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Michael Ott
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70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
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Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: "Ausgeschnittene" Lizenzaufkleber
War gerade auf einem kleinen Elektronik- & Computerflohmarkt, da war ein "professioneller" Händler, der nichts anderes hatte als jede Menge von irgendwelche Gehäusen abgeschabte und auf A5-Papier aufgepappte Windows-Lizenzaufkleber, die er für 10 Euro das Stück verkaufen wollte.
Auf meine Frage, ob das so legal sei, meinte er schlichtweg, das der Verkauf von gebrauchten Lizenzen unbedenklich ist.
Ich mag das ja nicht wirklich glauben..?

73 Andre


  
 
 Betreff des Beitrags:
Legal scheint mir der Verkauf schon, wenn es die original Lizenzaufkleber sind und gewährleistet ist, dass der Käufer der Alleineigentümer der Lizenz und der alleinige Nutzer nach dem Kauf wird. Eigentum und Besitz muss also übertragen werden können. Geht nur, wenn der Verkäufer die Lizenzen legal übertragen bekommen hat und gewährleistet ist, das nicht noch irgendwo ein Zettel mit dem gleichen Key bei einem anderen User vorhanden ist.

Die Frage ist vielmehr, ob der Käufer die Lizenz entsprechend dem dazu gehörigen Vertrag (den er ja beim Kauf nicht kennt) einsetzt. So gibt es z. B. Lizenzen, die sind strickt an den beim Erstkauf mit erworbenen PC gebunden. Die lassen sich eventuell überhaupt nicht an einem PC anderer Marke oder Typs aktivieren (immer wieder gerne bei OEM Vista Lizenzen und dem schönen neuen Windows 7 genommen). Gleiches gilt auch bei der Installation als virtualisiertes Betriebssystem. Und selbst wenn es an einem anderen PC geht, heißt das nicht, dass dann der Einsatz den zur Lizenz gehörigen Bestimmungen entspricht.

Vorsicht ist beim Erwerb in jedem Fall angeraten. Denn nur aufgrund des Lizenzschlüssels weiß man nicht, was man da erwirbt. Ist wie beim Auto: nur aufgrund des Kennzeichens weiß man noch nichts über Typ und Zustand des Fahrzeugs.

In dem Zusammenhang: alles meine private Meinung und soll keine Rechtsberatung sein!

Grüße

Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Gerd,
[quote](..) und gewährleistet ist, das nicht noch irgendwo ein Zettel mit dem gleichen Key bei einem anderen User vorhanden ist.
[/quote]
das spielt keine Rolle; in diesem Fall ist der "Zettelbesitzer" eben kein legaler Nutzer der Lizenz, dieses Recht hat nur der Besitzer des Originalaufklebers. Bei OEM wird normalerweise der installierte Key ohnehin nicht mit dem Aufkleber übereinstimmen.

In DL dürfen rechtmäßig erworbene OEM-Lizenzen uneingeschränkt auf anderer Hardware weitergenutzt werden; die Firma M$ hatte dazu eine andere Auffassung, ist damit aber vor ca. 10 Jahren vor dem BGH unterlegen.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Meines Wissens nach sind die Lizenzen nur gültig mit dem Original Begleitdokument und der Original-CD. Wenn das alles vorhanden ist, darf laut Gerichtsurteil diese Lizenz auf jedem Rechner verwendet werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Aufkleber für sich alleine ist ein "Echtheitszertifikat" (so heißt es im MS Text) mit einem Produktkey. Das hat mit einer Nutzungslizenz nichts zu tun. Der Käufer kann ebensogut eine Briefmarke auf den PC kleben -- er hat mit dem Aufkleber kein S/W-Produkt und damit auch keine S/W-Nutzungslizenz erworben. Vielleicht gibt es ja jetzt eine Abart von Sammlern - Aufkleber und Firmen logos oder so.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Meines Wissens nach sind die Lizenzen nur gültig mit dem Original Begleitdokument und der Original-CD. Wenn das alles vorhanden ist, darf laut Gerichtsurteil diese Lizenz auf jedem Rechner verwendet werden.[/quote]

Mir wurde von meinem Händler versichert, dass der Aufkleber den einzig notwendigen Lizenznachweis darstellt.
Meine Installations CD vom XP Prof war irgendwann nicht mehr lesbar, mein Händler gab mir eine CD von sich, sagte, ich solle mir diese als Installationsverzeichnis auf die Festplatte kopieren oder aufs NAS und dann bei der Neuinstallation einfach den Lizenzschlüssel von meinem Lizenzaufkleber eingeben. Das war vor 4 Jahren, ich habe regelmäßig Updates gefahren und nie irgendwelche Probleme gehabt oder Hinweise bekommen, ich könnte evtl. eine nicht lizenzsierte Version des Betriebssystemes auf meinem Rechner installiert haben.

Nachtrag: Der Peter war schneller....aber auf dem Aufkleber ist doch die Lizenzschlüsselnummer drauf, d.h. Aufkleber genügt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist kein Widerspruch. Du kannst im Zweifel beweisen (Rechner), daß Du einen PC incl. liz. S/W gekauft hast, hast im Zweifel die mitgelieferte CD aufgehoben (würde ich immer machen, egal ob lesbar oder nicht). Vor allem hast Du einen Produktkey mit erworben, der (theoretisch) nur auf einem PC (von Dir) benutzt wird -- insofern hat der Händler recht.

Aber: nur mit dem Aufkleber alleine hast Du eine teure "Briefmarke" und sonst nichts. 73 Peter

ps: ich habe selber eine "Selfbuilder Liz" gekauft, hieß angeblich so (kriegen die OEM-Händler). Das ist die nackerte CD mit einem mageren Blabla-Heftchen - ohne irgendwelche Daten - und der Produktkey ist nur auf der Verpackung auf dem Aufkleber --- mehr kriegt der Händler auch nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@dl5fh

Zum sicheren Betrieb reicht dir der Aufkleber. Das heißt aber nicht dass deine "Lizenz" gültig ist. Der Hersteller bestimmt den Lizenzumfang. Natürlich kriegst du Updates wenn der Installationscode passt. Dadurch ist deine Lizenz aber nicht automatisch gültig.

Wenn ich z.B. Windows 7 keys verwende die ich z.B. unrechtmäßig aus einem Pool einer Universität habe (Studenten kriegen die Keys für ihre private Nutzung manchmal kostenlos), sind die zwar bei der Installation gültig und man bekommt Updates. Aber mal angenommen - wegen irgendwas - steht der Staatsanwalt vor der Türe und prüft alle Software auf dem Rechner, arbeitet man mit einer ungültigen Lizenz und hat große Probleme.

Bei Privatpersonen ist das nicht zu befürchten, bei Firmen schon eher. Große Firmen werden oft überprüft.

Beispiel: MS Office Home & Student gibts für knappe 100 Euro im Laden, das darf ich sogar auf 3 Rechner installieren. Aber nur für den privaten Gebrauch! Denn das sehen so die Lizenzbedingungen für diese Software vor. Verwende ich den Rechner gewerblich oder für einen Verein, ist das keine reine private Nutzung und dadurch ist die Lizenz ungültig. Kommt nun der Staatsanwalt und prüft das, arbeite ich trotzdem mit einer ungültigen Lizenz (Raubkopie) trotz rechtmäßig erworbenem Produkt mit Lizenzcode.

Was ich damit sagen will, nur weil man einen Code hat der funktioniert, heißt es nicht das man eine gültige Lizenz verwendet. Das ist ein wichtiger Unterschied!!!

Der BGH entschied das eine Betriebssystemlizenz nicht an einen physischen Rechner gebunden sein darf und daher auch weiterverkauft werden kann/darf. Das gilt z.B. in Deutschland. In anderen Ländern kann dies wieder anders sein. Trotzdem kann der Hersteller vorgeben in welchem Umfang eine Lizenz gültig ist (z.B. mit Begleitdokumenten).

Beispiel: In einer Firma gab es mehrere Rechner, alle mit vorinstalliertem Windows. Mit der Zeit sind teilweise Unterlagen und Lizenzaufkleber verschwunden. Bei einer Neuorganisation weigerte sich dann der externe IT-ler die Rechner ohne gültige Lizenz neu aufzusetzen. Lizenz hieß Lizenzaufkleber, Begleitdokument und ggf. Installationsdatenträger. So mussten für etliche Rechner neue Lizenzen gekauft werden, obwohl sie ja eigentlich schon vorhanden waren, aber nicht nachgewiesen werden konnten.


  
 

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