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 [ 39 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rechtliches/Dachmontage von Antenne bei Wohngemeinschaft
Hi,

ich habe da mal eine Frage, weiß nicht so recht wo ich die Ant. sonst stellen soll.

Situation ist die: Wir sind hier 3 "aneinander gepappte" Häuser (je Eingang in der Mitte, rehcts und links Wohnungen) als Wohnungsgemeinschaft, Eigentumswohnung, ich bin Erdgeschoss.

Ich bin im mittleren Haus, da ist ein Teil davon Flachdach. Ist ja ideal um da eine Antenne hinzustellen, im Moment erstmal für CB, kann ja später für 10m dienen, und über die gleiche Leitung könnte man ja noch eine Langdrahthörantenne abzapfen (halt an der Antenne und am KW RX mit 27mhz Sperrkreis).

Jetzt ist die Frage... Muss ich irgendwelche Leute fragen bevor ich da was hinstelle? Nur den Hausverwalter? Müssen alle Bewohner zustimmen oder geht das auch "unauffällig"?

Das Kabel könnte man zB durch den Luftschacht (wir haben hier so ein Abluftloch im Bad, das müsst doch aufm Dach rauskommen) oder nen Notkamin ham wir auch noch, aber das dürfte problematischer sein.
Geht das oder spricht irgendwas dagegen?

Und die Befestigung aufm Dach, muss das irgendwelchen Vorgaben entsprechen/sonstwas, oder kann ich das selber da so hinbauen dass es einfach nicht rumtergeblasen werden kann, bzw muss das ne kommerzielle Ant sein oder reichen Gewindestangen?
Wg. Blitzschutz weiß ich nicht... Zündkerze zwischen Strahler und Blitzableiter und dann paar Windungen Koax dahinter (Mantelwellensperre und Blitdrossel in einem, dass es halt nicht komplett ins Koax haut) und natürlich Geräte bei Gewitter abklemmen.

Würde gern mal eure Meinung wissen. "Am besten niemanden fragen" geht hier icht, ich weiß ja noch ncihtmal wie ich aufs Dach komme. Vllt Hausmeister mal anhauen. Kenne nen Dachdecker, aber der darf da ja auch nicht einfach rumwurschteln ohne Auftrag/Kenntnis/Erlaubnis der Hausverwaltung... oder nicht?

73s Harald


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo, erstmal, bitte was ist eine "blitzdrossel" ??
also fragen must du auf jedenfall den hausbesitzer, dann muss die antennenanlage den aktuellen VDE vorschriften entsprechen, was den blitzschutz angeht, und natürlich alles fachmännich montiert sein, so das wie du es schon sagtest nicht alles vom dach geblasen wird...
zum thema die ganzen leute drum herum fragen.... wer viel fragt bekommt auch viele antworten, und da hat mit sicherheit der ein oder ander ein problem mit.
wie hoch ist die bude? würde eine antenne von unten direkt ins auge fallen?
wenn du eh ne drahtantenne für KW spannen willst dann würde ich die auch direkt für CB mit nutzen, gut horizontal hast du zwar dann ein paar db dämpfung, da die meisten CB funker vertikal polarisierte antennen nutzen.. aber ein draht ist nicht so auffällig wie eine CB antenne.
ich würde vermutlich nur die leute fragen die es direkt betrifft , also den besitzer der bude, wenn du auf nummer ganz sicher gehen willst, den blitzschutz von einer fachfirma machen lassen und gut ist.
vieleicht kannst du ja mal ein paar bilder vom dach machen, dann können wir uns das hier besser vorstellen und haben mit sicherheit kreative ideen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es dürfte wenig klever sein, das Flachdach anzubohren.

Insofern frage ich mich, wie genau Du das mit"nicht wegfliegen" anstellen willst?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es dürfte wenig klever sein, das Flachdach anzubohren.

Insofern frage ich mich, wie genau Du das mit"nicht wegfliegen" anstellen willst?[/quote]

oft ist aber rund um ein flachdach ein trempel den man seitlich anbohren kann ohne irgendwas undicht zu machen, andere möglichkeit wäre ein sonnenschirm ständer (nicht so ein kleiner runder wie die meisten auf der terasse haben sondern ein richtig maßiver wie bei gaststätten, wo z.b. die 4 steinplatten reingelegt werden) den genug beschwert, dann passiert da auch nix mehr, man darf es natürlich nicht mit der länge übertreiben, also mehr wie nen meter rohr würd ich nicht mehr unter die CB antenne machen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches/Dachmontage von Antenne bei Wohngemeinschaft
[quote]Ist ja ideal um da eine Antenne hinzustellen, im Moment erstmal für CB, kann ja später für 10m dienen, und über die gleiche Leitung könnte man ja noch eine Langdrahthörantenne abzapfen (halt an der Antenne und am KW RX mit 27mhz Sperrkreis).

[color=blue:1vqc3qaw]Was soll der Sperrkreis bringen?[/color:1vqc3qaw]


Das Kabel könnte man zB durch den Luftschacht (wir haben hier so ein Abluftloch im Bad, das müsst doch aufm Dach rauskommen) oder nen Notkamin ham wir auch noch, aber das dürfte problematischer sein.
Geht das oder spricht irgendwas dagegen?

[color=blue:1vqc3qaw]Luftschächte sind oft verwinkelt und/oder mit Zwischennetzen versehen. Hab ich jetzt zumindest bereits 2 Mal erlebt.[/color:1vqc3qaw]


Wg. Blitzschutz weiß ich nicht... Zündkerze zwischen Strahler und Blitzableiter und dann paar Windungen Koax dahinter (Mantelwellensperre und Blitdrossel in einem, dass es halt nicht komplett ins Koax haut) und natürlich Geräte bei Gewitter abklemmen.
[/quote]

Das ist Quatsch (obwohl ich keine Ahnung habe was du unter einer Blitzdrossel verstehst..). Um eine fachgerechte Erdung solltest du dich schon kümmern, schon allein um den Vermieter ruhig zu stellen.

73,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

ja, die Idee mit dem Sonnenschirmständer ist gut!
Die Blitzdrossel.. das ahbe ich mal auf einer Seite zu komemrziellen Mittelwellensendern gesehen. Die Speiseleitung war zu einer Schleife gebogen, und direkt am MAst war ne Funkenstrecke. Die Schleife sollte extrem hohe Induktionsspannungen zurückhelten damit das an der Funkenstrecke und nicht irgendwo im Anpasskreis überschlägt.

Gescheiter Blitzschutz.. tja, aber den Strahler hatte ich nicht vor zu erden, nur ne Verlängerungsspule zwischne Strahler und Innenleiter. Also dachte ich da halt an ne Zündkerze/Funkenstrecke.

Ich gucke mal dass ich den Hausverwalter sprechen kann..
mfg und tnx für die Antworten
Harald


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

ja, die Idee mit dem Sonnenschirmständer ist gut!

[color=blue:1nvai5kf]Das vergess am besten ganz schnell, das taugt überhaupt nichts[/color:1nvai5kf]

Die Blitzdrossel.. das ahbe ich mal auf einer Seite zu komemrziellen Mittelwellensendern gesehen. Die Speiseleitung war zu einer Schleife gebogen, und direkt am MAst war ne Funkenstrecke. Die Schleife sollte extrem hohe Induktionsspannungen zurückhelten damit das an der Funkenstrecke und nicht irgendwo im Anpasskreis überschlägt.

[color=blue:1nvai5kf]Sicher, aber ohne ordentliche Erdung funktioniert auch keine Grobfunkenstrecke.
Zündkerzen sind sowieso kein Blitzschutz, wenn die vom Blitzstrom erwischt werden fliegen die Reste in alle Richtungen.[/color:1nvai5kf]

Gescheiter Blitzschutz.. tja, aber den Strahler hatte ich nicht vor zu erden, nur ne Verlängerungsspule zwischne Strahler und Innenleiter. Also dachte ich da halt an ne Zündkerze/Funkenstrecke.

[color=blue:1nvai5kf]Vergiss es, Sendeantennen müssen geerdet werden wenn sie über die Dachhaut ragen.[/color:1nvai5kf]

Ich gucke mal dass ich den Hausverwalter sprechen kann..
[/quote]

Vor allem brauchst Du vorher die Zustimmung der Eigentümerversammlung.
Und wenn Du denen mit solchen Vorstellungen kommst wirst Du das nie genehmigt bekommen.
Du musst zumindest erklären dass alles nach Vorschrift und durch einen Fachbetrieb montiert wird und Du für etweige Schäden aufkommst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches/Dachmontage von Antenne bei Wohngemeinschaft
[quote]

Jetzt ist die Frage... Muss ich irgendwelche Leute fragen bevor ich da was hinstelle? Nur den Hausverwalter? Müssen alle Bewohner zustimmen oder geht das auch "unauffällig"?


73s Harald[/quote]

Der Hausverwalter hat bei Eigentumswohnungen in der Hinsicht nichts zu melden. Wichtig ist was die Eigentümer sagen -> Tagespunkt auf der Eigentümerversammlung und SCHRIFTLICH das ok geben lassen.

Montage von einer Fachfirma machen lassen - wenn nachher irgendwas passiert und du hast selber zB den Blitzableiter aus grün-gelbem 1,5mm² Drähtle gemacht bist Du fällig -> darum Firma. Kannst ja als Eigentümer auch von der Steuer absetzen...

Warum den Strahler nicht erden ? Oder willst Du die Vorteile davon nicht haben ?

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn es eine bauliche Veränderung ist, (Außenansicht verändert, Gemeinschafteigentum betroffen etc.) mußten früher 100% der Eigentümer zustimmen. Heute kommt es auf die Teilungserklärung an, evtl. genügt eine qualifizierte Mehrheit, 3/4 oder so, das muß der Hausverwalter wissen -- informieren mußt Du den sowieso. Bin kein Anwalt, nur ETW-Eigentümer und so etwas wird öfter diskutiert.

Zur Steuer: wenn es nicht im Rahmen eines Neubaus mit Dir als Bauherr oder Ersterwerb passiert, hast Du als Eigennutzer NULL Chancen einer Steuerleichterung. Wenn es kein Reparaturfall oder Renovierung ist auch nicht die Arbeitszeit einer Firma als Haushaltshilfe etc. Lediglich als Vermieter könntest Du es mit der Mieteinnahme gegenrechnen, wenn Du es auf Deine Kosten dem Mieter einrichtest.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Den Hausverwalter geht die Antenne überhaupt nichts an. Informieren ist ok aber auch keine Pflicht, weil es den Verwalter nichts angeht.

Klar kann er Montagekosten einer Antenne absetzen. Warum soll das auch nicht gehen? Ob Satschüssel oder Funkantenne ist mal komplett egal.

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

ja, stimmt schon.. wenns Pfusch ist und dann was passiert... Firma beauftragen- das klingt teuer. Kenne zB. einen Dachdecker, ich frag den mal bei Gelegenheit ob der Erdungen verlegen/ abnehmen kann/darf usw.

Mit Antennen die am Strahler DC mäßig geerdet isnd hab ich mich noch nicht beschäftigt, welche Vorteile das haben soll. Werd ich aber machen.

Ist es denn einfacher, die Antenne im 3 OG statt im EG am Balkon zu montieren und das Kabel dann unauffälig ans Balkonfenster hier runter zu führen?
Oder muss da auch die Eigentümerversammlung gefragt werden?
Blitzschutz hat sich ja damit erledigt, könnte höchstens noch runter krachen.

Ansonten werd ich mal warten bis zur Lizenz, dann wird sich ein "Antennenantrag" bei der Versammlung wohl besser durchbringen lassen...

73s Harald


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oliver, lies bitte meine posts vernünftig und streue keine falschen Informationen aus. Ich habe "Heute kommt es auf die Teilungserklärung an, evtl. genügt eine qualifizierte Mehrheit, 3/4 oder so, das muß der Hausverwalter wissen" als eigenen Satz geschrieben, und der Hausverwalter muß nicht über die Antenne Bescheid wissen -- aber es wäre wesentlich besser -- in aller Regel hat er einen guten Anteil an Stimmvollmachten auf den Versammlungen und man sollte ihn nicht unnötig verprellen. Er kennt sich außerdem im WEG und der Teilungserklärung aus und kann das erklären.

Zur Steuer: Du kannst auch keine erstmalig errichtete SAT-Schüssel absetzen (außer als Vermieter), ich wiederhole mich dazu nicht. Geh zum Steuerberater oder Finanzamt und dann poste hier mal nach welchem Gesetz oder Richtlinie es Dir genehmigt wurde.

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Oliver, lies bitte meine posts vernünftig und streue keine falschen Informationen aus. Ich habe "Heute kommt es auf die Teilungserklärung an, evtl. genügt eine qualifizierte Mehrheit, 3/4 oder so, das muß der Hausverwalter wissen" als eigenen Satz geschrieben, und der Hausverwalter muß nicht über die Antenne Bescheid wissen -- aber es wäre wesentlich besser -- in aller Regel hat er einen guten Anteil an Stimmvollmachten auf den Versammlungen und man sollte ihn nicht unnötig verprellen. Er kennt sich außerdem im WEG und der Teilungserklärung aus und kann das erklären.

Zur Steuer: Du kannst auch keine erstmalig errichtete SAT-Schüssel absetzen (außer als Vermieter), ich wiederhole mich dazu nicht. Geh zum Steuerberater oder Finanzamt und dann poste hier mal nach welchem Gesetz oder Richtlinie es Dir genehmigt wurde.

Peter[/quote]

Ok den oberen Teil hab ich zu schnell gelesen ( war auch vom Handy aus...) Asche auf mein Haupt. Über den Teil das er sich ausklennt kann ich nur müde lächeln - mach daraus ein " er müsste sich auskennen".

Die Stimmvollmacht ist relativ. Die Tagesordnungspunkte sind ja schon vorher bekannt. Hier muß man dann halt ( was ich so oder so machen würde ) zuerst mal die Nachbarn bzw. Eigentümer ansprechen und erklären was man genau vor hat evtl. wenn man die Lizenz hat mit dem Hinweis auf Notfunk ( der Hinweis hat einem OM im Nachbar OV die Baugenehmigung für den Tower estmal möglich gemacht).

Zur Steuer ->
für meine Erdungsleitung steht in der Steuererklärung ->
Erdung einer Antennenanlage

Mehr nicht und ist akzeptiert worden.

Eigentumswohnung in der Familie - Umstieg von Kabel auf Sat:
Montage der Satschüssel inkl. Mast ( genauer Wortlaut unbekannt)

Auch ohne Probleme beim Finanzamt angenommen.

Gesetzesgrundlage kann ich dir keine nennen aber ich weiß das es tut.

Mag sein das es Finanzämter gibt die mit dem Gesetzbuch und der Steuer-CD unterm Kopfkissen schlafen - hier im Süden scheint es jedenfalls zu klappen ;)


[quote]Hi,

ja, stimmt schon.. wenns Pfusch ist und dann was passiert... Firma beauftragen- das klingt teuer. Kenne zB. einen Dachdecker, ich frag den mal bei Gelegenheit ob der Erdungen verlegen/ abnehmen kann/darf usw.
[/quote]

Verlegen darf die jeder - wenn er sie danach wieder findet ;)

Ich hab meine auch selbst verlegt und den Blitzschutzmensch nur die Abnahme machen lassen ( bin allerdings auch gelernter Elektroniker )

[quote]
Ist es denn einfacher, die Antenne im 3 OG statt im EG am Balkon zu montieren und das Kabel dann unauffälig ans Balkonfenster hier runter zu führen?
Oder muss da auch die Eigentümerversammlung gefragt werden?
Blitzschutz hat sich ja damit erledigt, könnte höchstens noch runter krachen.[/quote]

Alles was die Aussenhaut verändert bedarf der Zustimmung.
Blitzschutz bitte nicht mit Erdung verwechseln ;)

[quote]
Ansonten werd ich mal warten bis zur Lizenz, dann wird sich ein "Antennenantrag" bei der Versammlung wohl besser durchbringen lassen...

73s Harald[/quote]

Jup meistens - ausser Du hast grundsätzliche HF Gegner als Nachbarn...


btw: hast du keinen Gartenanteil oder sowas ?

73 Oliver


73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oliver, möglicherweise hat sich auch die Gesetzeslage geändert und Du bekommst seit 2009 (habe ich noch vor mir) jede Handwerker - Arbeitszeit (kein Material ) durch -- außer Du baust gleich ein ganzes Haus (Baukosten bzw. Herstellungsk.). Bisher (2008) waren es nur Haushaltshilfe und Reparaturen/Renovierungen -- allerdings nicht allzu penible vom FA geprüft. Schwamm drüber, und Verwalter ... sind sehr unterschiedlich, wir haben gerade einen "abgeschossen" (FeWo als Zweitwhg) -- auch alles im Süden
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... nicht allzu penible vom FA geprüft ....[/quote]

Mal wird so geprüft und mal so - oder durchgewunken. Was beim einen geht (oder nicht aufgefallen ist) muss beim anderen nicht unbedingt gelten ...


  
 

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