Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 41 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Mitreden erlaubt?
Folgende Situation:

Ein Nicht-Lizensierter ist zu Gast bei einem Lizensierten. Dieser beginnt ein QSO mit einem anderen Lizensierten. Alle drei kennen sich Bspw. aus einem Forum oder dem realen Leben. Es entwickelt sich ein Gespräch. Darf der Nicht-Lizensierte sich am Gespräch beteiligen indem sein Gastgeber im das Mik. bei TX Betrieb zum besprechen hinhält? Quasi wie beim Telefon im Freisprechmode?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nach strenger Rechtsauffassung würde ich persönlich zu einem [b:xnijtt17]Nein[/b:xnijtt17] tendieren, denn: Es handelt sich ja nicht um ein "zufällig aufgefangenes Geräusch", wie man es z.B. als Hintergrundgeräusch wahrnimmt, sondern der nicht-lizenzierte Sprecher richtet sich zielgerichtet an den Gesprächsteilnehmer. Er nimmt also aktiv und aus eigenem Willen am Funkgeschehen teil, auch wenn er selbst nicht die PTT-Taste drückt.

73, Kim, DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein, darf er nicht ....... Hat der Lizenzierte allerdings ein Ausbildungsrufzeichen (DN) darf der Nichtlizenzierte unter diesem Call Betrieb machen .... Der Liz muss dabei natürlich anwesend sein und es ist ein Logbuch zu führen. ...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mitreden erlaubt?
[quote]Folgende Situation:

Ein Nicht-Lizensierter ist zu Gast bei einem Lizensierten. Dieser beginnt ein QSO mit einem anderen Lizensierten. Alle drei kennen sich Bspw. aus einem Forum oder dem realen Leben. Es entwickelt sich ein Gespräch. Darf der Nicht-Lizensierte sich am Gespräch beteiligen indem sein Gastgeber im das Mik. bei TX Betrieb zum besprechen hinhält? Quasi wie beim Telefon im Freisprechmode?[/quote]

Nein, das darf er nicht. Funkamateure dürfen nur ein QSO mit anderen Funkamateuren führen. Da der Gast keine Amateurfunklizenz besitzt, darf die Gegenstation auch nicht mit ihm sprechen. Dabei ist es auch egal, ob der nicht Funkamateur die PTT drückt oder ob es der Funkamateur ist. Die Gegenstation darf ihm nicht antworten.....

So etwas habe ich im übrigen schon auf den hiesigen Relais erlebt. Da hat in diesem Falle die Gegenstation nicht mehr geantwortet und somit völlig richtig gehandelt.

Bei einem Ausbildungsrufzeichen ist das was anderes...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das mit dem Ausbildungsrufzeichen ist schon klar. Ansonsten empfinde ich das schon als etwas weltfremd. Mal gesetzt den Fall ich wäre in der Situation einen von hier mal "live" bei jemandem zu hören, dürfte ich Grüße oder ein "Hallo..." nur ausrichten lassen obwohl ich "daneben" sitze. Man kann ja irgendwie auch alles übertreiben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist keineswegs übertrieben. Würde man das zulassen wäre die ganze Prüfung als Zulassungsvoraussetzung absurd. Senden darf man halt nur als Berechtigter und der lizenzierte OM kann Deine Grüsse zwar ausrichten Du darfst sie aber nicht selbst durchgeben .......

Funkamateure dürfen halt nur mit anderen Funkamateuren Betrieb machen und nicht mit nicht Berechtigten .......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Lizenz ist nun mal persondengebunden.
gegen ein kurzes Hallo wird sicher niemand etwas haben, offene Konferrenzen zeugen aber von schlechter Betriebstechnik.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn man sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen richtet (VO Funk, AFuG, AfuV) ist selbst das kurze "Hallo" verboten ...... Ob da jemand drauf reagiert oder ob dagegen jemand was unternimmt steht sicherlich auf einem anderen Blatt aber wer die entsprechenden Vorschriften "intus" hat wird auf das "Hallo" eher nicht reagieren denn die eigene Sendeerlaubnis könnte durchaus auf wackeligen Beinen stehen ..... sprich bei widerholten Verstössen gegen entsprechende Vorschriften kann die Behörde Betriebsverbot aussprechen und sogar die Lizenz entziehen ....

cu :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]Wenn man sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen richtet (VO Funk, AFuG, AfuV) ist selbst das kurze "Hallo" verboten[/quote]
schaden kann es sicherlich nicht, wenn man einmal in die geltenden Gesetze und Verordnungen sieht..
Die Ausgangsfrage:
[quote] Darf der Nicht-Lizensierte sich am Gespräch beteiligen indem sein Gastgeber im das Mik. bei TX Betrieb zum besprechen hinhält? [/quote]
Damit ist wohl erst einmal klar, daß der nichtlizenzierte Gast selbst nicht die Funkstation bedient; er liefert letztlich nur die "Nachrichtenquelle", mit deren Inhalten der Sender moduliert wird. Dafür braucht er selbst auch keine Lizenz, es geht auch nicht um Ausbildungsbetrieb. Entscheidend ist der Gesprächsinhalt, den natürlich allein der Stationsbetreiber zu verantworten hat.

Das AFuG macht dazu eine klare Aussage:

[quote]Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.[/quote]

Die AFuV schränkt hier nicht weiter ein.

Das bedeutet: solange es im Gespräch noch um amateurfunkrelevante Themen geht, darf auch Gästen das Mikrofon unter die Nase gehalten werden. Das ist übrigens auch die Rechtsgrundlage für Aktivitäten wie JOTA, öffentliche Amateurfunkvorführungen, u. ä.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,
[quote]Wenn man sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen richtet (VO Funk, AFuG, AfuV) ist selbst das kurze "Hallo" verboten[/quote]
schaden kann es sicherlich nicht, wenn man einmal in die geltenden Gesetze und Verordnungen sieht..
Die Ausgangsfrage:
[quote] Darf der Nicht-Lizensierte sich am Gespräch beteiligen indem sein Gastgeber im das Mik. bei TX Betrieb zum besprechen hinhält? [/quote]
Damit ist wohl erst einmal klar, daß der nichtlizenzierte Gast selbst nicht die Funkstation bedient; er liefert letztlich nur die "Nachrichtenquelle", mit deren Inhalten der Sender moduliert wird. Dafür braucht er selbst auch keine Lizenz, es geht auch nicht um Ausbildungsbetrieb. Entscheidend ist der Gesprächsinhalt, den natürlich allein der Stationsbetreiber zu verantworten hat.

Das AFuG macht dazu eine klare Aussage:

[quote]Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.[/quote]

Die AFuV schränkt hier nicht weiter ein.

Das bedeutet: solange es im Gespräch noch um amateurfunkrelevante Themen geht, darf auch Gästen das Mikrofon unter die Nase gehalten werden. Das ist übrigens auch die Rechtsgrundlage für Aktivitäten wie JOTA, öffentliche Amateurfunkvorführungen (Stichwort: "Bürgermeister-Grußwort"), u. ä.

73[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mit der Meinung stehst Du bisher im Thread alleine Ulrich ..... [b:1q8p9swv]Amateurfunkverkehr darf nur zwischen Funkamateuren stattfinden[/b:1q8p9swv] ...... Halte ich einem Unliz das Micro vor die Nase gewähre ich einem nicht Berechtigten Zugang zum Amateurfunk und das darf ich nach meiner Auffassung der entsprechenden Vorschriften nicht :!:

Für mich existiert da noch nicht einmal eine "Grauzone" sondern alles ist klar definiert .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mit der Meinung stehst Du bisher im Thread alleine Ulrich
[/quote]
damit kann ich sehr gut leben.
[quote]
..... [b:1p840fpi]Amateurfunkverkehr darf nur zwischen Funkamateuren stattfinden[/b:1p840fpi] ...... Halte ich einem Unliz das Micro vor die Nase gewähre ich einem nicht Berechtigten Zugang zum Amateurfunk und das darf ich nach meiner Auffassung der entsprechenden Vorschriften nicht :!:

Für mich existiert da noch nicht einmal eine "Grauzone" sondern alles ist klar definiert .....
[/quote]
Dein Fehler: Du setzt "Sprechen ins Mikrofon" gleich mit "Betrieb einer Amateurfunkstelle". Im Gesetz steht davon nichts, dort liefert das Besprechen eines Mikrofons lediglich den Nachrichteninhalt der Sendung einer Amateurfunkstelle.
Ohne diese Unterscheidung wäre die oben skizzierte Mikrofonübergabe an den (unlis)-Bürgermeister, damit er sein Grußwort an den Kollegen der ausländischen Partnergemeinde sprechen kann, bereits ein Gesetzesverstoß.

In der Tat ist alles sehr klar definiert, man sollte sich einfach daran gewöhnen, nichts in die Vorschriften hineinzuinterpretieren, was dort nicht steht.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mit der Meinung stehst Du bisher im Thread alleine Ulrich ..... [b:3mnfuwye]Amateurfunkverkehr darf nur zwischen Funkamateuren stattfinden[/b:3mnfuwye] ...... [/quote]

Nicht ganz richtig.

§5 Abs.5 AfuG:

Der Funkamateur darf nur mit anderen [b:3mnfuwye]Amateurfunkstellen[/b:3mnfuwye] Funkverkehr abwickeln

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich kann dazu noch beitragen, dass ich als Jugendlicher(13 Jahre) bei einem Besuch bei einem Hamburger Funkamateur, der pensionierter Marinefunker war, bei der Vorführung seiner Station mich explizit dazu aufgefordert hat, doch auch mal ein kurzes "Hallo, hier ist der Olaf" ins Mikro zu sprechen(mit dem Hinweis, dass hier ein technisch interessierter Jugendlicher anbei ist). Das und die Technik der Station war für mich ein einschneidendes Erlebnis, das mich zu einem nicht unbeträchtlichen Anteil dazu bewogen hat, auf die Amateurfunklizenz hinzuarbeiten.
Ich nehme an, dass der OM damals schon gewusst hat, was er tut.

Ich würde es heute als Gewinnung von Mitgliedern unseres Hobbys sehen, wobei ich für solche Fälle(die leider rel. selten sind) auch ein Ausbildungrufzeichen benutze.

Rein rechtlich gehe ich mit Peter konform, dass in einem solchem Falle auch nur Betrieb mit einer Amateurfunkstelle gemacht wurde.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]In der Tat ist alles sehr klar definiert, man sollte sich einfach daran gewöhnen, nichts in die Vorschriften hineinzuinterpretieren, was dort nicht steht.[/quote]

Das ist der entscheidende Punkt. Ich persönlich würde jedoch keinem Besucher das Mikrofon in die Hand drücken oder vor den Mund halten. Für mich besitzt der Amateurfunk aber einen Status, der erst erarbeitet sein muss.

73
Ronny


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum