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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: "Mitreden"=="Funkverkehr abwickeln"?
@DG9VH:
Da Du das Thema sehr voreilig während meiner Antwort geschlossen hast, setze ich sie hier neu, bitte noch ans Ende des Threads stellen, danke.

Moin,
[quote]Mitreden darf nur, wer eine Lizenz hat. Nur mit einem Ausbildungsrufzeichen darf auch UNTER AUFSICHT geredet werden. Es ist sogar so, dass die beiden Lizenzierten auf keinen Fall mit einem Unlizenzierten reden dürfen.[/quote]
das wird ja immer schlimmer. Jetzt willst Du schon vorschreiben, wer mit mir unbeaufsichtigt reden darf.
Man bekommt den Eindruck, daß in manchen Köpfen noch das alte Fernmeldeanlagengesetz von 1928 herumspukt, das nach dem Prinzip "alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist" konstruiert war. Langsam sollte sich herumgesprochen haben, daß dieses Gesetz seit 1997 außer Kraft ist, seitdem dürfen beispielsweise Amateurfunkstellen mit TK-Netzen verbunden werden. Es kommt nur noch auf die Inhalte der Sendungen an. Von "Mitreden" steht im Gesetz nichts.

Daher auch für Dich noch einmal ganz langsam zum Mitlesen:
[quote](AFuG) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.[/quote]

Mehr steht nicht im Gesetz, PUNKT. Nachrichten (und das sind auch von Dritten ins Mikrofon gesprochene Worte) mit Bezug zum Amateurfunkdienst dürfen also ohne Gewissensskrupel übermittelt werden. Dazu gehört selbstverständlich auch der Gruß des technisch interessierten Gastes an den Op auf der Gegenseite, oder auch das schon erwähnte Schulklasse-an-ISS- oder Bürgermeister-Grußwort.
Wenn es um den Einkaufszettel für den Supermarkt oder den Busfahrplan geht, werden die Ansprüche an die Kreativität, um noch einen Amateurfunkbezug herzustellen, sicherlich etwas höher, und irgendwann wird man bei dem mit maximal 5000,- Euro Bußgeld bewehrten
OWi-Tatbestand landen, zu dem es in der Tat auch eine Katalogfrage gibt.

Mir scheint, daß manche hier Probleme mit dem ersten Satz
[quote]
(AFug) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
[/quote] haben. "Reden" und "Funkverkehr abwickeln" sind jedoch zwei völlig verschiedene Dinge. Wer ins Mikrofon einer Amateurfunkstelle unter welchen Voraussetzungen sprechen darf, ist in der VO-Funk nicht festgelegt, das kann jedes Land selbst bestimmen.
Mit dem letzten Satz:
[quote]
(AFuG)Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
[/quote]
sollte dann alles glasklar sein:
1. Betreiben (Sender abstimmen, Funkverbindungen aufbauen..) darf die Station nur der Funkamateur.
2. Die "Nachrichtenquellen" (= u. a. Leute, die ins Mikro sprechen) können grundsätzlich beliebige Personen sein, im Normalbetrieb müssen die Inhalte aber amateurfunkbezogen sein.
3. Bei Katastrophenfällen entfällt die Inhaltsbeschränkung, nicht aber die Voraussetzung, daß der Stationsbetrieb nur vom Funkamateur durchgeführt wird.

Diese Rechtslage galt übrigens auch schon lange vor 1997; heute darf man die Nachrichten von Dritten auch über eine Telefonleitung in den NF-Eingang des Senders einspeisen; bis 1997 war dafür eine FAG-Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ausbildungsbetrieb ist eine ganz andere Baustelle, er bezieht sich auf das Erlernen der Betriebstechnik und der Bedienung einer Funkstelle. Wir sind uns hoffentlich einig, daß man weder das eine noch das andere braucht, um eine amateurfunkbezogene Frage in ein Mikrofon zu sprechen.

[quote]
Dennoch bleibe ich persönlich dabei, dass in mein Mikrofon nur Personen sprechen, die entweder eine eigene Lizenz und Sendeerlaubnis für das betroffene Band besitzen oder eben ein Ausbildungsrufzeichen nutzen (welches ich praktischerweise auch besitze).
[/quote]
ich persönlich halte es so, daß mit dem Keyer an meiner Station jeder auf Sendung gehen darf, der damit in der voreingestellten Geschwindigkeit geben kann.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "Mitreden"=="Funkverkehr abwickeln"?
[quote] ... ich persönlich halte es so, daß mit dem Keyer an meiner Station jeder auf Sendung gehen darf, der damit in der voreingestellten Geschwindigkeit geben kann.[/quote]

Ich persönlich gehe noch einen Schritt weiter und würde es JEDEM gestatten sein mitgebrachtes Mikrofon (ich besitze nämlich keines) an meinen K2 anzuschließen und mitzureden wie er lustig ist ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielleicht sollte man dazu übergehen den Zugang zum Amateurfunk jedem zu gestatten der in der Lage ist 1 + 1 zu addieren und nebenher noch länger als 2 Jahre unfallfrei gegessen hat .....

Nachwuchsprobleme haben dann weder der Amateurfunk in Deutschland noch der DARC und die entsprechenden Vorschriften wandern in den Mülleimer ..... gute Nacht Deutschland :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@df4kv, dl8lbk
Genau so sehe ich das auch und so sollte es auch verstanden werden. Die andere Fraktion kann derweil weiter Hexen verbrennen.

@df5ww
Jürgen, bei dir werde ich das Gefühl nicht los das du einfach nur ein Problem damit hast jemand könnte einfacher etwas erreichen wofür du dich anstrengen mußtest. Ich hoffe das du als Folge dieser Einstellung weiterhin deine Wäsche mit der Hand auf Steinen schrubbst denn der Gebrauch einer Waschmaschine wäre den vergangenen Generationen gegenüber unfair.

Das gilt im übertragenen Sinne auch für einige andere Herren hier.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
die entsprechenden Vorschriften wandern in den Mülleimer ..... gute Nacht Deutschland :!:[/quote]

Du hast es offenbar immer noch nicht verstanden, obwohl die letzten Ausführungen von Uli an Ausführlichkeit nicht mehr zu überbieten sind

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote](AFug) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. [/quote]

Ich kann mich auch nur noch mal wiederholen, man soll Gesetze so lesen wie sie geschrieben wurden.

Ein Amateurfunkstelle ist kein lizenzierter Funkamateur. Der Gesetzgeber hat sich hier bestimmt nicht in der Wortwahl vertan, sondern beabsichtigt eine recht grosszuegige Liberalisierung ins Gesetz eingebaut. Wenn manche aus untertaenigster Gesetzhoerigkeit und falsch verstandener Auslegung damit nicht umgehen koennen und sich die Hose nass machen, weil mal eine unlizenzierte Stimme von einer andern Amateurfunkstelle aus seinem Lautsprecher kommt, dann muessen sie damit leben.

Ich bevorzuge die Gesetze so zu nutzen, wie sie geschrieben wurden....und lebe gut damit.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@df4kv, dl8lbk
Genau so sehe ich das auch und so sollte es auch verstanden werden. Die andere Fraktion kann derweil weiter Hexen verbrennen.[/quote]

Ich sehe es auch so wie Uli, aber bzgl. meines K2 solltest Du wissen, daß er keine SSB-Option besitzt ... alles klar? ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mag ja jeder auslegen wie er will, an meiner Station käme das nicht in die Tüte ...

Uli beschreibt ja auch so gut die "Zusammenschaltung mit TK-Anlagen" ... er kann ja gerne den Telefonlosen OM´s in seiner Nachbarschaft den Zugang zu seinem Telefon (kostenlos natürlich) per Amateurfunk gestatten (Phonepatching) ... bin mal gespannt was die Behörde dazu sagen würde !!!

Die Zusammenschaltung mit TK-Anlagen ist in dem Zusammenhang gedacht das man per Internet Zugriff auf seine Sendeanlage einrichten kann um diese auch aus einiger Entfernung (als Berechtigter) bedienen zu können nicht aber um Inhalte aus dem Telefonnetz zu übertragen (ausser evtl. in Notsituationen) .....

Ich frage mich warum man z.B. bei Echolink eine Lizenz voraussetzt ohne die man keinen Zugang zum Dienst bekommt ...... Derjenige der am Rechner sitzt bedient doch auch keine "Funkstelle" ???? Könnte man doch dann jeden reinlassen oder am besten gleich mit Teamspeak & Co. vernetzen !!!

Aber sei´s drum, solange Gestalten wie ein DO1MM und andere sowieso machen können was sie wollen ohne das die Behörde Handlungsbedarf sieht ist das wohl eh´schon egal .....

:!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schmollen hilft da garnicht.

@dl8lbk
Ja das ist in der Tat eine Hürde die schwerer zu nehmen ist als Gesetzesinterpretationen. Dabei wäre es ja zu schön gewesen denn ich war vor 2-3 Wochen garnicht weit weg von dir.

Bei der Vebeg wurden schon wieder AEG SE6861 angeboten, jedesmal muß ich mir die Finger in der Tür einklemmen um davon weg zu bleiben...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bei der Vebeg wurden schon wieder AEG SE6861 angeboten, jedesmal muß ich mir die Finger in der Tür einklemmen um davon weg zu bleiben...[/quote]
Überwinde doch einfach endlich den "inneren Schweinehund" und mache das bisschen Lizenzprüfung! Nach eigenem bekunden (was ich Dir auch gerne glaube!) sollte das gar kein Problem sein. Aber ok, Du bist Dir noch nicht ganz sicher, ob Amateurfunk für Dich auch das richtige Hobby ist? Nur, durch "hirnrissige Diskussionen" in AFu- Foren, wirst Du das wohl niemals herausfinden. Also wirst Du Dir wohl weiterhin die Finger in der Tür einklemmen müssen ;-)

73, Hanno DL9SXX

PS. alles was keinen VFO-Knopf hat, ist aus meiner Sicht auf Kurzwelle nur für Theoretiker zu gebrauchen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was den VFO angeht gebe ich dir grundsätzlich Recht, bei diesem Gerät reicht allerdings auch ein 100Hz Schritt denn das sind dann auch 100Hz und bleiben es auch. Der Rest der Ausstattung steht sowieso über den Dingen.

Die Prüfung kommt am Schluß, erst will ich meine grundsätzlichen Möglichkeiten und Anforderungen ausloten. Mir geht es nicht darum so schnell wie möglich mit einer bestimmten Zielgruppe zu quatschen sondern um ganz was Anderes. Mehr Expedition als DX-pedition.

Deswegen sehe ich auch so manche "Vorschrift" als hirnrissig an, passt nicht in mein Anforderungsprofil :mrgreen:

Wäre der Kasten (AEG) erstmal im Haus würde ich mich selbst unnötig unter Druck setzen denn da nicht drann zu gehen wäre praktisch unmöglich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote](AFug) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.[/quote]

Es ist doch laut AFug recht eindeutig geregelt, dass man als Funkamateur auch nur mit anderen Amateurfunkstellen funken darf. Und als Amateurfunkstelle fasse ich die von einem lizenzierten Funkamateur betriebene Station auf.

Nicht lizenzierte Leute dürfen mithören, aber eben nicht mitreden (= funken in welcher Betriebsart auch immer). So sehe ich das jedenfalls


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote](AFug) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.[/quote]

Es ist doch laut AFug recht eindeutig geregelt, dass man als Funkamateur auch nur mit anderen Amateurfunkstellen funken darf. Und als Amateurfunkstelle fasse ich die von einem lizenzierten Funkamateur betriebene Station auf.

Nicht lizenzierte Leute dürfen mithören, aber eben nicht mitreden (= funken in welcher Betriebsart auch immer). So sehe ich das jedenfalls[/quote]

Hast du eigentlich die Ausführungen von Ulrich gelesen?
Wenn ja, hast du sie verstanden?
Wenn ja, findest du die Ausführungen nicht schlüssig? Ich schon.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "Mitreden"=="Funkverkehr abwickeln"?
[quote]
@DG9VH:
Daher auch für Dich noch einmal ganz langsam zum Mitlesen:
[quote](AFuG) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.[/quote]

Mehr steht nicht im Gesetz, PUNKT. Nachrichten (und das sind auch von Dritten ins Mikrofon gesprochene Worte) mit Bezug zum Amateurfunkdienst dürfen also ohne Gewissensskrupel übermittelt werden.
[/quote]

Eine Amateurfunkstelle ist per Definition eine Funkstelle des Amateurfunkdienst.
Und wer am Amateurfunk teilnehmen möchte benötigt eine Zulassung zum Amateurfunkdienst.

Also, wer ein Gerät welches per Definition eine Amateurfunkstelle des Amateurfunkdiesnstes ist benutzen will der Bedarf einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
So sieht es aus.

Und was ich daraus lese ist halt das man sehr wohl mit dem "Schwarzfunker" über Themen die den Amateurfunk betreffen reden kann.

Ich hab mir gestern mal den zweifelhaften Spass gemacht und das AFuG, AFuV und den Anhang 1 gelesen, steht wirklich nicht mehr drin !?!?!

Vor 6 Monaten hab ich die Liz. gemacht, da wurde mir das noch ganz anders erklärt und abgefragt.
Verwirrung total...

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann kann ja DA0HQ demnächst auf alle Standorte 1,- Jobber setzen und jeweils 1 OM, der mittels PC die TX tastet.

So kommt es auch nicht mehr zu Verwirrungen, warum Calls im Log sind, die eigentlich nicht drin sein dürften.


  
 

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