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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antenne/Masten Blitzschutz?
Hi Zusammen :D

Ich habe mich gerade frisch Registriert und hoffe das mir hier jemand helfen kann auch wenn ich Kein Funker bin.Aber ihr habt hier antennen bzw masten erfahrung!

Nun zu meiner Frage.

Ich habe hier in meinem Dorf nun die Möglichkeit per BWA Antenne an DSL Zu kommen .
Mein Provider muss allerdings dazu die Aussenantenne an einen Masten schrauben der ca 1,70 - 2,0m über das dach Ragt. bzw ragen wird da er noch in der Planung ist.


Die antenne wird via Netzwerkkabel an einen Router angeschlossen und dann per WLAN an mein Haus Verteilt da der Masten und die Antenne auf einem Nebengebäude sitz (maschinenhalle)

Das Problem das ich habe ist das auf dem gebäude ein Blitzschutz auf dem Dach Installiert ist den ich natürlich auch gerne für den Masten nutzen würde. Ich denke das macht wohl auch sinn wenn ein Metallischer gegenstand 2 m übers dach ragt?

Kann ich einfach den Masten der durchs dach ragt an den Blitzschutz anschliessen? der Blitzschutz verläuft ca 30cm von dem Mast Rohr entfernt.

Und muss ich dabei noch Irgendwie den Masten an den Potenzialausgleich des hauses anschliessen ( würd ich jetzt mit einem nein beantworten)

Alles was man beim googeln findet bezieht sich auf Satanlagen in einem Einfamilienhaus :(

Ich hoffe ich das alles einigermaßen verständlich geschrieben.


Mfg
Buster


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du brauchst lokale Unterstützung vor Ort, weil Dein Mast bei vorhandener Blitzschutzanlage darin eingebunden werden muß. Das kann nur ein Fachbetrieb machen, der auch Blitzschutzanlagen wie die bestehende erstellt (nicht jeder E-Betrieb baut auch Blitzschutz). M.E. muß sich das ein solcher Fachmann ansehen und vor Ort entscheiden -- evtl. ist es wenig Arbeit und Du kannst es unter seiner Aufsicht selber machen (d.h er sagt Dir was Du machen mußt und nimmt es später ab). Du kommst aus Versicherungsgründen (und der eigenen Gesundheit) nicht drum herum, Du brauchst ein anerkanntes fachliches OK. Theoretisiererei nutzt nichts.

Bei der Gelegenheit wird Dir sicher auch die Frage nach evtl. Baurecht beantwortet. In aller Regel ist eine Montage innerhalb der bebauten Fläche (irgendwo auf dem Haus) in den Maßen die Du angibst, kein Problem. Das wissen diese Leute aber auch.

Für den Blitzschutz -- da zählt alles aus leitenden Stoffe auf oder oberhalb des Daches bzw. im Bereich des Blitzschutzes -- es hilft nichts -- Fachmann vor Ort, anders geht es nicht. Ich spare mir daher alle qmm, Leitungsstärken und Vorschriften hier ..... Und keine Bange, das kann völlig harmlos und "unteuer" sein und nur Minuten Arbeit, aber ---- nur via Fachmann vor Ort.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mein Provider muss allerdings dazu die Aussenantenne an einen Masten schrauben
[/quote]

Stellt sich mir die Frage: ist das nicht Sache des Providers mit dem Blitzschutz? Er muß ja - eigentlich - Masten automatisch gegen Blitzschutz sichern. Oder wie sieht das aus?!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... Stellt sich mir die Frage: ist das nicht Sache des Providers mit dem Blitzschutz? Er muß ja - eigentlich - Masten automatisch gegen Blitzschutz sichern. Oder wie sieht das aus?![/quote]Eigentlich hast Du recht, das habe ich in der Frage überlesen. Das Problem wird nur im Versicherungsfall sein, daß dann erst einmal der Eigentümer dran ist. Es ist nicht immer gesagt, daß der Provider Blitzschutzfachmann ist -- aber er müßte in dieser Situation einen beauftragen, wenn er selber dafür nicht zugelassen ist bzw. eigene Fachkräfte hat (Fachbetrieb).

@Buster3000: das solltest Du unbedingt klären.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die Aussagen :)

Besonders wichtig für mich ist das wenn eine Blitzschutz vorhanden ist das auch alles eingebunden werden muss.

Alles andere Kläre ich mal die nächsten Tage mit meinem Provider :D


Mfg
Buster


  
 
 Betreff des Beitrags:
Achte darauf, daß ein zugelassener Fachbetrieb (Handwerkskammer, IHK notfalls fragen) -- am besten der Ersteller der Blitzschutzanklage -- in irgendeiner Form ein OK abgibt. Die Rechnung reicht, auch wenn nur 1,50 Euro drauf steht, hauptsache im Briefkopf als Fachbetrieb erkennbar. Das muß eine Gebäudeversicherung im Schadenfall akzeptieren. Außerdem hast Du für Deine Gesundheit ebenfalls dann alles was möglich ist getan.

Laß Dich nicht mit Sprüchen abspeisen, eine Blitzschutzanlage muß in sich geschlossen sein bzw. mit allen Teilen zusammenpassen. Ein Fehler kann - mit etwas Pech -- die Wirksamkeit der ganzen Anlage zu nichte machen bzw. der Blitz sucht dann Deinen Router als erstes zum Routing ....... (Wenn Dir Überspannungsschutz, Potentialausgleich etc. versprochen wird, hat mit der Blitzschutzanlage nichts zu tun, es geht um die Gesamtanlage als Blitzschutz auch nach einer Änderung.)

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Mein Provider muss allerdings dazu die Aussenantenne an einen Masten schrauben
[/quote]

Stellt sich mir die Frage: ist das nicht Sache des Providers mit dem Blitzschutz? Er muß ja - eigentlich - Masten automatisch gegen Blitzschutz sichern. Oder wie sieht das aus?![/quote]

Da glaube ich gelesen zu haben (aktuell bei meinem mit der Satanlage als Zugang zum Internet),
dass sich die meisten Internetprovider über ihre jeweilige AGB bzw. in der Montageanleitung "herausreden"
und einen Blitzschutz bzw. Überspannungsschutz schon eines Routers,
auf den Betreiber der Anlage "abwälzen".
:roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Da glaube ich gelesen zu haben (aktuell bei meinem mit der Satanlage als Zugang zum Internet),
dass sich die meisten Internetprovider über ihre jeweilige AGB bzw. in der Montageanleitung "herausreden"
und einen Blitzschutz bzw. Überspannungsschutz schon eines Routers,
auf den Betreiber der Anlage "abwälzen". [/quote]

Das mag sein, jedoch stellt sich die Frage, ob solche Klauseln nicht nichtig sind. Wer eine Leistung erbringen möchte und dafür entsprechende Konstruktionen aufbauen muß, muß eigentlich (eigentlich!) gewährleisten, daß Betriebssicherheit herrscht. Da gehört der Betrieb als solches, als auch die Absicherung dazu.

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber hier würde ich auf alle Fälle nachhaken. Blitschutzfirmen sind nicht unbedingt billig. Wenn Du das Einbinden selbst bezahlen mußt, stellt sich schnell die Frage der Rentabilität dieses Funk-DSL's... Wenn einem der Anschluß 500 oder 600 EUR kostet, ist einem der Spaß schnell vergällt.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Das mag sein, jedoch stellt sich die Frage, ob solche Klauseln nicht nichtig sind. Wer eine Leistung erbringen möchte und dafür entsprechende Konstruktionen aufbauen muß, muß eigentlich (eigentlich!) gewährleisten, daß Betriebssicherheit herrscht. Da gehört der Betrieb als solches, als auch die Absicherung dazu.

[/quote]

Hallo Jörg,

Derjenige, der den Mast einbaut ist in der Verantwortung für den ordnungsgemässen Blitzschutz.
Was daran angeschraubt wird ist erstmal zweitrangig.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin garnicht mehr so fit in den Richtlinien, aber war es nicht so, dass eine Antenne, die höher als 1m unter der Dachunterkante, mit in den Blitzschutz einzubeziehen ist ?

Somit muss der Provider, bei einer ordnungsgemäßen Installation, auch einen metallischen Mast mit einbeziehen. Ist überhaupt keine Blitzschutzanlage vorhanden, muss er sogar eine separate Erdung herstellen.

Bei einer Distanz von 30cm zu der bestehenden Blitzschutzanlage sollten die Kosten sich in Grenzen halten, sofern die bestehende Anlage überhaupt noch funktioniert...

Wie gesagt, ich bin seit 1997 aus dem Blitzschutz-Geschäft raus, aber so ganz ohne würde ich das Unterfangen nicht angehen.

vy 73 de Wilm, DL4OCH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Helmut, vermutlich hast Du recht mir dem Abwälzen, aber ich tendiere zu DL6IB. Der Knackpunkt ist, wer montiert. Da kann im Vertrag drinstehen was mag, der jenige der die Blitzschutzanlage verändert haftet auch für evtl. Folgen. Das Problem ist oft, daß letztlich alles beim Eigentümer als Nutzer landet, der dann Regressansprüche beweisen und durchsetzen müßte (soweit meine Laienkenntnisse zur Juristerei). Ich habe ab E-Lehre, kurzer E-QRL-Zeit und später im IT-Beruf (die HW-Jahre) als eisernen Grundsatz gelernt, daß ein Elektriker, durch dessen Fehler jemand zu Schaden kommt, als Fachkraft beim Staatsanwalt landet. Bei Laien wird in der Regel Milde gelten, die Fachkraft ist dran. In diesem Sinne gehört auch der Blitzschutz zu dem E-Fachgebiet dazu und eine "Nicht-Fachkraft" hat daran nichts verloren -- und das sollte ein Provider wissen. Es ist der uralte Kampf zwischen Kaufleuten und Technikern -- die einen verkaufen und klopfen Sprüche, die andern müssen es im Zweifel ausbaden.
@DL6IB: es gibt Elektrobetriebe, die auch auf "einfachen" Gebäuden Blitzschutz installieren und dafür als Fachfirma gelten. Reine Blitzschutzspezialisten arbeiten meistens nur an Großprojekten oder speziellen Objekten. Bei Wohngebäuden findet man in aller Regel einen normalen (Handwerks-)Fachbetrieb, der Blitzschutz installiert und normale Preise nimmt. Ich habe bei speziellen Erdungsfragen mir von unserem "Dorf"-Elektriker schon Meßgeräte geliehen (Erdung, FI-Test, u.ä.) und bestimmte Arbeiten zu zweit oder dritt mit denen gemacht, Preis von einer Halbe Weißbier bis zweistelligen Euro Beträgen bei kleinen Arbeiten, das überlebt man. Der installiert auch Blitzschutz.
73 Peter
(Nachtrag: Hat sich jetzt mit DJ7WW und DL4OCH überlappt, aber ich putze es nicht, -- aber für den Fragesteller nochmals: die Meinungen sind eigentlich alle eindeutig - hol Dir fachliche Hilfe vor Ort)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Derjenige, der den Mast einbaut ist in der Verantwortung für den ordnungsgemässen Blitzschutz. [/quote]

Und anbauen tut offenbar der Provider selbst, wie ich das lese. Also sind wir uns soweit einig. Auch mal was ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Derjenige, der den Mast einbaut ist in der Verantwortung für den ordnungsgemässen Blitzschutz. [/quote]

Und anbauen tut offenbar der Provider selbst, wie ich das lese. Also sind wir uns soweit einig. Auch mal was ;-)[/quote]

Der Provider wird den erforderlichen Mast als bauseitig bereits vorhanden vorgeben, damit hat er mit dem Blitzschutz, abgesehen vom Feinschutz für sein Gerät, nichts zu tun.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Der Provider wird den erforderlichen Mast als bauseitig bereits vorhanden vorgeben,[/quote]

Gut, wenn er mit dem Trick kommt, bist wieder verladen - da hast Du allerdings Recht. Das kommt nun drauf an, wie er den Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung schreibt. Da würd ich dann zwei bis dreimal lesen und den Text auf der Zunge zergehen lassen.

Das mit dem "bauseits" habe ich hier auch jüngst bei Angeboten erlebt. Manche Handwerker wollen sich für jeden Fur* ne extra Abrechnungsmöglichkeit offenhalten...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin auch kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung geben.
Aber aufgrund folgenden Satzes von Buster im Eingangsposting Zitat:
"Mein Provider muss allerdings dazu die Aussenantenne an einen Masten schrauben der ca 1,70 - 2,0m über das dach Ragt. bzw ragen wird da er noch in der Planung ist. "
habe ich in meinem letzten Posting dazu geschrieben,
dass der Provider gerne das auf den Nutzer "abwälzt" und sich bezüglich Erdung und/oder Blitzschutz raushält.
Ausserdem ist die Frage damit nicht beantwortet, ob der Mast noch aufgebaut werden muss?!
Wenn ja, ist in diesem Fall der Provider fein raus, denn dann muss Buster als Errichter des Mastes für eine Erdung/Blitzschutz desselben sorgen.
Wenn nein, sollte er schleunigst unter Hinweis auf die VDE dem Provider mitteilen,
dass der Antennenmast fachgerecht an die vorhandene Blitzschutzanlage angeschlossen werden muss,
wenn der Provider (bzw. die Firma die von ihm beauftragt wurde) den Mast mitsamt Antenne auf dem Dach montiert.

@Buster: Falls du selbst den Mast aufbauen sollst, setze dich mit einer Fachfirma in Verbindung, die Blitzschutz mit dabei hat.
Meistens sind Elektrofirmen,
die Elektroninstallationen und Antennenbau sowie Abnahmen nach der DIN/VDE machen, die bessere Wahl.
Erstens kann der dir einen Mast auf das Dach setzen und
zweitens dann die Erdung/Blitzschutz fachgerecht desselben vornehmen
und drittens (als wichtigstes!) hast du die Gewähr gegenüber den Versicherungen. :wink:

So noch was aus den Vorschriften DIN/VDE Merkblatt ABB16-Funksysteme
(herunterladbar auf der Seite des VDE):
"Massnahmen die eine Änderung des Blitzschutzsystems bewirken:
zusätzlicher Mast ausserhalb des vorhandenen Schutzbereiches
Masterhöhung bei getrennter Fangeinrichtung..."

Ausserdem steht noch folgendes:
"Die Planung, Errichtung und/oder Erweiterung....im Bereich der Antennenerdung darf auch durch eine Elektrofachkraft erfolgen."

und

"4.5. Gebäude verfügt über ein funktionierendes Blitzschutzsystem
Der Netzbetreiber bindet sein Funksende/empfangssystem entsprechend der notwendigen Blitzschutzklasse in das vorhandene Blitzschutzsystem ein."


  
 

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