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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 6 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Grundlagenfrage: Quarze ziehen
hallo Freunde,

ich wüßte gern dieses:

1. wieviel % von der Nennfrequenz kann ich einen Quarz ziehen ?

2. wird er dabei unstabil ?

3. Macht man das für Parrallel- oder für Serienresonanz ?

Für das Beispiel:

18MHz Grundfrequenz
-> Verdopller 36
-> Verdopller 72
-> Verdoppler 144MHz

wieviele Quarze bräuchte ich nun wenn es 2MHz Breite überstreichen soll?

dankeschön + nette Grüße
Martin


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Ziehbereich nimmt mit steigender Quarzfrequenz zu.

Wenn Dein 18 MHz-Quarz also ein Grundwellenquarz ist und sich viell. +/- 5 kHz ziehen lässt, dann vergrößert sich der Bereich bei Frequenzverdopplung dementsprechend...in Deinem Fall um den Faktor 8. +/- 40 kHz könnte man zur Not für einen UKW-Stereosender nehmen, aber das 2m Amateurfunkband wirst Du damit nicht komplett abdecken können.

Ich würde die einfachere Variante über eine Verneunfacher-Stufe nehmen: Quarzoszillator mit Grundwellenquarz 14,7456 MHz mit Resonanzkreis im Kollektor auf 9-facher Oberwelle. Das ergibt schonmal 132,7 MHz.

Die ZF von 9 MHz kommen noch dazu: 141,7 MHz. Jetzt brauchen wir noch einen VFO, der frequenzstabil (bei einer niedrigen Frequenz) und breit genug (2 MHz) ist, damit wir das 2m-Band abdecken können.

146 MHz - 141,7 MHz = 4,3 MHz (obere Bandgrenze)
4,3 MHz - 2 MHz = 2,3 MHz (untere Bandgrenze)

Du brauchst also einen VFO, der den Bereich 2,3-4,3 MHz überstreicht. - Die hier vorgestellte Lösung ist mit Amateurmitteln problemlos realisierbar. - Man bekommt einen VFO bei dieser Betriebsfrequenz sehr gut stabil.

Die Ausgangsspannung der Verneunfacher-Stufe ist sehr gering. Da muss ein vernünftiger Pufferverstärker dahinter. Du mischst Deine 9-fach LO + VFO und das filterst beim Mischergebnis die Spiegelfrequenz des VFO-Signals aus. Hier im gezeigten Beispiel geht das gut über einen Hochpass. Mit dem gesäuberten Superhet-VFO-Signal speist Du Deinen 1. Mischer.

Edit:
Um noch ein paar Fragen zu beantworten:
Es gibt "gute" und weniger gut geeignete Quarze zum Ziehen. Nicht jeder Quarz ist schwingfreudig genug, um ihn weit ziehen zu können. Oftmals schwingt der Oszillator dann auch nur unwillig an. Die Schwingung kann unter Umständen auch instabil werden, die Amplitude der Schwingung nimmt mit zunehmenden Ziehen ab. Hier hilft es nur die Quarze nach Amplitude und Anschwingverhalten zu selektieren.

In Prozenten kann man das nicht ausdrücken. Generell lassen sich Quarze mit höherer Frequenz weiter ziehen. Einen 455 kHz-Quarz zum Beispiel bewegt man kaum von seiner Frequenz weg...bis die Schwingung abreißt.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nur als Ergänzung: ich habe bei Abgleicharbeiten einmal einen Reinfall erlebt, als ich per Frequenzmesser einen Quarz auf Sollfrequenz = max Amplitude abgestimmt habe ("gezogen" habe). Es wurde nach kurzer Zeit instabil = Sprünge im ±3Khz Bereich. Ich habe dann nach Vorschrift auf -1dB abgegelichen und mußte mit maximal ±1kHz zufrieden sein. Die wurden dann notiert -- waren Bandquarze -- als "Eichkurve bzw. -punkte.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich würde vor der Verneunfacherstufe warnen!
Denn das Endprodukt enthält noch alle Nebenlinien im Abstand der Grundfrequenz. Die bekommt man selbst mit einem Bandfilter auf der Endfrequenz nicht mehr genügend unterdrückt.

Ich habe seit Jahrzehnten nur für CW einen gezogenen Quarz auf 18 MHz mit Bandfilter-Vervielfachern bei 36 MHz, 72 MHz und 144 MHz.

Normalerweise komme ich mit dem einen gezogenen Quarz, mit einer Spule in der Reihe und einem Drehko gezogen, über das ganze CW-Band. Es ist noch ein zweiter Quarz vorhanden, aber aus dem Kopf weiß ich nicht mehr, wie hoch ich mit dem ziehen kann.

Notizen dazu habe ich nicht gefunden. Muß die Mühle erst wieder in Betrieb nehmen.

OK?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ha-Jo,

nach der Verneunfacher-Stufe sollte eine Filterung und erst dann der Pufferverstärker folgen.

Die Nebenprodukte in diesem Signal werden einerseits durch den Hochpass nach der VFO-Mischung unterdrückt und andererseits sollte der Empfänger ebenfalls über ein Quarzfilter in der ZF sowie vernünftige Bandfilter verfügen.

In Summe sind die Nebenempfangsstellen so weit unterdrückt, dass sie keine Probleme machen und schon gar nicht im Passband liegen.

Das ist aber das Übel der Superhet-Empfänger: Nebenempfangsstellen bedingt durch die Signalmischung. Man kann diesem nur mit ausreichend Filterung begegnen.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Notizen dazu habe ich nicht gefunden. Muß die Mühle erst wieder in Betrieb nehmen.

OK?[/quote]

hallo,
ich hatte vor Jahren ein altes Buch studiert, müßte ein RPB sein über 2m-Geräte (enthält u.a. Semco Baugruppenpläne), darin findet sich eine Schaltung namens VXO Sender, basierend auf einem 18mc Quarz mit Serieninduktivität und einer BB Diode. Wie weit der ziehen kann weis ich aber nichtmehr.

Ich hab bislang nur ein Bastelradio in Betrieb, das lebt von einem 37,5mc Quarz (Mischquarz aus irgendeiner CB-Müllkiste), es stimmt einfach die ZF um +-1MHz durch... es kann leider nur FM und die ist ziemlich leise. Für den Anfang aber ein kleiner Erfolg :wink:

Dann ist das noch ein alter Sonarbojenempfänger, der war ruckzuck von 162 auf 144 geändert, eingelötete Kapdioden stimmen ihn durch. Die Empfangsleistung ist unanständig hoch, allerdings auch hier nur leise FM Ton. Bei dem möchte ich es noch schaffen, SSB zu demodulieren.

Das sind ja alles Dinge mit denen man es lernt, Praxis :wink:

die Lösung mit dem VFO geh ich gern mal an.

nette Grüße
Martin


  
 

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