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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: DN0AD.....
Ich habe eben ein QSO auf 80m mitbekommen, da ruft eine DN0 Station CQ was ja erstmal nicht ungewöhnlich ist. Aufgefallen ist mir die Betriebstechnik und die Tatsache, das der OM erwähnte das es ein Clubstation ist und sein eigens Call hat er dann auch genannt.
Ich habe bisher immer gedacht, das DN nur ein Ausbildungscall ist.
Aber das Rufzeichen was der werte OM genannt hat, passt erstaunlich gut zu dem Inhaber des Ausbildungsrufzeichens. Habe ich nun was verpasst in letzter Zeit? Ich habe hier eher die Vermutung, das der OM sein DN0 nutzt um auf den Bändern interesannter zu sein. Der DN Inhaber darf aber sein eigenes DN garnicht selber benuzten, das er ja bereits ein eigenes Call besitzt und daher keine Ausbildung stattfindet.
Wie sieht denn die Sache aus, gibt es DN nun auch als Clubcall?

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nach keiner Minute Suchen:
http://www.amateurfunk-wiki.de/index.ph ... rufzeichen
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... rufzeichen

Quote: "Rufzeichen mit dem Präfix DN0 sind Klubstationen der Klasse E."

Grüße


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nach keiner Minute Suchen:
http://www.amateurfunk-wiki.de/index.ph ... rufzeichen
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... rufzeichen

Quote: "Rufzeichen mit dem Präfix DN0 sind Klubstationen der Klasse E."

Grüße[/quote]

Das ist mir bekannt. Ich bin auch Inhaber eines DN Calls. Nur war ich bisher immer in der Annahme, das dieses Call der Ausbildung dient. Das besagt aber auch, das der Lizensinhaber es nicht selbst nutzen darf, da er ja bereits eine gültige Lizens besitzt.
Ein DO könnte unter meinem DN4 zum Beispiel auf 40m Funkbetrieb machen. Was er ja sonst in DL nicht dürfte. Auf 80m dürfte er das nicht, das er dort selber mit seinem Call arbeiten darf. Ich selber müsste dann daneben sitzen, darf aber das DN4 nicht selbst benutzen. Was dieser OM aber nicht gemacht hatte. Er war unter dem Clubausbildungscall QRV auf dem 80m Band und ist selbst Inhaber einer DO-Lizenz die ja 80m darf. Was noch viel interesannter ist, der Inhaber der DN0 Lizens ist der selbe OM der dort Betrieb gemacht hat.
Folglich ist es eine falsche Nutzung des DN-Calls. Evtl. sogar ein Rufzeichenmissbrauch. Ich habe den OM nicht angesprochen, da ich ja nicht mit einer Station in Kontakt treten darf welche ein falsches Call nutzt bzw "Rufzeichenmissbrauch?"

Leider gibt es immer mehr solcher Fälle.......
Hier ging es eher darum, ein interesanntes Call in die Luft zu bringen um mehr Stationen arbeiten zu können und QSL´´s zu verteilen....

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gerd,

bitte genau lesen:

DN0 E Klubstationen (auslaufend: Ausbildungsrufzeichen Klasse A für besondere Zwecke – die letzten sind am 18. Februar 2007 abgelaufen)

DN0 sind keine Ausbildungsrufzeichen, sondern Rufzeichen für Klubstationen!!!

Da DO-NULL Rufzeichen nur noch Relaisfunkstellen zugewiesen werden, bekommen Klasse-E Klubstationen ein DN-Null Call.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Ein DO könnte unter meinem DN4 zum Beispiel auf 40m Funkbetrieb machen. [/quote]

ist das so?

ich würde mal bei der zuständigen BNA Aussenstelle nachfragen, was mit, Zitat:"§ 13 Ausbildungsfunkbetrieb

1.
Der Ausbildungsfunkbetrieb ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigten Funkamateurs mit Ausbildungsrufzeichen (Absatz 3) gestattet. Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Umfang der Klasse des ausbildenden Funkamateurs durchgeführt werden.
2.
[b:3bweeg6l][u:3bweeg6l]Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der freiwilligen praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Funkamateur.[/u:3bweeg6l][/b:3bweeg6l]"

Sind DO also keine Funkamateure?

uns wurde gesagt, das der Funkbetrieb mit Ausbildungscall, nicht für DO gedacht ist, da sie ja in Besitz einer Sendegenehmigung sind, auch die Aussage das es doch bei Contesten etc. zur Übung gedacht ist zählt da wohl nicht, da der Contest auf 80m eigentlich nichts anderes ist, was ja eigentlich einleuchtet.
Es wurde auch gesagt, das diese "Problem" bekannt ist und unter umständen Rufzeichenmissbrauch/Senden ohne Sendegenehmigung geahndet werden kann, laut Auskunft der BNA.

meine persönlich Meinung dazu, es sollte rigoros dagegen vor gegangen werden, wenn man über 40 und 20 dreht gibt es schon einige "Dauerauszubildende" welche auch Sendebetrieb mit 750W +/-1db "üben" müssen, sowas ist sehr unfair den anderen klasse E Inhabern gegenüber


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Rene´

Viel Diskutierte Geschichte :D Ich bin der gleichen Meinung denn wenn überhaupt kann Funkbetrieb zu Ausbildungszwecken nur für den Prüfungsteil Betriebstechnik rlevant sein.

Da DO aber die Prüfung bereits bestanden hat ist er im Besitz einer Lizenz und wird in Betriebstechnik nicht mehr geprüft. Selbst wenn es so wäre ist die auf 160, 80, 15 und 10m sicher nicht anders als auf 40, 30, 20, 17 und 12 m ........

Ist mir aber bereits öfter aufgefallen das die DN Rufzeichen überwiegend als "Familiencall" genutzt werden oder halt zur Umgehung einer Erweiterungsprüfung. SO kann man ja mit Papas DN trotz eigenem DO lustig auf den anderen Bändern Betrieb machen ....

Man wird sich irgendwann mit der Vorgehensweise selbst ins Knie schiessen wenn dann auf einmal das beantragen eines DN-Call mit entsprechenden Auflagen versehen wird (Nachweis das man als Ausbilder tätig ist z.B.) .....

cu :evil: :evil:

P.S.

Bei DN scheint übrigends Mode zu sein das man eines hat ...
Da ich nicht ausbilde habe ich auch keines, wüsste auch nicht wieso ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ist mir aber bereits öfter aufgefallen das die DN Rufzeichen überwiegend als "Familiencall" genutzt werden[/quote]

Genau so ist es:

http://www.qsl.net/dn1va/index.htm

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Der Ausbildungsfunkbetrieb ist Personen, die nicht Inhaber eines [b:1u7h4867]entsprechenden Amateurfunkzeugnisses[/b:1u7h4867] sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigten Funkamateurs mit Ausbildungsrufzeichen (Absatz 3) gestattet.
[/quote]

Der Besitzer einer DO Genehmigung ist demnach "nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses" und daher berechtigt mit einem DN Call auf Bändern zu funken, die NICHT von seiner vorhandenen Amateurfunkgenehmigung erfasst werden.

Die Verordnung gibt das so her. Ob Sinn oder Unsinn ist eine ganz andere Frage. Aber rein rechtlich ist das so erlaubt.[/b]

Und die Ursprungsfrage wurde ja inzwischen geklärt. Der Funkbetrieb mit DN0 ist selbstverständlich erlaubt, sogar Klasse A Amateuren :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,
wenn DN0 ein Klubrufzeichen der Klasse E ist dann hat es die selben Beschränkungen wie Klasse E.
Da nützt es auch nichts, wenn sich ein DO eine Klubstation zulegt, aber wie heißt es so schön Frechheit siegt und viele ÖMer sind doch gar nicht mit den Änderungen in der Gesetzgebung auf dem laufenden. Wer nicht im DARC ist braucht 3 Funkamateure die den Antrag gegenzeichnen und schwuppdiwupp hat man eine Klubstation zwar in der eigenen Lizenzklasse aber wen interessiert das schon, mit DN0 auf alle Bänder, Prüfungen wo zu, Klasse K nicht nötig, Klasse A weshalb. Die Lösung ist ganz einfach, DN-Klubstationen +DN Familienfunk und wenn dann jemand wirklich mit DN mal Ausbildungsbetrieb macht, dann herrscht das Schweigen im Walde, weil kein OM mehr an die Ausbildung glaubt, vielleicht sollte man wieder die DN-Rufzeichen auf 2 Jahre begrenzen und eine Gebühr für die Verlängerung wie für die Zuteilung verlangen, oder aber abschaffen, der Rest der Welt kennt dieses Privileg nicht, und wir können anscheinend nicht damit umgehen.
VY 73 Manfred DB7LM


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genauso sieht es aus Manfred. Weg mit den DN-Calls für jeden. Zeitliche Beschränkung auf 1 Jahr und innerhalb dieser Zeit mindestens 2 Mann zur Prüfung vorstellen ansonsten keine Verlängerung.

Klarere Aussagen der BNetzA oder des Ministeriums in der Hinsicht das explizit geklärt wird das mit DN-Call kein lizenzierter FA Betrieb machen darf sondern nur unlis im Ausbildungsbetrieb. Der Rufzeicheninhaber darf sich bei auftretenden Fragen nur mit dem eigenen Call melden etc. pp.

Spätestens dann hört der Unsinn der mit DN fabriziert wird schnell auf denn dann ist das ja für die "Prüfungsumgeher" und "Familienlaberer" vollkommen uninteressant.

Ministerium und BNetzA haben mit DN den kleinen Finger gereicht aber die Lernfaulen und Prüfungsunwilligen nehmen wie üblich gleich die ganze Hand....

Tschüss DN :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Na ja,

Da muss ich DB7LM schon zustimmen.
Wenn das so scharmlos ausgenutzt werden kann antwortet bals niemand mehr auf ein CQ DN*
Den Link von DJ7WW finde ich schon eine Frechheit.
Das hat ja wohl nichts mehr mit Ausbildung zu tun.
Es spricht nichts dagegen wenn ein OM seine Familie ausbildet.
Aber das ist Missbrauch, und dann noch so Scharmlos publiziert.
Tz Tz.
Also liebe BNetzA, mal den Ausbildungslog anfragen und Zulassung entziehen.
Das selbe gilt für Klasse E Club/Ausbildungsrufzeichen.
In den Log schauen und Verstöße direkt ahnden.

Anderer Vorschlag :
Weg mit der A & E Frequenzunterscheidung, nur noch die Leistung unterscheidet A und E .A=750W, E=100W (siehe OZ )
und ein DN-Familiencall einführen zu horrenden Gebühren.
Wer dann die Familie funken lassen will soll ZAHLEN !!
Ausbildung dann nur noch unter dem CALL des Ausbilders mit dem Zusatz /edu

Und jetzt geh ich in Deckung...

73 und frohe Ostern
Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter,
als ex Doler und im Grenzgebiet zu OZ wohnend waren wir die ersten die eine "Gastlizenz" erhielten, sie war der dänischen Klasse D VHF und UHF 100 Watt zugeordnet. Es gab dann ja die Freigabe hier klasse E und wenn ich es richtig in Erinnerung habe war, der Unterschied Klasse A-C nur in der Morsegeschwingigkeit und dann die automatische Aufstockung nach einem Jahr klasse B auf A, das würde für uns heute bedeuten, Prüfung als Klasse A, ein Jahr warten als DOler und dann gibt es die Klasse A.
Dies war etwas ab vom Thema, aber es ist ja nicht immer so wie es scheint und bevor jetzt wieder die Schreierei mit der Aufwertung der Klasse E anfängt, dachte ich mir, Schreib es mal auf, das heute DOler in OZ mehr dürfen hat mit der nordischen Toleranz zu tun, und die sollte man nicht überstrapazieren.
55 + 73 Manfred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]http://www.qsl.net/dn1va/index.htm[/quote]

Das hier nicht langsam mal ein DO dabei ist... 8)

*IRONIE AN*
Also ist DN jetzt ein Familiencall ?
Dann braucht man die K-Klasse ja gar nicht mehr.
*IRONIE AUS*


  
 
 Betreff des Beitrags:
Doch natürlich ...... K braucht man für ein bissel legalen Betrieb während man dann DN dazu nutzt weitere und schwierigere Prüfungen zu umgehen .... :busch: :busch: :busch:

Diejenigen die das betrifft werden sich hier sicherlich nicht outen und die DN Inhaber die das zulassen wohl eher auch nicht... :wink: :wink:


  
 

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