine privaten Vorschläge).

- Ortsfrequenz auf 70 cm verlagern oder diese mehr nutzen.
- mehr Relaisbetrieb (Portabel oder Mobil). So dass die zuständige Behörde merkt, dass die diversen Relais noch regelmäßig genutzt werden.
- an den offiziellen VHF-UHF-Contesten einfach mal teilnehmen - wenn auch nur passiv.
- auch das analoge ATV wiederbeleben (wegen der Bandbreite)

sicherlich fallen euch an dieser Stelle auch noch ein paar Maßnahmen ein.

PS: besonders aktuell. Bei mir sendet so ein Ding seit ein paar Wochen auf 434.250 MHz mit S9+++

[quote]einfaches Trägerdrücken ist so oder so als Störung zu werten.
Gegen ein paar abgesprochenen QSO zur Belebung des Landfunkes spricht aber nichts.
Und wir erinnern uns: 70cm Band Klasse E max. 75W, Klasse A 750W.
In dieser Preisklasse sind sicher auch Amateure in weiterer Entfernung erreichbar ;)
(Und wenn der letzte Sturm reinzufällig die Yagi in Richtung Baustelle gedreht hat...)[/quote]

Glaubst du nicht, dass wir uns mit solchen gezielten "Störaktionen" nicht selbst ein Bein stellen?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

nur wie das Band beleben?

[color=blue:2pz8r2oi]Durch Funkbetrieb natürlich[/color:2pz8r2oi]

Dagegen hilft in diesem Falle keine Bandbelegung, weil die DGPS-Bake beim Vermessungstrupp stärker einfällt als mein (Stör-) Signal.
[/quote]

Wenn das Band ständig belegt ist kommt auch keiner auf die Idee eine Bake kommerziell zu nutzen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mittlerweile sind neben der bekannten Bake auf 434.250 MHz mit S9+++ noch zwei weitere mit S9 hinzugekommen - einfach nur toll! Quo vadis 70cm?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du solltest nicht fragen "quo vadis 70cm" sondern fragen "quo vadis Funker" - Das 70cm Band ist auch hier in der Schweiz faktisch ungenutzt - logisch verführt das dazu, alle möglichen Sekundärnutzer da hin zu verfrachten.

Es ist nun mal ein Tatsache, dass uns die Bänder nicht gehören sondern nur zur Vefügung gestellt wurden - schwache Nutzung siganlisiert ganz klar mangelnde Nachfrage - die Folgen davon sind ja wohl hinlänglich bekannt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Laut Frequenznutzungsplan darf eine solche Zuteilung (insofern sie überhaupt existiert) nur für Fernwirkzwecke eingesetzt werden.
Eine DGPS Übertragung fällt da aber sehr wahrscheinlich nicht hinein.

Einfach mal bei der örtlichen BntzA die Situation schildern und nachfragen ob für diese Anlage eh alle Bewilligungen vorliegen. Sollten diese nicht da sein, wird die Behörde vermutlich von sich aus aktiv werden ;)


  
 

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