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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Warum müssen wir für unsere Lizenz Bezahlen ?
Hallo Gemeinde !

Wenn ich einen Meister im Handwerk mache und bekomme den Meisterbrief, stehen mir ein Leben lang alle Türen offen um mein Handwerk auszuführen.

Die Lizens Urkunde ist doch nach meiner Meinung auch so etwas !??
Prüfung abgelegt und Befähigungs Zeugnis erhalten ...... fertig.

Für den Meister brauche ich hinterher nichts mehr zu Bezahlen ..... warum dann bei der Lizenz ?

Bekomme ich eine Gegenleistung dafür ?

Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf Deutschland !

Wo ist meine Wissenslücke ?

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I -- DK7QB


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Bert,
die Kosten sind:
1. Afu-Nutzungsgebühr
2. EMV-Gebühr

Melde Dich doch ab, dann ist DL abgehakt...

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

die EMV Gebühr schützt dich auch nicht vorm Plasma TV deines Nachbarn ...
Nicht vor PLC Modems die breitbandig die Kurzwelle zuseuchen...( dafür wurde sogar in der CQDL geworben ! )
Energiesparlampen die gleich LW und KW dicht machen..
Die Frage nach einer Gegenleistung ist also durchaus berechtigt.
Wäre ja nicht schön wenn alles nur irgendwo in der Verwaltung versickert.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

die EMV Gebühr schützt dich auch nicht vorm Plasma TV deines Nachbarn ...
.....
73 de DL3KCZ[/quote]
Nein, aber die Bundesnetzagentur.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo ein Funkamateur den Aufwand bezahlen musste, wenn die Messtrupps ausruecken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du bezahlst ja nix mehr wenn du die Prüfung abgelegt hast.
Wofür du bezahlst ist die Zulassung zum Amateurfunkdienst nicht für das Amateurfunkzeugnis.

Ist wie beim Mopped
Mopped kostet erst dann Steuern wenn es zugelassen wird.
Wenns zur Deko im Wohnzimmer steht kostet es nix.

Willste nicht Zahlen gib dein Rufzeichen (Zulassung) zurück und gut ist.
Dein Amateurfunkzeugnis ist dann immer noch gültig und kostet nix.

Die Wissenslücke ist die Definition von AFU-Zeugnis (Prüfung)
und Zulassung zum AFU Dienst (Rufzeichen).

73 de Peter, DO1PBL
Dem der Teil Vorschriften in der Prüfung am meisten gelegen hat.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi

[quote][quote]Hi,

die EMV Gebühr schützt dich auch nicht vorm Plasma TV deines Nachbarn ...
.....
73 de DL3KCZ[/quote]
Nein, aber die Bundesnetzagentur.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo ein Funkamateur den Aufwand bezahlen musste, wenn die Messtrupps ausruecken.[/quote]

Ich finde es ziemlich hirnrissig wenn man erst störende Geräte über die EG Grenze lässt und die dann mühsam wieder einzeln einsammelt.
Früher gabs ne FTZ Zulassung ...heute kümmert das kein Schwein mehr.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Warum müssen wir für unsere Lizenz Bezahlen ?
[quote]Hallo Gemeinde !

Wenn ich einen Meister im Handwerk mache und bekomme den Meisterbrief, stehen mir ein Leben lang alle Türen offen um mein Handwerk auszuführen.

Für den Meister brauche ich hinterher nichts mehr zu Bezahlen .

Wo ist meine Wissenslücke ?[/quote]

Hallo Bert,

ganz einfach, auch für die Eintragung in die Handwerksrolle und auch jährlich für die zwingende Mitgliedschaft in der Handwerkskammer zahlst Du. Das gilt sogar für Berufe, die den Meisterbrief nicht vorschreiben.

Die Handwerker zahlen bestimmt einiges mehr als die Amateure in DL.
[url=http://www.freesmileys.org/smileys.php:33l6x31n][img:33l6x31n]http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-flag003.gif[/img:33l6x31n][/url:33l6x31n]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].............

Ich finde es ziemlich hirnrissig wenn man erst störende Geräte über die EG Grenze lässt und die dann mühsam wieder einzeln einsammelt.

73 de DL3KCZ[/quote]
... Die Lobby der Wirtschaftsmagnaten hat da sicher die hoehere Durchsetzungskraft als der Schutz gegen einzelne Stoerfaelle. Das ist wie QRO gegen QRP.... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Warum müssen wir für unsere Lizenz Bezahlen ?
[quote][quote]Hallo Gemeinde !

Wenn ich einen Meister im Handwerk mache und bekomme den Meisterbrief, stehen mir ein Leben lang alle Türen offen um mein Handwerk auszuführen.

Für den Meister brauche ich hinterher nichts mehr zu Bezahlen .

Wo ist meine Wissenslücke ?[/quote]

Hallo Bert,

ganz einfach, auch für die Eintragung in die Handwerksrolle und auch jährlich für die zwingende Mitgliedschaft in der Handwerkskammer zahlst Du. Das gilt sogar für Berufe, die den Meisterbrief nicht vorschreiben.

Die Handwerker zahlen bestimmt einiges mehr als die Amateure in DL.
[url=http://www.freesmileys.org/smileys.php:2rhg2sxe][img:2rhg2sxe]http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-flag003.gif[/img:2rhg2sxe][/url:2rhg2sxe][/quote]

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass die Kammerbeiträge sogar bilanzabhängig bzw. nach der Höhe des Steuerbescheides bemessen werden, der fleißige Handwerksmeister zahlt also viel mehr, als der Müßiggänger und erhält die gleichen Leistungen.

Ein Funkamateur, der die Möglichkeit hat, sich Antennenfarmen aufzubauen zahlt allerdings nicht mehr, als derjenige, der ausschließlich mit der Handfunke Betrieb macht.
Ich glaube, es gibt Andere, die mehr Grund hätten, sich zu beschweren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich finde die Frage ist ziemlich einfältig

73 de DL1EA,Rolf.[/quote]

Da sind manchmal noch andere Fragen, die auf einen langen Winter schliessen lassen.

73
Ronny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich Beschwere mich ja nicht !
Stelle nur eine Frage, die ich mir selber nicht Beantworten kann !

Meinen Meister Titel behalte ich kostenlos ein Leben lang.
Da ich selber Selbstst. Handwerks Meister war, kenn ich das Raubrittertum in Deutschland selber ! Aber der Titel ist kostenfrei !

Warum soll ich meine Erworbene Lizenz ( Rufzeichen ) dann abgeben müssen, wenn ich kein Geld Bezahle ?
Es entstehen keinerlei Kosten für jemanden ..... oder !?

Ich Denke, wenn man auf einem OV Abend die Eingangs Frage in den Raum stellen würde ...... gäbe es nur große Augen und so gut wie kein genaues Wissen / Auskunft zu dem Thema ..... !??

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I -- DK7QB


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du bezahlst ja nix mehr wenn du die Prüfung abgelegt hast.
Wofür du bezahlst ist die Zulassung zum Amateurfunkdienst nicht für das Amateurfunkzeugnis.

Ist wie beim Mopped
Mopped kostet erst dann Steuern wenn es zugelassen wird.
Wenns zur Deko im Wohnzimmer steht kostet es nix.

Willste nicht Zahlen gib dein Rufzeichen (Zulassung) zurück und gut ist.
Dein Amateurfunkzeugnis ist dann immer noch gültig und kostet nix.

Die Wissenslücke ist die Definition von AFU-Zeugnis (Prüfung)
und Zulassung zum AFU Dienst (Rufzeichen).

73 de Peter, DO1PBL
Dem der Teil Vorschriften in der Prüfung am meisten gelegen hat.[/quote]

Ich denke in dem Beitrag von Peter ist es doch relativ gut dargestellt.

Die Berechtigung, sich ein Rufzeichen zuteilen zu lassen(erfolgreiches Ablegen der Prüfung) könnte man vergleichen mit dem Meistertitel.

Die Rufzeichenzuteilung an sich und der damit verbundenen Berechtigung, Amateurfunkbetrieb zu machen kommt demnach der selbständigen Ausübung eines Handwerkes gleich, erst jetzt kostet es Geld.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Warum soll ich meine Erworbene Lizenz ( Rufzeichen ) dann abgeben müssen, wenn ich kein Geld Bezahle ?
[/quote]

Weil die Amateurfunklizenz was anderes ist als die Zulassung zum Amateurfunkdienst (Rufzeichen).
Das darf man nicht in einen Topf schmeissen.
Mit bestandener Prüfung hast du deine Lizenz, aber noch kein Rufzeichen.
Mehr nicht.
Bis hier her hat dich das die Prüfungsgebühr gekostet. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Um am Amateurfunk teilnehmen zu können benötigst du erst einmal den Nachweis über eine abgelegte Prüfung, dein Amateurfunkzeugnis.
Damit kannst du eine Zulassung zum Amateurfunkdienst (Rufzeichen) beantragen.
Wenn dieser Antrag genehmigt wird bekommst du die Zulassung und das Rufzeichen.
Dieser Verwaltungsakt muss mit einer Einmaligen Gebühr bezahlt werden.
Danach fallen noch laufende Kosten an.

Ist doch ein ganz normaler Deutscher Verwaltungsvorgang. :-)

[quote]
[b:3kdam3kd]Gebühren / Beiträge[/b:3kdam3kd]
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Amateurfunkzeugnissen, Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen werden einmalige Gebühren gemäß Anlage 2 der AFuV erhoben.
Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst müssen außerdem jährliche Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) entrichten.
[/quote]
Quelle :
[url:3kdam3kd]http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/amateurfunk_node.html[/url:3kdam3kd]

Du bekommst zum Führerschein(Lizenz) ja auch kein Nummernschild(Rufzeichen) dazu.

73 de Peter, DO1PBL

Pff, jetzt bin ich auch etwas verwirrt :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Warum müssen wir für unsere Lizenz Bezahlen ?
[quote].... Für den Meister brauche ich hinterher nichts mehr zu Bezahlen ..... warum dann bei der Lizenz ? Bekomme ich eine Gegenleistung dafür ?.... .[/quote]Du bekommst vom Staat ein hoheitliches Recht verliehen (es ist historisch: der Staat hat die "Kommunikationshoheit", für Briefpost inzwischen privatisiert), kostet seit 1949 eine läppische Gebühr, heute "Frequenznutzungsgebühr". Die EMV-Gebühr hat den Sinn Kosten für Meßaufwand zu deckeln und nicht auf alle Steuerzahler umzulegen -- ist aber umstritten.

Wie bereits gepostet: für Deinen Meister mußt Du bei Innung / IHK löhnen, bei der Gemeinde Gewerbesteuer, und und und.. Oder warst Du Schwarzarbeitermeister und nirgends gemeldet und bist geflüchtet ??

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Vollständigkeit halber nur eine kleine Anmerkung:
Weiter oben schreibt DL4LO richtig > abmelden, dann ist es abgehakt.

Für Mitleser oder OM, welche für längere Zeit ins Ausland gehen>>

Den Führerschein hat man fürs Leben.
Bei abgemeldetem Rufzeichen erlischt die Lizenz nach 10 Jahren !!
Sie muß dann komplett mit allen Gebühren neu gemacht werden.
[img:1e030bfz]http://dc7so.dc.funpic.de/images/Morsen%20ar-sk.gif[/img:1e030bfz]


  
 

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