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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Hab das Video schon vor einiger Zeit gesehen. Beeindruckend. Was ich mir jedoch keinesfalls vorstellen kann, ist dass keine Sicherungen vorgeschrieben sind. Nicht mal in den USA kann man so leichtsinnig sein.[/quote]

so wie sich das um 2:08 anhört schon....

Das Beste ist der Schluss als er mal kurz ganz oben steht und weder über ein Seil gesichert ist noch sich wo fest hält.
Sollte er dann fallen hat er genug Zeit um nachzudenken was er falsch gemacht hat :D[/quote]

Ich habe einen Kumpel der war Spitzenkletterer und von dem wurde mal ein Bild veröffentlicht auf dem er völlig frei auf einem Grat steht - sein Kommentar: Du fällst auch nicht um wenn du dich auf eine Bank stellst und für ihn sei es genau dasselbe (so nebenbei: Der lebt noch und erfreut sich bester Gesundheit) er sichere sich nur, wenn es wirklich gefährlich würde.

Was auf dem Video die leichte Übelkeit verursacht, sind die schnellen Blickwechsel der Kamera, die unser Hirn nicht richtig verarbeitet, weil wir ja den Kopf nicht bewegen.

Zu den USA: Grundsätzlich sind die dort nicht leichtsinniger als wir hier, auch dort gibt es für jeden Schei.... ein Gesetz, auch hier sicher sich keiner wenn er auf einen 30 Meter hohen Kran klettert und ob 30 oder 300 Meter - wo ist da der Unterschied?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]Hab das Video schon vor einiger Zeit gesehen. Beeindruckend. Was ich mir jedoch keinesfalls vorstellen kann, ist dass keine Sicherungen vorgeschrieben sind. Nicht mal in den USA kann man so leichtsinnig sein.[/quote]

so wie sich das um 2:08 anhört schon....

Das Beste ist der Schluss als er mal kurz ganz oben steht und weder über ein Seil gesichert ist noch sich wo fest hält.
Sollte er dann fallen hat er genug Zeit um nachzudenken was er falsch gemacht hat :D[/quote]

...sein Kommentar: Du fällst auch nicht um wenn du dich auf eine Bank stellst und für ihn sei es genau dasselbe...


...Zu den USA: Grundsätzlich sind die dort nicht leichtsinniger als wir hier, auch dort gibt es für jeden Schei.... ein Gesetz, auch hier sicher sich keiner wenn er auf einen 30 Meter hohen Kran klettert und ob 30 oder 300 Meter - wo ist da der Unterschied?[/quote]

Sprachs und wurde von der Windböe überrascht... ;)

Der Unterschied zwischen 30 und 300Meter sind ein paar Momente mehr im freien Fall würde ich sagen :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Das Video toppt aber alles - Wahnsinn - ich würde da oben tausend Tode sterben :oops:
[/quote]

Es gibt noch heftigere:

http://www.youtube.com/watch?v=qxjDWWpY ... re=related

http://www.youtube.com/watch?v=4aFjDZbn ... re=related

73
Peter[/quote]
Bei den beiden würde ich sagen, dass sind/waren lebensmüde.....
Ausserdem hat bei beiden, eine Sicherheitsvorschrift
(ob die es für Kanada gibt weiss ich nicht, aber für Frankreich und Deutschland gibt es sie)
der Kranführer nicht beachtet.
Oben vor dem sogenannten Drehkranz, gibt es eine Klappe für den Durchstieg,
die muss abgeschlossen werden mit einem Sicherheitsschloss,
wenn der Kranführer den Kran zum Feierabend verlässt.
Ausserdem ist ein grosses Schild angebracht,
dass den Aufstieg ohne Erlaubnis des Kranführers bei Kranbetrieb untersagt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
....
Ausserdem ist ein grosses Schild angebracht,
dass den Aufstieg ohne Erlaubnis des Kranführers bei Kranbetrieb untersagt.[/quote]
Das wird einen Lebensmueden kraefig beeindrucken..... :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Oben vor dem sogenannten Drehkranz, gibt es eine Klappe für den Durchstieg,
die muss abgeschlossen werden mit einem Sicherheitsschloss,
wenn der Kranführer den Kran zum Feierabend verlässt.
[/quote]

Und er verhindert das klettern von aussen?
Und einen Drehkranz kann man leicht überklettern, muss ich jedesmal wenn ich zu meinen Antennen will.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

also ich brauchte in der Toolbox 3 Packungen Pampers :wink:

Gruß Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
....
Ausserdem ist ein grosses Schild angebracht,
dass den Aufstieg ohne Erlaubnis des Kranführers bei Kranbetrieb untersagt.[/quote]
Das wird einen Lebensmueden kraefig beeindrucken..... :busch:[/quote]
Ich schrieb doch [b:dazrfuxe]bei Kranbetrieb[/b:dazrfuxe]....
d.h. wenn ich als Kranführer oben drin sitze und es kommt jemand unbefugtes hoch, den würd ich glatt runterschmeissen/treten.....

Ein Bauleiter wollte mal hochklettern, um von dort oben aus der Fahrerkabine, Fotos mit der Kamera von der Baustelle zu machen.
Ich habe es ihm ganz deutlich für alle Arbeitskollegen hörbar, untersagt.
Trotzdem kam er hoch und als er die Durchstiegsklappe öffnen wollte, habe ich mich drauf gestellt.
Irgendwann bekam er kalte Hände und Füsse (bei 50m Höhe). Glücklicherweise war bei dem Kran (ein Liebherr HC120, wars glaube ich?)
im Turm eine Treppe anstatt einer Leiter,
sodass er bequem wieder nach unten gehen konnte.
Einen Vermerk ins Krantagebuch habe ich gemacht und am Wochenende dem Oberbauleiter der Arge zur Unterschrift vorgelegt.
Der hat ganz verdutzt geguckt, als er den Namen des Bauleiters las und weswegen ich den Eintrag gemacht hatte.... :P

Hinweis:
Ein Kranführer hat Weisungsbefugnis auf einer Baustelle, ähnlich einem Polier, Oberpolier oder Bauleiter, insbesondere wenn es um die Sicherheit
von Menschenleben im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Krans geht!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]
....
Ausserdem ist ein grosses Schild angebracht,
dass den Aufstieg ohne Erlaubnis des Kranführers bei Kranbetrieb untersagt.[/quote]
Das wird einen Lebensmueden kraefig beeindrucken..... :busch:[/quote]

Ich schrieb doch [b:3kjpss89]bei Kranbetrieb[/b:3kjpss89]....
d.h. wenn ich als Kranführer oben drin sitze und es kommt jemand unbefugtes hoch, den würd ich glatt runterschmeissen/treten.....
[/quote]

Damit hätte er sein Ziel ja ebenfalls erreicht


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]................
Einen Vermerk ins Krantagebuch habe ich gemacht und am Wochenende dem Oberbauleiter der Arge zur Unterschrift vorgelegt.
[/quote]
........wir sind alle stolz auf dich. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Oben vor dem sogenannten Drehkranz, gibt es eine Klappe für den Durchstieg,
die muss abgeschlossen werden mit einem Sicherheitsschloss,
wenn der Kranführer den Kran zum Feierabend verlässt.
[/quote]

Und er verhindert das klettern von aussen?
Und einen Drehkranz kann man leicht überklettern, muss ich jedesmal wenn ich zu meinen Antennen will.

73
Peter[/quote]
Nee das nicht Peter.
Das Sicherheitsschloss soll nur verhindern, dass jemand Unbefugtes in die Fahrerkabine (bei einem sogenannten Obendreher) gelangt und den Kran in Betrieb setzen könnte.
Hinten auf dem Gegenausleger steht der Hauptschaltschrank mit dem Hauptschalter. (ebenfalls mit Schloss gesichert!; zumindest habe ich das so gemacht)

Ich musste auch schon mal übern Drehkranz klettern,
weil eine Vertretung nach meinem Urlaub den Schlüssel für das eine Schloss verloren hatte und ich zu faul war,
nochmal runter zu klettern um nen Bolzenschneider zu holen
und das Schloss zu knacken....

Hinweis auf einen Gefahrpunkt:
Wurde der Kran in Betrieb gesetzt, wird bei den meisten Kranen,
die Freilaufschaltung für das Drehwerk, beim Abschalten des Stromes mit abgeschaltet und NICHT wieder in Funktion gebracht!
Der Kran kann dann bei einsetzendem starken Wind oder gar Sturm nicht in den Wind drehen, sodass er umstürzen kann!


  
 
 Betreff des Beitrags:
KC7TKQ..>..den würd ich glatt runterschmeissen/treten.....

...Einen Vermerk ins Krantagebuch habe ich gemacht !!!

Beim Sturz hätte er ja dann doch noch sein Sensationsfoto gehabt.
Hatte er eigentlich Helm und Handschuhe an?
Gut für's Menschenleben, dass wir noch "Krantagebücher" haben !?
"runterschmeissen und treten" ist ja eine schöne Lösung für alle...
.. vielleicht gleich noch hinterherspringen !:roll:

Habe mal gehört, dass die Höhenstrahlung bei Flugbesatzungen
gesundheitliche Probleme hervorruft. Dachte das gilt erst bei Höhen
über 5000 Meter.
Stelle jetzt fest, Kranhöhen stellen auch schon Probleme dar.

In diesem Sinne "Gut Sturz"
Mario


  
 

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