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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Zum FT51R (@Helmut): das benutze ich heute noch sehr oft mit externem Mike und Magnetfußantenne im Geländewagen (noch nicht gebohrt) und im Urlaub im Leihwagen. Es gibt im Zweifelsfall preiswerte PAs für den Mobilbetrieb. Ich habe meine Schüssler-PA 1/10W immer noch - die war im PKW fest eingebaut und das damalige TR2200G war lose im Auto, Antenne Moba6k (Fensterklemmantenne -- damals waren Magnetantennen teuerer) -- klappte ufb. [/quote]
Peter klar ich habe nicht das Gegenteil behauptet.
Nur das im Preisvergleich mom. das Mobilgerät für den PKW besser abschneidet
und mehr Leistung (auf 2m 50 bis 70 W und 70cm 20 bis 50 W) bietet.
Das FT51R ist nicht schlecht und man kann es so als HFG wegen der Akkuprobs. kaum noch einsetzen....
Wie bei dir geht natürlich noch, sofern man den 12 V DC Adapter mit Zigarettenanzünderstecker hat.... :wink:

[quote]Ich bleibe dabei -- Handfunke ist kein schlechter Kauf. Persönlich würde ich entweder ein Billiggerät nehmen, das im Notfall auch weggeworfen werden kann (Reparaturpreise) oder ein relativ hochwertiges bzw. als robust und langlebig bekanntes. Halbe Sachen bringen nichts.

73 Peter[/quote]
Da muss ich dir zustimmen, insbesondere wenn man an die Diebstähle/Einbrüche bei PKW denkt. :(


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist für einen Anfänger alles nicht leicht ;) Da ich nicht einmal ansatzweise ein Gefühl dafür habe, wie weit man mit einem Handfunkgerät und ggf. 5 Watt kommen kann, kann ich mir auch überhaupt keine Vorstellung machen, welche Eingänge man für Antennen braucht. Aber ... je mehr Unklarheiten ich sehe, um so mehr freue ich mich schon auf das Hobby! :)

Eines steht aber fest: Egal, was es wird, in nicht ferner Zukunft würde ich mir sicher auch das andere zur Debatte stehende Gerät kaufen. Insofern stellt sich hauptsächlich die Frage, welches denn nun zuerst kommt. Was ein portables Gerät angeht, habe ich mich auch schon mal nach diversen Klemmantennen für den Kofferraum erkundigt, da gibt es schließlich auch einige Möglichkeiten. So ein portables Gerät wäre natürlich interessant, da man es auch gut als "Feststation" in der Wohnung einsetzen könnte.

Man man man, ist das alles kompliziert. Wenn ich Glück habe, habe ich kommenden Mittwoch mal Zeit, zum OV zu gehen.

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das ist für einen Anfänger alles nicht leicht ;) Da ich nicht einmal ansatzweise ein Gefühl dafür habe, wie weit man mit einem Handfunkgerät und ggf. 5 Watt kommen kann, kann ich mir auch überhaupt keine Vorstellung machen, welche Eingänge man für Antennen braucht. Aber ... je mehr Unklarheiten ich sehe, um so mehr freue ich mich schon auf das Hobby! :)

Eines steht aber fest: Egal, was es wird, in nicht ferner Zukunft würde ich mir sicher auch das andere zur Debatte stehende Gerät kaufen. Insofern stellt sich hauptsächlich die Frage, welches denn nun zuerst kommt. Was ein portables Gerät angeht, habe ich mich auch schon mal nach diversen Klemmantennen für den Kofferraum erkundigt, da gibt es schließlich auch einige Möglichkeiten. So ein portables Gerät wäre natürlich interessant, da man es auch gut als "Feststation" in der Wohnung einsetzen könnte.

Man man man, ist das alles kompliziert. Wenn ich Glück habe, habe ich kommenden Mittwoch mal Zeit, zum OV zu gehen.

Gruß
Mark[/quote]
Mark, mir ging es am Anfang ähnlich.
Du/man wirst/wird "erschlagen" von Geräten, Antennen ect., bis es endlich klar ist, was alles gebraucht wird und man endlich funken kann....
Nochmal:
Ein Handfunkgerät für den Anfang reicht schon.
Möglichst erst mal ein "altes" um mal damit besser probieren zu können, "was geht".
Dann tut es auch nicht so weh, wenn es dabei evtl. kaputt geht....
Es dürften mit HFG wenigstens einige FM-Relais und die eine oder andere OV-Runde erreichbar sein.
Insbesondere wenn eine gute und richtige Antenne verwendet werden kann, macht das gleich mehr Spass.
Viel Erfolg bei der Prüfung und bei deinen späteren QSO`s !


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es kann kaputt gehen? :shock: Ich dachte gerade aus diesem Grunde, mir ein handfunkgerät zu kaufen, weil da schon alles drin ist und ich nichts falsch machen kann :)

Na ja, ich habe ja noch ein paar Wochen Zeit, und leider steht nicht einmal fest, ob die Prüfung überhaupt stattfindet, weil sich so wenige angemeldet haben. Es wird mir also noch Zeit bleiben, entsprechende Recherchen durchzuführen.

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es kann kaputt gehen? :shock: [/quote]
Damit meine ich z.B. vom Preis her, ist es wohl besser es geht ein älteres mal kaputt,
als gleich ein nagelneues VX8 für knapp 500 Euro....
(das kann auch kaputt gehen, obwohl MIL Standard drauf steht)

[quote]Ich dachte gerade aus diesem Grunde, mir ein handfunkgerät zu kaufen, weil da schon alles drin ist und ich nichts falsch machen kann :)

Gruß
Mark[/quote]
Naja....alles drin ist nicht unbedingt bei allen der Fall.
Vieles was man braucht (oder nicht) muss zugekauft werden.
Übrigens, kaufe dir möglichst gleich eher einen zweiten Akku oder Batteriebehälter und ein externes Mikrofon dazu,
als wie irgendwelchen Firlefranz, den du selten benutzen wirst!
Falsch machen kannst du etwas bei neuen Funkgeräten, die mit Menüs überladen sind, (dafür gibt es die Resettaste)
als wie bei älteren Modellen die dafür mehrere Tasten und Knöpfe haben.
(das liegt im Auge des Betrachters/Benutzers, mir gefallen die älteren besser
:wink: )


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Monti,

Also ich habe am 25 Februar 2010 meine E-Klasse Prüfung erfolgreich abgelegt, habe mir aber im Dezember 2009 eine Yaesu FT-7800 in Dortmund zugelegt, der Alljähtliche Funkflohmarkt in den Westfalenhallen macht's möglich, da ich ca. 100 Meter Luftlinie nähe von einem Relais wohne tuts locker eine Magnetfußantenne & 5 Watt Leistung.

Für den Portabelbetrieb habe ich mir dan auf dem Relaisfest eine Yaesu FT-60 zugelegt, ein toller Duobander für 2m/ 70cm mit einigen sinnvollen Funktionen, und für gut 160 - 170 € locker erschwinglich :D

Natürlich kann das Handfunkgerät CTCSS (Einige Relais benötigen n Subaudioton) sowie DTMF für die Echolink Steuerung, das kann ich hier sehr empfehlen, die Wouxun HaFu's haben leider nicht die Möglichkeit die Bandbreite der Modulation von "[i:1ipe3h2a]Wide[/i:1ipe3h2a]" auf "[i:1ipe3h2a]Narrow[/i:1ipe3h2a]" umzustellen, so das einige OM's sich wie n Roboter anhören weil das Ding so n Brummton mit sich bringt.

Fazit: Monti ich empfehle dir das FT-60, das reicht völlig aus :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hubert,

ich habe letzte Woche das FT-60 geliefert bekommen. Es macht einen sehr guten Eindruck, und wenn ich in einer Woche meine Prüfung hoffentlich erfolgreich abgelegt habe, werde ich damit noch mehr spielen können :)

Was die Breite der Modulation angeht, so ist doch selbst die höchste Stufe beim FT-60 durch die Bandpläne eigentlich abgedeckt, oder gibt es Bereiche, in denen ich vom Bandplan her den Hub umstellen müßte?

Gruß
Mark


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Was die Breite der Modulation angeht, so ist doch selbst die höchste Stufe beim FT-60 durch die Bandpläne eigentlich abgedeckt, oder gibt es Bereiche, in denen ich vom Bandplan her den Hub umstellen müßte?

Gruß
Mark[/quote]
Mark, aber sicher z.B. der Bereich der Relais auf 2m wie 70cm....
Es gibt viele Relais, besonders auf 70cm die auf zu "breite" Modulation mit Nichtaufnahme "abstrafen"....
Mal als Beispiel das 2m Relais Grab auf 145,6875 Mhz,
welches einen schmalen Empfängereingang hat und ich mit meinem FT847 in Schmal FM erreiche.
(macht auch im Empfang sich bemerkbar, da es die Nähe zur Kalmit auf 145,700 Mhz gibt)

Viel Erfolg bei der Prüfung und viel Spass mit dem FT60!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank, aber das betrifft ja dann nicht den Bandplan ansich, sondern die "Betriebsvereinbarungen" der Relais. Na egal, nach der Prüfung werde ich alles testen :)

Gruß
Mark


  
 

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