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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 41 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Kim, das genau ist ja das Traurige an der Sache. Wegen sowas schon in Juristischen Spitzfindigkeiten zu landen ist doch echt nicht nötig. Um was geht denn dabei? Landesverat?

@do1mde
Ja ich weiß, trotzdem doof. Bis dahin spiele ich weiter Jack Sparrow...


  
 
 Betreff des Beitrags:
In meinen Augen geht es um Gesetze, die ggf. missachtet werden... auch wenn es nur eine "Ordnungswidrigkeit" darstellt.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Regelmässiges Mitreden ist klar verboten, aber wie sieht es aus, wenn man unter Aufsicht interessierte (Noch)-Nicht-Amateurfunker ans Mikro lässt?
(Zu Werbezwecken für unser Hobby)

Nur von zusehen springt der Begeisterungs-Funke eher schwer über.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Siehe oben: Wie es im Falle eines Rechtsstreits ein Richter auslegen würde, können wir hier nicht beantworten.

73, Kim


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]Siehe oben: Wie es im Falle eines Rechtsstreits ein Richter auslegen würde, können wir hier nicht beantworten.
[/quote]
man kann aber sehr wohl eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit machen, mit der so eine Angelegenheit überhaupt vor Gericht landen würde: diese liegt ganz sicher extrem nahe bei Null. Denn wie man an anderer Stelle hier im Forum nachlesen kann, bedarf es schon äußerster Anstrengungen, um selbst die Verursacher von massiven absichtlichen und nachhaltigen Störungen des Amateurfunkverkehrs überhaupt einmal in die Nähe von staatsanwaltschaftlicher Aufmerksamkeit zu bringen..

Nicht ganz unwichtig erscheint mir, daß die Abgrenzungsproblematik offensichtlich erst bei den Ausprägungen des Amateurfunks auftaucht, die kaum noch technische Unterscheidungsmerkmale zu Allerwelts-Kommunikationsfunkanwendungen aufweisen. Wenn bereits das auf dem Tisch liegende Gummiwurst-Mikrofon die komplette "Amateurfunkstelle" darstellt, hat das natürlich eine ganz andere Qualität, als wenn jugendliche Besucher an der Kurzwellenstation auch einmal einen Gruß ins Mikro sprechen dürfen. Dem Funkamateur aus Olafs Schilderung einen Gesetzesverstoß unterstellen zu wollen, wäre offensichtlich absurd; um das abschließend festzustellen, braucht man ganz sicher keinen Juristen.
Umgekehrt wäre dann aber vielleicht die Frage zu stellen, ob die künstliche Überhöhung von Relaisfunk oder VOIP-Applikationen als "Amateurfunk" noch ausreichend realitätsnah ist..
73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mitreden darf nur, wer eine Lizenz hat. Nur mit einem Ausbildungsrufzeichen darf auch UNTER AUFSICHT geredet werden. Es ist sogar so, dass die beiden Lizenzierten auf keinen Fall mit einem Unlizenzierten reden dürfen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,
Dem Funkamateur aus Olafs Schilderung einen Gesetzesverstoß unterstellen zu wollen, wäre offensichtlich absurd; um das abschließend festzustellen, braucht man ganz sicher keinen Juristen.[/quote]

Richtig, dazu bedarf es keinen Juristen.
Ist ja definitiv im AFuG geregelt.

Absurd oder nicht.
Wenn du am Amateurfunkdienst teilnehmen möchtest bedarf es einer Zulassung.
Wenn du keine Zulassung hast dann mit einem Ausbildungsrufzeichen.
Hast du beides nicht darfst du lauschen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich niemand darüber aufregen wenn solch ein "Gruß" wie Olaf beschrieben hat mal getätigt wird.
Jedoch erlaubt ist es definitiv nicht.
Mit Sicherheit wird der OM am anderen Ende den Gruß erwiedern.
Obwohl er weis das der grüßende keine Lizenz hat.
Er darf es jedoch nicht.

Es ist halt wie überall im Leben.
Wo 50 steht fährt kein Schwein 50 !

Und solange es bei einem Gruß bleibt und der OM nicht grade Contestbetrieb ohne Lizenz macht wird sich darüber sicher niemand aufregen, ausser hier im Forum vieleicht.

Die Frage war ganz klar gestellt. Darf er das ?
Antwort ist definitv Nein, er darf das nicht !

Wenn ich mich recht erinner kam sogar eine ähnliche Frage im Prüfungskatalog vor. Ist aber schon 6 Monate her. Alterdemenz.....

73 de Peter, DO1PBL


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, sowas steht im Fragenkatalog. Der Thread zeigt auch wie viele fundamentalistische Hardliner so unterwegs sind. Leute, das AfuG ist keine Sharia, auch wenn das manche gerne hätten. Auch wenn Kim als Forenbetreiber da natürlich juristisch klar abgrenzen muß ist das doch eigendlich viel zu banal für juristische Interpretationen.

Man kann ja fast meinen das für den Einen oder Anderen die Weltordnung untergeht.

Ich kenne nun ja inzwischen ein paar Lizenzinhaber persönlich. Es würde mich doch langsam mal interessieren was wirklich passiert wenn ich auf 10/12/15m Bspw. während eines FD einen Gruß an den Einen oder Anderen mitteile. Scheißt ihr (die eine Gruppe) den Kollegen wirklich an? So wie ihr euch hier plaziert seit ihr dann klar im Zugzwang :mrgreen:

Man wird euch dafür sicherlich ein Denkmal setzen.

Ich setze noch einen drauf. Wir verwenden dafür auch noch selbstgebaute Hardware. Vom Lizenzinhaber beschaut aber nicht gebaut. Und jetzt?

Lassen wir das.... es führt eh zu nichts.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Contest ist Krieg, da geht es um Punkte *lach* da bleibt keine Zeit für sowas...

Ne, Spaß beiseite:

Natürlich (und hier kommt es auch wieder auf den Contest, das Stationsangebot zu dieser Zeit und das zu bearbeitende Band an) tauscht man auch im Contest "mal mehr" aus, als nur 59 lfd. Nr... Wenn ich an die Fieldday-Conteste der vergangenen Jahre zurückdenke, kann ich mich sehr gut erinnern, dass ich Nachts um 5 Uhr durchaus auch schon 5 Minuten QSO auf 80 oder 40m mit dem "Mitstreiter aus dem gleichen Distrikt" geführt habe, einfach um dort mal abzuchecken, wie es so läuft, ob evtl. Probleme mit der Technik/dem Wetter aufkamen etc. Zu diesen Uhrzeiten war halt auf genannten Bändern nicht mehr wirklich viel los und 5 Minuten reißen einen da nicht aus den Punkten.

Tagsüber, wenn der Bär steppt, sieht das anders aus und da neige ich sogar dazu, solche QSOs ganz bewusst zu unterbinden, indem ich strickt bei meiner Linie bleibe.

Contest ist Wettbewerb - da gelten andere Regeln!

Was das "Anscheißen" angeht, halte ich mich persönlich zurück. Wenn mir was auffällt, kläre ich es auf dem Band mit ein/zwei Sätzen direkt mit dem betroffenen OM und dann ist die Sache erledigt - aber in meiner Contest-Welt ist es bisher auch noch nie notwendig geworden, irgendwelche "Anschisse" zu verteilen.

Was häufiger vorkommt, ist, dass ich nach einem Contest-QSO der Gegenstation noch einen Hinweis gebe auf evtl. vorhandene "Mißstände" - so z.B. in diesem Jahr im SSB-Fieldday, als ich feststellte, dass die CQ-Schleife einer Station vollkommen übersteuert eingepegelt war, so dass man quasi das Rufzeichen nur noch erahnen konnte, die "manuelle Modulation" jedoch einwandfrei. Hier gab es einen Hinweis, man möge doch die CQ-Schleife mal kontrollieren auf ihren Pegel, die wäre unverständlich und vollkommen übersteuert. Resultat war, dass die Gegenstation sich 10 min. später per SMS bei mir bedankte, man hätte nun mittels eines Empfängers neu eingepegelt und hätte auch schon von Gegenstationen gehört, die Schleife wäre nun wesentlich besser verständlich.

Ich denke, du verstehst, was ich meine.

Dennoch bleibe ich persönlich dabei, dass in mein Mikrofon nur Personen sprechen, die entweder eine eigene Lizenz und Sendeerlaubnis für das betroffene Band besitzen oder eben ein Ausbildungsrufzeichen nutzen (welches ich praktischerweise auch besitze).

73, Kim, DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich verstehe das schon. Conteste sind da auch aussen vor. Und hinterher mal über das eine oder andere sprechen sehe ich auch nicht als Problem. Gemeint war Alltags QSO und FD im Sinne von "mal raus auf die Wiese zum ausprobieren" . Ich halte sowas für durchaus normales Gebaren.

Wobei... dichtes Pile-up oder Überreichweiten zerpflücken dir sowieso jede Disziplin, da ändert auch ein Gesetz nichts mehr dran.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist doch wie mit dem Bussfahren: Wer hier drängelt, zerstört auch im Grunde jede vernünftige Warteschlange.

Wir drehen uns im Kreis.

Abschließend möchte ich eines loswerden:

Gesetze und Regelungen, wie z.B. in der Betriebstechnik vorgesehen, sind gemacht worden, um ein gemeinschaftliches Miteinander möglich zu machen und sollten daher auch so respektiert und umgesetzt werden.

73, Kim


  
 

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