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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Eins für alles - Handfunkgerät fürs Gleitschirmfliegen
Ich bin Gleitschirmflieger und habe ein Mitland G7, um mich beim Fliegen mit anderen zu unterhalten. Viele Flugschulen nutzen LPD, manche PMR. Mit dem G7 bin ich in Deutschland überall dabei.
Jetzt habe ich in Teneriffa Urlaub gemacht und eine Englische/Dänische Gruppe funkte im 2m-Bereich, ich glaube 144 oder 141Mhz. Die meinten, dass wird bei denen viel von Gleitschirmfliegern genutzt.

Da war ich mit meinem Midland vollkommen aussen vor und ich musste mir ein Funkgerät leihen.
Der Guide hatte ein Yaesu VX5, ich hab mir ein Gerät geliehen mit "200" in der Typbezeichnung, das schmale Display war ganz oben.

Das nächste mal will ich ein eigenes Funkgerät haben und mich nicht mehr mit anderen um eins prügeln müssen.

Da ich nicht x Funkgeräte mit mir herumschleppen will, will ich eines, was ich in Deutschland und auf Teneriffa brauchen kann = eines mit 2m und 70cm incl. PMR.

Das der Guide auf Teneriffa mit dem Scanner im VX5 auch den Wetterfunk im 120MHz-Bereich abhören konnte, hat mir auch gut gefallen.
Wenn ich damit noch vor dem Start meines Modellflugzeugs abhören könnte, ob auf meinem Kanal im 35Mhz-Bereich was los ist, wäre es perfekt. (Hatte mal einen Absturz auf Kanal 69, weil ein marokkanischer? Sender durchkam.)

Ich habe mich auch schon etwas schlau gemacht und ich weiss mittlerweile, dass das VX5 kein PMR kann wegen fehlendem Raster 6,25.
Und die 2m-Frequenzen darf man ohne Lizenz nicht nutzen.

Jetzt kommen meine Fragen:
- darf man als Nicht-Amateurlizenzinhaber ein solches Funkgerät übehaupt besitzen oder bekomme ich, solange ich in Deutschland nicht auf 2m sende (hab ich nicht vor), keine Probleme?

- Wenn ich ein Dualband-Gerät 2m/70cm habe und auf PMR mit max. 0,5W und auf LPD auf 0,01 W sende (Mehr will ich auch nicht, im Flug sind die Verbindungen mit Sichtkontakt eh klasse) , ist das anscheinend verboten, jedoch sollte man vom Funksignal her keinerlei Unterschied zum reinen PMR/LPD - Funkgerät erkennen können, und damit sollte ich nimanden stören und es müsste doch niemandem auffallen? Kann man das überhaupt entdecken?

- Welches Modell kann das alles und ist zu empfehlen?

Vielen Dank im Voraus
Christoph


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
nun ein nicht zugelassenes Gerät ist immer verboten, der Besitz ist aber erlaubt.
Das Problem ist, dass du mit einem Dualbander für Amateurfunk auf PMW sofort auffallst, da der Frequenzhub bei PMR nur 2,5kHz ist. Und ich hab noch kein Amateurfunkgerät gesehen das ist auf nur 10mW für LPD drosseln lässt. Mein Kenwood THD7 ist auf minimaler Einstellung bei 50mW.
Wobei LPD wird sowieso aussterben. Ist es nicht schon verboten auf LPD in Phonie zu senden?

Hier im Forum wirst du bestimmt nicht beraten wenn es um illegale Handlungen geht.

Gut gemeinter Rat: Bleib beim G7 oder kauf dir ein gutes (!!!) PMR Gerät. Das G7 ist schon mal nicht schlecht, aber es gibt Geräte mit deutlich empfindlicheren Empfängern und stabileren Bauformen.

Übrigens: 120MHz ist Flugfunk. Da ist auch schon mitlauschen ohne Fluglizenz strafbar.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die Antwort.

Ok, und es gibt kein 2m-Gerät, welches diesen Frequenzhub hat? Das sollte doch technisch nicht so ein grosses Problem sein?

Ich will nicht den Flugfunk abhören, ist ja eh langweilig, nur die automatischen Funk - Flugwetteransagen ATIS:
http://de.wikipedia.org/wiki/Automatic_ ... on_Service
Ich hab zwar noch keine wirkliche rechtliche Quelle gefunden, aber ich finde nur Postings in denen steht, dass das Mithören von Atis mit den unspektakulären Wetterdaten erlaubt ist. Als Gleitschirmflieger ist man immer an Flugwetterdaten interessiert, und wenn diese überall per Funk verfügbar sind- toll.

Wenn also Afu-Geräte im PMR-genutzt auffallen, brauche ich für Teneriffa also ein zweites Funkgerät. Das ist blöd, denn dann brauche ich 2 Helm-Headsets und zwei Sätze Zubehör.
Ober gibt es ein Funkgeräte-Paar, eins in 2m und ein LPD/PMR, welche mit demselben Zubehör genutzt werden können (Akku/Ladegerät, Halterung, Headset ... )??

Für die LPD-Geräte sieht es übrigens nicht soo schlecht aus:
http://www.dhv.de/typo/News_Details_Res ... &tx_ttnews[backPid]=496&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[swords]=Funk&tx_ttnews[tt_news]=2851


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Christoph,

eines der wenigen legalen 2m/70cm Jedermann-Geräte ist das
"Team Tecom Dualband"
(http://www.thiecom.de/team-tecom-dualba ... eraet.html).
Das deckt den den 149 MHz Freenet-Bereich und den 446 MHz PMR ab.

Während PMR in vielen europäischen Ländern mittlerweile als Jedermanns-Funkanwendung anerkannt und genehmigt ist, bleibt Freenet eine rein deutsche Insellösung.

Rein technisch kannst du jedes Funkgerät nehmen und in jedem beliebigen Frequenzbereich mit beliebigen Einstelungen funken. Es sollte dir aber klar sein, das du damit gegen nationale Bestimmungen verstößt.
Und ich kann mir durchaus vorstellen, dass die andern Gastglider in Spanien es auch nicht so genau mit den Vorschriften nehmen.
Ein lizensfreies Funkgerät für die ganze Welt gibt es nicht. Am verbreitesten sind eben 11m CB und 446 PMR.

Für Wetterberichte und tiefe Frquenzen empfiehlt sich eh ein Scanner, der diese Bereiche abdeckt.
Wobei Flugfunk ist immer amplitudenmoduliert ist.

Übrigens: Wenn du verschiedene Modelle des gleichen Herstellers anschaffst, brauchst du nur einen Satz Zubehör ;)

Gruß
Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schau mal in Deine privaten Nachrichten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Chris
Danke für den Hinweis auf das Team Tecom Dualband, aber die Engländer/Dänen Funken leider nicht auf 149MHz.
Ist das immer so, dass bei Funkgeräten das Zubehör für alle Modelle eines Herstellers gleich ist? Das ist ja klasse, da können sich die Handyhersteller mal ne Scheibe abschneiden mit ihren modellindividuellen Akkus und Ladegeräten.

Ok, also ein 70cm und ein 2m eines Herstellers. Was ist da ein gutes Paar?

@Guenther
Ich hab eine eMail bekommen, dass eine private Nachricht vorliegt, aber unter Posteingang steht nichts und mein Postfach ist zu 0%voll. Vielleicht mach ich auch was falsch oder gibt es hier einen Spam-Filter?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zumindet wechseln die Hersteller hier nicht sohäufig ihre eigenen Steckersstandards ;)

Von Team gibt es auch Monobandgeräte, ebenso von Kenwood und anderen.

https://www.pmr-funkgeraete.de/produktg ... seite-.htm


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
es ist mitunter auch so, das sich gewisse Steckernormen auch teilweise durchgesetzt haben und die auch dann von anderen Herstellern eingesetzt werden. Die Norm der Kenwood-Geräte wird meines Wissens auch bei Wouxun und bei Team verwendet. Lange Zeit gab es eine Steckernorm mit einem 2.5 und einem 3.5 mm Klinkenstecker. Die hatte fast jeder eingesetzt. Die Geräte wurden irgendwann kleiner und dann war nicht mehr ausreichend Platz vorhanden.

Da müssten man vorher mal schauen was eingesetzt wird. Es gibt auch passende Adapter zu kaufen, wenn es mal nicht passt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Übrigens: 120MHz ist Flugfunk. Da ist auch schon mitlauschen ohne Fluglizenz strafbar.[/quote]
Das hängt defintiv vom Land ab - hier in der Schweiz ist das Abhören des Flugfunkes erlaubt. Spanien weiss ich nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich habe Dir gerade noch einmal eine Test-PN geschrieben. Schau doch mal, ob die vielleicht angekommen ist.

Vielleicht kann der Admin was dazu sagen?

Sonst müßte ich den ganzen Sermon noch mal eingeben... :(


  
 

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