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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hast du eigentlich die Ausführungen von Ulrich gelesen?
Wenn ja, hast du sie verstanden?
Wenn ja, findest du die Ausführungen nicht schlüssig? Ich schon.[/quote]
Ok Olaf, wenn Du die Ausführungen von Ulrich schlüssig findest, dann ist das schön für Dich. Das heisst aber nicht, dass das nun unbedingt jeder OM so sehen muss.

> "Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst der von Funkamateuren
> untereinander ... wahrgenommen wird." "Funkamateur der Inhaber
> eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten ..."
> "Die Regulierungsbehörde lässt eine natürliche Person unter
> gleichzeitiger Zuteilung eines persönlichen Rufzeichens auf Antrag
> zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zu, wenn sie eine fachliche
> Prüfung für Funkamateure erfolgreich abgelegt oder eine
> Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung nach § 2 Abs. 1 vorgelegt hat."

Völlig unabhängig von Ulrichs Ausführungen, welche ich verstanden habe, bin und bleibe ich ganz persönlich der Ansicht, dass z.B. das ins Mikrofon sprechen einer eingeschalteten Amateurfunkstelle (PTT gedrückt), welche auf einer dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenz eingestellt ist bzw. sendet, eine [u:2p715tk0][b:2p715tk0]Teilnahme am Amateurfunkdienst[/b:2p715tk0][/u:2p715tk0] darstellt. Olaf, dann erkläre mir doch bitte mal, auf welcher Rechtsgrundlage das, bei einem Gast der kein Funkamateur (entsprechend der Definition etwas weiter oben) ist, erfolgt :?:

73, Hanno DL9SXX

PS. natürlich gebe ich Ulrich Recht, kein Hahn wird danach krähen, falls das im Ausnahmefall trotzdem mal passiert. Die Jungs von der BNetzA haben mit Sicherheit ganz andere Sorgen. Soll heissen: interessieren sich kaum dafür, was auf den Amateurfunkbändern passiert, solange nicht andere Funkdienste, Telekommunikationseinrichtungen ... oä. gestört werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dann kann ja DA0HQ demnächst auf alle Standorte 1,- Jobber setzen und jeweils 1 OM, der mittels PC die TX tastet.[/quote]

Hmmm, was wenn ich den Contest 'fahre' aber meine Frau den Sprachspeicher meiner Contestsoftware besprochen hat? Alleine die Stimme ersetzt eine PA ...

Stimmt, es wäre Rufzeichenmißbrauch, da mein K2 keine SSB Option hat ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Hmmm, was wenn ich den Contest 'fahre' aber meine Frau den Sprachspeicher meiner Contestsoftware besprochen hat? Alleine die Stimme ersetzt eine PA ...
[/quote]

Das kannst Du mit einem Pitch Converter auch mit Deiner eigenen Stimme machen.
Die Stimmerkennung bleibt erhalten, ist nur eine Oktave höher.
Benutze ich hin und wieder im Contest wenn der Pileup zu sehr in den Keller geht.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Hallo Hanno,
[quote]
> "Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst der von Funkamateuren
> untereinander ... wahrgenommen wird."(..)
[/quote]
das ist nichts anderes als die VO-Funk-Definition, also der kleinste gemeinsame Nenner, auf die sich (Atlantic City, 1947 ??) einmal alle Staaten einigen konnten. Keine Frage, es gibt oder gab Staaten mit zum Teil sehr restriktiven Amateurfunkregeln, die zur ITU-Definition trotzdem noch kompatibel bleiben.
Das ist aber für die hier gestellte Frage irrelevant; da kommt es allein darauf an, welche Funkbetriebsvorschriften in DL im Jahr 2010 gültig sind.

[quote]
bin und bleibe ich ganz persönlich der Ansicht, dass z.B. das ins Mikrofon sprechen einer eingeschalteten Amateurfunkstelle (PTT gedrückt), welche auf einer dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenz eingestellt ist bzw. sendet, eine [u:2x5cge77][b:2x5cge77]Teilnahme am Amateurfunkdienst[/b:2x5cge77][/u:2x5cge77] darstellt.
[/quote]
Deine ganz persönliche Ansicht sei Dir unbenommen, aber sie ist nun einmal nicht aus AFuG oder AFuV abzuleiten.
Der Funkamateur nimmt mit seiner Funkstelle am Amateurfunkdienst teil, indem er das Operating (Abstimmung, Betriebstechnik: CQ-Ruf, Rufzeichennennung, etc. ) vornimmt, trotzdem muß der ("Nachrichten"-)Sprecher nicht notwendigerweise ebenfalls eine Lizenz besitzen.

Um es abzukürzen: Glücklicherweise ist der Amateurfunk ja eine sehr internationale Angelegenheit; ich zeige Dir also einmal etwas:

In UK steht beispielsweise folgendes in den "amateur-terms" (OFCOM):

[quote]3(4) Only where this Licence is a Full Licence may the Licensee permit a non-licensed person to send a Message using the Radio Equipment provided that the Radio Equipment is operated by the Licensee[/quote]

Dort unterscheidet man also ganz unmißverständlich zwischen "unlizenzierten Personen", denen es erlaubt wird, Nachrichten zu senden, und eben dem Lizenzinhaber, der während der Nachrichtenübermittlung die Station bedienen muß.


[quote] PS. natürlich gebe ich Ulrich Recht, kein Hahn wird danach krähen, falls das im Ausnahmefall trotzdem mal passiert. Die Jungs von der BNetzA haben mit Sicherheit ganz andere Sorgen. Soll heissen: interessieren sich kaum dafür, was auf den Amateurfunkbändern passiert, solange nicht andere Funkdienste, Telekommunikationseinrichtungen ... oä. gestört werden.[/quote][/quote]

Da verdrehst Du etwas: ich bezog mich damit auf die vorher gebrachte Aussage, daß diese Frage nur ein Jurist verbindlich klären könne, man müsse eben warten, bis ein Richter dazu wirklich einmal ein Urteil fällt, u. ä.
Ich bin eben gerade nicht der Ansicht, daß man damit schnell in eine Grauzone oder in den Bereich der "minderschweren Vorschriftenübertretung" kommt. Ich wiederhole mich: was nicht drinsteht, sollte man nicht hineininterpretieren - wie man am UK-Beispiel sieht, wird man damit so schnell auch nicht danebenliegen..

Die Schüler, die beim ARISS-Projekt nacheinander ans Mikrofon treten, brauchen dafür kein Ausbildungsrufzeichen zu benutzen (das würde sogar den von ARISS festgelegten Regeln widersprechen), und ebensowenig muß die Leistung an der Rundspruchstation auf 100 Watt reduziert werden, weil der Besitzer der besten Mikrofonstimme ein Klasse-E-Call hat.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote][quote]> "Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst der von Funkamateuren
> untereinander ... wahrgenommen wird."(..)
[/quote][/quote]
das ist nichts anderes als die VO-Funk-Definition, also der kleinste gemeinsame Nenner, auf die sich (Atlantic City, 1947 ??) einmal alle Staaten einigen konnten. Keine Frage, es gibt oder gab Staaten mit zum Teil sehr restriktiven Amateurfunkregeln, die zur ITU-Definition trotzdem noch kompatibel bleiben.
Das ist aber für die hier gestellte Frage irrelevant; da kommt es allein darauf an, welche Funkbetriebsvorschriften in DL im Jahr 2010 gültig sind.[/quote]
Hallo Ulrich,
es mag schon sein, dass dieser Passus auf eine VO-Funk-Definition aus 1947? zurückzuführen ist. Aber ich habe wörtlich aus dem noch heute (also im Jahre 2010) in DL geltenden AFuG 1997 zitiert.

[quote][quote]bin und bleibe ich ganz persönlich der Ansicht, dass z.B. das ins Mikrofon sprechen einer eingeschalteten Amateurfunkstelle (PTT gedrückt), welche auf einer dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenz eingestellt ist bzw. sendet, eine [u:13k1yer0][b:13k1yer0]Teilnahme am Amateurfunkdienst[/b:13k1yer0][/u:13k1yer0] darstellt.
[/quote]
Deine ganz persönliche Ansicht sei Dir unbenommen, aber sie ist nun einmal nicht aus AFuG oder AFuV abzuleiten.

Der Funkamateur nimmt mit seiner Funkstelle am Amateurfunkdienst teil, indem er das Operating (Abstimmung, Betriebstechnik: CQ-Ruf, Rufzeichennennung, etc. ) vornimmt, trotzdem muß der ("Nachrichten"-)Sprecher nicht notwendigerweise ebenfalls eine Lizenz besitzen.[/quote]

Das siehst Du so, ich akzeptiere es ja auch, als Deine ganz persönliche Ansicht/ Meinung. Die aber, zumindest ich, so weder aus dem AFuG noch der AFuV herauslesen kann. Natürlich der Nachrichteninhalt ist spätestens seit 1997 nicht mehr auf AFu-spezifische Inhalte begrenzt, aber dass nun jeder die Nachrichten formulieren/ sprechen kann, die der Funkamateur dann ja nur noch überträgt, kann ich nicht wirklich erkennen. Für mich gehören die "Nachrichten" [auch wenn es mitunter nur "599 1023" ... oä. ist], genau so zum Amateurfunkdienst bzw. der Teilnahme am Amateurfunkdienst, wie das Operating. Für mich bildet das gewissermassen eine untrennbare Einheit.

[quote]Um es abzukürzen: Glücklicherweise ist der Amateurfunk ja eine sehr internationale Angelegenheit; ich zeige Dir also einmal etwas:

In UK steht beispielsweise folgendes in den "amateur-terms" (OFCOM):
[quote]3(4) Only where this Licence is a Full Licence may the Licensee permit a non-licensed person to send a Message using the Radio Equipment provided that the Radio Equipment is operated by the Licensee[/quote]
Dort unterscheidet man also ganz unmißverständlich zwischen "unlizenzierten Personen", denen es erlaubt wird, Nachrichten zu senden, und eben dem Lizenzinhaber, der während der Nachrichtenübermittlung die Station bedienen muß.[/quote]
In UK darf man sich auch nach einem WE-Lehrgang, ein paar lächerlich einfachen Fragen ... usw. Funkamateur nennen. Andere Länder, andere Sitten, so einfach lässt sich das wohl nicht übertragen. Darüber bin ich übrigens nicht traurig, denn sonst hätten wir längst auch in DL die "Kleine Einsteiger-Lizenz (K)" nach sogenanntem "englischem Modell". ;-)

[quote][quote] PS. natürlich gebe ich Ulrich Recht, kein Hahn wird danach krähen, falls das im Ausnahmefall trotzdem mal passiert. Die Jungs von der BNetzA haben mit Sicherheit ganz andere Sorgen. Soll heissen: interessieren sich kaum dafür, was auf den Amateurfunkbändern passiert, solange nicht andere Funkdienste, Telekommunikationseinrichtungen ... oä. gestört werden.[/quote]
Da verdrehst Du etwas: ich bezog mich damit auf die vorher gebrachte Aussage, daß diese Frage nur ein Jurist verbindlich klären könne, man müsse eben warten, bis ein Richter dazu wirklich einmal ein Urteil fällt, u. ä.[/quote]
Tut mir leid, etwas bewusst zu verdrehen, war nicht meine Absicht. Nein, wenn dann ist es bei mir falsch "angekommen".

73, Hanno DL9SXX


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
es mag schon sein, dass dieser Passus auf eine VO-Funk-Definition aus 1947? zurückzuführen ist. Aber ich habe wörtlich aus dem noch heute (also im Jahre 2010) in DL geltenden AFuG 1997 zitiert. [/quote]
Nochmal: das ist lediglich die seit Jahrzehnten unveränderte internationale [b:3i0it0mx]Begriffsdefinition[/b:3i0it0mx] des Amateurfunkdienstes, die aber keine konkreten Betriebsvorschriften liefert, ebensowenig, wie aus §1 STVO ein Handyverbot am KFZ-Steuer abzuleiten ist. Das regeln die Detailvorschriften. Und da gilt in DL nun einmal: wenn der Gesetzgeber das bloße Besprechen des Mikrofons der Funkstelle als "Teilnahme am Funkdienst" werten möchte, dann muß das auch im Gesetz, bzw. Verordnung explizit so stehen.

Was sagt denn §5 AFuG?

In Absatz 4(2.) steht doch, daß Funkamateure Telekommunikationsdienste erbringen dürfen. Bedingung: das darf nicht "geschäftsmäßig" geschehen. Für [b:3i0it0mx]Einzelveranstaltungen mit Amateurfunkbezug[/b:3i0it0mx], z. B. die ARISS-Vorführung, darf eine Amateurfunkstation ohne weiteres die Telefonverbindung zwischen der Schülergruppe und der ISS herstellen. Wer dort also fordert, daß dies nur im Rahmen des Ausbildungsbetriebs und nach vorheriger Betriebstechnikschulung stattfinden darf, kennt offenbar das AFuG an dieser Stelle nicht.
Auch der Notfunkbetrieb stellt so eine TK-Dienstleistung dar (einziger Unterschied: die Inhaltsbeschränkung fällt weg); würde man Deine Definition von "Teilnahme am Funkdienst" zugrundelegen, dürfte dort niemals ein Arzt oder Einsatzhelfer ins Mikrofon sprechen, sondern es wäre das "Stille-Post"-Verfahren anzuwenden..

Am Rande ist vielleicht noch ein Detail der Bußgeldregelung interessant:

Dort haben wir:
"Schwarzsenden"=max. 10.000,- Euro
"Geschäftsmäßige TK-Dienstleistung"=max. 5.000,- Euro
"Nachricht an Dritte ohne AFu-Bezug"=max. 5.000,- Euro

Hmm, fehlt da nicht noch etwas? Richtig: der Betrieb zu "gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken" [§5(4)1.] stellt tatsächlich keine Ordnungswidrigkeit dar; dort kann man es also erstmal darauf ankommen lassen, im fortgesetzten Wiederholungsfall kann dann aber die Zulassung entzogen werden.

[quote]In UK darf man sich auch nach einem WE-Lehrgang, ein paar lächerlich einfachen Fragen ... usw. Funkamateur nennen. Andere Länder, andere Sitten, so einfach lässt sich das wohl nicht übertragen.[/quote]

Wer macht es sich denn hier einfach? Das Beispiel war nur als Lese-Hilfestellung und Realitätsabgleich gedacht, damit Dir der Widerspruch in Deiner Argumentation selbst auffällt, schließlich gilt die VO-Funk auch in UK.. Du hast natürlich schon recht; in UK ist es etwas anders: dort besitzt nur die höchste Lizenzklasse dieses Privileg, in DL dürfen es alle Funkamateure.
Mich hat erstaunt, wie schnell man hier bei ganz nüchterner Betrachtung der Vorschriftenlage mit unsachlichen Argumenten angegangen wird (damit bist nicht Du gemeint).
IMHO hat uns u. a. gerade die Unkenntnis der tatsächlich bereits seit langem vorhandenen Möglichkeiten des AFuG die überflüssigen und unausgegorenen "Klasse-K"-Planspiele beschert.
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mich hat erstaunt, wie schnell man hier bei ganz nüchterner Betrachtung der Vorschriftenlage mit unsachlichen Argumenten angegangen wird (damit bist nicht Du gemeint).
IMHO hat uns u. a. gerade die Unkenntnis der tatsächlich bereits seit langem vorhandenen Möglichkeiten des AFuG die überflüssigen und unausgegorenen "Klasse-K"-Planspiele beschert.[/quote]

Und dieser "Stil" hat nicht von ungefähr den ELL-Befürwortern das Argument in die Hände gespielt, daß die ELL-Gegner nur ihren Elfenbeinturm polieren wollten. Das ging soweit, daß auch die, die mit Sachargumenten gegen die ELL antraten, niederer Beweggründe bezichtigt wurden. Den Sachargumenten mußte man sich dann auch gar nicht erst mehr stellen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][...]
Und da gilt in DL nun einmal: wenn der Gesetzgeber das bloße Besprechen des Mikrofons der Funkstelle als "Teilnahme am Funkdienst" werten möchte, dann muß das auch im Gesetz, bzw. Verordnung explizit so stehen.
[...][/quote]
Ok Ulrich, Du hast schon Recht, rein juristisch gesehen, in DL ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Ich meine jetzt nicht unbedingt unser Hobby, aber wohin das mitunter führt, das kann man täglich erleben. Nur ok, das bringt uns hier auch nicht weiter ;-)

Ich für meinen Teil, würde die Diskussion gern beenden. An meiner Amateurfunkstelle kann ich aus technischen Gründen leider keinen Nicht-Funkamateur [Gast] funken^Wsprechen lassen. Denn, wer meine Elbug anfasst, der betätigt automatisch auch die PTT, wenn man ins Mikrofon spricht passiert das selbe, und bei digitalen Betriebsarten, wie RTTY oder BPSK31, schaltet der TX auch automatisch auf Sendebetrieb, wenn man die entsprechend konfigurierten Makros anklickt ...

Wie andere OMs das handhaben, ist mir eigentlich auch egal. Zusammengefasst, für das was mich im Amateurfunk interessiert, ist es völlig belanglos, ob der Gesetzgeber es absichtlich offen gelassen hat, wer die Morsetaste oder das Mikrofon bedient oder ob man nur vergessen hat explizit darauf hinzuweisen, dass das als Bestandteil des Amateurfunk(Betriebs-)Dienstes lizenzierten Funkamateuren vorbehalten ist.

Evtl. ist Dir aufgefallen, dass ich im Ursprung nicht auf Deine Postings RE(agiert) habe -- und das obwohl ich sie zeitnah gelesen hatte. Nein, eigentlich hat mich auch ganz etwas anderes gestört. Sinngemäss: "hast Du das nicht gelesen?, hast Du das nicht verstanden?, ist das nicht schlüssig? [u:jr44bcqd][b:jr44bcqd]und nun gib endlich Ruhe!"[/b:jr44bcqd][/u:jr44bcqd] Was ist denn das für eine Art und Weise?!

73, Hanno DL9SXX


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
. Nein, eigentlich hat mich auch ganz etwas anderes gestört. Sinngemäss: "hast Du das nicht gelesen?, hast Du das nicht verstanden?, ist das nicht schlüssig? [u:224ydkks][b:224ydkks]und nun gib endlich Ruhe!"[/b:224ydkks][/u:224ydkks] Was ist denn das für eine Art und Weise?!

73, Hanno DL9SXX[/quote]

Aha, und dass jemand völlig unbelegbares Gequatsche von sich gibt, [b:224ydkks]nachdem[/b:224ydkks] jemand(Ulrich) sich die Mühe gemacht hat, die ganze Sachlage verständlich und nachvollziehbar darzulegen(wenn auch im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraumes).... das stört dich nicht??
Mich wiederum schon.
Und probiere bitte nicht, mich in meiner Art und Weise so hinzubiegen, wie du es gerne hättest, deine gefällt mir auch nicht immer(nicht persönlich, nur in der Ausdrucksweise deiner Beiträge) und ich würde einen Teufel tun, dich zu Maßregeln.

Na ja, dann haben wir beide sowieso keine Diskussionsbasis und sollten es dabei belassen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Um den Thread noch nicht enden zu lassen, noch `ne Meinung !

Wenn ich hier mitlese, habe ich den Eindruck ich muß zur Lizenz noch
ein kleines Jurastudium anhängen.
Die Frage war doch nicht, ob man irgendeinem von der Straße mal
Mike oder Taste überlässt, sondern mal kurz einen Gruß mit durchsagen
lässt.
Wenn wir immer akribisch auf Paragraphen rumreiten, können wir kaum
erwarten, dass sich "junge Leute", die etwas lockerer und auch aufge-
schlossener sind für unser Hobby interessieren.

Um den Fall noch juristisch zu komplizieren :busch:
Mache ich mich auch schon strafbar, wenn ich Gespräche, welche hinter
mir stattfinden (und welche ich nicht bemerke - aber von meinem
"Superverstärkermike" aufgenommen werden- )ohne Wissen übertrage !
-muß ich mich im Shack einschließen um dies auszuschließen ?
[img:kmvuaeyi]http://dc7so.dc.funpic.de/images/Morsen%20ar-sk.gif[/img:kmvuaeyi]


  
 

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